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Polizei- dein Freund und Helfer

Themenstarteram 22. Oktober 2008 um 20:33

Hi.

Ich habe mal ne ganz allgemeine Frage.

Was bringt es, wenn ich mir diesen Aufkleber "Polizei-dein Freund und Helfer" ins Auto klebe.

Sind die dann besonders nett zu mir, oder gibt es da evtl. Rabatt auf Bussgelder o. ä.?

Vielen Dank.

Beste Antwort im Thema

Sie schreiben deine Knöllchen und Anzeigen in Schönschrift.

(Für wie deppert hälst du die?)

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Zitat:

Original geschrieben von (murcielago)

STANDSTREIFEN!!!!!!!!!!!!:)

Wenn nur nicht der ganze Dreck da wäre würd ichs öfters machen!

Das ist im doppelten Sinne falsch!

Und verboten ist es aus gutem Grund noch dazu (find ich gar nicht lustig, ernsthaft!)

am 22. Oktober 2008 um 21:23

Zitat:

Original geschrieben von Taubitz

Zitat:

Original geschrieben von (murcielago)

STANDSTREIFEN!!!!!!!!!!!!:)

Wenn nur nicht der ganze Dreck da wäre würd ichs öfters machen!

Das ist im doppelten Sinne falsch!

Und verboten ist es aus gutem Grund noch dazu (find ich gar nicht lustig, ernsthaft!)

Lol du bist gut.. Verboten sind alle drei Varianten. Jedoch ist der Standstreifen die Variante bei der dir die geringsten Kosten entstehen (ernsthaft) ich kann man die Woche den Paragaphen raussuchen, bin nur gerade zu faul.

Zitat:

Original geschrieben von jan16

Aber ich mach mir doch so nen Aufkleber nicht ohne Grund rein, außer vllt. ich bin Polizist^^

Also ich habe hier mal bei der lokalen Bereitschaftspolizei gearbeitet. Polizisten machen sich höchstens 'ne "weisse Maus" an's Auto, um sich für Kollegen kenntlich zu machen, aber selbst das ist tendenziell eher selten.

Zitat:

Original geschrieben von (murcielago)

Zitat:

Original geschrieben von Taubitz

 

Das ist im doppelten Sinne falsch!

Und verboten ist es aus gutem Grund noch dazu (find ich gar nicht lustig, ernsthaft!)

Lol du bist gut.. Verboten sind alle drei Varianten. Jedoch ist der Standstreifen die Variante bei der dir die geringsten Kosten entstehen (ernsthaft) ich kann man die Woche den Paragaphen raussuchen, bin nur gerade zu faul.

Ist nicht eigentlich die Variante mit dem Blaulicht billiger?

So habe ich es jedenfalls mal gehört!

am 23. Oktober 2008 um 16:12

Hab mal heute nen bischen recherchiert.

Glaube meine Aussage sitmmt doch nicht.

Zwar gibts nen Punkt weniger als beim "normalen" rechtsüberholen aber dazu kommt die Frage ist das nun in Tateinheit oder Tatmehrheit (also rechts überholen und das Benutzen des Standstreifens um "schneller vorranzukommen")

Das Blaulicht ist ja "nur" ne Amtsanmaßung..

Themenstarteram 23. Oktober 2008 um 16:32

Zitat:

Original geschrieben von (murcielago)

Hab mal heute nen bischen recherchiert.

Glaube meine Aussage sitmmt doch nicht.

Zwar gibts nen Punkt weniger als beim "normalen" rechtsüberholen aber dazu kommt die Frage ist das nun in Tateinheit oder Tatmehrheit (also rechts überholen und das Benutzen des Standstreifens um "schneller vorranzukommen")

Das Blaulicht ist ja "nur" ne Amtsanmaßung..

Sprich.......

Mit was habe ich zu rechnen, wenn ich mit Blaulicht durch die gegend gurke?

Dann möcht ich aber auch ein Martinshorn, damit es richtig spaß macht^^.......immer so halbe sachen......ist doch dann allinclusiv oder?

Zitat:

Original geschrieben von GOLFIV 16V

Ist nicht eigentlich die Variante mit dem Blaulicht billiger?

nö....die gibt neben rd. 75€ auch noch 3punkte ins flensburg und je nach dem noch ne anzeige wegen gefährlichen eingriffs in den straßenverkehr........und falls du auf "blaulicht kostet nur 20€" anspielt, kann ich dir den zahn schnell ziehen, denn das trifft NUR bei fz zu, die auch mit blaulicht rumfahren dürfen, ansonsten stellt es das umgangssprachliche "erlöschen der be" dar....

@ToLiKomm:

Hast du gesehen wie alt der Thread ist? Aber egal.

Zu deinem Beitrag:

Es wäre super wenn du hier den gesamten Text deines Links abbilden könntest, da die wenigsten sich nur um deinen Beitrag zur Gänze lesen zu können auf einer externen Seite registrieren werden. Also um deine Information möglichst allen zugänglich zu machen kopiere Sie doch einfach hier rein.

Danke

am 3. März 2011 um 13:02

Nix da ^^

Ich kopiere sicher nicht den Inhalt einer Geistigen Schöpfung anderer.

Was das fürn Ärger geben kann hat mann ja letztens gesehen ^^.

 

Aber ich kann sagen das das fahren mit nem Blaulicht ohne Sirene wegen der fehlenden Sirene keine Vortäuschung einer SoFa ist , weil zu einer SoFa eben beides gehört.

Daher ist es nur eine Ordnungswiedrichkeit und kostet 20€ plus Beschlagnahme des Blaulichtes.

Bei einem billigen Blaulicht und dummen-leichtgläubigen Trotteln vor einem , also sicher die billigste Möglichkeit schnell vorwärtz zu kommen.

 

Genau aus diesem Grund mache ich den dicken schwartzen Kisten auf der Autobahn auch nicht extra Platz.

Nur Blaulicht ist eben keine Sonderfahrt , und wenn die Politiker-Bonzen es eilig haben , sollen sie früher aufstehen oder eben zum Blaulicht die Sirene an machen.

 

ABER:

Das gilt nur für "ziviele" Fahrzeuge.

Fahrzeuge , welche durch ihr optisches Erscheinungsbild offensichtlich SoFa-Berechtigt sind , also Krankenwagen , normaler Polizeiwagen , Feuerwehr usw. brauchen zur kenntlichmachung einer SoFa nicht zwingend die Sirene an zu machen , da reicht auch schon das Blaulicht.

Macht auch Sinn , schon wegen der Nachtruhe. Sonst müssten die ja nicht nur an Kreuzungen sondern laufend die Sirene an haben und das ist in einerhalb von Städten doch eine erhebliche Belästigung der schlafenden Einwohner.

Zitat:

Original geschrieben von ToLiKomm

Daher ist es nur eine Ordnungswiedrichkeit und kostet 20€ plus Beschlagnahme des Blaulichtes.

wie oft soll eigentlich noch erklärt werden, das die 20€ dann fällig werden, wenn das fz damit ausgerüstet sein darf... :confused:

bei allen anderen fahrzeugen stellt dies ein "erlöschen der be" dar und bringt neben mittlerweile 90€ (zzgl. rd. 25€ verwaltungskosten) auch noch 3punkte mit sich...

Zitat:

ABER: Das gilt nur für "ziviele" Fahrzeuge.

wenn wir jetzt mal von der falschen schreibweise des wortes "zivil" absehen, ist auch diese aussage nicht korrekt...die inanspruchnahme von sonderrechten, erfordert KEINE kenntlichmachung durch martinshorn und/oder blaulicht...weder bei zivil- noch bei offensichtlich erkennbaren einsatzfahrzeugen...

einzig und allein bei der inanspruchnahme von wegerechten ist die kombination aus martinshorn und blaulicht erforderlich...

am 3. März 2011 um 13:51

Ich halte mich eben lieber an die gültige Rechtsprechung und habe nur zitiert.

Melde dich mal in div. Rechtsforen an und such da mal.

Das Thema ist da uralt und die Ausage, wie von mir zitiert, unbestritten.

Zitat:

Original geschrieben von jan16

Hi.

Ich habe mal ne ganz allgemeine Frage.

Was bringt es, wenn ich mir diesen Aufkleber "Polizei-dein Freund und Helfer" ins Auto klebe.

Sind die dann besonders nett zu mir, oder gibt es da evtl. Rabatt auf Bussgelder o. ä.?

Vielen Dank.

Meinste den Aufkleber wo die beiden in Comic-Form als Deppen dargestellt werden?

Zitat:

Original geschrieben von ToLiKomm

Ich halte mich eben lieber an die gültige Rechtsprechung und habe nur zitiert.

du hast nur etwas verlinkt - was vor einigen monaten noch ohne anmeldung sichtbar war - aber zitiert hast du nichts...

Zitat:

Melde dich mal in div. Rechtsforen an und such da mal.

ich brauch mich dazu nirgends anzumelden...

die rechtslage ist mir bestens bekannt und die stvo ferner stvzo und den bundeseinheitlichen tatbestandskatalog, kann sich jeder - auch ohne anmeldung - leicht selbst suchen...

fakt ist und bleibt - fahren mit einem blaulicht (zudem noch ohne e-zeichen) stellt bei fahrzeugen die dafür keine eintragung bzw. genehmigung haben ein "erlöschen der be" dar...und dies wird - da höher bestraft und punktebelegt - in einem solchen fall angewendet...

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von ToLiKomm

Ich halte mich eben lieber an die gültige Rechtsprechung und habe nur zitiert.

du hast nur etwas verlinkt - was vor einigen monaten noch ohne anmeldung sichtbar war - aber zitiert hast du nichts...

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Melde dich mal in div. Rechtsforen an und such da mal.

ich brauch mich dazu nirgends anzumelden...

 

die rechtslage ist mir bestens bekannt und die stvo ferner stvzo und den bundeseinheitlichen tatbestandskatalog, kann sich jeder - auch ohne anmeldung - leicht selbst suchen...

 

fakt ist und bleibt - fahren mit einem blaulicht (zudem noch ohne e-zeichen) stellt bei fahrzeugen die dafür keine eintragung bzw. genehmigung haben ein "erlöschen der be" dar...und dies wird - da höher bestraft und punktebelegt - in einem solchen fall angewendet...

Recht so !

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