Polizeikontrolle auf der Autobahn
Hallo,
wurde heute auf der autobahn von der polizei angehalten "bitte folgen", da ich auf 120er mit 150km/h gefahren sein soll. Auf jedenfall meinten die netten Polizistinnen, weshalb ich so schnell fahren würde und ich habe gesagt, dass meine freundin etwas krank wäre.
Sie haben dann den führerschein und fahrzeugpapiere mit ins auto genommen und haben mir nur noch gesagt, dass ich mehr auf die verkehrsregeln achten solle.
Ich frage mich nur, ob die etwas eingetragen haben oder so. Oder bekomme ich noch einen brief?
Beste Antwort im Thema
frag doch mal bei VOX nach, die nehmen jeden sonntag solche unverantwortlichen raser wie dich hoch...
104 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
So eine Blutentnahme ist ja erstmal eine Körperverletzung, die deutlich besser begründet werden muß als mit der Weigerung, einen Vortest mitzumachen. 😁
Wenn der Vortest dir vorgeschlagen wird, steht es für den Beamten schon fest, dass die Blutentnahme vorgenommen wird.
Der Vorstest dient lediglich dazu, dass dir die Möglichkeit eingeräumt wird dich zu entlasten.
Die Blutentnahme ist eine Körperverletzung und ist im Regelfall auch richterlich angeordnet und für diese müssen nur Tatsachen vorliegen um den Sachverhalt zu ermitteln. Und wenn bloß eine leichter Alkoholgeruch oder irgend eine Ausfallerscheinung vorlag, dann langt das aus.
Mfg
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Wenn da 0,0 Promille bei mir rauskommt - und von dem Fall gehen wir ja aus - hätten die Polizisten danach erheblichen Erklärungsbedarf. So eine Blutentnahme ist ja erstmal eine Körperverletzung, die deutlich besser begründet werden muß als mit der Weigerung, einen Vortest mitzumachen. 😁Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
und ob diese vorliegen, liegt im ermessen der kontrollierenden beamten und wenn die dich bluten lassen wollen - dann machen die das auch... 😛
Polizeibash will ich hier sicher nicht betreiben.
Mir wird langsam klar warum sich die Polizei nicht mehr um das wesendliche kümmern kann.
Manche Leute scheinen noch nicht begriffen haben wie wenig Alkohol/Drogen und Straßenverkehr zusammen passen. Blutabnahme gleich Körperverletzung, wenn ich sowas höre !
Aber ich wette wenn sie selbst den Schaden durch andere alkoholisierte/zugekiffte VTs haben kreischen sie sehr laut nach nach geeigneten Maßnahmen....
Die 10 Gebote sind irrelevant solange man das 11 Gebot beachtet. (Man darf sich nicht erwischen lassen!😁)
Ich hab schon schlimmere Geschwindigkeitsverbrechen begangen, bin aber noch nie erwischt worden. 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Mir wird langsam klar warum sich die Polizei nicht mehr um das wesendliche kümmern kann.Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Wenn da 0,0 Promille bei mir rauskommt - und von dem Fall gehen wir ja aus - hätten die Polizisten danach erheblichen Erklärungsbedarf. So eine Blutentnahme ist ja erstmal eine Körperverletzung, die deutlich besser begründet werden muß als mit der Weigerung, einen Vortest mitzumachen. 😁
Polizeibash will ich hier sicher nicht betreiben.
Manche Leute scheinen noch nicht begriffen haben wie wenig Alkohol/Drogen und Straßenverkehr zusammen passen. Blutabnahme gleich Körperverletzung, wenn ich sowas höre !
Aber ich wette wenn sie selbst den Schaden durch andere alkoholisierte/zugekiffte VTs haben kreischen sie sehr laut nach nach geeigneten Maßnahmen....
Ich gestehe, das ich nur medizinischer Laie bin, aber ich glaube, dass dir jemand mit
http://de.wikipedia.org/wiki/Koagulopathiein so einem Fall genau das gleiche Problem wünscht...
notting
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Zitat:
Original geschrieben von notting
Ich gestehe, das ich nur medizinischer Laie bin, aber ich glaube, dass dir jemand mit http://de.wikipedia.org/wiki/Koagulopathie in so einem Fall genau das gleiche Problem wünscht...Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Mir wird langsam klar warum sich die Polizei nicht mehr um das wesendliche kümmern kann.
Manche Leute scheinen noch nicht begriffen haben wie wenig Alkohol/Drogen und Straßenverkehr zusammen passen. Blutabnahme gleich Körperverletzung, wenn ich sowas höre !
Aber ich wette wenn sie selbst den Schaden durch andere alkoholisierte/zugekiffte VTs haben kreischen sie sehr laut nach nach geeigneten Maßnahmen....
notting
Ich bin auch nur medizinischer Laie, deshalb verstehe ich nicht im Ansatz was mir in so einem Falle ( welcher Fall) mir jemand für ein Problem wünscht. 😕
Und falls es einige wenige, also nicht die Regel, Leute gibt, die dann Probleme bekommen, werden die sich schon zu helfen wissen.
Auch ich muss bei bestimmten Behandlungen angeben das ich ein bestimmtes Medikament einnehme. Wegen mir wird diese Behandlung aber nicht komplett aus der Liste gestrichen.
Zitat:
Original geschrieben von micci1
Die 10 Gebote sind irrelevant solange man das 11 Gebot beachtet. (Man darf sich nicht erwischen lassen!😁)Ich hab schon schlimmere Geschwindigkeitsverbrechen begangen, bin aber noch nie erwischt worden. 🙂
Das stimmt,wenn da nicht das 12. Gebot wäre: Man darf sich nicht wundern,wenn
man doch erwischt wird 😁😁😁 (Weiß ich aus eigener Erfahrung).
allerdings ist ein Geschwindigkeitsverstoss kein Verbrechen sondern nur eine
Ordnungswidrigkeit zum Glück😉
Wie für alles im Leben, bezüglich Unrecht tun.....bedarf es eine Portion "kriminelle" Energien!
Und immer daran denken, meistens gefährdet man nicht nur sich, sondern auch andere Menschen!
Vielleicht das 13. Gebot.....😉
Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
Wie für alles im Leben, bezüglich Unrecht tun.....bedarf es eine Portion "kriminelle" Energien!
Nur dass manche Leute nicht fähig sind, zwischen Recht und Gesetz zu unterscheiden, was im Grunde genommen schon in dem zitierten Satz an sich deutlich wird.
Zitat:
Original geschrieben von Duke16V
Wenn der Vortest dir vorgeschlagen wird, steht es für den Beamten schon fest, dass die Blutentnahme vorgenommen wird.Der Vorstest dient lediglich dazu, dass dir die Möglichkeit eingeräumt wird dich zu entlasten.
Der Vortest wird meiner Kenntnis nach auch mal pauschal jedem Fahrer angeboten, der in eine Schwerpunktkontrolle gerät (gerne mal nach einem Weinfest / Rockfestival / etc). Belege dafür habe ich jetzt nicht, nur Schilderungen von beteiligten Personen (Besucher wie Polizisten).
Zitat:
Original geschrieben von Duke16V
Die Blutentnahme ist eine Körperverletzung und ist im Regelfall auch richterlich angeordnet und für diese müssen nur Tatsachen vorliegen um den Sachverhalt zu ermitteln. Und wenn bloß eine leichter Alkoholgeruch oder irgend eine Ausfallerscheinung vorlag, dann langt das aus.
Da bin ich halbwegs Deiner Meinung. Ausfallerscheinung ist klar, Alkoholgeruch bei den Szenarien, die ich oben erwähnt habe, wären aus meiner Sicht bei erkennbar besoffenen Mitfahrern grenzwertig, aber im Einzelfall auch anzuerkennen.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Manche Leute scheinen noch nicht begriffen haben wie wenig Alkohol/Drogen und Straßenverkehr zusammen passen. Blutabnahme gleich Körperverletzung, wenn ich sowas höre !
Ersteres ist mir vollkommen klar. Trotzdem bleibe ich dabei, das allein die Weigerung, zu "pusten", keine Blutentnahme rechtfertigt.
Nochmal etwas Lektüre zum Thema "Körperverletzung":
QuelleZitat:
Die Anordnung der Blutentnahme erfüllte auch den Tatbestand der Körperverletzung im Amt (§340 StGB).
QuelleZitat:
weil es sich bei der Blutentnahme um einen Eingriff in das durch Art. 2 Abs. 2 GG geschützte Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit handelt.
@Waithrider: Na ja..ich persönlich kenne den Unterschied...garantiert! Und das ohne Google....😉
@Waithrider....lernst Du es nie? Lass einfach deine haltlosen Unterstellungen sein....spame nicht rum....bleib beim Thema...und lass andere User lass mich einfach in Ruhe!
P.S. Solltest mal über deine aktuelle Signatur nachdenken...! 😉
Clio, wenn du spammerig Äußerungen tätigst, die vermuten lassen, dass du Recht und Gesetz nicht so ganz aus einander halten kannst, dann musst du eben damit leben, dass darauf hingewiesen wird. Da helfen auch deine potentiell auf Selbstüberschätzung begründeten Garantien nicht.
Über Signaturen - wie sonst auch - denke ich grundsätzlich nach, bevor ich sie öffentlich mache.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Blutabnahme gleich Körperverletzung, wenn ich sowas höre !
Es stimmt aber! Genauso übrigens wie das Anlegen einer Infusion, die Durchführung einer Blinddarm-OP und so weiter. Allerdings liegt dabei in den meisten Fällen entweder das (in Notfällen auch stillschweigend angenommene) Einverständnis des Betroffenen vor, oder aber es gibt eine andere Rechtsgrundlage (zum Beispiel "begründeter Verdacht, dass derjenige berauschende Mittel zu sich genommen hat"😉, durch die die Körperverletzung zwar immer noch eine wäre, aber keine strafrechtlichen Folgen nach sich zieht.
Wenn die Polizei allerdings bei der Blutprobe nichts findet, muss sie schon glaubhaft machen, dass tatsächlich Indizien vorlagen. Gut, dann kann man immer noch behaupten, die Pupillenreaktion sei nach eigenem Ermessen deutlich verzögert oder nicht seitengleich gewesen und schon ist man aus dem Schneider, aber die Mühe muss man sich erstmal geben.
Abgesehen davon: Mit einer Taschenlampe in die Augen leuchten ist auch verboten, weil die Dinger im Allgemeinen nicht nach Medizinproduktgesetz dazu zugelassen sind. Eigentlich darf man das nur mit zugelassenen, speziellen Kontrolleuchten. Aber man will ja nicht päpstlicher sein als der Papst. 😁
Vermuten tut immer nur einer.....!....😉
Solltest Du vermuten, dass ich jetzt die Klingel betätigt habe...liegst Du mal voll richtig!
Nochmal...und ausdrücklich....lass mich in Ruhe!
Clio, wenn du deine Ruhe haben willst und dich angegriffen fühlst weil jemand auf deine Posts antwortet, dann solltest du wohlwollend in Erwägung ziehen, dich und deine Ansichten nicht der öffentlichen Beurteilung Preis zu geben.
Gerüchte halber ist ungerechtfertigtes Klingeln hier übrigens nicht gern gesehen.
Nimm Kritik einfach locker hin, statt dich ertappt zu fühlen.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Ersteres ist mir vollkommen klar. Trotzdem bleibe ich dabei, das allein die Weigerung, zu "pusten", keine Blutentnahme rechtfertigt.
Nur was bringt es denn sich zu weigern ?
Ich kenn mich da nicht so aus, das letzte Mal wurde ich zu Zeiten der DDR gebeten zu blasen. Habe ich getan und gut wars.