polizist schreibt fiktive anzeige!

BMW 3er E36

hi
ich brauche mal wieder eure hilfe 😁
ich habe vor einer weile gepostet dass mich ein polizist anzeigen will weil ich ihn überholt habe.
die situation war wie folgt:
ich fahre nachts innerorts mit einem kumpel hinter dem polizisten in seinem privatauto her, er fährt knapp 40 also überhole ich ihn, völlig gefahrlos, strasse konnte man gut überschauen.
er ist mir dan gefolgt und meinte innerorts darf man nicht überholen. weiter sagte er, er wäre 60 gefahren (man darf dort nur 50) und ich war demzufolge viel zu schnell. ich musste mir das anhören und bin dann gegangen. am nächsten tag hat er angerufen und meinte er zeigt mich an, so das hat er nun getan.
der witz ist, dass er in die anzeige geschreiben hat, ich hätte ihn an einem zebrastreifen überholt, aber da ist keiner! er hat auch ziehmlich lange gebraucht bis er die anzeige geschrieben hatte, ich vermute er musste erst etwas finden mit dem er mich belasten kann.
einige von euch rieten mir keine angaben zu machen weil ich somit nicht belangt werden kann.
bin nicht sicher was ich nun tun soll.
bitte um hilfe

euer besorgter olli

ps.
es kann doch nicht sein, dass polizsten willkürlich leute mit fiktiven gründen anzeigen könenn!?!

103 Antworten

Was wird dir denn nun genau vorgeworfen und welche Beweimittel werden im Bußgeldbescheid angegeben???

habe grade alles durchgelesen und kann mich allen vorrednern nur anschließen, frechheit!

mit dem anwalt ist die letzte und beste möglichkeit, halt uns unbedingt auf dem laufenden!
viel erfolg!

Zitat:

Original geschrieben von jekyll66


Was wird dir denn nun genau vorgeworfen und welche Beweimittel werden im Bußgeldbescheid angegeben???

Mir wird zur Last gelegt, dass ich auf einem Fußgängerüberweg überholt hätte, was nicht der fall war. Beweismittel gibt es nicht.

In dem Bußgeldbescheid muss die genaue Tatörtlichkeit angegeben sein.

Wenn du sagst, da wo du ihn überholt hast ist kein Fußgängerüberweg, wie wäre es dann mal mit einem Photo an die Bußgeldbehörde, das veranschaulicht, dass da was nicht stimmen kann.

Oder wird der der verstoß nun auch noch an einer ganz anderen Stelle als tatsächlich geschehen vorgeworfen???

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Zitat:

Original geschrieben von jekyll66


Oder wird der der verstoß nun auch noch an einer ganz anderen Stelle als tatsächlich geschehen vorgeworfen???

Ja! Dort wo ich überholt habe, befindet sich kein Fußgängerüberweg. Der ist ca 100m entfernt in einer S-Kurve. Es ist unmöglich dort zu überholen.

Fotos gehen an meinen Anwalt, schon gemacht.

Wieviel Meter vor dem Überweg war denn dein Überholvorgang BEENDET?

So, hab' noch mal nachgeschaut:

Rück' raus mit der Wahrheit, da wird dir noch mehr vorgeworfen als "nur" Überholen am Fußgängerüberweg.

Das kostet normal "nur" 50 Euronen und 4 Punkte. Ich tippe mal dass vor dem Fußgängerüberweg noch eine durchgezogene (ununterbrochene) Linie war, die du überholt hast - oder???

Zitat:

Original geschrieben von jekyll66


............(ununterbrochene) Linie war, die du überholt hast - oder???

Oh, Mann, der Hirnfraß....meine natürlich ÜBERFAHREN hast.....

Also der Fußgängerüberweg war vor ich überholt habe, in einer Kurve. Es war wie ich sagte keine durchgezogene Linie. Btw: ich finds nicht ok mich hier beschuldigen zu wollen

Zitat:

Original geschrieben von zero_oli


Btw: ich finds nicht ok mich hier beschuldigen zu wollen

andere anklagen ist kein problem für dich!nur bei dir soll das gefälligst niemand machen,weil du da ein sensibelchen bist oder was? 😁

mfg paul

genau! 😁

😛

Zitat:

Original geschrieben von zero_oli


ich finds nicht ok mich hier beschuldigen zu wollen

Das will doch auch niemand...

Es sollen nur alle Eventualitäten überprüft werden.

Zitat:

Original geschrieben von zero_oli


Also der Fußgängerüberweg war vor ich überholt habe, in einer Kurve....

Du hast die Frage noch nicht beantwortet: Wieviel Meter vor dem Überweg (der Kurve) war dein Überholvorgang beendet???

Und gleich nochmal: Was wird die konkret vorgeworfen??? Gib doch bitte mal den Wortlaut des Vorwurfs bekannt. Wenn es sich nur um das "schlichte Überholen" am Fußgängerüberweg handelt, kann das Bußgeld eigentlich nicht 75 Euronen betragen - sondern nur 50!!!

Zitat:

Original geschrieben von jekyll66


Gib doch bitte mal den Wortlaut des Vorwurfs bekannt. Wenn es sich nur um das "schlichte Überholen" am Fußgängerüberweg handelt, kann das Bußgeld eigentlich nicht 75 Euronen betragen - sondern nur 50!!!

So ist es. Paßt irgendwie nicht zusammen...

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