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Polizeibeamte machen falschaussage

Themenstarteram 17. Januar 2012 um 8:04

Hallo Leute ich weis nicht op mir da einer helfen kann und zwar bin ich im jahr 16.09. 2010 von zwei polizeibeamten auf ein Parkplatz Kontrolliert worden und sie sagen vor Gericht das sie mich aus dem fliesenden Verkehr heraus angehalten haben um mich zu Kontrollieren Halt eine stinknormale kontrolle . Nun ist es aber so das ein bekannter das fahrzeug dahin fuhr und es auf den Parkplatz abstellte er zu den einen laden gin und ich zu den anderren und das ich nicht drausen stehen muste hatte ich den schlüssel und konnte mich dann ins fahzeug setzen vorauf dann die polizei eintraf mu die kontrolle durch zu führen. nun habe ich einmal als zeugen mein bekannten der sagt das er das fahrzeug auf den parkplatz gestellt hat und zum anderrren habe ich noch ein mitarbeiter des ladens der 100% sagen kann das das Fahrzeug gestanden hat als die polizei kamm. Meine erste verhandlung dazu habe ich dann fast ein jahr später gehabt also ende 2011. dort hat der eine beamte das so hingestellt wie ich oben geschrieben habe er war alleine weil die kollegin zu zeit im Krankenhaus lag. Der richter hat auch nur den beamten als zeuge zugelassen und meine zeugen nicht. Darauf hin haben mein Anwallt und ich Berufung gegen das Urteil eingelegt und es Gab dann gestern 16.01.2012 eine neue verhandlung vor dem Landesgericht wo auch meine zeugen aussagen durften . Nun aber war die beamtin auch dabei beide wieder sprachen sich hatten aber dafür die begründung das es ja lange her sei. Meine zeugen hatten sich auch was vertan aber auch mit der begründung das es lange her sei nun glaubt mann aber den Beamten weiterhin und ich habe mit einer haft strafe zu rechnen .

Mein anwalt sagte mir das mann Rewiesion einlegen kann weil er glaube mir und meinen zeugen da der eine ja ein ausen stehender sei kann mir bitte da einer schnell helfen weil ich nur bis Montag zeit habe eigendlich noch schneller

sorry wegen Grammatik und rechtschreib Fehler.

danke an euch

Beste Antwort im Thema

Ich wurde aufgrund von Krankheit auch ein Jahr später eingeschult und habe mich nicht wie ein Vollidiot benommen.

Denn was anderes kann ich aus Schwarzfahren und Beleidigung nicht rauslesen.

cheerio

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23 Antworten

Seit wann muss man mit einer Haftstrafe rechnen, wenn einem die Polizei bei einer allg. Verkehrskontrolle kontrolliert???

Das mit der Rechtschreibung würd ich tatsächlich ändern... :rolleyes: So hat zumindest fast keiner Lust, das durchzulesen, falls überhaupt möglich!

Um was geht es hier eigentlich? :confused: Kann das mal einer übersetzen ?:rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Um was geht es hier eigentlich? :confused: Kann das mal einer übersetzen ?:rolleyes:

Um was es hier eigentlich geht, weiss ich auch nciht, denn höchstwahrscheinlich verschweigt er uns da was bzw. lässt es aus. Dann kann ihm aber auch keiner helfen. Ich bekomm' doch keine Haftstrafe bei einer normalen Kontrolle - wenn ich's denn s richtig verstanden habe!

Bei dem konnten schon viele andere seinen Fragen nicht folgen... ;) :D

Warst Du besoffen oder bekifft oder hast keinen FS ?

Oder was wird verhandelt ?

am 17. Januar 2012 um 8:17

Ah ja,

du rechnest also mit einer Haftstrafe wegen was? Habt ihr jemanden über den Haufen gefahren und seit dann abgehauen?

Und dein Anwalt weis natürlich nicht was zu tun ist. Deswegen fragst du jetzt auch hier nach Rechtsbeistand :rolleyes:

Und die Beamten denken sich das natürlich alles nur aus weil ihnen deine Nase nicht passt.

Schonmal dran gedacht, dass die Polizisten ein Protokoll zu dem Vorgang geschrieben haben? Warum solten sie darin den Lügen? Und das Protokoll wird vermutlich noch während des Tages als ihr angehalten wurdet geschrieben.

Ich behaupte jetzt mal deine Geschichte ist erstunken und erlogen. Zumindest passt hier einiges nicht zusammen. Und solange du da kein Licht ins Dunkel bringst bist du für mich nur ein Troll.

MfG Zille

Moin,

sehr wichtig wäre zu wissen, warum es denn zu einer Strafanzeige mit anschließendem Gerichtsverfahren gekommen ist. Wir wissen bis jetzt nur, dass du im Auto gesessen hast, damit kann man bisher nicht viel anfragen. Eigentlich ist es ja egal, ob du da gestanden hast oder sie dich aus dem Verkehr rausgezogen haben.

Oder geht es darum, dass du nicht der eigentliche Fahrer bist und etwas im Fahrzeug gefunden wurde, der eigentlich Fahrer dies aber jetzt bestreitet?

LG

 

Themenstarteram 17. Januar 2012 um 8:21

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

Ah ja,

du rechnest also mit einer Haftstrafe wegen was? Habt ihr jemanden über den Haufen gefahren und seit dann abgehauen?

Und dein Anwalt weis natürlich nicht was zu tun ist. Deswegen fragst du jetzt auch hier nach Rechtsbeistand :rolleyes:

Und die Beamten denken sich das natürlich alles nur aus weil ihnen deine Nase nicht passt.

Schonmal dran gedacht, dass die Polizisten ein Protokoll zu dem Vorgang geschrieben haben? Warum solten sie darin den Lügen? Und das Protokoll wird vermutlich noch während des Tages als ihr angehalten wurdet geschrieben.

Ich behaupte jetzt mal deine Geschichte ist erstunken und erlogen. Zumindest passt hier einiges nicht zusammen. Und solange du da kein Licht ins Dunkel bringst bist du für mich nur ein Troll.

MfG Zille

Ja und weiter?

Themenstarteram 17. Januar 2012 um 8:30

Also erstmal danke für die antworten

1 bin ich bei der polizei schon bekannt wegen schwarzfahren

2 anderen hat das Fahrzeug def.auf den Parkplatz gestanden

3 hat mich der beamte auf dem kicker das heist ich war in der vergangenheit bis`chen frech zu ihm halt beamtenbeleidigung

4 gibt es ja auser dem bekannten der das fahrzeug auf dem parkplatz parkrte noch den menschen aus dem laden der es mit bekommen hat wie es war.

nun ich weis meine schilderrung liest sich nicht so toll aber sorry war halt in meiner kinderzeit mehr krank als in der schule

Zitat:

nun ich weis meine schilderrung liest sich nicht so toll aber sorry war halt in meiner kinderzeit mehr krank als in der schule

Erklärt zumindest, warum du keinen Führerschein hast.

Was genau meinst du mit schwarzfahren, hattest du mal einen Schein oder nicht? Warum haste ihn nicht mehr.

Kannst nichts machen, außer deine Zeugen für dich aussagen zu lassen.

Schwarzfahren und Beamtenbeleidigung bringen noch keine Haftstrafe, es sei denn du hast es extrem übertrieben und bist viell. noch handgreiflich geworden... :D

Und wg. Einparken durch einen anderen wird man nicht kontrolliert...

Fake Fake Fake

Edit: Ach so. Schwarzfahren im Sinne von "ohne FS fahren"... :rolleyes:

Themenstarteram 17. Januar 2012 um 8:34

es kann mich auch mal einer anrufen wenn er will dann erklähre ich ihm das Meine nummer ist *** ach nochwas zu zille1976 denke das du beamter bist und das es klar ist weil die haben immer recht und werden es auch immer haben aber nicht mit mir

Ja und nu ???:confused:

Du stehst vor gericht weil Dich der Polizist auf dem kicker hat ???

Rück doch mal das wichtige raus, Nebensächlichkeiten will hier keiner lesen.

Zitat:

Original geschrieben von boni0151

es kann mich auch mal einer anrufen wenn er will dann erklähre ich ihm das Meine nummer ist ***

ach nochwas zu zille1976 denke das du beamter bist und das es klar ist weil die haben immer recht und werden es auch immer haben aber nicht mit mir

Ich glaube Du verarscht uns.:D

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