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Plug-In Hybrid mit 40km Reichweite als Dienstwagen nach 2021

Themenstarteram 22. Mai 2020 um 6:43

Hallo zusammen,

bei mir ist es bald soweit, ich kann mir einen Dienstwagen aussuchen. Aufgrund der 0,5% Regelung wird es ein PHEV werden. Allerdings stellt sich mir eine kleine Detailfrage, auf die ich noch keine Antwort finden konnte.

Die 0,5% Regelung trifft ja auf Fahrzeuge zu, die entweder 40km elektrisch fahren können oder 50g CO2/km ausstoßen. Ab 31.12.2021 gilt ja die Regelung mit 60km elektrischer Reichweite.

Nun zur eigentlichen Frage: Wenn ich ein Fahrzeug über 3 Jahre als Dienstwagen lease, welches 50km elektrische Reichweite hat (konkret überlege ich, ob es ein GLC 300 e wird), gilt dann die 0,5% Regelung nur bis 31.12.2021 oder profitiere ich die gesamte Lebens-/Leasingzeit des Fahrzeugs von den 0,5%? Falls nicht würde es ja dann nur Sinn machen ein Fahrzeug zu leasen, welches schon jetzt 60km elektrische Reichweite hat.

Danke schonmal für eure Antworten!

Beste Antwort im Thema

Ich bin immer wieder überrascht, wie relativ fortschrittlich mein Range Rover PHEV ist. Der Akku lässt sich ausschließlich über Plug-In und Rekuperation laden. Die 7,4 kWh Ladeleistung sind auch nicht schlecht. DC Laden würde bei dem kleinen Akku wohl keinen Sinn ergeben.

In meiner Firma ist es übrigens auch so, dass viele aus steuerlichen Gründen ein PHEV fahren möchten. Das erlaube ich aber nur, wenn es entsprechend, mit hohem Elektroanteil genutzt wird. Abgesehen davon, dass ich solches Subvertionabsahnen grundsätzlich ablehne, will ich doch nicht den doppelten Sprit (vergleich mit Diesel) und höhere Anschaffungskosten/Leasing zahlen.

Ich habe zuletzt im Februar Benzin getankt.

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am 22. Mai 2020 um 7:32

Moin,

geht es dir nur um die 0,5%?

Wenn ja, solltest du mit deiner Firma ehrlich Rücksprache halten. Wenn du nicht regelmäßig laden willst, dann explodieren die Spritkosten

Themenstarteram 22. Mai 2020 um 7:34

Moin,

doch, wir haben 16 Ladesäulen in der Firma und zuhause kommt eine WallBox dran. Fahrtweg zur Firma ist One-Way ca. 42km.

Es gelten die Regeln zum Zeitpunkt der Erstzulassung für die gesamte Haltedauer (Leasingzeit) des Fahrzeugs. Und die sind aktuell noch 40km nach WLTP-City.

Alle Volvo PiH ("Recharge") erfüllen beispielsweise diese Anforderungen ;-)

am 22. Mai 2020 um 8:02

dann passt er perfekt. solte für dich die 3 Jahre so passen. vie freude dran

Themenstarteram 22. Mai 2020 um 8:04

Super, danke für die Antwort!

Warum nicht ein BEV? Dann zahlst Du sogar nur 0,25%.

In dem Zusammenhang erscheint mir sehr interessant, dass es scheinbar über den 31.12.2021 hinaus auch schon eine Regelung gibt, die dann von mindestens 60 km Reichweite ausgehen.

Stimmt das so?

Wenn ja, müssen ja die Autohersteller aktuellen mit dem nächsten Baujahr - MY 2022 - dies berücksichtigen, sonst werden die ihre PHIs ab 2022 nicht mehr los.

Themenstarteram 22. Mai 2020 um 9:01

Ein BEV ist aktuell eigentlich keine Option, da wir nur Audi/VW/Mercedes/BMW wählen dürfen und dort das Angebot eher eingeschränkt ist bzw. ein Fahrzeug für BLP >80.000€ irgendwie absurd ist...

Musst dann aber halt nur 25% (80000 -> 20000) versteuern (nehme mal den Etron an) - also so viel wie bei einem 40000 Euro PHEV.

 

Schon geil irgendwie, wenn die car policy das prinzipiell zulässt :)

VW ID.3 ist keine Option? Oder Ende dieses / Anfang nächsten Jahres ID.4.

Audi Q4 e-tron ist keine Option? Kommt Ende dieses / Anfang nächsten Jahres.

BMW i3 ist keine Option? Schon lange lieferbar und inzwischen sogar brauchbar.

Nur Mercedes gibt es als BEV derzeit und absehbar nur hochpreisig.

am 22. Mai 2020 um 9:53

Zitat:

@Xentres schrieb am 22. Mai 2020 um 11:12:19 Uhr:

Musst dann aber halt nur 25% (80000 -> 20000) versteuern (nehme mal den Etron an) - also so viel wie bei einem 40000 Euro PHEV.

Schon geil irgendwie, wenn die car policy das prinzipiell zulässt :)

Vorsicht, keine Falschmeldungen: Die 0,25% Regelung gilt nur für BEV bis 40k Liste, also z. B. die deutsch französischen Drillinge, Zoe, und auch einige Versionen des ID.3

Ich sehe nicht, wo das die Frage des TE weitergehend beantwortet.

Zitat:

@Xentres schrieb am 22. Mai 2020 um 11:12:19 Uhr:

Musst dann aber halt nur 25% (80000 -> 20000) versteuern (nehme mal den Etron an) - also so viel wie bei einem 40000 Euro PHEV.

Schon geil irgendwie, wenn die car policy das prinzipiell zulässt :)

So funktioniert das leider nicht, sonst hätte ich mir schon einen Taycan geholt. Die Obergrenze für die 0,25% liegt bei € 40.000 BLP, also nicht einmal ein nackter i3s wäre erlaubt.

Zitat:

@FWebe schrieb am 22. Mai 2020 um 11:54:36 Uhr:

Ich sehe nicht, wo das die Frage des TE weitergehend beantwortet.

Dem TE geht es ja nur darum, selbst möglichst billig davonzukommen. Sonst würde er nicht ein PHEV fahren wollen, nur damit er statt 1% nur 0,5% zahlen muss.

Dass die Bevorzugung von PHEV ein Irrweg der Politik ist, mal völlig außen vor. Die meisten PHEV werden nämlich praktisch gar nicht elektrisch gefahren (wobei der TE hier dem geschriebenen nach eine der positiven Ausnahmen werden wird).

Ich selbst fahre PHEV (wenn möglich auch rein elektrisch und mit PV-Strom vom eigenen Dach geladen), würde mir aber nie wieder einen anschaffen. Was anderes als BEV kommt mir nicht mehr ins Haus. Das hat aber nichts mit steuerlicher Bevorzugung zu tun. Ich zahle meine Autos nämlich noch selbst.

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