Preise heben ab !!!

Hallo

heute mal was gutes gesehen, stand vorm Globus Markt. Geiler Preis oder ???. Is was zum Finanzieren.

Mfg

Audi
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Zitat:

@stay_classy schrieb am 9. Oktober 2017 um 13:19:42 Uhr:


Gerade als Firmenwagenfahrer ist das schon ärgerlich. ....Aber diese Preise sind ja nur Papierwerte die niemand zahlt, ich aber versteuern darf.

Vorschlag:

Verzichte auf den Firmenwagen, nimm eine Gehaltserhöhung und bezahle selbst einen Wagen im Wert von BLP 45.000,- Euro inkl. der Unterhaltskosten und tausche diesen dann auch alle 1 bis 4 Jahre aus, wenn das billiger für Dich ist! Alles andere würde wirtschaftlich keinen Sinn ergeben!

Für mich ist das Stöhnen auf sehr hohem Niveau!

Mir fällt da spontan ein Gespräch mit einem Bekannten vor ca. 6-7 Jahren ein, der sich darüber beschwerte, dass er sich nur max. einen Audi A6 bis 50.000 Euro BLP und bis 170 PS oder so aussuchen durfte. Wagen wird alle 3 bis 4 Jahre getauscht. Ist ein großer Pharmakonzern.

Problem: Er konnte nicht alle Wunschsextras in diesem Preisrahmen unterbringen. Sein Arbeitgeber hat im angeboten Privat etwas dazuzubezahlen für die Extras. Das war es ihm nicht Wert.

Er hätte aber auch auf einen A4 wechseln können, dass kam gar nicht in Frage!

Ich habe dann den Vorschlag unterbreitet (hat zwei Kinder und war in Lohnsteuerklasse 3) eine Gehaltserhöhung zu nehmen, Dienst-Kilometer abzurechen und einen Wagen nach seinen Wünschen anzuschaffen. Antwort: Privat würde er nie soviel Geld für ein Auto ausgeben.... *grrrr*

Grüße

Björn

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Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 17. Oktober 2017 um 09:32:26 Uhr:


@6502
Niemand, weder eine Privatperson noch ein Unternehmen zahlen EkSt. 🙄 (Unternehmen schon mal gar nicht)

Dann darf ich dir meine Einkommensteuerbescheide zuschicken und du zahlst dann das, was da zu zahlen ist? 😁

Ich zahle nämlich Einkommensteuer - alle 3 Monate als Vorauszahlung und im Folgejahr als Nachzahlung. Jedenfalls wird diese Steuer vom Finanzamt auf den offiziellen Bescheiden so genannt....

(Und hier in der Diskussion spielt es ja (bzgl. des Namens der Sache) keine Rolle, ob jemand Lohnsteuer, Körperschaftfssteuer oder Einkommenststeuer spart / zahlt )

Nachtrag: oder wolltest du mir damit nur sagen, daß "ESt" die richtige Abkürzung wäre? Sehe ich auch nicht so eng in so einer Diskussion...

Zitat:

@HiFi3j3 schrieb am 17. Oktober 2017 um 10:42:20 Uhr:


Hast du den Artikel bis zu Ende gelesen? Dieser Zuschuss ist gar kein Zuschuss, sondern nur die günstigere Besteuerung von Diesel gegenüber Benzin.

Du scheinbar nicht?

In allen Berichten wird doch erwähnt, daß durch die Vergünstigung der Privatnutzung von Firmenwagen dem Staat Steuereinnahmen verloren gehen.

Beispiel:
Du nutzt als Dienstwagenfahrer mit Privatnutzungsmöglichkeit ein KFZ und dabei fallen reale Kosten für 500 EUR im Monat für die Privatnutzung an. Gleichzeitig musst du aufgrund von Pauschalierungsregeln aber nur z.B. 350 EUR im Monat versteuern.

---> hier gehen dem Staat eindeutig Steuereinnahmen verloren.

Geht man davon aus, die Staatsausgaben gleich bleiben sollen, muß der Staat diese Lücke durch Mehreinnahmen bei anderen Steuerarten wieder schließen - oder durch erhöhte Neuverschuldung.

Oder anders rum: würden alle Dienstwagenfahrer die Privatnutzung nach reelen Kosten für die Privatnutzung als geldwerter Vorteil versteuern, hätte der Staat im Vergleich zu heute wohl Mehreinnahmen

Wie hoch die wären - darüber kann man streiten. Evtl. ibt es keine wissenschaftlich fundierte / belastbare Statistik, ob der Wert aller KFZ-Privatnutzungen wirklich mehr als die 1% + den Arbeitsweganteil ist. Und vermutlich ist das ganze teilweise auch eine Milchmädchenrechnung wie sie die Medienindustrie bei "Verluste durch illegale Kopien" Diskussionen immer wieder präsentiert - denn nicht alle heutigen Dienstwagenfahrer würden genau den gleichen PKW als Dienstwagen mit Privatnutzung nehmen und genau gleich viel damit privat fahren, wenn sie die reelen Kosten dafür als geldwerter Vorteil versteuern müssten...

Die ungleiche Besteuerung von Diesel & Benzin ist auch ein Thema - aber ein anderes. Auch hier kann man unter Umständen eine Quersubvention von Unternehmen durch Privatepersonen erkennen.

Nämlich dann, wenn die Mehrzahl der Diesel von Unternehmen eingesetzt wird - während Private eher Benziner fahren.

Würde man beide Kraftstoffe gleich besteuern und dabei bzgl. der Staatseinnahmen nichts ändern wollen (also weder Mehr- noch Mindereinnahmen), könnte man die Steuern auf Diesel erhöhen ... und im Gegenzug die Steuern auf Benzin senken. Insofern zahlt jeder Benzin-Fahrer an der Tanke indirekt auch den billigeren Diesel der anderen mit...

Klar, man würde im gleichen Zug auch die höhere KFZ-Steuer des Diesels senken - aber da die Diesel ja eher Vielfahrer sind, ist dieser Kosten-senkende Effekt pro gefahrenem km für die Diesel-Fahrer vermutlich sehr gering.

Zitat:

Also halten wir fest: Der Steuerzahler ist nicht an der Finanzierung von Firmenwagen beteiligt.

Indirekt schon. Ist jetzt mehrfach fundiert erklärt worden, warum das so ist.

Ob man das ändern sollte ... welche Auswirkungen das hätte ... was besser wäre für die Volkswirtschaft - das ist dann aber eine ganz andere Sache / Diskussion ....

Zitat:

@6502 schrieb am 17. Oktober 2017 um 12:54:22 Uhr:



Zitat:

@HiFi3j3 schrieb am 17. Oktober 2017 um 10:42:20 Uhr:


Hast du den Artikel bis zu Ende gelesen? Dieser Zuschuss ist gar kein Zuschuss, sondern nur die günstigere Besteuerung von Diesel gegenüber Benzin.

Du scheinbar nicht?

Doch hab ich.

In allen Berichten wird doch erwähnt, daß durch die Vergünstigung der Privatnutzung von Firmenwagen dem Staat Steuereinnahmen verloren gehen.

Wieso Vergünstigung??? Ist das tatsächlich immer so? Was ist mit gekauften Gerbaucht- oder Jahreswagen? Haben wir da nicht sogar eine Verteuerung? Warum legen so viele Dienstwagennutzer wert auf ein Fahrtenbuch? Weil die 1% Regelung möglicherweise sogar teurer ist, als der tatsächliche Nutzungsanteil?

Beispiel:
Du nutzt als Dienstwagenfahrer mit Privatnutzungsmöglichkeit ein KFZ und dabei fallen reale Kosten für 500 EUR im Monat für die Privatnutzung an. Gleichzeitig musst du aufgrund von Pauschalierungsregeln aber nur z.B. 350 EUR im Monat versteuern.

---> hier gehen dem Staat eindeutig Steuereinnahmen verloren.

Welche? Kfz-Kosten sind doch gleich. Ob die nun das Unternehmen zahlt oder die Privatperson. Deine erwähnten 500€ werden doch incl. Steuern bezahlt. Halt nur vom Unternehmen. Zusätzlich erhält der Staat sogar noch die von dir erwähnten Steuern der 350€ Privatnutzung.

Die ungleiche Besteuerung von Diesel & Benzin ist auch ein Thema - aber ein anderes. Auch hier kann man unter Umständen eine Quersubvention von Unternehmen durch Privatepersonen erkennen.

Nämlich dann, wenn die Mehrzahl der Diesel von Unternehmen eingesetzt wird - während Private eher Benziner fahren.

Zu theoretisch. Hab ich ja schon erwähnt, dass das zu Pauschal ist. In meinem Umfeld liegt die Quote bei 50%/50% sowohl bei Firmenwagen, als auch im privaten Bereich.

Würde man beide Kraftstoffe gleich besteuern und dabei bzgl. der Staatseinnahmen nichts ändern wollen (also weder Mehr- noch Mindereinnahmen), könnte man die Steuern auf Diesel erhöhen ... und im Gegenzug die Steuern auf Benzin senken. Insofern zahlt jeder Benzin-Fahrer an der Tanke indirekt auch den billigeren Diesel der anderen mit...

--> Thema Transportwesen. Hatte ich mich schon geäußert.

Zitat:

@6502 schrieb am 17. Oktober 2017 um 12:54:22 Uhr:



Zitat:

Also halten wir fest: Der Steuerzahler ist nicht an der Finanzierung von Firmenwagen beteiligt.

Indirekt schon. Ist jetzt mehrfach fundiert erklärt worden, warum das so ist.

Sehe ich immer noch nicht! Vor allem das fundiert und mehrfach fehlt mir hier.

Zitat:

@6502 schrieb am 17. Oktober 2017 um 12:33:25 Uhr:



Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 17. Oktober 2017 um 09:32:26 Uhr:


@6502
Niemand, weder eine Privatperson noch ein Unternehmen zahlen EkSt. 🙄 (Unternehmen schon mal gar nicht)

Dann darf ich dir meine Einkommensteuerbescheide zuschicken und du zahlst dann das, was da zu zahlen ist? 😁

Ich zahle nämlich Einkommensteuer - alle 3 Monate als Vorauszahlung und im Folgejahr als Nachzahlung. Jedenfalls wird diese Steuer vom Finanzamt auf den offiziellen Bescheiden so genannt....

(Und hier in der Diskussion spielt es ja (bzgl. des Namens der Sache) keine Rolle, ob jemand Lohnsteuer, Körperschaftfssteuer oder Einkommenststeuer spart / zahlt )

Nachtrag: oder wolltest du mir damit nur sagen, daß "ESt" die richtige Abkürzung wäre? Sehe ich auch nicht so eng in so einer Diskussion...

Gerne zahle ich die von dir zu entrichtende Einkommensteuer, wenn du mir im Gegenzug deine Einnahmen überweist.

Und du hast Recht, ich wollte nur mal auf die falsche Abkürzung hinweisen, aber ich sehe es auch nicht so eng, ob sich andere über meine steuerlichen Vorteile mokieren oder nicht.

Zu den Berichten über die Verluste des Staates durch die Pauschalversteuerung:
Du glaubst doch nicht im Ernst, dass der Staat eine pauschale Versteuerung zulässt, bei der er schlechter gestellt ist, als bei einer nicht pauschalisierten Versteuerung?

Und meine bescheidene Meinung zu den Dieselfahrzeugen:
Egal ob Privatfahrzeug oder Dienstfahrzeug: letztendlich ist entscheidend, ob die Gesamtkosten (Anschaffung, laufende Kosten, Reparaturen ...) unterm Strich beim Diesel oder beim Benziner günstiger sind, egal ob privat oder Firmenfahrzeug. Relativ gesehen fährt der Privatmann sogar mit Diesel besser als der Unternehmer, da er ja die Umsatzsteuer nicht abziehen kann, ist seine Ersparnis höher als die eines Unternehmers, für den die Umsatzsteuer ja ein durchlaufender Posten ist.

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Zitat:

@6502 schrieb am 17. Okt. 2017 um 12:54:22 Uhr:


Geht man davon aus, die Staatsausgaben gleich bleiben sollen, muß der Staat diese Lücke durch Mehreinnahmen bei anderen Steuerarten wieder schließen - oder durch erhöhte Neuverschuldung.

Oder anders rum: würden alle Dienstwagenfahrer die Privatnutzung nach reelen Kosten für die Privatnutzung als geldwerter Vorteil versteuern, hätte der Staat im Vergleich zu heute wohl Mehreinnahmen

Eben nicht. Würde ich die Fahrtenbuchmethode anwenden und somit meinen realen geldwerten Vorteil versteuern, würde ich nur noch ungefähr die Hälfte an Steuern für mein Fahrzeug bezahlen wie jetzt.

Ich tue das nur nicht, weil mir diese 120 bis 150 Euro im Monat den erheblichen Mehraufwand (akribisches Führen des Fahrtenbuchs) und das Generieren von Mehraufwand für die Firma nicht wert sind.

Sollte sich aber die Neidfraktion durchsetzen und der pauschale Ansatz erhöht werden, sähe das anders aus. Dann zahle ich eben noch weniger Steuern für das Fahrzeug. Das dürfte wohl für die Mehrheit der Firmenwagen zutreffen, so dass das finanzpolitisch ein Eigentor wäre.

Und nein: die Besteuerung fiktiver Kosten, die anfallen würden wenn ich das Fahrzeug vollständig privat unterhalten müsste, wäre verfassungswidrig. Es dürfen keine höheren Kosten angesetzt werden, als real entstehen. Deswegen ist die 1%-Pauschalversteuerung ja auch nur ein Angebot zur Vereinfachung und ich kann jederzeit auf die Fahrtenbuchmethode umsteigen. Und wie bereits erwähnt: die Finanzbehörden würden dieses Angebot nicht machen wenn sie nicht wüssten, dass sie unterm Strich dabei gewinnen...

Edit:
Wie dünn die Argumentationslage der Neispopulisten ist, sieht man doch schon an dem völlig schwachsinnigen Argument, dass die günstigere Besteuerung von Diesel eine indirekte Subventionierung von Firmenwagen sei. Wenn überhaupt, ist das eine Subventionierung von Vielfahrern, unabhängig davon ob diese auf eine Firma zugelassen sind oder auf eine Privatperson. Die wenigen Firmenwagen, die ein reines Privileg zusätzlich zum Gehalt darstellen, die also ganz überwiegend privat genutzt werden, sind meistens Benziner.

PPS:
Um den Neidhammeln noch ein wenig Futter zu geben: mein nächster Firmenwagen ist bestellt: ein Sharan. Damit ich auf meinen wenigen Privatkilometern 3 Kindersitze unterbringen kann...

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 17. Oktober 2017 um 14:22:15 Uhr:


Ich tue das nur nicht, weil mir diese 120 bis 150 Euro im Monat den erheblichen Mehraufwand (akribisches Führen des Fahrtenbuchs) und das Generieren von Mehraufwand für die Firma nicht wert sind.
https://www.impulse.de/.../2934659.html

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 17. Okt. 2017 um 15:52:57 Uhr:


https://www.impulse.de/.../2934659.html

Klingt interessant. Bleibt nur der Mehraufwand für die Firma. Das werde ich dort mal ansprechen.

Ich kannte bisher nur die Hardware-Lösungen, bei denen ein Aufzeichnungsgerät eingebaut werden muss.

Zitat:

@HiFi3j3 schrieb am 17. Oktober 2017 um 13:15:58 Uhr:


Wieso Vergünstigung??? Ist das tatsächlich immer so? Was ist mit gekauften Gerbaucht- oder Jahreswagen? Haben wir da nicht sogar eine Verteuerung? Warum legen so viele Dienstwagennutzer wert auf ein Fahrtenbuch? Weil die 1% Regelung möglicherweise sogar teurer ist, als der tatsächliche Nutzungsanteil?

Der Anteil an Gebrauchtwagen an Firmenwagen dürfte äußerst gering sein. Wenn der Firmenwagen beim neuen Job vom Vorgänger übernommen wird bis der Leasingvertrag ausläuft dürfte noch die häufigste Ausnahme sein, denn die Versteuerung des Listenpreises bei einem 5 Jahre alten Auto ergibt wirklich keinen Sinn.

Es kommt immer auf die individuelle Nutzung an, darum lohnt es sich für manche (wirklich wenig Privat-Kilometer) ein Fahrtenbuch zu führen. Der Großteil der Nutzer kann sich aber die Hände reiben.

Wer wirklich die realen Kosten bezahlen soll, wird sich in den meisten Fällen keinen Dienstwagen für mehr als 30.000 € bestellen. 30.000 € sind heute für einen leicht gehoben ausgestatteten Kompaktwagen zu entrichten. Wo kommen dann die ganzen 5er, E-Klassen usw für einen LP von 60k€ aufwärts her? Bevor ich eine 8 Jahre alte Mittelklasse von meinem eigenen, bereits versteuerten Einkommen kaufe und 600 € pro Monat bezahle, würde ich mir dafür auch lieber eine nagelneue obere Mittelklasse von meinem AG hinstellen lassen.

Schade, dass hier leider die Kritiker die Post der Anderen nicht vernünftig lesen. Schaut Euch doch einmal die Excel von mir an. Da ist schön dargelegt, wie die ESt wirklich den Arbeitnehmer belastet.

1. Fehler: Viele sehen nur die 1% Korrekterweise werden aber nicht 1% versteuert sondern 1% + 0,03% x einfacher Strecke zur Arbeitsstätte. Bei nur 15km, die denke ich nicht weltfrem angesetzt sind, ergibt sich nicht eine Belastung von 1%, sondern 1,45% auf LP!

2. Fehler: Die 1% werden nicht auf die tatsächlichen Anschaffungskosten angesetzt sondern auf den Listenbasispreis. Der ist in der Regel viel höher. Wir erhalten zwischen 25-40% Rabatt. Die würde ich als Werks- bzw. Firmenangehöriger auch bekommen. Könnte als privat mit Firmenrabatt kaufen.

3. Fehler: USt. Viele argumentieren, dass die USt. nicht anfällt. Auch die Gegenargumentation, dass die USt. ein durchlaufender Posten ist, ist hier unvollständig. Die Gegenargumentation ist aus Sicht der zu betrachten Unternehmenssteuer relevant. Vielmehr ist es aber so, dass 1,XX% vom Bruttolistenpreis bemessen werden. Die Besteuerung der Privatperson erfolgt (korrekterweise) mit USt. bzw. MwSt.

4. Fehler: Privatnutzung: Viele vergessen, dass der Wagen auch betrieblich genutzt werden. Zu versteuern ist jedoch nur der privat genutzte Anteil.

5. Fehler: Der unterstellte Teil an Kosten, die mit der Besteuerung gleich gesetzt werden, ist zu hoch. Dies liegt daran, dass vergessen wird, dass sich die Fixkosten teilen, da so zu sagen der Betrieb und der Privatmann das Auto gemeinsam nutzen. Die Kosten 1:1 auf den Privatmann umzumünzen und dann zu vergleichen ist falsch.

Wir machen nun auch mal ein rechnerisches Beispiel, bei dem obige Fehler ebenfalls gemacht werden! Damit nicht doofe Gegenargumente kommen:
LBP: 50.000€
Entfernung zur Arbeitsstätte konserativ geschätzt 10km
Fahrleistung 25.000 im 4 Jahres-Leasing mit konserativ geschätzen Anteil privater Nutzung von 50%
Besteuerung nach Pauschalsystem: 1,3% * 50.000€ * 12 = 7.800€ zu versteuerndes Einkommen aus geldwertem Vorteil.
Kosten:
Ich habe gerade mal bei Sixt Leasing mir etwas unverhandelt zusammengeklickt und komme 625€ netto. Darin enthalten sind, Freihauslieferung, Winterreifen, Verschleißpaket und Versicherung. Hinzukommen somit noch Steuer und Diesel.
Die Steuer beträgt 302€ für den gewählten Dieselmotor.
Der Diesel lag im letzten Jahr ungesfähr im Schnitt bei 1,15€, also 0,97 Euro netto. Bei 25.000 im Jahr macht das bei einem hoch geschätzen Verbrauch von 9 Litern 2.180€

In Summe Fallen somit folgende Gesamtkosten Netto an:
7.500 € Leasingrate, Winterreifen, Verschleißpaket und Versicherung
302 € Steuer
2.180€ Spritkosten:
1.018€ Aufschlag für Sonstiges
= 11.000€

Verbrauchen tut der Privatmann hiervon in meinem Beispiel die Hälfe, also 5.500€. Als Privatmann müsste er noch Märchensteuer zahlen, also 6.545 €. Versteuern muss er aber 7.800€

Wo ist mein Rechenfehler? Warum ist das ungerecht? Vorallem für wen?

@Mr. Moe

Schon richtig. Wobei ich sehr viele Unternehmer kenne, die sich junge Gebrauchte kaufen oder Jahreswagen, weil ein Neuer halt einfach Zuviel kostet.
Und ich kenne sehr viele Außendienstler, die eine Grenze von ca 40k haben und den Rest selber drauflegen müssen.
Und die, die sich wirklich eine obere Mittelklasse bestellen dürfen, die Zahlen dann auch einen Nutzungsanteil bei der 1% Regelung, der deutlich über dem privaten Nutzungsanteil liegt und greifen zum Fahrtenbuch.

Ich gebe zu, meine Konstellation ist "etwas speziell", denn ich fahre zwar sehr viel aber kaum privat obwohl ich kein Außendienstler bin.

Ich hatte im August die Lohnsteuerprüferin hier im Haus, keine Beanstandung. Firmenfahrzeug wird mit Fahrtenbuch gefahren, es handelt sich um ein elektronisches Fahrtenbuch mit sehr wenig Aufwand. Die Kosten dafür (750 Netto) habe ich natürlich zusätzlich als Betriebsausgabe geltend gemacht.

Langer Rede kurzer Sinn:

Kalenderjahr

nach 1% Regel

tats. zu verst.

2014

4960

82

2015

14880

1243

2016

14880

583

Zusammen

34720

1908

Mit der 1%-Regelung hätte ich 34.137 Euro zu viel versteuert.

Zitat:

PPS:
Um den Neidhammeln noch ein wenig Futter zu geben: mein nächster Firmenwagen ist bestellt: ein Sharan. Damit ich auf meinen wenigen Privatkilometern 3 Kindersitze unterbringen kann...

Der war gut.... 😁

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 17. Oktober 2017 um 16:39:24 Uhr:


Wo ist mein Rechenfehler? Warum ist das ungerecht? Vorallem für wen?

Sorry, aber es ist schon ziemlich traurig, um ehrlich zu sein erbärmlich, dass sich die Widersacher nun der Wahrheit (=dem Thread) entziehen und nicht eingestehen können, dass sie keine Ahnung haben und nur das ahnungslos nachpusaunt haben, was irgendein Ahnungsloser irgendwo niedergeschrieben hat. Beweggründe lass ich lieber mal weg.

Sorry für die harten Worte. Musste mal raus.

Nichts für Ungut
Phaeti.

Zitat:

In Summe Fallen somit folgende Gesamtkosten Netto an:
7.500 € Leasingrate, Winterreifen, Verschleißpaket und Versicherung
302 € Steuer
2.180€ Spritkosten:
1.018€ Aufschlag für Sonstiges
= 11.000€

Verbrauchen tut der Privatmann hiervon in meinem Beispiel die Hälfe, also 5.500€. Als Privatmann müsste er noch Märchensteuer zahlen, also 6.545 €. Versteuern muss er aber 7.800€

Wo ist mein Rechenfehler? Warum ist das ungerecht? Vorallem für wen?

Du hattest in dem Beispiel also einen privaten Verbrauch von 5500€, hättest also 5500€ + 1045€ MWsT von deinem bereits versteuertem Geld privat für diese Nutzung/Leistung ausgegeben.
Nun zahlst du ja nicht 7800€, sonder versteuerst die nur, bei konservativen 50% Steuerlast incl. Sozialabgaben zahlst du also 3900€.
Also kosten dich 5500€ Nutzen 3900€ Steuern. Sehe ich noch als Vorteil, weswegen ich auch immer schön die 1% Regel nehme, lohnt sich für mich immer.
Es gibt Ausnahmen, aber in der Regel wird sich die 1% Regel lohnen, sonst gäbe es mehr Fahrtenbücher.

Jetzt wird gemisch...

Du hast jetzt verglichen: Entweder die 6.545 vom netto zahlen oder sie durch die Firma zahlen zulassen und dafür nach 1%-Regelung zu versteuern.

Faktisch hast Du aber wenn Du das Privatzahlen mitvergleichen willst (was aber themenfremd ist) drei Möglichkeiten:
1.) 6.545€ netto privat zahlen
2.) Nach 1% Regelung versteuern. Hier eben 7.800 aus daraus 3.900 Steuer.
3.) Nicht pauschalisiert sondern konkret den geldwerten Vorteil ermitteln. Dieser ist 6.545€. Du versteuerst genau diese. Daraus ergeben sich dann ~3.300€.

Letzteres ist eigentlich steuerdogmatisch die einzig richtige Berechnungsgrundlage, alles andere ist nur ein verzweifelt (fehlgeschlagener) Versuch es einfacher hinzubekommen.

Es soll doch mit dem geldwerten Vorteil gerade der Fakt korrigiert werden, dass jemand (Deine Firma, Dein Arbeitgeber) für Dich etwas eigentlich Privates vor Steuer bezahlt.
Überspitzt gesagt könntest Du doch sonst alles über die Firma abrechnen. Du würdest Dich sowohl der Verkehrs- (MwSt.) als auch Einkommenssteuer entziehen.
Was glaubst Du, wieviel Büromaterial und Büroinventar deutscher Firmen eigentlich privat ist / privat verbraucht wird.

Klar ist auch, dass Du damit, das was die Firma zahlt als "Gehalt" klassifizierst. Die Sachverhaltsgestaltung selbst bekommst Du damit nicht vom Tisch. Oder anders: Schon einmal darüber nachgedacht, was Du versteuern müsstest bzw. an Steuer zahlen müsstest, wenn Dir die 6.545€ netto auszahlen lassen willst, um dann privat das Fahrzeug zu unterhalten?

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