Preiserhöhungen V-Klasse MP nach Bestellung
Hallo Liebe MOTOR-TALK Gemeinde,
das ist tatsächlich mein erster Beitrag, obwohl ich schon seit 2006 Mitglied bin.
Jetzt zur Frage, wir haben im Juli 2021 einen MP Horizon über Firmenangehörigengeschäft Daimler bestellt, mit aktuell unverbindlicher Lieferung 08/09 2022.
Wie verhält es sich, mit den mittlerweile ständigen Preiserhöhungen, in der Realität?
Werden diese nicht, teilweise, oder vollständig in Rechnung gestellt.
Habe diesbezüglich vom Verkäufer keine klare Info erhalten…
Was bedeutet im Kaufvertrag der Passus „ab schriftlicher Kaufpreismitteilung“ genau?
Vielen Dank im Voraus und Grüße
89 Antworten
Zitat:
@msch67 schrieb am 21. April 2022 um 19:09:31 Uhr:
Das mag unseriös sein, machen aber doch alle so
Wenn ihr das mit Euch machen lasst, bitte...
Zitat:
@mv600 schrieb am 22. April 2022 um 08:47:09 Uhr:
Zitat:
@msch67 schrieb am 21. April 2022 um 19:09:31 Uhr:
Das mag unseriös sein, machen aber doch alle soWenn ihr das mit Euch machen lasst, bitte...
Und was machste dann? Zurücktreten? Mitbewerber? Fahrrad fahren (die auch erhöhen)?
Preisvereinbarung gilt. Preiserhöhung ausschliessen, nennt sich Preisänderungsklausel.
Ansonste hat auch MB sich an den Kaufpreis lt Kaufvertrag zu halten.
Zitat:
Nur die Privatkunden sind da meist hinterm Mond und verstehen es nicht ( oder wollen es nicht verstehen )
Schon heftig, diese Aussage. Wenn die Händler wissen, dass die meisten Kunden hinter dem Mond leben, sollten sie das Thema beim Verkauf auch ganz klar kommunizieren. Wird das wohl gemacht? Meiner tat das nicht- allerdings sind zwei zwischenzeitliche Preiserhöhungen auch nicht weitergegeben worden. Das hätte ich auch nicht akzeptiert und wäre denen aufs Dach gestiegen. Auch, wenn es die Eiche nicht juckt, wenn sich die Wildsau an ihr reibt- Egal, ich wäre sauer gewesen. Dazu gab es aber keinen Grund: Ich war und bin mit der Abwicklung sehr zufrieden und lebe weiterhin glücklich hinter dem Mond. Aber noch eine Anmerkung: Natürlich haben wir derzeit alles andere als eine Preisstabilität und man könnte nachträgliche Preiserhöhungen auch nachvollziehbar begründen Aber den Kunden, der es gewohnt ist, beim Aldi das Mehl an der Kasse zu dem gleichen Preis zu bezahlen wir er das in den Einkaufskorb reingelegt hat, sollte fairerweise vorher abgeholt werden.
Tom
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Zitat:
@jwcb schrieb am 21. April 2022 um 18:12:38 Uhr:
@ kilogixxerHast du schon eine Auftragsbestätigung mit unverbindlichem Liefertermin erhalten? Und ist dort eine Preiserhöhung enthalten?
Bin zwar jetzt nicht ganz auf dem Laufenden, was FA-Geschäfte angeht, aber für normale Endkunden gilt Folgendes:
Für Bestellungen bis 30.11.2021 wurde die Preisübergangsregelung verlängert bis 31.10.2022.
Auf Deutsch: wenn du das Fahrzeug bis zum 31.10.2022 bekommst/übernimmst, gilt der Preis, der in deiner Bestellung von Juli 2021 steht.
Sollte das Fahrzeug erst im November kommen, hast 2 Preiserhöhungen an der Backe.
Gruß jwcb
Hallo und danke für die zahlreichen Antworten.
Ja die Auftragsbestätigung haben wir am 28.07.21 erhalten und Lieferung inkl. Westfalia soll Anfang Mitte September erfolgen, Info Dispo vor zwei Wochen.
Woher stammt die Info bezüglich der Preisübergangsregelung?
Grüße
Wir haben unseren Vito noch am 30.11.2021 bestellt. In dieser Woche bekamen wir eine Preierhöhung von 1758 € netto mitgeteilt. Das Erfreuliche daran, die Lieferung wurde von Sep./Okt 22 auf Juli/Aug. 22 vorgezogen. Die Sache mit der Preisübergangsregelung finde ich interessant, sofern es dafür belastbare Anhaltspunkte gibt.
Also klar ist es total ärgerlich wenn man die Preiserhöhungen zahlen muss und ich hoffe, dass es bei mir nicht soweit kommt und er vorher da ist aber mal ganz ehrlich?
Es ist ganz klar in der Bestellung ersichtlich (AGB) und zusätzlich steht in der Auftragsbestätigung noch der Zusatz: "Kaufpreis ab Absatzmittler ZUR ZEIT EUR Xxxxx"
Man muss sich halt die ganzen Seiten mal durchlesen und dann kann man den Verkäufer entsprechende Fragen stellen. Habe ich so gemacht und entsprechende Antworten direkt erhalten. Wusste also vorher auf was ich mich einlasse..
Zitat:
@mv600 schrieb am 22. April 2022 um 09:15:40 Uhr:
Preisvereinbarung gilt. Preiserhöhung ausschliessen, nennt sich Preisänderungsklausel.
Ansonste hat auch MB sich an den Kaufpreis lt Kaufvertrag zu halten.
Und MB so: dann geh doch zu Netto
Kein Lieferant bei Sinnen gibt über viele Monate hinweg eine Preisgarantie.
Zitat:
@andreasaerdna schrieb am 22. April 2022 um 12:04:49 Uhr:
Wir haben unseren Vito noch am 30.11.2021 bestellt. In dieser Woche bekamen wir eine Preierhöhung von 1758 € netto mitgeteilt. Das Erfreuliche daran, die Lieferung wurde von Sep./Okt 22 auf Juli/Aug. 22 vorgezogen. Die Sache mit der Preisübergangsregelung finde ich interessant, sofern es dafür belastbare Anhaltspunkte gibt.
Wenn in deiner Auftragsbestätigung wirklich das Bestelldatum 30.11.2021 steht, rufe deinen Verkäufer an. Über seinen Disponenten sollen sie die Werksdisposition anschreiben und den Auftrag auf die richtige Preisstellung korrigieren.
Die kommen aber im Moment mit korrigieren kaum hinterher, Müssen für 4 Monate alle Auftragsbestätigungen richtig stellen.
Da die alte Preisregelung bei Übernahme bis 30.06.2022 galt, und du einen Liefertermin September/Oktober hattest, waren die 1758 € Erhöhung bis dato richtig. Durch die Verlängerung der Preisübergangsregel Übernahme bis 31.10.2022 gilt das aber nicht mehr und muss korrigiert werden.
Soo, jetzt zum Thema woher ich das weiß. Ich verkaufe diese Fahrzeuge seid 30 Jahren.
Natürlich wird das nicht öffentlich durch den Hersteller kommuniziert. Und ich werd hier auch keine internen Unterlagen posten.
@thelog.
Falls du dich durch meine Aussage, persönlich angegriffen fühlst, entschuldige ich mich bei Dir.
Und du hast natürlich Recht, das ein Verkäufer das im Vorfeld dem Kunden mitzuteilen hat.
Danke für die Aussage @jwcb. Wir werden es versuchen und auch teilen, was dabei herauskommt. Ich kenn das aus unserer Branche-weiße Ware- auch so, das es Preisübergangsregeln gibt.
Zitat:
@DrLoboto schrieb am 22. April 2022 um 22:41:07 Uhr:
Zitat:
@mv600 schrieb am 22. April 2022 um 09:15:40 Uhr:
Preisvereinbarung gilt. Preiserhöhung ausschliessen, nennt sich Preisänderungsklausel.
Ansonste hat auch MB sich an den Kaufpreis lt Kaufvertrag zu halten.Und MB so: dann geh doch zu Netto
Kein Lieferant bei Sinnen gibt über viele Monate hinweg eine Preisgarantie.
Das Problem dabei ist nur, die haben ihre Konditionen fest, sie nehmen Dich aus.
Zitat:
@jwcb schrieb am 22. April 2022 um 23:57:50 Uhr:
@tholog.
Falls du dich durch meine Aussage, persönlich angegriffen fühlst, entschuldige ich mich bei Dir.
Und du hast natürlich Recht, das ein Verkäufer das im Vorfeld dem Kunden mitzuteilen hat.
Alles gut, absolut keine Entschuldigung notwendig. Ich habe das nur anders gesehen, mehr nicht.
Aber trotzdem danke- nett von dir
Zitat:
@jwcb schrieb am 22. April 2022 um 23:57:50 Uhr:
Zitat:
@andreasaerdna schrieb am 22. April 2022 um 12:04:49 Uhr:
Wir haben unseren Vito noch am 30.11.2021 bestellt. In dieser Woche bekamen wir eine Preierhöhung von 1758 € netto mitgeteilt. Das Erfreuliche daran, die Lieferung wurde von Sep./Okt 22 auf Juli/Aug. 22 vorgezogen. Die Sache mit der Preisübergangsregelung finde ich interessant, sofern es dafür belastbare Anhaltspunkte gibt.Wenn in deiner Auftragsbestätigung wirklich das Bestelldatum 30.11.2021 steht, rufe deinen Verkäufer an. Über seinen Disponenten sollen sie die Werksdisposition anschreiben und den Auftrag auf die richtige Preisstellung korrigieren.
Die kommen aber im Moment mit korrigieren kaum hinterher, Müssen für 4 Monate alle Auftragsbestätigungen richtig stellen.Da die alte Preisregelung bei Übernahme bis 30.06.2022 galt, und du einen Liefertermin September/Oktober hattest, waren die 1758 € Erhöhung bis dato richtig. Durch die Verlängerung der Preisübergangsregel Übernahme bis 31.10.2022 gilt das aber nicht mehr und muss korrigiert werden.
Soo, jetzt zum Thema woher ich das weiß. Ich verkaufe diese Fahrzeuge seid 30 Jahren.
Natürlich wird das nicht öffentlich durch den Hersteller kommuniziert. Und ich werd hier auch keine internen Unterlagen posten.@thelog.
Falls du dich durch meine Aussage, persönlich angegriffen fühlst, entschuldige ich mich bei Dir.
Und du hast natürlich Recht, das ein Verkäufer das im Vorfeld dem Kunden mitzuteilen hat.
Danke für die plausible Erklärung.
Das Ergebnis werde ich hier dann kommunizieren.
Grüße
Die Aussage der Preisregelung wurde durch unseren Verkäufer bestätigt, betrifft aber wohl nicht alle Modelle.
Ich kann die Ausführungen zur Preisübergangsregelung ebenfalls bestätigen. Beide letzte Preiserhöhungen werden je nach Bestellzeitpunkt erst zum 01.11.2022 fällig, diese Neuregelung kam erst am 21.04.2022 und wird automatisch vom Hersteller gezogen.
Gruß
Befner
Zitat:
@jwcb schrieb am 22. April 2022 um 23:57:50 Uhr:
Zitat:
@andreasaerdna schrieb am 22. April 2022 um 12:04:49 Uhr:
Wir haben unseren Vito noch am 30.11.2021 bestellt. In dieser Woche bekamen wir eine Preierhöhung von 1758 € netto mitgeteilt. Das Erfreuliche daran, die Lieferung wurde von Sep./Okt 22 auf Juli/Aug. 22 vorgezogen. Die Sache mit der Preisübergangsregelung finde ich interessant, sofern es dafür belastbare Anhaltspunkte gibt.Wenn in deiner Auftragsbestätigung wirklich das Bestelldatum 30.11.2021 steht, rufe deinen Verkäufer an. Über seinen Disponenten sollen sie die Werksdisposition anschreiben und den Auftrag auf die richtige Preisstellung korrigieren.
Die kommen aber im Moment mit korrigieren kaum hinterher, Müssen für 4 Monate alle Auftragsbestätigungen richtig stellen.Da die alte Preisregelung bei Übernahme bis 30.06.2022 galt, und du einen Liefertermin September/Oktober hattest, waren die 1758 € Erhöhung bis dato richtig. Durch die Verlängerung der Preisübergangsregel Übernahme bis 31.10.2022 gilt das aber nicht mehr und muss korrigiert werden.
Soo, jetzt zum Thema woher ich das weiß. Ich verkaufe diese Fahrzeuge seid 30 Jahren.
Natürlich wird das nicht öffentlich durch den Hersteller kommuniziert. Und ich werd hier auch keine internen Unterlagen posten.@thelog.
Falls du dich durch meine Aussage, persönlich angegriffen fühlst, entschuldige ich mich bei Dir.
Und du hast natürlich Recht, das ein Verkäufer das im Vorfeld dem Kunden mitzuteilen hat.