Polizei in NRW will Handys nach Unfall einkassieren
zu dem aktuellen Artikel auf einschlägigen Nachrichtenkanälen kann ich nur sagen:
Richtig so!!
Am besten gleich vor Ort mit dem Polizeiwagen drüber fahren über das sch... Telefon. 😁
Gruß Andy
Beste Antwort im Thema
Aus meiner Sicht und nur mal so am Rande sind die Smartphones eine Seuche.
Jeden Tag sehe ich die Figuren wie Zombies auf Ihre Geräte starren. Fußgänger laufen wie behämmert über die Straße mit Blick aufs Handy gerichtet - in ner Fußgängermeile stehen die Smartphonjunkies chronisch im Weg oder rennen einen (oder mein Kind) um , Radfahrer können es auch nicht lassen zu telefonieren mit einer Hand am Lenker und eben vollbehämmerte schreiben whatsapp oder SMS beim Autofahren. Nur krank.
Andy
176 Antworten
strafrechtlich hast Du in jeder Hinsicht Recht. Zivilrechtlich hinsichtlich der Schadenersatzansprüche sieht das etwas anders aus. Da geht es im Rahmen der Gefährdungshaftung darum, ob ein Idealfahrer den Unfall hätte vermeiden können. Nur wenn er unvermeidbar war tritt die Gefährdungshaftung vollständig hinter die Verschuldenshaftung des Anderen zurück. Und da kann die gegnerische Versicherung dann argumentieren, dass ein nicht abgelenkter Idealfahrer einen Unfall hätte vermeiden können.
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 12. Februar 2015 um 06:42:28 Uhr:
Aber wenn der "Nicht-Verursacher" am Handy am Daddeln war oder voll wie ´ne Haubitze - wird man ihm unterstellen können, dass er ohne die "Ablenkung" möglicherweise noch hätte reagieren können, um den Unfall zu vermeiden.
Zivilrechtliche Haftungsteilung.
Scheitert allerdings, weil es im Zivilrecht keine Behauptung, Vermutung, Möglichkeit, Verdacht, ... gibt. Entweder liegt es objektiv nachvollziehbar als Zettel auf dem Richtertisch oder es existiert nicht.
@Roadwin
Sorry ich kann Dir nicht folgen. Ich verstehe nicht was Du schreibst, folglich kann ich Dich nicht packen und sagen das Du falsches schreibst.
Bist Du Rechtsverdreher ? 😁
Ehrlich gesagt ist es mir auch egal ob die Ablenkung nun von Gerät oder vom Telefonat ausgeht......
Wird diese Sau mal wieder durch das Dorf getrieben...diese Möglichkeit gibt es eigentlich schon immer (nach entsprechendem Polizeigesetz oder nach StPO), wird nur regelmäßig nicht gemacht, weil nicht notwendig.
Ich persönlich habe es noch NIE erlebt, dass nach einem VU ohne Schwerverletzte/Tote ein Mobiltelefon sichergestellt/beschlagnahmt wurde, aus dem einfachen Grund, dass der Beweiswert des Gerätes an sich einfach sehr gering ist. Zudem bekomme ich es in der Regel auch nur sehr schwer begründet (Schwere der Tat/Tatverdacht vs Datenschutz, Fernmeldegeheimnis, Recht auf informationelle Selbstbestimmung).
Was jedoch regelmäßig gemacht wird, ist eine Sicherstellung der Verbindungsdaten beim Provider, aber wie gesagt nur bei hochwertigen Delikten. Bei normalen Bagatell VUs halte ich das für unsinnig, um es mal freundlich zu formulieren.
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Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 12. Februar 2015 um 11:03:06 Uhr:
@Roadwin
Sorry ich kann Dir nicht folgen. Ich verstehe nicht was Du schreibst, folglich kann ich Dich nicht packen und sagen das Du falsches schreibst.
Die Thematik ist nicht zu packen, zumindest nicht dorthin zu packen, wo manche es erhoffen, es hin zu bekommen.
Man kann über ein nachgewiesenes Telefongespräch oder SMS-Nutzung maximal eine unzulässige Handynutzung zum Unfallzeitpunkt nachweisen, meinetwegen auch noch eine massive Ablenkung.
Aber der Sprung zu einem Unfallverursacher wird nicht klappen. Der kann ja noch so sehr abgelenkt gewesen sein aber ist nun der abgelenkte Handynutzer der Unfallverursacher gewesen. Ist es die zwingende Konsequenz, dass man bei Handyablenkung auch einen unfallauslösenden Fahrfehler begehen wird?
Ist es auszuschließen, dass jemand ohne eine ablenkende Handynutzung einen unfallauslösenden Fahrfehler begehen wird?
Sind diese beiden Faktoren so weit auseinander, dass man mit ausreichend hoher Sicherheit davon ausgehen muss, dass bei unklarer Unfallsituation nur die Handynutzung die Ursache sein kann, weil alles andere nicht mehr zu berücksichtigen ist?
Ist eine unzulässige Handynutzung erheblich "unfallerzeugender" als ein Alkpegel von auch weit über 1,6 Promille. Denn selbst wenn einer überfüllt und hackedicht war, gibt es keine Automatik zur Unfallverursachung, auch nicht, wenn es keine weiteren Anhaltspunkte vorhanden sind.
Handy muss schwerwiegender sein, als hackedicht, wenn bei Handy etwas möglich sein soll, was bei hackedicht nicht möglich ist.
Auch im Zivilrecht (Versicherung und Schadensersatz) reicht es nicht aus, dass einer nicht dem "optimalen Fahrer" entsprochen hat. Auch hier muss erst der objektive Beweis an der Unfallsituation geführt werden, dass einem "optimalen Fahrer" die Unfallvermeidung tatsächlich möglich gewesen wäre.
Auch über die Gefährdungshaftung wird das nichts, denn die Einrede der Unabwendbarkeit gibt es seit 1.8.2002 nicht mehr in der Gefährdungshaftung. Da kann man nur noch bei "höherer Gewalt" intervenieren. Die Unabwendbarkeit gibt es nur noch in §17 StVG und der kommt erst in Betracht, wenn mehrere Fahrzeuge den Unfall verursacht haben.
Die Einrede der Unabwendbarkeit benutzen, damit der Handytelefonierer als weiterer Verursacher mit rein kommt, damit man mehrere Verursacher hat, um dann die Einrede der Unabwendbarkeit nutzen zu können - den Zeitfehler im Ablauf sollte man eigentlich bemerken.
Es mag ja ein nachvollziehbares Interesse bei einigen Leuten bestehen, diese Seuche mit der unzulässigen Handynutzung den Garaus zu machen und einen vernichtenden Todesstoß versetzen zu wollen. (Liegt auch in meinem Interesse)
Und es mag auch diese Idee mit der Beschlagnahme und Kontrolle des Handys für eine Lösung dieses Themas in deren Sinn sein (da bin ich nicht mehr dabei), ...
... nur ist es das nicht.
Die Fragen allein schon in Bezug auf Persönlichkeits- und Datenschutzrechte bei der Sicherstellung/ Beschlagnahme sollten geklärt werden. Denn das passiert bisher nur dann rechtmäßig, wenn ein Richter das anordnet, und das kann er nur, wenn ein begründeter Verdacht auf ein schweres Kapitalverbrechen vor liegt.
Das ist die Stufe mit Mord, Kriegsverbrechen, Terrorismus, Anschläge gegen den Staat, ... und da passt die Verkehrs-OWI einer unzulässigen Handynutzung irgendwie nicht rein.
Und wenn das geklärt ist, bleibt immer noch die Frage nach dem "für was", wenn es nicht nur populistisches Spektakel für eine bestimmte Zielgruppe sein soll.
Zitat:
@Roadwin schrieb am 12. Februar 2015 um 12:27:15 Uhr:
Aber der Sprung zu einem Unfallverursacher wird nicht klappen. Der kann ja noch so sehr abgelenkt gewesen sein aber ist nun der abgelenkte Handynutzer der Unfallverursacher gewesen. Ist es die zwingende Konsequenz, dass man bei Handyablenkung auch einen unfallauslösenden Fahrfehler begehen wird?
Irgendwie willst Du nicht davon abkommen, das ich behauptet habe, das plötzlich der Handynutzer zum Unfallverursacher wird. Ich habe es nicht behauptet und werde es auch nicht tun.
Aber er kann in Haftung genommen werden, da er, so wie es der Idealfahrer, ohne Ablenkung mit Leichtigkeit machen würde, es nicht geschafft hat, den Unfall zu verhindern.
Das ist auch mit der Richtgeschwindigkeit so, dort ist es sogar erlaubt schneller zu fahren, eine Haftung aber nicht ausgeschlossen, wenn nachgewiesen wird das der Unfall bei Richtgeschwindigkeit nicht passiert wäre, das Handy ist aber nicht erlaubt, egal ob man nun Unfallverursacher oder Unfallbeteiligter ist.
Was würdest Du machen wenn Du auf eine Hauptstraße auffährst und wenn Du schon einige Sekunden auf der Hauptstraße bist macht es von hinten Bummmms...... ?
Würdest Du den gesamten Unfall auf deine Kappe nehmen ? Deine Haftplicht bezahlt den Schaden zu 100 % am Fahrzeug welches aufgefahren ist und Deine Kasko oder Du selbst den Schaden am eigenen Fahrzeug.
Oder würdest Du sagen, das Dein Unfallgegner nur leicht hätte bremsen müssen um den Unfall zu verhindern ?
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 12. Februar 2015 um 12:57:07 Uhr:
Irgendwie willst Du nicht davon abkommen, das ich behauptet habe, das plötzlich der Handynutzer zum Unfallverursacher wird. Ich habe es nicht behauptet und werde es auch nicht tun.
Ich habe Deine Aussage als Einstieg zu allen Varianten benutzt, keine hat es überlebt.
Zitat:
Aber er kann in Haftung genommen werden, da er, so wie es der Normfahrer, ohne Ablenkung mit Leichtigkeit machen würde, es nicht geschafft hat, den Unfall zu verhindern.
Das "kann" basiert auf einer theoretischen Möglichkeit, die schon immer und in allen Verkehrsbereichen existiert und bis auf sehr exotische Unfallsituationen an der Umsetzbarkeit und Realität gescheitert ist:
Dem Tatsachennachweis, dass dieser Normfahrer es auch tatsächlich geschafft hätte.
Man benötigt dafür auch kein Handy, sondern könnte mit diesem Rechtsmittel immer und in jeder Unfallsituation den Unfallgeschädigten am Normfahrer überprüfen und eine Mithaftung rein bekommen, wenn es da eine Abweichung gibt. Zivilrecht, da braucht man nicht mal einen Verdacht, um das loszutreten.
Das ist keine Sache, die jetzt mit der Handy-Sicherstellung möglich wird, sondern schon immer war und schon immer durch die Versicherung hätte ausgeführt werden können, wenn man gewollt hätte. Bisher ist das annähernd nie geschehen, weil da wirtschaftliche Betrachtungen zwischen Aufwand und Kosten gemacht werden.
Ich sehe auch "zukünftig" keine sonderliche Veränderung, denn die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Versicherung wird immer nach einem "lohnt sich/lohnt sich nicht" gemacht werden und was sich in den letzten 50 Jahren nicht gelohnt hat, wird sich nicht morgen oder nächstes Jahr lohnen.
Die mögliche Hoffnung, dass "solche Leute" nun über die Versicherung "zur Rechenschaft gezogen" werden, kann man knicken. Versicherungen haben weder eine Strafaufgabe noch ein Strafinteresse, sondern einzig und allein Geld.
Eine "anteilige Beteiligung" einer anderen Versicherung, weil man nicht mehr 100%, sondern nur noch 80% bezahlen muss, ist unter dem Strich ein Nullsummenspiel. Denn so wie man in einem Fall 20% weniger bezahlen muss, wird man in einem anderen Fall, in dem man "bisher" nichts zahlen musste, nun 20% übernehmen dürfen.
Zitat:
Das ist auch mit der Richtgeschwindigkeit so, dort ist es sogar erlaubt schneller zu fahren, eine Haftung aber nicht ausgeschlossen, wenn nachgewiesen wird das der Unfall bei Richtgeschwindigkeit nicht passiert wäre,
Und wie oft wird aus der Möglichkeit der Versicherung dass dann auch in der Realität praktiziert?
Mehr als eine Drohkulisse, die pro Jahr mit weniger Fällen als Finger an einer Hand "nachgewiesen" wird, damit irgendwas in der Presse erscheint, damit die Drohkulisse aufrecht erhalten bleibt, ist das nicht.
Zitat:
das Handy ist aber nicht erlaubt, egal ob man nun Unfallverursacher oder Unfallbeteiligter ist.
Richtig, der Satz klärt vollumfänglich alles, was damit in Zusammenhang steht, nicht weniger aber auch nicht mehr. 😉
Der Gesetzgeber hat vor Jahren den Fehler begangen, dieses eine Gerät publikumswirksam als das Böse überhaupt darzustellen und hat sich damit restlos festgefahren und kommt nun nicht mehr raus. Da hätte man bei der Gesetzgebung ein paar Techniker fragen sollen, wo die Reise mit den und anderen Dingen hingehen wird und entsprechend formuliert werden müssen.
So ist das eine ziemlich verfahrene Kiste, die immer verfahrener wird.
Ich glaube die vergleiche bringen hier nichts und gehen auch am thema vorbei.Fakt ist das die beschlagnahme der handy's nichts bringen und auch unnötig sind und zudem nicht rechtens wären da man die daten ja auch anders bekommen kann.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 12. Februar 2015 um 12:57:07 Uhr:
Was würdest Du machen wenn Du auf eine Hauptstraße auffährst und wenn Du schon einige Sekunden auf der Hauptstraße bist macht es von hinten Bummmms...... ?Würdest Du den gesamten Unfall auf deine Kappe nehmen ? Deine Haftplicht bezahlt den Schaden zu 100 % am Fahrzeug welches aufgefahren ist und Deine Kasko oder Du selbst den Schaden am eigenen Fahrzeug.
Oder würdest Du sagen, das Dein Unfallgegner nur leicht hätte bremsen müssen um den Unfall zu verhindern ?
Drehen wir es um und ich fahre Dir hinten drauf und Du machst diese Aussage bei der Polizei und Deiner Versicherung.
Und dann - im Sande verlaufen, weil:.
Wie ist denn das beweisbar, wenn hier keinerlei weitere Fakten existieren, wie Entfernungen und Geschwindigkeiten untereinander, von mir zu der Kreuzung zu exakt welchen Zeitpunkten? Insbesondere, wenn Du in der Beweisnotwendigkeit dieser Fakten stehst und Dein einziger Zeuge der ist, der keine Mithaftung haben will und entsprechend kooperativ aussagt.
Doch nicht, weil mein Handy im Fußraum liegt und ein aktives Telefonat zum Unfallzeitpunkt zeigt. Da würde es nämlich liegen, weil ich es üblicherweise auf dem Beifahrersitz auf dem Tablett zu liegen habe. Ich mag keine Aktentaschen, und mehr als Telefon und Tablett brauche ich nicht.
Zitat:
@Roadwin schrieb am 12. Februar 2015 um 13:47:20 Uhr:
Drehen wir es um und ich fahre Dir hinten drauf und Du machst diese Aussage bei der Polizei und Deiner Versicherung.Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 12. Februar 2015 um 12:57:07 Uhr:
Was würdest Du machen wenn Du auf eine Hauptstraße auffährst und wenn Du schon einige Sekunden auf der Hauptstraße bist macht es von hinten Bummmms...... ?Würdest Du den gesamten Unfall auf deine Kappe nehmen ? Deine Haftplicht bezahlt den Schaden zu 100 % am Fahrzeug welches aufgefahren ist und Deine Kasko oder Du selbst den Schaden am eigenen Fahrzeug.
Oder würdest Du sagen, das Dein Unfallgegner nur leicht hätte bremsen müssen um den Unfall zu verhindern ?
Und dann - im Sande verlaufen, weil:.
Wie ist denn das beweisbar, wenn hier keinerlei weitere Fakten existieren, wie Entfernungen und Geschwindigkeiten untereinander, von mir zu der Kreuzung zu exakt welchen Zeitpunkten? I
Klar existieren Entfernungen, wir schieben die Autos nicht zurück zur Kreuzung.😁
Und wenn Du mir bei Entfernung X(Beispiel 30 Meter) bei einer zulässigen HG von 50 Kmh von der Kreuzung oder Einmündung oder Ausfahrt reinfährst gibt es 3 Möglichkeiten:
-Du warst wesendlich zu schnell unterwegs
-Du warst abgelenkt
-Du bist mir mit Absicht reingefahren
..von einem technischen Defekt an Deinem Auto sehen wir mal ab.😁
Zitat:
@Kai R. schrieb am 12. Februar 2015 um 10:40:16 Uhr:
...........Zivilrechtlich hinsichtlich der Schadenersatzansprüche sieht d.................
Da wird die Polizei NRW mit ihrer gross aufgemachten Offensive also nur zum Handlanger der Versicherungswirtschaft.
Saugut, man muss also nurnoch sagen der Unfallgegner hat telefoniert und schon ist er der Buhmann der seine Unschuld beweisen muss.😁 und eventuell nicht kann.
Da muss ich meine Familie drauf schulen. Das muss sitzen.😁
Moorteufelchen
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 12. Februar 2015 um 14:03:24 Uhr:
Klar existieren Entfernungen, wir schieben die Autos nicht zurück zur Kreuzung.😁
Weil Du beim Einbiegen meinen Abstand offensichtlich falsch eingeschätzt hattest, muss ich abbremsen, um einen Anprall zu verhindern. Als Du dann normal hoch beschleunigt hast und ich das dann auch tat, hast Du völlig unvermittelt und ohne jeden nachvollziehbaren Grund stark abgebremst.
Wie hätte ich sonst auffahren können, wenn der Abstand beim Einbiegen entsprechend der Wartepflicht gestimmt hätte und nach dem Einbiegen nicht noch so eine Zirkusnummer abgezogen worden wäre.
Zitat:
Und wenn Du mir bei Entfernung X(Beispiel 30 Meter)
Die 30 Meter Abstand zur Kreuzung kann ich bestätigen, das mit dieser irrsinnigen Bremsaktion war erst nach dem Abbiegen etliche Meter später.
Zitat:
bei einer zulässigen HG von 50 Kmh von der Kreuzung oder Einmündung oder Ausfahrt reinfährst gibt es 3 Möglichkeiten:
-Du warst wesendlich zu schnell unterwegs
-Du warst abgelenkt
-Du bist mir mit Absicht reingefahren
Reine Fantasiebegründungen ohne einen Beweis, die sich nur ausgedacht wurde, um die merkwürdige Unfalldarstellung erklären sollen. Dafür schreckt man nicht mal davor zurück, hier auch zu Straftaten zu greifen.
Mir wird hier eine absichtliche Sachbeschädigung als Möglichkeit unter geschoben, das entspricht doch der falschen Verdächtigung nach §164 StGB.
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Klartext: ein anderer macht einen Fahrfehler, ich werde geschädigt und soll dann auch noch durch gewisse Haftungskonstruktionen mit in das Boot?
Insbesondere mit dem Hintergrund, dass der Unfallverursacher keine eigenen Vorteile aus diesem Verhalten erhält, dann könnte man es ja noch verstehen. Ob der nun 100% oder 80% zahlen muss, ist ihm herzlich egal, es zahlt immer die Versicherung und er steigt immer in der SF-Klasse.
Das wird somit nur gemacht, damit ich, der ohnehin schon geschädigt ist, nun auch noch zusätzlich eine SF-Hochstufung bekomme.
Es dürfte doch schon vor dem Beginn klar sein, dass man als Unfallverursacher zur Einschätzung der geringsten Folgen für sich, rein Übungshalber einen schlafenden Tiger wecken sollte.
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Mit den von Dir genannten 3 Möglichkeiten hast Du Dir mehrere Kuckuckseier in das eigene Nest gelegt:
Der dritte Punkte "mit Absicht reingefahren" ist ein Straftatvorwurf, der hat nichts mit einer Möglichkeit zur Mithaftung zu tun. Wenn das stimmt wäre ich ein Straftäter und müsste den gesamten Schaden aus eigener Tasche bezahlen, ein Richter im einem Zivilverfahren kann das überhaupt nicht als Möglichkeit ansehen.
Wenn das nicht stimmt, wärst Du verdammt dicht am §164 StGB, und ob das stimmt, würde ich ohne jede Vorwarnung durch eine Strafanzeige gegen Dich überprüfen lassen. Damit bekommst Du zwei Möglichkeiten - zum Nachdenken.
Einmal darüber, wie Du da wieder raus kommst, und zum Zweiten, wie das wohl für Dich, die Glaubwürdigkeit Deiner Angaben in dem Zivilrechtsverfahren gegen mich wirkt, wenn wegen einer Deiner Möglichkeiten in einem Strafverfahren gegen Dich ermittelt wird.
Bleiben die anderen beiden Möglichkeiten, die ohne jeden Beweis sind, durch das Fehlen der dritten Möglichkeit nicht mehr in sich geschlossen sind, und Du die komische Vorstellung hast, dass ein Richter ein Urteil sprechen könnte, in Form von: "Der Beklagte wird zu einer Mithaftung verurteilt, weil die Möglichkeit besteht, dass er etwas gemacht haben könnte, mit der er einer Mithaftung unterliegen würde"
Zwei Dinge verstehe ich nicht, zum Einen verstehe ich nicht, wieso man das machen würde, viel Arbeit und Aufwand um das Unfallopfer auch in die Haftung zu bekommen, ohne dass man einen Vorteil dabei bekommt.
Zum Anderen verstehe ich keinen Spaß, wenn das jemand mit mir machen würde. Wenn da einer Zeit hat und versucht mir eine reinzuwürgen, dann habe ich dafür immer Zeit, es auch in Gegenrichtung zu machen und nicht nur zu versuchen.
Wer es mal probieren will, der kann es gerne versuchen, aber wer einfach nur Langeweile hat und nicht allzuviel Überraschungen haben möchte -> Tiger wecken.
Ich käme nicht mal iin einem schlechten Traum auf die Idee, demjenigen auch noch mit Absicht über seine Versicherung reinzuwürgen, dem ich schon sein Auto versehentlich kaputt gemacht habe. Für mich sind das Voll-Assis, die derartiges machen.
Moin Roadwin,
wenn weder Handy, Alkohol noch zu schnelles Fahren Unfallmultiplikatoren sind; warum sind sie dann Strafbewehrt?
Was haben Unfallmultiplikatoren mit dem Unfallverursacher zu tun?
Wenn ein Handy ein Vervielmacher ist, dann muss doch vorher, ohne Handy etwas da sein, was ein Handy vervielmachen kann?
Hier geht es doch nicht um die grundsätzliche Notwendigkeit irgendwas zu finden (Gesetze, Technologien), dass gewisse Dinge nicht mehr gemacht werden (Alk am Steuer, Handy am Ohr), um nicht nur irgendwelche virtuellen Unfallzahlen in Statistiken kleiner zu bekommen, sondern rein aus egoistischem Eigeninteresse, nicht von so einem Vollhirsch, ob nun besoffen oder mit Handy am Ohr, abgeschossen zu werden.
Was hier in NRW gemacht wird, würde vielleicht als Marketingaktion durchgehen, um über eine Drohungkulisse irgendwelche Leute vom Telefonieren am Steuer abzuhalten.
Von der Idee her ist das ja ein vielleicht funktionierender Ansatz, aber doch bitte nicht von der Art der Durchführung. Intimste Persönlichkeits- und Datenschutzrechte einfach mal so in die Tonne hauen, weil der eventuelle Zweck die unrechtmäßigsten Mittel rechtfertigt.
Das muss nicht nur geklärt, sondern sofort unterlassen und auch entlassen werden. Diese Leute sind gewählt worden, damit sie die notwendigen Regeln veranlassen, aber nicht oberste Regeln brechen, weil das viel einfacher ist.
Was ist denn der nächste Schritt von diesem Landesvogel im Sicherheitswahn und möchtest Du mit Deinem persönlichen Kram, schuldhaft oder nicht - interessiert den nicht, da hinein geraten?
Der begründet das mit Unfallverhütung und sammelt die Handys nach einem Unfall ein, damit weiß ich, wo der von seiner Intelligenz einzusortieren ist, bei mir im Küchenregal vielleicht zwischen Toast- und Graubrot aber nicht mehr vor den Knäcke.
Moin Roadwin,
Müller fährt sturzbetrunken mit 50 auf der LS, ihm schneidet Lehmann die Vorfahrt und es knallt. Meier sucht mit 10 kmh und dem Handy am Ohr einen PP in der Innenstadt, und ihm knallt ein Radler in die Tür, welcher bei Rot über die Fussgängerampel fährt. Schulze hat gestern eine Tüte geraucht, steht heute an einer roten Ampel, und Schneider knallt ihm drauf.
Wer ist denn in allen Fällen der Dumme?