Polizei in NRW will Handys nach Unfall einkassieren
zu dem aktuellen Artikel auf einschlägigen Nachrichtenkanälen kann ich nur sagen:
Richtig so!!
Am besten gleich vor Ort mit dem Polizeiwagen drüber fahren über das sch... Telefon. 😁
Gruß Andy
Beste Antwort im Thema
Aus meiner Sicht und nur mal so am Rande sind die Smartphones eine Seuche.
Jeden Tag sehe ich die Figuren wie Zombies auf Ihre Geräte starren. Fußgänger laufen wie behämmert über die Straße mit Blick aufs Handy gerichtet - in ner Fußgängermeile stehen die Smartphonjunkies chronisch im Weg oder rennen einen (oder mein Kind) um , Radfahrer können es auch nicht lassen zu telefonieren mit einer Hand am Lenker und eben vollbehämmerte schreiben whatsapp oder SMS beim Autofahren. Nur krank.
Andy
176 Antworten
Zitat:
@DJ-HORNER-100 schrieb am 11. Februar 2015 um 14:37:23 Uhr:
Auch das kann man rauskriegen.
´türlich. Ist aber nicht so einfach. Abgehende Gespräche bekommt man ganz leicht über die Abrechnungssysteme. Eingehende Gespräche müsste man auf der technischen Ebene über das Netz abfragen.
Das gilt nicht für VW Bulli Fahrer, weil telefonieren in einer Telefonzelle erlaubt ist😁
Zitat:
@Tand0r schrieb am 11. Februar 2015 um 14:22:04 Uhr:
Die Nutzung würde sich doch auch über den Provider festellen lassen.
Es sollte also ausreichen die Telefonnummer zweifelsfrei festzustellen, und das dann über den Provider zu klären.Die Methode verletzt mich deutlich weniger in meiner Privatsphäre.
Diejenigen die die Sicherstellung des Handys hier befürworten möchte ich mal hören wenn sie unverschuldet eine Unfall haben, und die Polizei deshalb seit einem Jahr ihr Handy hat (ja das dauert häufig so lange)
Mein Handy liegt/steht (Display sichtbar) im Auto, wenns klingelt riskiere ich höchstens mal ein viertel-Auge um zu sehen wer es ist, wenn ich es nicht bereits am Klingelton hören kann. Wenn´s wichtig sein könnte, fahre ich ASAP rechts ran - sonst lasse ich es klingeln und rufe ggf. zurück, wenn ich zuhause bin (falls jemand auf die Mailbox gequakt hat).
Das nur mal vorab, weil ich das folgende NICHT praktiziere.
Ich würde die (mögliche) Handynutzung auch über den Provider feststellen lassen. Ist auch irgendwie deutlich sicherer in der Beweisführung finde ich. Denn wenn´s knallt, weil irgendjemand telefoniert hat - noch bevor die Pol da ist, hat man doch idR die Anruflisten etc. im Handy gelöscht. Insofern ist ein Einziehen des Geräts an sich überflüssig.
Es sollte grundsätzlich während der Autofahrt nicht mit dem Handy/Smartphon herumhandiert werden. Wenn die Strafen dafür auf 200 Euro raufgesetzt werden würden, würde sich so manch einer überlegen das Teil in die Hände zu nehmen.
Wenn man manchmal auf der Autobahn sieht wie so manch einer den Verkehr gar nicht mitbekommt und Schlangenlinie fährt muss man sich doch nicht wundern wenn mal was passiert.
Habe letztenz gerade auf der A5 gesehen wie ein junges Mädel auf die Autobahn auffuhr ...............war wohl am tippen und wäre dem Hänger um Haaresbreite an das Hinterrad gefahren. Jedenfalls war sie mehr mit dem Handy/Smartphon beschäftigt als mal in den Spiegel oder auf die Straße zu schauen.
War auch nur ein "Huch" und tippte weiter.
Und Einkassieren nach einem Verdacht, dem stimme ich zu!!
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Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 11. Februar 2015 um 14:05:38 Uhr:
Man könnte es als grobe Fahrlässigkeit einstufen und eigene Ansprüche kürzen.Zitat:
@Roadwin schrieb am 11. Februar 2015 um 14:00:18 Uhr:
... was es überhaupt bring?
Die Verkehrsregeln wie Vorfahrt, Abstand, ... verändern sich nicht, nur weil einer telefoniert hat.
Und wenn einer "einfach so" nicht aufgepasst hat, oder "wegen Handy" nicht aufgepasst hat, verändert sich auch nichts weiter.
Kein Anspruch auf doppelten Schadensersatz für das Unfallopfer, und die Strafe wird sich nicht nennenswert wegen der dann geltenden Tatmehrheit verändern, in der Gesamtsumme als Unfallverursacher ohne jeden spürbaren Wert sein.
Hugh ich habe gesprochen
Ein Headset kostet 60 Euro. Und selbst eines mit integriertem Akku wie meines hält schon vier Jahre. Funktioniert auch mit bösen bösen Smartphones.
cheerio
Wenn ich fahre dann fahre ich!
Interessiert mich auch nicht besonders ob mich jemand wieder ganz "dringend" sprechen muss. Mein Handy ist im Auto seit Ewigkeiten lautlos gestellt, so wird man nicht verleitet doch irgendwann abzuheben. Das selbe prinzip wende ich auch im Sportstudio, Kneipe, Einkaufen, Familientreffen usw. an.
Das wissen die Leute mittlerweile und lassen nur kurz anklingeln, dann kann ich jederzeit zurückrufen wann ich es will.
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 11. Februar 2015 um 13:46:26 Uhr:
Indem man einen Verstoß zugibt entbehrt sich jede Sicherstellung von Beweismitteln.Zitat:
@burbaner schrieb am 11. Februar 2015 um 13:33:48 Uhr:
Das nennt sich "Sicherstellung eines Beweismittels" und das kann die Polizei bei einem Verdacht sofort tun...
Nicht unbedingt. Ein Geständnis ist kein absoluter Beweis und kann zudem später zurückgenommen werden.
Zitat:
Aber auch bei "unverschuldeten" Unfällen kann man "schuldig" sein, ...
Nur Beispielhaft als einer von vielen Beiträgen:
Das funktioniert nicht mal bei Straftaten, zB. bei Alk über 1,6 Promille - da dreht sich auch nichts mit Schuld und Haftung und hat sich noch nie etwas gedreht.
Aber nun und nun aber wirklich soll das alles aber bei einer einfachen Ordnungswidrigkeit passieren - mehr als ein populistischer Auswurf eines Politikers zu einem stark emotional aufgeladenen Reizthema ist das nicht, weil es unser Rechtssystem nicht her gibt, nicht mal bei schweren Alk-Verstößen hoch im Straftatbereich.
Zitat:
@Roadwin schrieb am 11. Februar 2015 um 19:22:47 Uhr:
Nur Beispielhaft als einer von vielen Beiträgen:Zitat:
Aber auch bei "unverschuldeten" Unfällen kann man "schuldig" sein, ...
Das funktioniert nicht mal bei Straftaten, zB. bei Alk über 1,6 Promille - da dreht sich auch nichts mit Schuld und Haftung und hat sich noch nie etwas gedreht.
Wie sieht es aus wenn ich an einer Engstelle Vorrang habe, telefoniere, dadurch abgelenkt bin und nicht mitbekomme das mir diesen Vorrang ein wartepflichtiger VT nimmt und es zu einem Unfall kommt, der bei Aufmerksamkeit durch mich durch eine leichte Bremsung hätte verhindert werden hätte können ?
Für Außenstehende sieht es so aus das ich mir meinen Vorrang erzwingen wollte, also einfach drauf zuhalte.
Wie sieht es aus wenn vor mir jemand einfach über eine rote Ampel läuft, ich telefoniere, dadurch abgelenkt bin und nicht mitbekomme das ein wartepflichtiger Fußgänger über die Straße läuft und es zu einem Unfall kommt, der bei Aufmerksamkeit durch mich durch eine leichte Bremsung hätte verhindert werden hätte können ?
Für Außenstehende sieht es so aus das ich mein Recht erzwingen wollte, also einfach drauf zuhalte und ihn ungebremst umniete.
Das könnte man weiter spinnen.
Zitat:
Man könnte es als grobe Fahrlässigkeit einstufen und eigene Ansprüche kürzen.
Eigene Ansprüche nur im Rahmen bei der Inanspruchnahme der eigenen Vollkasko als Unfallverursacher. Aber dafür müsste es auch erst als grobe Fahrlässigkeit eingestuft werden, denn derzeit hat es der Gesetzgeber nur als einfache Fahrlässigkeit vorgegeben.
Zitat:
gibt es doch bei der Beweisführung keine Probleme, solange wie keine FSE verbaut ist
Richtig, weil kein halbwegs aktuelles Handy über eine integrierte Freisprecheinrichtung verfügt
- ups, verfügt es ja doch.
Zitat:
Damit man die eventuell geschriebene SMS zuordnen kann.
Ich (und viele Andere) schreiben schon seit einiger Zeit mit dem Mund, nennt sich Sprachsteuerung mit Vorlese- und Diktierfunktion (Spracheingabe) und funktioniert bei allen Schreibarbeiten wie Emil oder Messengerdiensten wie SMS, WhatsApp, Viber, ...
Wir haben nicht mehr 1992, das gibt es heute teilweise schon werksmäßig in Kleinwagen, hatte Ford in der Fernsehwerbung für den Fiesta gezeigt.
Selbst ein im Unfallwagen aufgefundenes Handy mit einer halbfertigen, mitten im Wort unterbrochener Textmitteilung mag sicherlich als Überschrift in der Bildzeitung ausreichen, ist aber grundsätzlich kein Beweis für eine unzulässige Handynutzung.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 11. Februar 2015 um 19:32:24 Uhr:
Wie sieht es aus wenn ich an einer Engstelle Vorrang habe, telefoniere, dadurch abgelenkt bin und nicht mitbekomme das mir diesen Vorrang ein wartepflichtiger VT nimmt und es zu einem Unfall kommt, der bei Aufmerksamkeit durch mich durch eine leichte Bremsung hätte verhindert werden hätte können ?
Wie sieht es denn aus, wenn exakt dieser Ablauf ohne Handy passiert, und wieso sollten sich Vorrang und Wartepflichten verändern, wenn ein Handy benutzt wird?
Zeige eine Stelle in der StVO, wo sich Rechte oder Pflichten verändern, wenn jemand unzulässig ein Handy benutzt, oder zeige die Stelle im STVG in der die StVO außer Kraft gesetzt wird, wenn einer der Beteiligen unzulässigerweise ein Handy nutzt und nach welcher VO dann Rechten und (Warte-)Pflichten geregelt sind.
Zitat:
Wie sieht es aus wenn vor mir jemand einfach über eine rote Ampel läuft, ich telefoniere, dadurch abgelenkt bin und nicht mitbekomme das ein wartepflichtiger Fußgänger über die Straße läuft und es zu einem Unfall kommt, der bei Aufmerksamkeit durch mich durch eine leichte Bremsung hätte verhindert werden hätte können ?
Wie sieht es denn aus, wenn man dabei nicht telefoniert, sondern durch andere Dinge abgelenkt ist und den Punkt der Vermeidbarkeit verpasst?
Seit wann spielt der Punkt der Vermeidbarkeit überhaupt wieder eine Rolle, immerhin wurde der aus dem StVG gelöscht, die Karte mit der Einrede einer Vermeidbarkeit kann nicht mehr gezogen werden.
Zitat:
Das könnte man weiter spinnen.
Mehr als Spinnerei ist es auch nicht, siehe Alk.
Alkkonsum macht aus einem Vorrang- oder Vorfahrtsberechtgten auch keinen Wartepflichtigen.
Kannst ja mal ein Stoppschild missachten und nach dem Knall gegenüber der Polizei dann aussagen:
"Ich dachte der wäre besoffen und ich hätte die Vorfahrt" alternativ auch möglich: "machen Sie erst mal bei dem eine Blutprobe, ob mein Stoppschild überhaupt gültig war".
Mit dem Handy lässt sich eine Abgelenktheit nachweisen. Wie sieht es ohne aus ?
Du hast mich auch falsch verstanden, ich habe nie geschrieben das das Handy irgendwelche Rechte oder Gesetze oder Vorfahrten verändert.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 11. Februar 2015 um 14:23:47 Uhr:
Eben, dann braucht man nur noch Sekundengenau den Unfallzeitpunkt.
🙂
Jau, hat vielleicht irgendjemand einen sinnvollen Vorschlag, wie der Unfallzeitpunkt sekundengenau zu ermitteln ist?
Jeder halbwegs schlaue Mensch, der wegen seines Handys einen Unfall baut, wird dieses ausschalten und verstecken und behaupten, dass er es nicht dabei hätte. Sich selbst belasten muss man nicht...
Wer das nach dem Unfall nicht mehr kann, der hat andere Probleme...