Polizei in NRW will Handys nach Unfall einkassieren

zu dem aktuellen Artikel auf einschlägigen Nachrichtenkanälen kann ich nur sagen:

Richtig so!!

Am besten gleich vor Ort mit dem Polizeiwagen drüber fahren über das sch... Telefon. 😁

Gruß Andy

Beste Antwort im Thema

Aus meiner Sicht und nur mal so am Rande sind die Smartphones eine Seuche.

Jeden Tag sehe ich die Figuren wie Zombies auf Ihre Geräte starren. Fußgänger laufen wie behämmert über die Straße mit Blick aufs Handy gerichtet - in ner Fußgängermeile stehen die Smartphonjunkies chronisch im Weg oder rennen einen (oder mein Kind) um , Radfahrer können es auch nicht lassen zu telefonieren mit einer Hand am Lenker und eben vollbehämmerte schreiben whatsapp oder SMS beim Autofahren. Nur krank.

Andy

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Wenn jemand während der Fahrt eine Textnachricht getippt hat, dann sieht man -auch bei Vorliegen des Gerätes- garnicht unbedingt, zu welcher Zeit das gewesen sein muss.
Es gibt zwar meist einen Zeitstempel, aber der kommt doch erst im Moment des Absendens.
Allein ein angefangener Text im SmartPhone ist jedenfalls kein Beleg für Vorliegen einer Ablenkung.

Zitat:

@Brunolp12 schrieb am 11. Februar 2015 um 21:37:01 Uhr:


Wenn jemand während der Fahrt eine Textnachricht getippt hat, dann sieht man -auch bei Vorliegen des Gerätes- garnicht unbedingt, zu welcher Zeit das gewesen sein muss.
Es gibt zwar meist einen Zeitstempel, aber der kommt doch erst im Moment des Absendens.
Allein ein angefangener Text im SmartPhone ist jedenfalls kein Beleg für Vorliegen einer Ablenkung.

Das stimmt. Angefangene Nachrichten werden auch nach Tagen noch gepeichert. Aber wenn es dazu einen aktuellen, angeregten Chatverlauf gibt, wird die Beweislage dichter.

Ihr wollt also ohne Anfangsverdacht bei jedem xbeliebigem Unfall die komplette Kommunikation der beteiligten Personen prüfen lassen und damit nicht nur die Rechte der am Unfall beteiligten Personen sondern auch noch aller an irgendeiner Kommunikation beteiligter mit Füssen treten ?

Kommt bestimmt, alles klar 😁

Nicht bei jedem x beliebigen Unfall maber wenn das Ding irgendwo im Fußraum rumbaumelt kann man ja mal den Startbildschirm öffnen. Und wenn sich da direkt WhatsApp öffnet mit ner halben Nachricht......

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Moin,

habe mehrere, welches soll`s denn sein 😁

schönen Gruß

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 11. Februar 2015 um 21:06:52 Uhr:


Mit dem Handy lässt sich eine Abgelenktheit nachweisen.

😕

Verstehe ich nicht, echt nicht.

Gibt es irgendwo in der StVO eine Sache wie "wer abgelenkt war, ist schuld"?

Wenn es knallt, gibt es einen Unfallverursacher und der ist schuld, weil er seine Wartepflicht missachtet hat. Wen interessiert, bzw. was verändert sich nun an Schuld und Haftung wenn der eigentlich Wartepflichtige noch nicht ganz wach war, oder an einen Todesfall in der Familie gedacht hat, oder wegen einem Handy nicht ganz bei der Sache war?

Was verändert sich beim Geschädigten (Vorfahrtberechtigten), wenn der beim Einschlag des eigentlich Wartepflichtigen nun topfit war und dem "optimalen Autofahrer" entsprochen hat, abgelenkt weil er an einen Todesfall in der Familie gedacht hat, oder 1,7 Promille intus, in der einen Hand das Handy am Ohr und in der anderen Hand einen Döner hatte - abgesehen davon, dass Döner und Einschlag eine ziemliche Sauerei ergibt?

Oder Unfall an einer Kreuzung und wenn einer ein Handy in den Fingern hatte, dann war der abgelenkt, ist schuld und man braucht nicht mehr nach rechts-vor-links, Beschilderung, Ampel mit wer hatte grün, wer hatte rot, ... zu suchen?

Zitat:

@Roadwin schrieb am 12. Februar 2015 um 01:49:10 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 11. Februar 2015 um 21:06:52 Uhr:


Mit dem Handy lässt sich eine Abgelenktheit nachweisen.
😕

Verstehe ich nicht, echt nicht.

Gibt es irgendwo in der StVO eine Sache wie "wer abgelenkt war, ist schuld"?

Wenn es knallt, gibt es einen Unfallverursacher und der ist schuld, weil er seine Wartepflicht missachtet hat.

Du willst nicht verstehen !

Aber noch anders.

Es gibt genug Unfälle da kann kein klarer Schuldiger ermittelt bzw. bestimmt werden.

Wie ist das jetzt wenn ein Handygespräch nachgewiesen wird ?

Zitat:

Doch auch schon vorher führte das Handy am Steuer zu rechtlichen Konsequenzen. Diese leitete man von den allgemeinen Sorgfaltspflichten ab, denen jeder Verkehrsteilnehmer nachkommen muss und berechnete ein Bußgeld von dreißig Euro für den motorisierten Verkehrsteilnehmer. Auch bei der Ermittlung der Schuld an Verkehrsunfällen hatte es fatale Folgen, wenn der Unfallgegner beweisen konnte, dass man zum Zeitpunkt des Unfalls das Handy am Steuer genutzt hatte.

Und auch hier hast Du mich nicht verstanden:

Zitat:

Wenn es knallt, gibt es einen Unfallverursacher und der ist schuld, weil er seine Wartepflicht missachtet hat. Wen interessiert, bzw. was verändert sich nun an Schuld und Haftung wenn der eigentlich Wartepflichtige noch nicht ganz wach war, oder an einen Todesfall in der Familie gedacht hat, oder wegen einem Handy nicht ganz bei der Sache war?

Was ist wenn der

nicht wartepflichtige VT

zum Unfallzeitpunkt telefoniert hat, wenn ihm nachgewiesen wird das er abgelenkt war, das er den Unfall durch eine leichte Reaktion hätte verhindern können ?

Wenn mir jemand die Vorfahrt nimmt bin ich dazu verpflichtet durch bremsen oder ausweichen den Unfall zu verhindern, halte ich absichtlich drauf zu, bzw. bin ich abgelenkt, durch ein nachweisliches Telefonat, wird mir mit Sicherheit eine Mithaftung angehängt.

Zitat:

@Roadwin schrieb am 12. Februar 2015 um 01:49:10 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 11. Februar 2015 um 21:06:52 Uhr:


Mit dem Handy lässt sich eine Abgelenktheit nachweisen.
😕

Verstehe ich nicht, echt nicht.

Gibt es irgendwo in der StVO eine Sache wie "wer abgelenkt war, ist schuld"?

Wenn es knallt, gibt es einen Unfallverursacher und der ist schuld, weil er seine Wartepflicht missachtet hat. Wen interessiert, bzw. was verändert sich nun an Schuld und Haftung wenn der eigentlich Wartepflichtige noch nicht ganz wach war, oder an einen Todesfall in der Familie gedacht hat, oder wegen einem Handy nicht ganz bei der Sache war?

Was verändert sich beim Geschädigten (Vorfahrtberechtigten), wenn der beim Einschlag des eigentlich Wartepflichtigen nun topfit war und dem "optimalen Autofahrer" entsprochen hat, abgelenkt weil er an einen Todesfall in der Familie gedacht hat, oder 1,7 Promille intus, in der einen Hand das Handy am Ohr und in der anderen Hand einen Döner hatte - abgesehen davon, dass Döner und Einschlag eine ziemliche Sauerei ergibt?

Oder Unfall an einer Kreuzung und wenn einer ein Handy in den Fingern hatte, dann war der abgelenkt, ist schuld und man braucht nicht mehr nach rechts-vor-links, Beschilderung, Ampel mit wer hatte grün, wer hatte rot, ... zu suchen?

Es mag zwar immer einen Unfallverursacher geben, gar keine Frage.

Aber wenn der "Nicht-Verursacher" am Handy am Daddeln war oder voll wie ´ne Haubitze - wird man ihm unterstellen können, dass er ohne die "Ablenkung" möglicherweise noch hätte reagieren können, um den Unfall zu vermeiden.

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 12. Februar 2015 um 06:42:28 Uhr:



Zitat:

@Roadwin schrieb am 12. Februar 2015 um 01:49:10 Uhr:


😕

Verstehe ich nicht, echt nicht.

Gibt es irgendwo in der StVO eine Sache wie "wer abgelenkt war, ist schuld"?

Wenn es knallt, gibt es einen Unfallverursacher und der ist schuld, weil er seine Wartepflicht missachtet hat. Wen interessiert, bzw. was verändert sich nun an Schuld und Haftung wenn der eigentlich Wartepflichtige noch nicht ganz wach war, oder an einen Todesfall in der Familie gedacht hat, oder wegen einem Handy nicht ganz bei der Sache war?

Was verändert sich beim Geschädigten (Vorfahrtberechtigten), wenn der beim Einschlag des eigentlich Wartepflichtigen nun topfit war und dem "optimalen Autofahrer" entsprochen hat, abgelenkt weil er an einen Todesfall in der Familie gedacht hat, oder 1,7 Promille intus, in der einen Hand das Handy am Ohr und in der anderen Hand einen Döner hatte - abgesehen davon, dass Döner und Einschlag eine ziemliche Sauerei ergibt?

Oder Unfall an einer Kreuzung und wenn einer ein Handy in den Fingern hatte, dann war der abgelenkt, ist schuld und man braucht nicht mehr nach rechts-vor-links, Beschilderung, Ampel mit wer hatte grün, wer hatte rot, ... zu suchen?

Es mag zwar immer einen Unfallverursacher geben, gar keine Frage.

Aber wenn der "Nicht-Verursacher" am Handy am Daddeln war oder voll wie ´ne Haubitze - wird man ihm unterstellen können, dass er ohne die "Ablenkung" möglicherweise noch hätte reagieren können, um den Unfall zu vermeiden.

Ja so meine ich es. Danke.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 12. Februar 2015 um 06:50:30 Uhr:



Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 12. Februar 2015 um 06:42:28 Uhr:


Es mag zwar immer einen Unfallverursacher geben, gar keine Frage.

Aber wenn der "Nicht-Verursacher" am Handy am Daddeln war oder voll wie ´ne Haubitze - wird man ihm unterstellen können, dass er ohne die "Ablenkung" möglicherweise noch hätte reagieren können, um den Unfall zu vermeiden.

Ja so meine ich es. Danke.

Wir haben irgendwie zeitgleich geschrieben 🙂

Ja aber...

Es ist relativ leicht den exakten Zeitpunkt eines Handy-Telefonats des Verursachers oder Nicht-Verursachers fest zu stellen und zu dokumentieren.

Wer oder was kann aber im Gegensatz dazu den genauen Unfall-Zeitpunkt feststellen und dokumentieren. Dazu wäre ein Fahrtenschreiber oder ein Unfall-Datenschreiber notwendig.

Nur so ist später möglich, jemanden nachzuweisen, dass er genau zum Zeitpunkt des Unfalls mit dem Handy telefoniert hat. Jemand, der in eine mögliche Mithaftung genommen werden soll, kann und wird immer behaupten, der (zeitlich undokumentierte)Unfall fand erst nach seinem (zeitlich dokumentierten)Telefonat statt.

Somit dient eine Handy-Beschlagnahme wohl erstmal nur der Abschreckung.

mfg

Stellt sich auch die Frage nach dem Datenschutz.
Viele haben auf ihren Handys ne Menge private Daten.
Wenn die Herschaften in blau das Teil einkassieren,können sie auch ohne große Mühen alle Daten erfassen.
Klar das NRW wieder Vorreiter für sowas ist.
Schließlich sitzt die NSA....pardon..Das Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln Chorweiler.
Da läuft einem ein Kalter Schauer über den Rücken.

Zitat:

@reox schrieb am 12. Februar 2015 um 08:54:05 Uhr:


Ja aber...

Es ist relativ leicht den exakten Zeitpunkt eines Handy-Telefonats des Verursachers oder Nicht-Verursachers fest zu stellen und zu dokumentieren.

Wer oder was kann aber im Gegensatz dazu den genauen Unfall-Zeitpunkt feststellen und dokumentieren. Dazu wäre ein Fahrtenschreiber oder ein Unfall-Datenschreiber notwendig.

mfg

Ja, guter Einwurf.

Zitat:

@legooldie schrieb am 12. Februar 2015 um 09:00:54 Uhr:


Stellt sich auch die Frage nach dem Datenschutz.
Viele haben auf ihren Handys ne Menge private Daten.
Wenn die Herschaften in blau das Teil einkassieren,können sie auch ohne große Mühen alle Daten erfassen.
Klar das NRW wieder Vorreiter für sowas ist.
Schließlich sitzt die NSA....pardon..Das Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln Chorweiler.
Da läuft einem ein Kalter Schauer über den Rücken.

Die Daten sind mit großer Sicherheit schon längst durchforstet worden ohne dass es ner Nutzer bemerkt hat! Die Herschaften in Blau sind doch auch nur "Maskottchen" des Staates, teilweise ohne spezielles Hintergrundwissen. "Dienst nach Vorschrift!". Vor Jahren ging die Angst um, eines Tages zum "gläseren Menschen" zu werden, ist das nicht in der Zwischenzeit wahr geworden? "Bist du erstmal in der EDV, kennt deine Daten jede Sau!", diesen Spruch gab es bereits Anfang der 90er Jahre, lange bevor die Tätigkeiten der NSA bekannt wurden.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 12. Februar 2015 um 06:39:37 Uhr:


Es gibt genug Unfälle da kann kein klarer Schuldiger ermittelt bzw. bestimmt werden.
Wie ist das jetzt wenn ein Handygespräch nachgewiesen wird ?

Nichts,

selbst wenn alles "zu 100% wasserdicht" ist, hat man nur jemanden, der mit dem Handy unzulässig telefoniert hat und abgelenkt war. Das ist jemand der einen Handyverstoß begangen hat, aber für mehr als ein Indiz - weit weniger als ein Beweis - reicht es für das Thema Unfallverursacher nicht.

Ein derartiger Rückschluss wäre erst dann ein Anscheinsbeweis (der immer noch keine ausreichende Belastungsfähigkeit für eine Verurteilung hat), wenn praktisch jede unzulässige Handy-Nutzung mit einem Unfall enden würde.

Frontalzusammenstoß auf der Landstraße, nur Trümmerfeld und nichts ist feststellbar, nicht wer von wo gekommen ist, nicht wer wem in die Spur gefahren ist. Nun findest Du in einem Wagen ein Handy mit halb geschriebener Textnachricht.

Ist das jetzt der Unfallverursacher mit einer ausreichend hohen Wahrscheinlichkeit, weil ein derartiger Unfall typisch für die Handynutzung ist und es auch bekannt ist, dass es in der Vor-Handy-Zeit derartige Unfälle nicht gegeben hat, oder könnte es nur der Unfallverursacher gewesen sein, und die Unschuldsvermutung wackelt nicht mal.

Warum sollte bei Handynutzung die Unschuldsvermutung kippen, wenn selbst bei nachgewiesenem Alk das nicht klappt. Auch bei Alk muss man immer erst beweisen, wer der Verursacher tatsächlich war. Wenn es denn tatsächlich der Alk-Fahrer war, dann hat man mit dem Alk auch den Hintergrund für den gemachten Fahrfehler. War es der nüchterne Fahrer, dann war der es.

Es gibt keine Rechtsgrundlage nach der der nüchterne Fahrer ausgeschlossen werden kann, weil der andere besoffen war. Genauso wenig kann ein Nicht- oder ein Freisprech-Telefonierer ausgeschlossen werden, nur weil der Andere ein Handy am Ohr hatte.

Zitat:

Doch auch schon vorher führte das Handy am Steuer zu rechtlichen Konsequenzen. Diese leitete man von den allgemeinen Sorgfaltspflichten ab, denen jeder Verkehrsteilnehmer nachkommen muss und berechnete ein Bußgeld von dreißig Euro für den motorisierten Verkehrsteilnehmer.

Ja, das hat man dann, eine unzulässige Handynutzung, die man mit dem zugehörigen Bußgeld sanktionieren kann.

Zitat:

Auch bei der Ermittlung der Schuld an Verkehrsunfällen hatte es fatale Folgen, wenn der Unfallgegner beweisen konnte, dass man zum Zeitpunkt des Unfalls das Handy am Steuer genutzt hatte.

Unmöglichkeit, denn eine unzulässige Handynutzung verändert keine StVO-Regeln.

Zitat:

Was ist wenn der nicht wartepflichtige VT zum Unfallzeitpunkt telefoniert hat, wenn ihm nachgewiesen wird das er abgelenkt war, das er den Unfall durch eine leichte Reaktion hätte verhindern können ?

Nichts ist dann:

Zitat:

bzw. bin ich abgelenkt, durch ein nachweisliches Telefonat, wird mir mit Sicherheit eine Mithaftung angehängt.

Nur ist "durch Telefonat abgelenkt" nicht verboten, denn ein Telefonat ist immer ein Telefonat, ob verboten mit Handy oder erlaubt über Freisprech. Die Ablenkung geht, wie Du richtig bemerkt hast - vom Telefonat aus, nicht von dem Gerät.

Damit ist "Ablenkung" als ein objektiv nachvollziehbares (Teil-)Schuld-, bzw. Allein- oder Mithaftungs-Kriterium vom Tisch.

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