polizist schreibt fiktive anzeige!

BMW 3er E36

hi
ich brauche mal wieder eure hilfe 😁
ich habe vor einer weile gepostet dass mich ein polizist anzeigen will weil ich ihn überholt habe.
die situation war wie folgt:
ich fahre nachts innerorts mit einem kumpel hinter dem polizisten in seinem privatauto her, er fährt knapp 40 also überhole ich ihn, völlig gefahrlos, strasse konnte man gut überschauen.
er ist mir dan gefolgt und meinte innerorts darf man nicht überholen. weiter sagte er, er wäre 60 gefahren (man darf dort nur 50) und ich war demzufolge viel zu schnell. ich musste mir das anhören und bin dann gegangen. am nächsten tag hat er angerufen und meinte er zeigt mich an, so das hat er nun getan.
der witz ist, dass er in die anzeige geschreiben hat, ich hätte ihn an einem zebrastreifen überholt, aber da ist keiner! er hat auch ziehmlich lange gebraucht bis er die anzeige geschrieben hatte, ich vermute er musste erst etwas finden mit dem er mich belasten kann.
einige von euch rieten mir keine angaben zu machen weil ich somit nicht belangt werden kann.
bin nicht sicher was ich nun tun soll.
bitte um hilfe

euer besorgter olli

ps.
es kann doch nicht sein, dass polizsten willkürlich leute mit fiktiven gründen anzeigen könenn!?!

103 Antworten

Ehm ,
wie lang soll das jetzt hier nun noch dauern ? ...
er hat 1 zeugen ... damit ist alles klar .. er kriegt so oder so recht ... so ehmmm ja 😉 und nen anwalt brauch er schon garnicht .. gruss d0m1 ..

Naja, wie auch immer!

Wenn ich weiß, daß ich kacke gebaut habe und an der und der Stelle wirklich nicht hätte überholen dürfen, würde ich es evtl. hinnehmen, sofern irgendwie Beweise vorliegen.

Aber in dem Fall 🙄

Mir scheint als meinte der liebe Herr Polizist hier den großen Beamten raus hängen lassen zu müssen und will Dir einen rein würgen!

Aber Du machst das ja richtig. Anwalt marsch.

Würde mich auf sone Kacke auch nicht einlassen. Und schon gar nicht von sonem kleinen Beamten einschüchtern lassen oder wie auch immer.

Das würde ich bis zur letzten Instanz durch ziehen wenn nötig!

MfG Timo

Zitat:

Original geschrieben von zero_oli


ich weis nicht wie das ist, der polizist muss ja irgend nen eid schwören dass er die wahrheit sagt und somit zählt seine aussage mehr als meine??
aber ich hab ja ein kumpel dabeigehabt der das bestätigen kann, nur will ich keine gerichtsverhandlung oder sonstigen stress, ich hab für solche faxen keine zeit 🙁
gr das nervt 😠 da vergeht einem echt die buchstäbliche freude am fahren

Alle Menschen sind gleich vor dem Gesetz! Die subjektive Meinung des Richters kann natürlich ein wenig beeinträchtigt sein (leider - manche sind halt "gleicher" als andere), aber generell bring ihm das so schnell keinen Vorteil.

Natürlich darf er dich als Privatperson anzeigen, steht aber in der Beweispflicht wie jeder andere. Genrell steht die Beweislage schlecht für ihn, aber wenn du hast, dann schalte die Rechtschutzversicherung ein (wozu hat man sowas sonst ^^).

Generell besteht natürlich schon eine OWi beim überholen innerorts. Wieviel von dem was dir vorgeworfen wurde hast du denn schon "zugegeben"/"verplappert". Ich würde an deiner Stelle den kompletten Vorwurf abstreiten. Wenn es dir das Wert ist, würde ich alles ganz ausführlich in eine Dienstaufsichtsbeschwerde an den Polizeipräsidenten formulieren. Das hört sich großkotzig an, bringt aber wirklich oft was - zumindest kannst du dem netten Herrn so "eins auswischen", sofern er als Privatperson die Anzeige macht und die dienstlich selber bearbeitet, dass darf er nämlich aus Befangenheit nicht.

Ansonsten gegen den Bescheid in jedem Fall fristgerecht innerhalb von 2 Wochen schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch einlegen !!!

Und bitte generalisiert das jetzt nicht wieder auf die Polizei. Klar gibts da Arschlöcher, aber die gibts überall (mag sein, dass die Quote durch Uniform-Arroganz etwas stärker ist), aber das darf man nicht immer auf den ganzen Laden auswälzen...

Vorm Amtsgericht brauchst du keinen Anwalt.
Da kannst du dich selbst vertreten, wenns soweit kommt.

Angaben machen wie es wirklich war.
Fertig.

Sollte die Staatsanwaltschaft (was ich nicht denke)
es denoch vor Gericht abhandeln wollen, dann sagst du dem Richter noch mal wies war und dein Kumpel auch.

So jetzt noch mal kurz lächeln, setzen und das wars.

Also nur nicht so ein Aufwand mit Anwalt und so...

Gruß ello

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Zitat:

Original geschrieben von jekyll66


Texte mal die Paragraphenkette!!!

Bisher:----------------

WARUM IST "zero_oli" so ruhig???

here you go

§ 26 Abs. 3. §49 Stvo; §24 StVG; 113 BKat

hier vielleicht kannst was damit anfangen

Jooh, kann ich!!!

"An einem Fußgängerüberweg, den ein Bevorrechtigter erkennbar benutzen wollte, das Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht oder nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren oder an einem Fußgängerüberweg überholt
StVO § 26 Abs. 1, 3; § 49 Abs. 1 Nr. 24 Buchstabe b"

Würde trotzdem nur 50 EUR kosten!!!

haha d.h. der Polizist hat ausgesagt, dass sogar jemand den Fußgängerüberweg nutzen wollte. Das ist ja wohl der Hammer, ich packs nicht...

Andere Paragraphen stehen nicht dran, das war alles. Warum dann 70€.
oh ich seh gerade... da steht 50€ Strafe und 20 Gebühr + 5 € Auslagen sry

Zitat:

Original geschrieben von zero_oli


1. ......haha d.h. der Polizist hat ausgesagt, dass sogar jemand den Fußgängerüberweg nutzen wollte. Das ist ja wohl der Hammer, ich packs nicht...

2. ..........Warum dann 70€.
oh ich seh gerade... da steht 50€ Strafe und 20 Gebühr + 5 € Auslagen sry

Zu 1.: Beachte die Alternativformulierung "oder"

Zu 2.: na also! War 'ne Geburt, was?

das bedeutet doch, dass gegeben war, dass ein Fußgänger den Überweg nutzen wollte und ich dann entweder das Überqueren nicht ermöglicht habe oder zu schnell war oder überholt habe?!

glaub mir die scheiß bullen können dir alles anhängen was sie nur wollen. Beispiel:

habe vor ca. 1 monat mein alten vectra umlackiert. Die kennzeichen habe ich wie jeder gebrauchtwagenverkäufer vorne und hinten in die scheiben gelegt. Bulle hat mich angehalten und gefickt. 3 Wochen später habe ich nen schrieb bekommen das ich ohne schilder gefahren sein soll undsoweiter undsofort... Zum Glück war mein kumel dabei und wird aussagen das ich schilder dabei hatte. Wenn ich wirklich ohne schilder gefahren wäre, wäre jetzt mei lappen weg. Solche assis ey nix zum kaken von wegen dei freund und helfer. Einfach nur Alöcher

Zitat:

Original geschrieben von zero_oli


das bedeutet doch, dass gegeben war, dass ein Fußgänger den Überweg nutzen wollte und ich dann entweder das Überqueren nicht ermöglicht habe oder zu schnell war oder überholt habe?!

JUP!!!

Zitat:

Original geschrieben von BerndBMW


...vor ca. 1 monat mein alten vectra umlackiert. Die kennzeichen habe ich wie jeder gebrauchtwagenverkäufer vorne und hinten in die scheiben gelegt. Bulle hat mich angehalten ..... 3 Wochen später habe ich nen schrieb bekommen das ich ohne schilder gefahren sein soll undsoweiter undsofort... Zum Glück war mein kumel dabei und wird aussagen das ich schilder dabei hatte. Wenn ich wirklich ohne schilder gefahren wäre, wäre jetzt mei lappen weg................

DABEI haben reicht nicht!!! Gut lesbar müssen sie auch angebracht sein!!!

Zitat:

Original geschrieben von jekyll66


DABEI haben reicht nicht!!! Gut lesbar müssen sie auch angebracht sein!!!

Vermutlich lagen die Schilder zu flach hinter den Scheiben.

nö das eine war hinten senkrecht hinter den kopfstützen angebracht und das vordere habe ich richtig in die scheibe geklemmt.

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