Polizeikontrolle

VW Passat B5/3BG

Hallo und Guten Tag

Ich habe eine Frage zu einer Polizeikontrolle
Ich wurde vor 2 Wochen Abend angehalten und die Polizei hat sich dann gründlich mein Auto angesehen
Es kam heraus das ich meine 19 Zoll Felgen nicht mit meinem gewindefahrwerk fahren darf da nur 17 Zoll oder original Felgen eingetragen sind (das Fahrwerk ist eingetragen)
Dann hat die Polizei von allem Fotos gemacht und meinten das ich jetzt eine Strafe von 90 Euro und einen Punkt bekomme weil mein Fahrzeug so nicht Verkehrs sicher ist also meine Betriebsergebnis ist erloschen
10 min später nach dem ich weiter fahren durfte (nur bis nach hause und zum TÜV) rief mich der poliezist an und meinte das ich ihm bitte die Bezeichnung meines Fahrwerk zu kommen lassen soll per Email weil er an dem Tag sein letztenhate und dann in denn Urlaub geht das habe ich aber nicht getan
Heute hat er sich dann wieder gemeldet auf mein privat Handy und sagst das er das brauch weil er das sonst nicht abschicken kann
Ich habe ihm darauf hin gesagt das ich das Auto letzten Freitag abgemeldet habe wegen winter Pause und er so soder so Anfang des Jahres zum TÜV geht
Meine Frage ist jetzt ob ich ihm die Bezeichnung von meinem Fahrwerk zukommen lassen muss oder nicht?
Ich mein er kann mir ja denn nicht weil sein Bericht dann nicht vollständig ist was er mir am Telefon auch gesagt hat
Vielleicht könnt ihr mir ja helfen
Danke schonmal für die Antwort 🙂

Beste Antwort im Thema

Hier gilt wohl auch der alte Spruch "Wie man in den Wald hineinruft...".

Wenn die Polizei eine allgemeine Verkehrskontrolle durchführt oder hinter mir fährt und mich zum Anhalten auffordert, weil sie mich kontrollieren wollen, dann leiste ich dem Folge. Die Atemalkoholkontrolle wird meines Wissens durchgeführt, wenn ein Verdacht besteht, dass Alkohol konsumiert wurde. Bei mir wurde jedenfalls nach der Frage, ob Alkohol oder Drogen konsumiert wurden (was von mir wahrheiutsgemäß verneint wurde) nichts weiter veranlasst. Natürlich kann man die Atemalkoholkontrolle ablehnen, aber die Blutuntersuchung auf Alkohol nicht. Und wer nichts zu verbergen hat und sie trotzdem ablehnt, der ist einfach auf Stunk aus, so einfach ist das.

Aber das ist ja heuzutage nunmal so, dass schon Kindern beigebracht wird, dass man Amtspersonen nicht mit Respekt behandeln muss, dass sie nur stören und die persönlichen Freiheiten einschränken wollen usw. Und wenn die sich tatsächlich erdreisten sollten, einen zu kontrollieren, dann ruft man natürlich noch während der Kontrolle den Anwalt an.....

Es gibt Länder, da kann die Polizei oder der Staat generell schalten udn walten, wie es gefällt. Da knüppelt dich ein Polizist nieder, weil ihm deine Nase nicht gefällt oder er nen schlechten tag hat. Solche Verhältnisse will wohl keiner haben. Aber wenn ich höre und lese, wie Amtspersonen hier von Bürgern behandelt werden, das ist dann wiederum das genaue Gegenteil. Das kann so auch nicht richtig sein.

Ich kenne einige Leute und mir ist nicht bekannt, dass jemand mal in eine Polizeikontrolle geraten ist und schlecht behandelt wurde oder das Gefühl hatte, schikaniert zu werden. Andere Leute erleben das scheinbar häufiger. Allein das sollte einem doch zu denken geben. Siehe obiges Sprichwort...

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Meine private Haftpflichtversicherung zahlt doch aber nur den Schaden den ich verursache, die zahlt mir aber doch nicht einen Schaden von einem z.b Hartz4 Fußgänger oder Radfahrer der mir einen Schaden verursacht hat nur weil der ihn nicht zahlen kann. Also wenn das anderst ist höre ich das heute zum erstenmal. Mein Vater hatte ebenfalls vor geraumer Zeit einen Unfall mit dem Fahrrad. Er fuhr durch eine Unterführung auf dem Radweg und auf der anderen Seit standen 2 Leute(jeweils einer links und rechts) mit Hund (Hartz4ler) wo die ausziehbare Hundleine quer über den ganzen Radweg reichte. Mein Vater sah das zu spät auch durch die Blendung des Lichts auf der anderen Seite der Unterführung und fuhr mit dem Fahrrad in die Hundeleine und stürzte. Mein Vater hat eine private Haftpflichtversicherung, aber die hatten seinen Schaden der beträchtlich war nicht bezahlt obwohl mein Vater beim Rechtanwalt war. Mein Vater hatte ein verstauchtes Handgelenk und diverse Abschürfungen, er hatte Glück im Unglück das er mit seinen 72 Jahren damals sich nicht mehr zugezogen hat, dazu kam noch der materielle Schaden am Fahrrad(Bergamont) und seiner Armbanduhr(Krönchen aus der Schweiz)🙁

Dann hätte Dein Vater eine PHV mit Forderungsausfalldeckung gebraucht. Die Forderungsausfalldeckung greift in der Regel bei KFZ nicht.

BTT bitte

Zitat:

@zepter schrieb am 27. Oktober 2019 um 13:56:02 Uhr:


Meine private Haftpflichtversicherung zahlt doch aber nur den Schaden den ich verursache, die zahlt mir aber doch nicht einen Schaden von einem z.b Hartz4 Fußgänger oder Radfahrer der mir einen Schaden verursacht hat ...

Das stimmt für den Teil der Versicherung der "Haftpflicht" heißt.

Der andere Teil ist eine "Forderungsausfallversicherung" -quasi eine weitere zusätzliche Versicherung-, welche manche zur eigentlichen Privathaftpflicht hinzugebucht haben... ist derjenige gegen den ich als Versicherungsnehmer eine Forderung habe zahlungsunfähig, so springt meine eigene Versicherung ein.

Meiner Vermutung nach gegen Abtretung der Forderung, damit sich die Versicherung im Falle des Falles, dass der Verursacher doch wieder zahlungsfähig wird, das Geld bei ihm wieder holen kann.

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 27. Oktober 2019 um 13:45:37 Uhr:


Stoßen aber zwei Radfahrer zusammen, der Schuldige hat keine Privathaftpflicht, dann muss er den Schaden aus eigener Tasche zahlen. Kann er das nicht, kann das die eigene Versicherung übernehmen, wenn man eine Forderungsausfalldeckung im Vertrag hat.

Die Forderungsausfalldeckung übernimmt Schäden erst ab einer bestimmten Höhe. Diese liegt je nach Vertrag zwischen 1000 und 5000 Euro. Eigentlich ausreichend, weil diese Summen fast jeder zahlen kann. Aber es kann halt nicht jeder zahlen, wie z.B. Harz4 Empfänger.

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Zitat:

@fehlzündung schrieb am 27. Oktober 2019 um 13:45:37 Uhr:


Moment, du hattest einen Unfall mit dem Fahrrad. Verschuldet oder unverschuldet? Wenn es verschuldet war, zahlt die private Haftpflichtversicherung. Da braucht man auch keine Zusätze, das ist ein normaler Haftpflichtschaden.

Stoßen aber zwei Radfahrer zusammen, der Schuldige hat keine Privathaftpflicht, dann muss er den Schaden aus eigener Tasche zahlen. Kann er das nicht, kann das die eigene Versicherung übernehmen, wenn man eine Forderungsausfalldeckung im Vertrag hat.

Die Haftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung überhaupt. Laut Google haben 85% der Haushalte eine. Richtgi ist also, eine deutliche Mehrheit der Deutschen hat so eine Versicherung.

Ja stimmt, war nur ein Haftpflichtschaden. Hatte es falsch aufgenommen.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 27. Oktober 2019 um 14:01:57 Uhr:


Dann hätte Dein Vater eine PHV mit Forderungsausfalldeckung gebraucht. Die Forderungsausfalldeckung greift in der Regel bei KFZ nicht.

BTT bitte

Jungens, Wenn die Aufrufe der Forenkolegen nicht reichen Verstärke ich das dann mal.

NDLimit hat Recht.

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