Preise in der Werkstatt, Wucher hoch zehn

Servus zusammen,

mich regts schon wieder auf...

Gestern meinen fahrbaren Untersatz von der Werkstatt geholt. 500 Euro für Ersatzteile! Heute schau ich mir mal die Rechnung genauer an und vergleiche die Ersatzteilpreise...

Bremsbeläge, im Onlineshop 30-35 Euro, Werkstatt 45 Euro. Geht ja noch

Reifen, im Onlineshop 130 Euro, in der Werkstatt stolze 200 Ocken!

Mechaniker: "Jaaaa, die da auf reifen.com haben ja ganz andere Stückpreise. Wir zahlen da viel mehr im Einkauf" Ich hab ihm dann geraten, doch bei reifen.com einzukaufen, wenn sie direkt beim Großhandel mehr bezahlen.

Vor ein paar Wochen hab ich mal einen alten Mercedes zum Mechaniker gebracht. Diagnose "Lenkgestänge defekt, braucht eine neue Spurstange, kostet etwa 120 Euro". Ich geh heim, schau auf taxiteile.de, ein seriöser Händler in Berlin: 32 Euro. Rufe dort in der Werkstatt an: "Jaaaaa, im Internet. Also ich kauf da nix, nur bei unserem Stammhändler, da hab ich ja einen Ansprechpartner" Is scho klar, dann mal auf Wiedersehen.

Echt jetzt, ich hab kein Problem damit, wenn man mich verarscht, aber gebt Euch doch bitte Mühe dabei!

Beste Antwort im Thema

Servus zusammen,

mich regts schon wieder auf...

Gestern meinen fahrbaren Untersatz von der Werkstatt geholt. 500 Euro für Ersatzteile! Heute schau ich mir mal die Rechnung genauer an und vergleiche die Ersatzteilpreise...

Bremsbeläge, im Onlineshop 30-35 Euro, Werkstatt 45 Euro. Geht ja noch

Reifen, im Onlineshop 130 Euro, in der Werkstatt stolze 200 Ocken!

Mechaniker: "Jaaaa, die da auf reifen.com haben ja ganz andere Stückpreise. Wir zahlen da viel mehr im Einkauf" Ich hab ihm dann geraten, doch bei reifen.com einzukaufen, wenn sie direkt beim Großhandel mehr bezahlen.

Vor ein paar Wochen hab ich mal einen alten Mercedes zum Mechaniker gebracht. Diagnose "Lenkgestänge defekt, braucht eine neue Spurstange, kostet etwa 120 Euro". Ich geh heim, schau auf taxiteile.de, ein seriöser Händler in Berlin: 32 Euro. Rufe dort in der Werkstatt an: "Jaaaaa, im Internet. Also ich kauf da nix, nur bei unserem Stammhändler, da hab ich ja einen Ansprechpartner" Is scho klar, dann mal auf Wiedersehen.

Echt jetzt, ich hab kein Problem damit, wenn man mich verarscht, aber gebt Euch doch bitte Mühe dabei!

4512 weitere Antworten
4512 Antworten

Zitat:

@sukkubus schrieb am 6. Juli 2016 um 17:23:37 Uhr:



Zitat:

@TDI nie schrieb am 6. Juli 2016 um 16:48:11 Uhr:


Andere Frage: darf die Werkstatt ein Auto nicht mehr rausgeben wegen z.B. defekten Bremsen?
Frag mich gerade was ich dann machen würde.

natürlich nicht. eine werkstatt hat keinerlei berechtigung dazu.
wenn sies doch tut, ist das zumindest nötigung.

Zitat:

@sukkubus schrieb am 6. Juli 2016 um 17:23:37 Uhr:



Zitat:

@Jules444 schrieb am 6. Juli 2016 um 17:22:56 Uhr:


Soweit ich aber weis, müssen die einen nicht Fahren lassen. Die können normalerweise sogar die Polizei holen.

müssen doch, siehe oben😉

an der weiterfahrt darf einzig die polizei hindern (beschlagnahmung); gegebenenfalls unter hinzuziehung eines sachverständigen, der (und nur der!) die plakette entfernen darf, wenn der mangel zu gravierend ist (stilllegung).

und dann hast verloren. Und der macht die Plakette weg, bin ich überzeugt. Und dann zahlst wahrscheinlich noch den Sachverständigen. Dann bleibt nur noch ADAC-Abschleppen, und ab in die eigene Garage :-))

Also beim TÜV ist es ganz einfach.Er ist ja ein Prüfingeneur...der kratzt einfach die Plakette runter,dann kanst nicht mehr fahren,machst es trotzdem,fährste Schwarz (er braucht dann nur anrufen).
Werkstatt...könnte sein das die sich einschüchtern lassen.
Wie Marcuc aber schon richtig meinte,die MBU kann auf Flegelhaftes Benehmen angeordnet werden oder schlimmer auf Richterlichen Beschluß ist die Fahrerlaubnis weg. Wer den Prüfer die Zähne ausschlägt hat mind. Schwere Körperverletzung und den Führerschein weg.So weit darf es nun auch nicht gehen.Wenn ich merke das der Tüver schlechte Laune hat,beiß ich mir auf die Zunge und bin bei der Nachprüfung wo anders,das steht mir ja frei.
Aber natürlich kann ich einer Werkstatt auch den Auftrag verweigern weil die zu teuer oder einfach was bei denen nicht gefällt.Man sollte aber umgehend reparieren.

Zitat:

@Jules444 schrieb am 6. Juli 2016 um 17:26:22 Uhr:


und dann hast verloren. Und der macht die Plakette weg, bin ich überzeugt. Und dann zahlst wahrscheinlich noch den Sachverständigen. Dann bleibt nur noch ADAC-Abschleppen, und ab in die eigene Garage :-))

blabla.
soweit ich das selbst beurteilen kann, werde ich der sache angemessen entscheiden.

mal abgesehen davon, dass mir nie einer in der werkstatt was über bremsen wird erzählen können, weil ich mich selbst darum kümmere, wird nach sachlage entschieden, weiterzufahren oder die kiste notfalls auf einen hänger zu laden.

selbst wenn die polizei kommt, bleibt immer noch die option, den wagen wegtransportieren zu lassen. dazu gibts schutzbriefe. fürn 10'er mit der haftpflicht

eine erpresserische werkstatt wird jedenfalls nie freude an meinen autos haben😛

Zitat:

@wolffi65 schrieb am 6. Juli 2016 um 17:31:09 Uhr:


Wie Marcuc aber schon richtig meinte,die MBU kann auf Flegelhaftes Benehmen angeordnet werden oder schlimmer auf Richterlichen Beschluß ist die Fahrerlaubnis weg.

was ist eine MBU😕

tu mir einen gefallen, und lass dich nicht über dinge aus, von denen du 0 (zero, null) ahnung hast

Du mußt Dir folgendes vorstellen: der Meister der Werkstatt kann Dich ja nicht einschätzen, wie Du fährst-passiert etwas, kommt heraus das Deine Bremsen nicht in Ordnung waren, kann es passieren das die Werkstatt mit drankommt, geschweige denn das Deine Versicherung zahlt, und wehe dem Geschädigten passiert körperlich oder geistig was..dann zahlst auch noch Schmerzensgeld..
Die Sache kann heftig ausgehen..

Ähnliche Themen

Zitat:

@sukkubus schrieb am 6. Juli 2016 um 17:23:37 Uhr:



Zitat:

@TDI nie schrieb am 6. Juli 2016 um 16:48:11 Uhr:


Andere Frage: darf die Werkstatt ein Auto nicht mehr rausgeben wegen z.B. defekten Bremsen?
Frag mich gerade was ich dann machen würde.

natürlich nicht. eine werkstatt hat keinerlei berechtigung dazu.
wenn sies doch tut, ist das zumindest nötigung.

Zitat:

@sukkubus schrieb am 6. Juli 2016 um 17:23:37 Uhr:



Zitat:

@Jules444 schrieb am 6. Juli 2016 um 17:22:56 Uhr:


Soweit ich aber weis, müssen die einen nicht Fahren lassen. Die können normalerweise sogar die Polizei holen.

müssen doch, siehe oben. die polizei entscheidet nach ermessen ob eine weiterfahrt (eingeschränkt) möglich ist😉 . eingeschränkt deshalb, weil z.b. zerdetschte scheinwerfer am tag kein grund sind, nicht bis zur nahen eigenen garage oder einer anderen werke zu fahren.

an der weiterfahrt darf einzig die polizei hindern (beschlagnahmung); gegebenenfalls unter hinzuziehung eines sachverständigen, der (und nur der!) die plakette entfernen darf, wenn der mangel zu gravierend ist (stilllegung).

Jederman Festnahmerecht sagt was anderes. Aber ob das auf krumme Bremsen zu trifft glaub ich eher nicht 🙂 bei 0,0 Bremswirkung darf man den Fahrer mit Sicherheit festsetzen, genau wie nen Suffi der ins Auto steigen will.

Sukkubus,ich hab schon einen Kollegen mit hängenden Ohren gesehen der seinen Job deshalb los war. Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung wurde angeordnet nach einer Anzeige weil er sich sehr Ausfällig den Polizeilichen Anweisungen wiedersetzte.
Selbst wenn du mal wegen einen Strafzettel den Ordnungsdamen sehr dumm kommst,kann das den Führerschein kosten weil du Psychisch nicht geeignet bist im Straßenverkehr teil zu nehmen.
Mir ist es aber ehrlich gesagt egal wie du damit umgehst.

Jedermanns Festnahmerecht? Das in der StPO, welches jeden Bürger berechtigt, einen auf frischer Straftat Ertappten und/oder Verfolgten vorläufig festzunehmen?

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Festnahme

"Sobald sich die festgenommene Person der Festnahme nicht lediglich durch Flucht erwehrt, sondern den Festnehmenden angreift, so ist auch der Einsatz von Gewalt zulässig."

d.h., ich darf Dir sogar eine reinhauen :-))

Ein Fachkundiger darf dir die Weiterfahrt untersagen, wenn dein Fahrzeug nicht mehr Verkehrssicher ist.

Natürlich kannst du dich als Besitzer dieser Anordnung verweigern, in so einem Falle sichert sich die Werkstatt in der Regel mit einer Unterschrift des Fahrzeugbesitzers ab, dass dieser über die Verkehrsuntüchtigkeit in Kenntnis gesetzt worden ist. Ist aber auch Grenzwertig da die Werkstatt ja weiss das Fahrzeugführer mit einem Verlehrsuntüchtigen Fahrzeug auf öffentlichen Strassen unterwegs ist.

Wenn der Fahrzeugbesitzer sich weigert etwas zu Unterschreiben, wird der Betrieb die Polizei benachrichtigen und diese wird den Fahrzeugführer an der weiterfahrt hindern, bis hin das ein Sachverständiger hinzugezogen wird der offiziell das Fahrzeug als Verkehrsuntüchtig einstuft und die Plakette der HU entfernt.

Wenn dies die Werkstatt nicht macht, dann wird der Werkstatt noch ein Strick wegen mit Wissens gedreht.

Dann bleibt einem nur noch die Heimreise auf dem Hänger.

Aber am besten wird es wenn man sich weigert, vom Hof fährt und die Polizei einen auf der Öffentlcihen Strasse erwischt, das wird dann richtig teuer.

Hab vor paar Jahren so einen Fall miterleben dürfen, schnell noch an nem FR Spätnachmittag eine Gestalt aufgetaucht, die Werke solle ihm noch schnell (er hat wahrscheinlich keine andere Werke mehr gefunden die noch offen hatte) zwei Reifen montieren da er morgen in den Urlaub fahren will.
Als der Mechaniker den Wagen auf der Bühne hatte sah dieser das hinten der Querlenker gebrochen war. Darauf meinte dieser " Das mit den Reifen können wir uns sparen, ihr Querlenker ist gebrochen mit dem wagen fahren sie keinen Meter mehr". Antwort vom Kunden " Hab dich nicht so ist ein altes Auto ist normal das der so schwimmt"
Mechaniker weigerte sich dem Besitzer das Auto auszuhändigen ausser er würde mit einem Hänger oder Abschlepper auftauchen, ansonsten würde das Fahrzeug in dem Zustand die Werkstatt nicht verlassen.

Kunde wurde unverschämt, kurz vor Handgreiflich, da das ja Erpressung Nötigung Freiheitsberaubung und co. wäre.

Zwei weiter Gesellen und der Werkstattbesitzer kamen hinzu und versuchten dem guten Mann zu erklären das er so keinen Meter mehr fahren darf und kann.

Kunde war nicht einsichtig, weswegen sie Polizei hinzugezogen wurde, welche dem Mann die Sachlage auch nochmal Sachlich erklärt hatte und dem Mann auch erklärt hat das die Werkstatt richtig handeln würde.

Der der Mann immernoch nicht einsichtig war und die Polizisten auch beleidigte, zogen die Kurzerhand einen Prüfingeneur hinzu welcher nach dem Anblick des gebrochenen Querlenkers sofort die HU Plakette entfernte.

Da der Nette Herr ja sein Fahrzeug nicht ind er werkstatt lassen wollte aber auch nicht fähig war einen Hänger bzw. Abschlepper zu organisieren und er sein Stillgelegtes Fahrzeug nicht auf der Öffentlcihen Strasse abstellen durfte, rufte die Polizei gleich noch einen Abschlepper welcher das Fahrzeug in die Verwahrungstselle brachte.

Ende vom Lied war eben, das alle Beteiligten ihn wegen Beleidigung angezeigt haben, die Polizisten wegen Beamtenbeleidigung und da der Nette Herr auch noch zugegeben hatte das er mit dem gebrochenen Querlenker schon länger unterwegs war noch eine Anzeige wegen Gefährdung des Strassenverkehrs, obendrauf noch paar schöne Rechnungen von Werkstatt, Ingeneur Abschlepper und Verwahrungsstelle.

Ob er seine Fahhrerlaubnis behalten durfte bzw. eine positive MPU nachweisen durfte sowie ob aus den Anzeigen was geworden ist, weiss ich nicht aber es waren drei Lustige Stunden, besser und billiger als wie Kino vorallem wenn man Unbeteiligter ist.

Das ist ja normalerweise logisch: man kann Dir nicht vorschreiben, was Du mit Dir selber machst, das ist Deine Freiheit-aber bei defekten Bremsen gefährdest Du ja ANDERE Menschen mit, d.h., hast Du Dein Fahrzeug nicht mehr unter Kontrolle, kannst Du andere, unschuldige Menschen mit hineinziehen. Du gefährdest damit anderen ihr Leben.

Zitat:

@wolffi65 schrieb am 6. Juli 2016 um 18:16:22 Uhr:


Sukkubus,ich hab schon einen Kollegen mit hängenden Ohren gesehen der seinen Job deshalb los war. Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung wurde angeordnet nach einer Anzeige weil er sich sehr Ausfällig den Polizeilichen Anweisungen wiedersetzte.
Selbst wenn du mal wegen einen Strafzettel den Ordnungsdamen sehr dumm kommst,kann das den Führerschein kosten weil du Psychisch nicht geeignet bist im Straßenverkehr teil zu nehmen.
Mir ist es aber ehrlich gesagt egal wie du damit umgehst.

Wer tut sich das denn freiwillig an? Und das nur wegen ein paar aufgebrachten Worten.
Da folgt doch garantiert eine je nach Charakter mehr oder weniger kreative Gegenreaktion.
Tausend Pizzas heim liefern lassen. Sein Auto mit einem guten Preis und seiner Telefonnummer ins Internet stellen. Professionelle ansetzen und Fotos der Ehefrau heim schicken. Anschwärzen beim Finanzamt. Treffen zweier Rocker Clubs zeitgleich bei ihm zu Hause organisieren, und und und ...

Is so wie wenn du deinen Nachbarn anzeigst. Der zeigt dann dich an. Du wieder ihn. Er wieder dich .......

Anders die Story mit der gebrochenen Aufhängung. Da hat man Fakten die man jedem plausibel erklären kann. Aber einfach nur so die karre abstellen läuft eher nicht.

Hab einen Kumpel der macht auch Auto Überprüfungen. Der kann auch Storys erzählen.

Zitat:

@Jules444 schrieb am 6. Juli 2016 um 17:22:56 Uhr:


Das kommt auf Dein Selbstvertrauen an. Ich habe das Autofahren gut im Griff und fahre nie Risiko. Auch wenn alles o.k. ist. Die VW-Werkstatt war ca. 8 km von mir entfernt, Höchstgeschwindigkeit 50 km/h.
Soweit ich aber weis, müssen die einen nicht Fahren lassen. Die können normalerweise sogar die Polizei holen.

Polizei, wollte ich auch schon schreiben.
U.U. krazten die Dir den Stempel ab und warten an der nächsten Straßenecke 😁

Zitat:

@wolffi65 schrieb am 6. Juli 2016 um 17:31:09 Uhr:


Also beim TÜV ist es ganz einfach.Er ist ja ein Prüfingeneur...der kratzt einfach die Plakette runter,dann kanst nicht mehr fahren,machst es trotzdem,fährste Schwarz (er braucht dann nur anrufen).
Werkstatt...könnte sein das die sich einschüchtern lassen.
Wie Marcuc aber schon richtig meinte,die MBU kann auf Flegelhaftes Benehmen angeordnet werden oder schlimmer auf Richterlichen Beschluß ist die Fahrerlaubnis weg. Wer den Prüfer die Zähne ausschlägt hat mind. Schwere Körperverletzung und den Führerschein weg.So weit darf es nun auch nicht gehen.Wenn ich merke das der Tüver schlechte Laune hat,beiß ich mir auf die Zunge und bin bei der Nachprüfung wo anders,das steht mir ja frei.
Aber natürlich kann ich einer Werkstatt auch den Auftrag verweigern weil die zu teuer oder einfach was bei denen nicht gefällt.Man sollte aber umgehend reparieren.

Nix darf der Ing beim TÜV kratzen, habe aber schon mal erlebt, dass die die Polizei rufen (in dem Fall waren wohl die Reifen, im Sommer, völlig abgefahren).
Die Polizei kam und kratzte ab 😁

Zitat:

@Jules444 schrieb am 6. Juli 2016 um 18:23:46 Uhr:


https://de.m.wikipedia.org/wiki/Festnahme

"Sobald sich die festgenommene Person der Festnahme nicht lediglich durch Flucht erwehrt, sondern den Festnehmenden angreift, so ist auch der Einsatz von Gewalt zulässig."

d.h., ich darf Dir sogar eine reinhauen :-))

Aber Du mußt die Verhältnismäßigkeit der Mittel wahren, sonst kann daraus ganz schnell eine Körperverletzung vor Gericht verhandelt werden (siehe Notfallparagraphen).

Ich kann nur davor warnen, im Vertrauen auf ein vermeintliches Recht zu weit zu gehen. Als Rechtsunkundiger sollte man sich von Graubereichen fern halten. Im Zweifel lieber nur die Polizei benachrichtigen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen