Plasma Xenon 5000k eingebaut - Lichtausbeute unglaublich
Hallo,
habe gestern Abend noch das PLASMA XENON 5000k eingebaut ( 30% mehr als das herkömmliche Xenon). Kostenpunkt (kompletter Umbausatz) 300.- Euro.
Unglaubliche Lichtausbeute und sehr extravagante Optik. Gegenverkehr wird nicht gestört, da ich die Leuchtweite auf 2 gestellt habe und dann justiert. Ich kann das nur empfehlen für alle, die das normale H1 Licht besitzen.
Jedoch kein TÜV und somit Eure Entscheidung.
Gruss
Jopo
41 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von KM-Tk-66
mir kommt nicht nur das schnitzel hoch, EINES SOLLTE MAN DOCH WISSEN WENN DIE VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT ZUR TAT STIMMT IST MAN AM ARSCH ABER SONST NICHT!!!!! Wenn ich am nachmittags (ohne licht fahre) um 13uhr im sommer einen eigenverschuldeten Unfall baue z.b. zu schnell in kurve und dann in gegen verkehr alle im anderen auto sterben aber der die tat verursacht hat überlebt. Erlischt der versicherungsschutz zu 1000% nicht!!! Weil die SW nichts mit dem unfall zutun haben ganz einfach man kann dadurch laut dem DEUTSCHEN GESETZ nicht belangt werden!
...ist doch ganz easy: Tagsüber Licht aus und Nachts nicht fahren :-))) ....
Ich möchte nicht den Oberlehrer spielen, dennoch dazu äußern, dass die Posts in diesem Thread keinerlei rechtliche Hintergründe parat hat und einige Aussagen vom "Hören-Sagen" getätigt werden. Wenn überhaupt jemand interesse an der rechtlichen Seite hat kann er gerne Fragen und ich erläuter das, ansonsten - schlage ich nur vor - lasst doch das Verbreiten von halbwissen. Das schafft nur Verwirrung.
@Designs
Ohne dich jetzt angreifen zu wollen: Der Link verweist auf einen Thread, der meiner Meinung nach ab dem 3. Post OT wird und ohnehin nichts mit Technik zu tun hat. Da wird dann über "billiges Tuning" und M3-Spiegel hergezogen. Weicht ein bisschen von euren seit einigen Tagen angepriesenen Grundsätzen ab!
Gruß, Lox
@ Lox
Kannst du mir das mal bitte von der rechtlichen Seite her erklären, büüütte.
Und war es mit den US Leuchten wirklich so, das der Abstand Nebelschlussl. Bremslicht unterschritten wird ?
DAnke
Klar...
Mit dem Erlöschen der Betriebserlaubnis verhält es sich so: Sicherheitsrelevante Teile müssen erstmal grundsätzlich im einwandfreien Zustand sein. D.h., Abblendlicht, dass Betriebsbereit ist und eine gravierende Veränderung aufweist (z.B. diese 5000K-Lampen" ) dürfen auch dann nicht verbaut sein, wenn sie nicht genutzt werden, sprich das Auto nur zur Tageszeit gefahren wird, da es Tunnel etc. auf unseren Straßen dennoch erfordern, gelegentlich das Licht einzuschalten. Die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs erlischt jedoch nur, wenn eine der drei Varianten erfüllt werden.
1. Typvariante -> Beim Pkw kaum durchführbar! Roller z.B. so frisieren, dass rechtlich gesehen daraus ein Kleinkraftrad wird ---> Erlöschen der BE!
2. Umweltvariante -> Ich baue einen 99€-Auspuff drunter, der einfach nur Krach macht und die Abgasnorm nicht mehr erfüllt ---> Erlöschen der BE (aber auch Veränderungen am Motor die z.B. z einer schlechteren Abgasnorm führen gehören dazu!)
3. Gefährdungsvariante -> Durch einen nicht zulässigen Umbau entsteht eine KONKRETE Gefahr für andere/Verkehrsteilnehmer. Das ist z.B. der Fall, wenn ich mir 5000K-Lampen in meine H1-Fassung schraube und die anderen Verkehrsteilnehmer damit blende. Nicht umsonst sind Lampen in derartiger Stärke bei uns nicht zugelassen. Bei Veränderungen der Lichttechnischen Einrichtung versteht auch der Gesetzgeber keinen Spaß. Auch wenn es "richtig" eingestellt wurde. Anderes Beispiel: Ich baue mir einen "F&tF"-Spoiler (riesiges Aluteil auf einem Honda Civic... 😉 ) und "rasiere" damit fast einen Kopf einer an der Fußgängerampel wartenden Person ---> Erlöschen der Betriebserlaubnis
Wie es in Österreich und der Schweiz mit diesen Bestimmungen aussieht kann ich nicht sagen. Kenne die Gesetzeslage dort nicht.
Fakt ist aber auch, dass nicht jedes Verändern des Fahrzeugs gleich zum Erlöschen der BE führt. Rad- Reifenkombinationen, die offensichtlich keine Gefahr darstellen, nicht schleifen, nicht überstehen, etc. kann ich nicht als Grund für das Erlöschen nehmen. Das ist lediglich eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Verwarngeld und einer Mängelkarte (zur Wiedervorführung!) geahndet werden.
Zu den Bremslichtsteckern: Erlaubt sind auch diese nicht. Da wir aber einen klare Unterteilung der einzelnen Lichtkegel haben und das Bremslicht umgebaut nicht den Anschein erweckt, nur die Nebelschlussleuchte zu benutzen, kann es sich nicht um Erlöschen der BE handeln. Ein Bremsvorgang ist nach wie vor eindeutig zu erkennen.
Gruß, Lox
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LOX wenn ich etwas falsches gesagt habe dann berichtige es doch, in deiner ausdruck weise merkt man total was du bist (beruf) , nur weil manches nicht erlaubt ist heisst das nicht das wenn man es macht einfach so angepisst werden kann. Aber grade die grüne seite denkt immer so das sie so viel wie möglich nach ihrem glauben regeln können, nur weil ihr das seit was ihr seit
das ist nur meine meinung
ich kenne das auch von meinen besten freund er hat auch vor 2 oder 3 jahren die ausbildung bei der polizei begonnen und nach den ersten monaten merkt sofort wie eine gehirnwäsche ein total anderes reden und das was nicht erlaubt ist so schlimm. Ist zwar trauig muss man wohl oder übel einfach akzeptieren und vielleicht auf ein breiteres verständnis irgendwann hoffen in bezug auf einige dinge.
Zitat:
Original geschrieben von KM-Tk-66
LOX wenn ich etwas falsches gesagt habe dann berichtige es doch, in deiner ausdruck weise merkt man total was du bist (beruf) , nur weil manches nicht erlaubt ist heisst das nicht das wenn man es macht einfach so angepisst werden kann. Aber grade die grüne seite denkt immer so das sie so viel wie möglich nach ihrem glauben regeln können, nur weil ihr das seit was ihr seit
Jetzt tust Du aber Lox unrecht, er erläutert uns ja nur, was das Gesetzbuch über dieses Thema schreibt. Er sagt mit keinem Wort, dass er bei jedem Punkt der selben Meinung ist. Kann er ja schliesslich auch nicht, da er einer von uns ist. 😁
ich empfand die aussage von halbwissen verbreiten mehr als deutlich gegen meine antwort!
ja. lt.TÜV schon. Es gibt da die Bestimmung, dass zwei Leuchtmittel in einer Größe von nicht mehr als 300mm als eine Bremsleuchte gelten.Zitat:
Original geschrieben von alaska67
Oder ist in Germany das US-Bremslicht erlaubt??????
So wurde es jedenfalls vom TÜV Prüfer nach wälzen seiner Unterlagen interpretiert.
Zitat:
Original geschrieben von KM-Tk-66
ich empfand die aussage von halbwissen verbreiten mehr als deutlich gegen meine antwort!
Sei nicht so empfindlich!!! 😁 Könnte ja auch mein Posting gemeint sein.
Seh das aber nicht weiter als schlimm an, schliesslich sind wir erwachsen genug und sollten genug grösse haben auch mal mit etwas Kritik umgehen zu können.
Also nimm es easy und sei froh, dass wir Lute wie Lox unter uns haben, welche vom " Fach" kommen.
hallo leute, ist bei den versicherungen nicht vor geraumer zeit ne haftungsbeschränkung per gesetz eingeführt worden bei erlöschen des versicherungsschutzes??? also mein kumpel ist betrunken gefahren und hat einen unfall verursacht mit 25t € schaden und er musste lediglich 5t € bezahlen da die versicherung pro straftat nur diesen wert einfordern kann!! so die auskunft von seinem rechtsanwalt! berichtigt mich bitte wenn ich da was falsch verstanden habe!
@KM-Tk-66
Ich weiß gar nicht wo dein Problem ist. Habe lediglich geschrieben, dass einige Posts nur die halbe Wahrheit sind. Wenn du dich jetzt angesprochen fühlst wird das schon seinen Grund haben. Auch du hast ja was von der rechtlichen Seite geschrieben und berufst dich halt auf gefährliches Halbwissen. Wenn ich dir jetzt damit zu Nahe getreten bin zu äußern das rechtliche Aspekte bi Unwissenheit nicht diskutiert werden sollten tut es mir leid. Dennoch bin ich u.a. auch hier, um Leute, die wirklich "richtig" wissen wollen, aufzuklären. Vielleicht nimmst du dir meinen Text jetzt einfach mal nicht zu Herzen und ziehst da deinen Nutzen raus... 😉
Und das mit dem Anmerken das ich einer der "Grünen" bin: Bei diesem Thema kann man es sich nicht erlauben was flapsiges zu schreiben. Es muss schon so sein, dass es jeder versteht und nachvollziehen kann. Und Hochdeutsch verstehen hier nunmal die meisten! 😁
Gruß, Lox
Zitat:
Original geschrieben von Lox-TT
[B Dennoch bin ich u.a. auch hier, um Leute, die wirklich "richtig" wissen wollen, aufzuklären.
... und zumindest ich persönlich finde das auch echt gut und weiß es zu schätzen.
Wer sich nicht belehren lassen will oder vor tatsachen die augenverschließt ist, in meinen augen, unreif und dumm.
Damit meine ich niemand bestimmtes hier, muss jeder selbst entscheiden ob er sich angesprochen fühlt - wer sich jetzt aufregt sollte mal nachdenken.
Tulura
So Versicherungstechnisch sieht die Sache aber etwas anderst aus und zwar haftet die Kfz Hafpflichtversicherung grundsätzlich auch bei grober Fahrlässigkeit (ausser bei Kasko das ist eine andere Saceh) nur kann einen die Kfz Haftpflichtversicherung in regress nehmen allerdings nur bis zu einer bestimmten Summe im Schadensfall !
Steinigt mich jetzt nicht weiß die Summe nicht genau entweder waren es 5000 € oder 10000 € mehr nicht !
Was von gesetzes Seite her passiert (siehe Lox - Polizei) ist eine andere Sache. D.h wenn Du einen Chrash hast und selbst wenn der Richter sagt "Du hast Schuld wegen Deinem Nachrüst Xenon" dann zahlt die Versicherung trotzdem den Schaden des anderen (evtl. regress) Deinen Kasko Schutz kannst Du allerdings vergessen !
@Jopo nochmal hab ich das richig verstanden Du hast Dein bereits vorhandenes Xenon gegen ein anderes getauscht oder hast Du Deine normalo Halogen gegen Xenon getauscht !?
TT
@TTurbo20V
Halogen gegen Plasma.
Gruss
jopo
PS.: Warum muss immer alles auf Konfrontation ausarten? Was Lox schreibt, ist nachvollziehbar und sehr informativ. Bin froh über die Auskunft und es war bestimmt nicht gegen einen bestimmten User hier .
@ Lox-TT
ist es denn nicht so, das eine Änderung der Leuchtmittel (nicht geprüfte Leuchtmittel, 5000 Kelvin Lampen, Xenon-Leuchtmittel im Halogenscheinwerfer etc.) eine (teure) Typprüfung des Scheinwerfers durch den TÜV (oder KBA, das weiss ich jetzt nicht genau) erfordern, da dieser sonst sein e-Prüfzeichen verliert? Fällt das evtl. mit unter die Typvariante, wenn ich Teile einbaue, die für Pkw nicht zugelassen sind?
Wenn ich einen Wagen fahre, der zum Zeitpunkt der Feststellung nicht über den TÜV kommen würde, ist das dann nicht mit einem Erlöschen der BE gleichzusetzen?
Interessiert mich grade, das Thema ist ja heiss diskutiert auf ganz MT.
MfG BlackTM