Polizei Kontrolle.Wie oft kontrolliert?
Hallo zusammen hier im MT,
Ich habe seit 7 jahren Führerschein und wurde noch nie von Polizei angehalten wegen Allgemeine Verkehrskontrolle.
Mich interessiert wie oft ihr von Grünen angehalten seid Führerschein und KFZ Schein bzw. allgemeine Verkehrskonntrolle und so weiter?
Die kontrollieren zu wenig oder außer wenn man schnell ist auf BAB oder wenn die Blitzen.
was meint ihr..
Danke euch....
Beste Antwort im Thema
Es erstaunt und erschreckt mich irgendwie jedes mal, das sich in diesem Teil des Forums mehr erlebnisorientiertes Volk rumtreibt als bei uns in der Großstadt an einer beliebigen Freitagnacht.
Im Dienst heute Nacht wird mit Sicherheit weniger rumgeheult werden als hier in den letzten paar Stunden 🙂
284 Antworten
Führerschein 1973, ca 800.000 km. Kontrollen bisher:
1x Schweiz (zu flott überholt)
1xBaader-Meinhof-Fahndung
1xÖsterreich (Pickerl anschauen)
1xkleiner Unfall
1xzu schnell gefahren
1xHaben Sie Winterreifen?
Zitat:
@cornerbackX24 schrieb am 20. Mai 2015 um 15:57:08 Uhr:
Zitat:
@Julia_S schrieb am 20. Mai 2015 um 15:15:31 Uhr:
Und da darf ich auch nahezu ausnahmslos den Fahrer und alle mitgeführten Gegenstände (darunter fällt auch das Auto) komplett durchsuchen, wenn ich das möchte. Kannst dich ja mal für Hessen einlesen, einschlägig sind hier die §§18,36,37 HSOG.
Habe §§18,36,37 HSOG gelesen. Da steht nix davon, dass durchsucht werden darf, wenn der Polizist
das möchte. Das ist nur ein feuchter Traum.
Zitat:
§ 36 Durchsuchung und Untersuchung von Personen
(1) Die Gefahrenabwehr- und die Polizeibehörden können eine Person durchsuchen, wenn
- Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Sachen mit sich führt, die sichergestellt werden dürfen, oder
- sie sich erkennbar in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand oder sonst in hilfloser Lage befindet.
[...]
Quelle
Vergleichbar ist § 37 Durchsuchung von Sachen
Identitätsfeststellungen und Durchsuchungen sind an Voraussetzungen geknüpft und nicht je nach Laune des Ordnungshüters zulässig.
Sonst wären wir ja auch ein Polizeistaat. Der aber offensichtlich in den feuchten Träumen so mancher Uniformierten erstrebenswert zu sein scheint.
Kann ja keiner was dafür, wenn es bei dir (a) an der Lesekompetenz mangelt, ich schrieb in meinem Eingangspost was von Vorraussetzungen (Einschreitschwellen) und (b) du keine juristischen Texte lesen und verstehen kannst. Macht ja nichts, nur muss man dann nicht gleich beleidigend werden.
Ich habe die Normen als Beispiele geschrieben und sie sind auch nicht einzeln zu betrachten, sondern je nach Eingriffsgrundlage kombiniert.
Als Beispiel: Nehmen wir mal eine Kontrollstelle, die nach §18 II Nr 6 HSOG eingerichtet ist, also das, was im Volksmund als "Schleierfahndung" bekannt ist. Nehmen wir an, es kam in der letzten Zeit vermehrt zu Tageswohnungsblitzeinbrüchen und deswegen werden am heutigen Tage alle Autobahnauf und -abfahrten, die den Stadtteil X der Stadt Y mit dem Fernstrassennetz verbinden, dicht gemacht und jeder Kombi kontrolliert. Jetzt nehmen wir an, du fährst einen Kombi und fährst in die Kontrollstelle ein.
Nun darf ich dich nach §18 III HSOG anhalten, den Kontrollort absperren, dich nach Personalpapieren fragen, mir diese aushändigen lassen, ED - Maßnahmen durchführen; zu diesem Zwecke darf ich dich nach §18 IV HSOG festhalten, die von dir mitgeführten Sachen nach Ausweispapieren durchsuchen und dich zum Revier verbringen (also wenn ich weder was finde noch du mir was sagst -> ED - Behandlung). Soweit, so verständlich; §18 V HSOG erspare ich mir an dieser Stelle mal, wir gehen davon aus, du gibst mir deinen Ausweis. Das alles gibt der §18 II Nr 6 HSOG her.
Jetzt will ich aber auch noch dich und deine Karre durchsuchen und hier kommt für deine Durchsuchung der §36 I Nr 1 HSOG ins Spiel.
Dafür brauche ich Tatsachen, dass du irgendwas mir die führst, das sichergestellt werden darf. Im Polizeirecht sind Tatsachen aktuelle Erkenntnisse, die den Schluss mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zulassen. Warum mache ich nochmal diese Kontrolle? Richtig, weil es in letzter Zeit vermehrt zu Tagesblitz - WEDs kam und die Täter fast ausschließlich Kombis bzw. Autos mit mehr Stauraum fahren. Fällst du sowas von drunter, also: Durchsuchung deiner Person ist sowas von rechtmäßig.
Zum Auto: §37 II Nr 4 HSOG verweist doch tatsächlich auf §18 II Nr 6 HSOG.
Was brauche ich wieder? Richtig, rechtmäßig eingerichtete Kontrollstelle (check), dich im Auto in der Kontrollstelle und tatsächliche Anhaltspunkte, dass du was mitführst, das sichergestellt werden darf.
Was sind nun tatsächliche Anhaltspunkte?
Das sind per Definition Indizien und polizeiliches Erfahrungswissen. Ein Indiz ist ein Hinweis, der den Rückschluss auf das Vorliegen einer Tatsache zulässt.
Ich frage also höflich, was du im Kofferraum hast, du sagst ätsch Bulle, geht dich gar nichts an, ausserdem habe im auf Motortalk mal gelesen, dass du sowieso nicht in meinen Kofferraum schauen darfst.
Darauf sage ich pech gehabt, mach ich trotzdem, weil wir hier im Rahmen der Grenzüberschreitenden Kriminalprävention eine Kontrollstelle betreiben, es finden TBWEDs statt, Täter fahren meist Kombis wie den deinen und du bist zudem noch unkooperativ, damit habe ich alles was ich brauche. Bitte tritt zur Seite, wir werden jetzt das Fahrzeug durchsuchen.
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Das ganze nennt man übrigens ein Maßnahmenbündel und damit ist - denke ich - klar geworden, was ich mit den von mir benannten §§ meinte. Wie gesagt, nur lesen reicht nicht, man muss auch verstehen, was man da liest.
Nicht umsonst studieren wir drei Jahre, bevor wir fertige Polizisten sind 😉
@cornerbackX24
Ich glaube, du gibst dir zu viel Mühe mit deinen Antworten. Das ist glaube ich vergeblich.
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Bei meiner letzten Polizeikontrolle gab es noch die D-Mark...
Zitat:
@AS60 schrieb am 20. Mai 2015 um 19:47:53 Uhr:
@cornerbackX24
Ich glaube, du gibst dir zu viel Mühe mit deinen Antworten. Das ist glaube ich vergeblich.
Ich habe noch Hoffnung 😉
@cornerbackX24
Hier ging es um übliche Polizeikontrollen, und da schreibst du:
Zitat:
da darf ich auch nahezu ausnahmslos den Fahrer und alle mitgeführten Gegenstände (darunter fällt auch das Auto) komplett durchsuchen, wenn ich das möchte.
Und genau das ist Quatsch.
In deinem dann folgenden Text schreibst du dann ja selber, dass Voraussetzungen gegeben sein müssen, und zwar objektiver Art. Da sprichst du von einer Fahndung und von Kombis mit viel Stauraum. Dann ist es schon Essig, wenn du einen Smart durchsuchen willst, nur weil es dir in den Sinn kommt, denn der hat keinen Stauraum. Es sei denn, es wurde ein Collier gestohlen, das auch im Smart Platz hätte.
Werden bei deinen Einbrüchen Plasmaglotzen gestohlen wird es auch knapp, wenn du bei einem leeren Kombi das Handschuhfach durchsuchen willst.
Es geht also nicht darum was du willst, im Rahmen einer Gesamtmaßnahme werden unter bestimmten Voraussetzungen Eingriffe in die Privatsphäre von Bürgern erlaubt, die normalerweise nicht zulässig sind. Und das, um beispielsweise Diebstähle aufzuklären. Dazu reicht im Zweifel in deinem Beispiel auch ein schneller Blick in einen leeren Kofferraum, da braucht der Polizist nicht in meinen Jackentaschen nach Plasmaglotzen zu suchen.
Auch wenn das nicht mehr modern zu sein scheint: Ein moderner Staat zeichnet sich dadurch aus, dass er die Privatsphäre der Bürger nicht ohne Not beeinträchtigt. Und die Exekutive hat sich da zurückzuhalten, schließlich wird in die Grundrechte der Bürger eingegriffen. Wir sind (noch) weder ein Willkür- noch ein Polizeistaat.
Dein Ursprungsposting war also nur ein feuchter Traum, dass du alles durchsuchen kannst, wenn du nur willst. Dein Wollen endet nämlich schnell bei der Frage der Angemessenheit. Und bei der Tatsache, dass alle deine Maßnahmen einer rechtlichen Prüfung standhalten müssen. Also da ist nix mit persönlicher Willkür.
Zitat:
@cornerbackX24 schrieb am 20. Mai 2015 um 19:41:51 Uhr:
Was sind nun tatsächliche Anhaltspunkte?
Das sind per Definition Indizien und polizeiliches Erfahrungswissen.
Ohne Indizien wird die Luft schnell dünn und polizeiliches Erfahrungswissen ist im Zweifel auch rechtlich überprüfbar und keinesfalls Willkür.
Da aber der Korpsgeist bei deiner Truppe schon ein besonderer ist, gebe ich gern zu, dass die rechtliche Überprüfung für einen normalen Bürger fast unmöglich ist. Da werden feuchte Träume von Willkür schon mal wahr.
Aber ich gebe auch gern zu, dass ich da besonders sensibel bin. In der Familie haben wir einen jungen Mann, der Opfer von Polizeigewalt (anlasslos krankenhausreif geschlagen, ich habe ihn selbst ins Krankenhaus gefahren) und Polizeiwillkür (incl Falschaussagen der betreffenden Beamten) geworden ist. Mit Rechtsstaat darf man dem nicht mehr kommen, einem jungen Menschen wurde der Glaube an unseren Staat genommen.
Was ich sehr schade finde, denn ich stehe zu den Staatsphilosophien, nach denen der Bürger Teile seiner Selbstbestimmung abgibt, damit das Zusammenleben funktioniert. Dazu gehört auch und gerade, dem Staat das Machtmonopol zu geben. Und wie immer gehört ein Monopol effektiv kontrolliert.
Und wenn du da was erzählst, dass du darfst, wenn du nur willst, dann geht mir das halt schräg runter.
Zitat:
@cornerbackX24 schrieb am 20. Mai 2015 um 19:55:40 Uhr:
Ich habe noch Hoffnung 😉Zitat:
Und die stirbt bekanntlich zuletzt 🙂
Wenn die bei mir den Verbandskasten sehen wollen, machen die aber ganz schön lange Gesichter 😁
Der ganze Kram liegt bei mir unter der Rücksitzbank,- also bleibt der Kofferraum zu
Zitat:
@festbeleuchtung schrieb am 20. Mai 2015 um 21:30:33 Uhr:
Aber ich gebe auch gern zu, dass ich da besonders sensibel bin. In der Familie haben wir einen jungen Mann, der Opfer von Polizeigewalt (anlasslos krankenhausreif geschlagen, ich habe ihn selbst ins Krankenhaus gefahren) und Polizeiwillkür (incl Falschaussagen der betreffenden Beamten) geworden ist. Mit Rechtsstaat darf man dem nicht mehr kommen, einem jungen Menschen wurde der Glaube an unseren Staat genommen.
Das ist natürlich vor Gericht bestätigt worden vermute ich. Dann wäre die Sensibilität begründet und auch zu verstehen.
Wenn nicht, ist das nur eine Behauptung eines mittelbar Betroffenen.
Leider zu selten. Also nicht mich, sondern generell. Es müsste viel mehr Polizei unterwegs sein und mehr Kontrollen, gerne auch Großkontrollen.
Zitat:
@AS60 schrieb am 20. Mai 2015 um 22:03:47 Uhr:
Das ist natürlich vor Gericht bestätigt worden vermute ich. Dann wäre die Sensibilität begründet und auch zu verstehen.
Wenn nicht, ist das nur eine Behauptung eines mittelbar Betroffenen.
Auf so was habe ich gewartet. 🙂
- Der besagte junge Mann war so ehrlich, dass es fast schon dämlich war.
- Der besagte junge Mann hatte fast seine gesamte Freizeit mit Polizisten verbracht, war Leistungssportler in einem Verein, der ganz überwiegend Polizisten als Mitglieder hatte. Also gar keine Vorurteile seinerseits.
- Der besagte junge Mann wollte sogar selber Polizist werden.
- Der besagte junge Mann war gewaltfrei erzogen und hatte nie vorher und auch nie nachher irgendwelche Gewaltsituationen. Der ist Gewaltsituationen immer aus dem Weg gegangen.
- Seine Verletzungen waren so heftig, dass es mir schwerfällt dafür, eine Begründung zu finden, außer eben ausgelebte Gewaltphantasien. Die Krankenhausärzte waren entsetzt.
- Die Aussagen der beteiligten Polizisten mussten in einigen Bereichen falsch sein, die Schilderungen stimmten nicht mit den örtlichen Gegebenheiten überein. Es konnte sich nicht so abgespielt haben, wie die Polizisten berichteten. Aber alle Aussagen waren in diesen Punkten gleich, demnach abgesprochen.
- Es gab eine Zeugin, die die Aussagen des jungen Mannes Aussagen bestätigte.
- Der hinzugezogene Anwalt riet von einer Anzeige gegen die Polizei ab, da mehrere Aussagen von Polizisten die einer einzelnen Aussage einer Zeugin immer überwiegen würden. Auch wenn die Aussagen auf Grund der örtlichen Gegebenheiten falsch sein müssten. Dann würde halt die Story entsprechend geändert. Außerdem würde dann Polizei gegen Polizei ermitteln. "Das führt zu nix". Es sei denn es gebe Filmmaterial.
- Ein Richter aus der Familie bestätigte die Aussagen des Anwalts.
- Der besagte junge Mann bekam dann noch eine Anzeige wegen Körperverletzung. Ein Polizist hatte einen leichten Kratzer. Ist natürlich viel schlimmer als eine erforderliche Wundversorgung im Krankenhaus.
- Ein Beispiel, wie man die Jugend kaputt bekommen kann. Das prägt fürs Leben, wenn man sich als Opfer einer Straftat praktisch nicht juristisch wehren kann und auch noch zum Täter gestempelt wird.
Ach ja, aus dem Leistungssport (bis zu dem Vorfall sein Lebensinhalt) hat der junge Mann dann ein Hobby gemacht, ist nie weder zum Verein gegangen, hat jemand anderes von da seine Sachen abholen lassen und geht seitdem allen Polizisten aus Angst aus dem Weg.
Der Bruder seiner Freundin wurde in dem Getümmel übrigens auch krankenhausreif geprügelt. Seine Freundin wurde nur geschlagen, der hatte man das Krankenhaus erspart. Die drei waren zusammen ausgegangen.
Eine sehr traurige Geschichte. Und, da ich die drei jungen Leute sehr gut kenne, auch absolut glaubwürdig. Zumal es einen Zeugen gibt und die Örtlichkeit nicht zu den Schilderungen der Polizei passt, sehr wohl aber zu den Schilderungen der drei jungen Leute.
6 Jahre Führerschein... ~20x kontrolliert.... 18 davon wegen mein alten Fahrzeug 😁
2x mit CLK weil angeblich zuschnell.
Und für einige vielleicht Interessant bzw für die jenigen die es noch nicht wussten.
Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle, müsst Ihr den Kofferraum NICHT aufmachen.... dafür brauchen die einen Druchsuchungsbefehl.
Da 90% der Autofahrer den Warndreieck und Verbandskasten im Kofferraum haben (ich nicht mehr), schauen die Cops dann auch gerne mal in den Kofferraum mit rein.
Pusten etc müsst Ihr auch nicht.. alles verneinen zum Thema Alkohol, Drogen oder andere sachen, sachen wie "Ich mache keine Angaben" sagen...
Sagt Ihr nichts, ist dies ein indirekter Ja.
Sagt Ihr einer dieser Sachen mit Ich mache keine Angaben oder Ihr verneint alles, dann dürfen die auch nichts machen.
Das einzige was die dürfen ist den Führerschein und die Personalien überprüfen.
Und ganz wichtig... bleibt höfflich wenn Ihr keine Angaben machen wollt oder es verneint.
Spielt nicht den Baba aller Babas...
Und falls die irgendwie doch stress machen sollten... sagt denen dann einfach, aber auch nur im Notfall, das Ihr eine Strafanzeige beim Staatsanwaltschaft macht... das hören die überhaupt nicht gern.
Gibt nur unnötig Probleme für die falls die mal ein Stern mehr bekommen sollten.
@ Festbeleuchtung
Warum hast du auf so etwas gewartet.
Ich spar mir das zitieren.
In Kurzform - nicht von einem Gericht bestätigt und daher eine Behauptung.
Zitat:
@Bressco schrieb am 20. Mai 2015 um 22:53:12 Uhr:
Das einzige was die dürfen ist den Führerschein und die Personalien überprüfen.
Und natürlich den Fahrzeugschein und die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs. Und ob irgendwelche Anbauten auch den Vorschriften entsprechen.
Zitat:
@Bressco schrieb am 20. Mai 2015 um 22:53:12 Uhr:
Und ganz wichtig... bleibt höfflich wenn Ihr keine Angaben machen wollt oder es verneint.
Spielt nicht den Baba aller Babas...
Aber selbstverständlich.
Bei den wenigen Kontrollen, in die ich geraten bin, war ich immer höflich und nett und so waren auch die kontrollierenden Beamten. Aus eigener, persönlicher Erfahrung kann ich nichts Negatives berichten.