Polizeikontrolle
Hallo und Guten Tag
Ich habe eine Frage zu einer Polizeikontrolle
Ich wurde vor 2 Wochen Abend angehalten und die Polizei hat sich dann gründlich mein Auto angesehen
Es kam heraus das ich meine 19 Zoll Felgen nicht mit meinem gewindefahrwerk fahren darf da nur 17 Zoll oder original Felgen eingetragen sind (das Fahrwerk ist eingetragen)
Dann hat die Polizei von allem Fotos gemacht und meinten das ich jetzt eine Strafe von 90 Euro und einen Punkt bekomme weil mein Fahrzeug so nicht Verkehrs sicher ist also meine Betriebsergebnis ist erloschen
10 min später nach dem ich weiter fahren durfte (nur bis nach hause und zum TÜV) rief mich der poliezist an und meinte das ich ihm bitte die Bezeichnung meines Fahrwerk zu kommen lassen soll per Email weil er an dem Tag sein letztenhate und dann in denn Urlaub geht das habe ich aber nicht getan
Heute hat er sich dann wieder gemeldet auf mein privat Handy und sagst das er das brauch weil er das sonst nicht abschicken kann
Ich habe ihm darauf hin gesagt das ich das Auto letzten Freitag abgemeldet habe wegen winter Pause und er so soder so Anfang des Jahres zum TÜV geht
Meine Frage ist jetzt ob ich ihm die Bezeichnung von meinem Fahrwerk zukommen lassen muss oder nicht?
Ich mein er kann mir ja denn nicht weil sein Bericht dann nicht vollständig ist was er mir am Telefon auch gesagt hat
Vielleicht könnt ihr mir ja helfen
Danke schonmal für die Antwort 🙂
Beste Antwort im Thema
Hier gilt wohl auch der alte Spruch "Wie man in den Wald hineinruft...".
Wenn die Polizei eine allgemeine Verkehrskontrolle durchführt oder hinter mir fährt und mich zum Anhalten auffordert, weil sie mich kontrollieren wollen, dann leiste ich dem Folge. Die Atemalkoholkontrolle wird meines Wissens durchgeführt, wenn ein Verdacht besteht, dass Alkohol konsumiert wurde. Bei mir wurde jedenfalls nach der Frage, ob Alkohol oder Drogen konsumiert wurden (was von mir wahrheiutsgemäß verneint wurde) nichts weiter veranlasst. Natürlich kann man die Atemalkoholkontrolle ablehnen, aber die Blutuntersuchung auf Alkohol nicht. Und wer nichts zu verbergen hat und sie trotzdem ablehnt, der ist einfach auf Stunk aus, so einfach ist das.
Aber das ist ja heuzutage nunmal so, dass schon Kindern beigebracht wird, dass man Amtspersonen nicht mit Respekt behandeln muss, dass sie nur stören und die persönlichen Freiheiten einschränken wollen usw. Und wenn die sich tatsächlich erdreisten sollten, einen zu kontrollieren, dann ruft man natürlich noch während der Kontrolle den Anwalt an.....
Es gibt Länder, da kann die Polizei oder der Staat generell schalten udn walten, wie es gefällt. Da knüppelt dich ein Polizist nieder, weil ihm deine Nase nicht gefällt oder er nen schlechten tag hat. Solche Verhältnisse will wohl keiner haben. Aber wenn ich höre und lese, wie Amtspersonen hier von Bürgern behandelt werden, das ist dann wiederum das genaue Gegenteil. Das kann so auch nicht richtig sein.
Ich kenne einige Leute und mir ist nicht bekannt, dass jemand mal in eine Polizeikontrolle geraten ist und schlecht behandelt wurde oder das Gefühl hatte, schikaniert zu werden. Andere Leute erleben das scheinbar häufiger. Allein das sollte einem doch zu denken geben. Siehe obiges Sprichwort...
65 Antworten
Hallo, Fehlzündung,
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 26. Oktober 2019 um 13:38:43 Uhr:
Aber realistisch betrachtet, wie oft braucht man einen Verbandskasten?
richtig: Den Verbandskasten braucht man relativ selten, Warndreieck und Warnweste dagegen schon eher und wenn, dann meist in wirklich brenzligen Situationen.
Deshalb sollten diese immer griffbereit sein und man sollte natürlich wissen, wo sie zu finden sind.
Idealerweise wäre es dann natürlich hilfreich, wenn gleichzeitig auch das Erste - Hilfe - Material an der selben Stelle zu finden ist und deshalb sind diese Taschen, in denen alles zusammen aufbewahrt ist, meines Erachtens am besten.
Will man es besonders gut machen, packt man noch ein zweites Warndreieck dazu, damit man z. B. im Kurvenbereich auf Landstraßen in beiden Richtungen vor der Gefahrenstelle warnen kann.
Hallo, MoJoe3bg,
um zum eigentlichen Thema zurück zu kommen:
Zitat:
@MoJoe3bg schrieb am 24. Oktober 2019 um 12:08:16 Uhr:
Meine Frage ist jetzt ob ich ihm die Bezeichnung von meinem Fahrwerk zukommen lassen muss oder nicht?
Nein, Du bist nicht verpflichtet, ihm diese Informationen zukommen zu lassen.
Die Anzeige dürfte vermutlich trotzdem durchgehen und wenn nicht, wird der Kollege hoffentlich für die Zukunft dazugelernt haben und entweder direkt vor Ort alle erforderlichen Daten notieren oder aber, wenn das nicht möglich ist, gleich die Weiterfahrt untersagen und das Fahrzeug einem Gutachter vorführen.
Die dadurch entstehenden Kosten muss dann, wenn tatsächlich ein Verstoß festgestellt wird, der Fahrer oder ggf. der Halter tragen.
Viele Grüße,
Uhu110
und genau das wird der beamte beim nächsten mal machen. in diesem fall liegt der schwarze peter eh beim te und die kostenfrage ist klar.
peso
Zitat:
@hobbyschrauber63 schrieb am 24. Oktober 2019 um 14:51:47 Uhr:
Na wenn da durch die Betriebserlaubnis erlischt und somit auch der Versicherungsschutz und das vielleicht bei einem folgenschweren Unfall, das ist bestimmt nicht zu unterschätzen
Dieser Blödsinn ist wohl nicht auszurotten. Nein, der Versicherungsschutz ist nicht gefährdet.
Solange das Auto angemeldet ist, ist es auch versichert. Selbst wenn man die Beiträge nicht zahlt, selbst wenn man die Bremse ausbaut und fährt, selbst wenn man völlig besoffen fährt. Die Haftpflichtversicherung besteht und muß auch zahlen. Allerdings hat die Versicherung bei bestimmten Fallgestaltungen die Möglichkeit, den Versicherungsnehmer in Regress zu nehmen, aber das ist eine andere Geschichte und hat nichts mit dem versicherungsschutz zu tun.
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Und was machst in so einem Fall wenn vom Versicherungsnehmer nichts zuholen ist.
Dann kannst mit dem Ofenrohr ins Gebirge schauen, denn wo nichts ist, kannst auch nichts holen.
Dann ist im Schadensfall derjenige der den Schaden hat wieder der Dumme und bleibt auf seinen Kosten sitzen.
es bliebe ja "nur" die Versicherung auf den Regreß sitzen, der Geschädigte wird entschädigt 🙂
Da stimme ich NDLimit zu. Das kann dem Geschädigten ganz egal sein, dafür gibts ja die Versicherung. Sein Schaden wird vollumfänglich reguliert. Die Versicherung nimmt den Schädiger in Regress. Ob und wie und wieviel da zu holen ist, ist Problem der Versicherung, davon kriegt der Geschädigte nichts mit und es kann ihm auch egal sein.
ob nun vollumfänglich reguliert wird... da streiten sich die Gelehrten 🙂
aber das führt vom Thema weg und wurde schon woanders diskutiert 😁
Das ist jetzt aber kleinlich :-D
Sagen wir so, der Umfang der Regulierung ist nicht davon abhängig, inwieweit die Regressforderung der Versicherung gegen den Schädiger realisiert werden kann.
Zitat:
@NDLimit schrieb am 26. Oktober 2019 um 20:46:11 Uhr:
es bliebe ja "nur" die Versicherung auf den Regreß sitzen, der Geschädigte wird entschädigt 🙂
In diesem Fall ist das so, weil ein Auto versichert sein muss...
Würde aber ein unversicherter Harz4 Fußgänger den Wagen mit seinem Fahrrad beschädenigen, gäbe es tatsächlich nichts zu holen.
Aber das ist ein anderes Thema.
Zitat:
@MvM schrieb am 27. Oktober 2019 um 00:24:10 Uhr:
Zitat:
@NDLimit schrieb am 26. Oktober 2019 um 20:46:11 Uhr:
es bliebe ja "nur" die Versicherung auf den Regreß sitzen, der Geschädigte wird entschädigt 🙂In diesem Fall ist das so, weil ein Auto versichert sein muss...
Würde aber ein unversicherter Harz4 Fußgänger den Wagen mit seinem Fahrrad beschädenigen, gäbe es tatsächlich nichts zu holen.
Aber das ist ein anderes Thema.
wie gesagt, wir bewegen uns vom Thema weg....
Woher Du nun den Fußgänger mit dem Fahrrad herzauberst bleibt mir schleierhaft...
Zitat:
@NDLimit schrieb am 27. Oktober 2019 um 00:31:06 Uhr:
Woher Du nun den Fußgänger mit dem Fahrrad herzauberst bleibt mir schleierhaft...
Es ging um das Thema, dass ein Unfallverursacher immer versuchert ist...
Wenn man mit einem angemeldetem Wagen einen anderen Wagen beschädigt ist man (zwangs-)versichert. Für Fahradfahrer hingegen gibt es keine Pflicht sich versichern zu lassen. Da kann man schon mal auf dem Schaden sitzen bleiben.
Und ja, wir bewegen uns vom Thema weg, weil alles schon gesagt wurde. Jetzt kann man nur abwarten, welche Post der TE bekommt.
Zitat:
@MvM schrieb am 27. Oktober 2019 um 00:24:10 Uhr:
Zitat:
@NDLimit schrieb am 26. Oktober 2019 um 20:46:11 Uhr:
es bliebe ja "nur" die Versicherung auf den Regreß sitzen, der Geschädigte wird entschädigt 🙂In diesem Fall ist das so, weil ein Auto versichert sein muss...
Würde aber ein unversicherter Harz4 Fußgänger den Wagen mit seinem Fahrrad beschädenigen, gäbe es tatsächlich nichts zu holen.
Aber das ist ein anderes Thema.
In diesem Fall kann Deine Privathaftpflichtversicherung helfen, wenn Du die sog. Forderungsausfalldeckung inkludiert hast. Dann besteht die Möglichkeit, dass diese den Schaden reguliert.
Zitat:
@JumpingJack schrieb am 27. Oktober 2019 um 12:30:07 Uhr:
Zitat:
@MvM schrieb am 27. Oktober 2019 um 00:24:10 Uhr:
In diesem Fall ist das so, weil ein Auto versichert sein muss...
Würde aber ein unversicherter Harz4 Fußgänger den Wagen mit seinem Fahrrad beschädenigen, gäbe es tatsächlich nichts zu holen.
Aber das ist ein anderes Thema.
In diesem Fall kann Deine Privathaftpflichtversicherung helfen, wenn Du die sog. Forderungsausfalldeckung inkludiert hast. Dann besteht die Möglichkeit, dass diese den Schaden reguliert.
Das geht auch ohne Forderungsausfalldeckung.😉 Hatte schon einen Unfall mit dem Fahrrad. Die PHP hat anstandslos bezahlt. Aber so eine private Haftpflichtversicherung haben die meistens eh nicht.
Moment, du hattest einen Unfall mit dem Fahrrad. Verschuldet oder unverschuldet? Wenn es verschuldet war, zahlt die private Haftpflichtversicherung. Da braucht man auch keine Zusätze, das ist ein normaler Haftpflichtschaden.
Stoßen aber zwei Radfahrer zusammen, der Schuldige hat keine Privathaftpflicht, dann muss er den Schaden aus eigener Tasche zahlen. Kann er das nicht, kann das die eigene Versicherung übernehmen, wenn man eine Forderungsausfalldeckung im Vertrag hat.
Die Haftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung überhaupt. Laut Google haben 85% der Haushalte eine. Richtgi ist also, eine deutliche Mehrheit der Deutschen hat so eine Versicherung.