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Pkw steuer für Pick-ups ???

Themenstarteram 22. Juni 2005 um 9:45

Servus,

fahre einen 84´Chevy Stepside.Besitze dieses seit 1997 un bekam ihn immer als LKW besteuert.Dieses Jahr kam ein Bescheid von 1445Euro.Das Finanzamt sagt ist neu seit 01.05.05 das auch Pickups als PKW besteuert werden. Haben die den Arsch offen!?! Kann mir jemand weiterhelfen ob das stimmt !

Gruss Pick-up Driver

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von frank-knut

Armes Deutschland..... 

Neeee,

arme Bürger, reicher Staat.

Ohhhh Mann,

ich habe es soooo satt.

Bald sitzen wir alle im Dacia mit 0,9 Litern Hubraum :rolleyes: .

Glaubt Ihr, daß die olle Merkel mit dem vollgefressenen Gabriel in die Arktis stellen würde, wenn sie wüsste, was heute ist? Bei der Wirtschaftslage????

Mann, die sind alle behämmert :mad: .

Ich fahre weiter meinen 6.2er und erfreue mich daran so lange wie es geht.

Grüße

Cherche

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Zitat:

Original geschrieben von gorgor

Hallo Zusammen,

Wir brauchen ein neues Auto, Kilometerleistung eher gering 20km/Tag max.

Ich überlege mir auch wegen Hauskauf, Holzmachen, etc.einen Pickup zuzulegen, da mir mein alter CJ5 zu schade und klein für die Family ist.

Ich habe letztens einen Ram 2500 Heavy Duty gesehen und dachte mir..hm,,sieht gut aus. DoKa, Superlift, ´fein eben.

Ich bin in letzer und nächster Zeit oft in den USA. Und trage mich mit dem Gedanken bei den Überzogenen Gebrauchtpreisen hier einen direkt in USA zu holen um auch die Dollarthematik und Fahrzeugpreise in den USA auszunutzen.

Sorry, habe keine Ahnung wie ich editieren kann.

Meine Frage:

Welche Gesetzlichen Bestimmungen sind nun am wirken damit der Truck als LKW besteuert wird?

Nach welchen Kriterien müsste ich schauen, um die Modellvielfalt etwas einzugrenzen? Doka (KingCab?) oder 1,5 (Crew Cab? also Klappsitze) wäre wünschenswert, eher Doka wegen 3 Kids. Die Ladeflächenlänge wäre jeweils ja verschieden. Ich kenne nur Long und Shortbed, gibt es denn ein Mid bed?

Welche Onlinebörsen/Händler in den USA sind empfehlenswert? Carmax kenne ich.

am 16. März 2009 um 15:21

Ich glaube mit dem Auto bekommst du das gleiche Problem wie ich. Wenn du ein doofes amt hast, dann erkennen sie ihn nicht als LKW an sondern nur als PKW. Je nach dem was für einen Motor du hast könnte es dann ziemlich teuer werden...

am 16. März 2009 um 15:34

Zitat:

Original geschrieben von Mac7

Ich glaube mit dem Auto bekommst du das gleiche Problem wie ich. Wenn du ein doofes amt hast, dann erkennen sie ihn nicht als LKW an sondern nur als PKW. Je nach dem was für einen Motor du hast könnte es dann ziemlich teuer werden...

Na dann geht es ja noch weiter, das hab ich garnicht gelesen.

Was Die Wahl der Kabine angeht so bekommst du in Deutschland immer Probleme wenn du mehr als 3 Sitze im Auto hast und mit einem Crew Cab oder nem fiertürer brauchst du es erst garnicht versuchen. Seit diesem Jahr sind die Ämter da total scharf drauf. Das einzige was noch halbwegs funktioniert ist ein 1 1/2 Kabiner. Das aber auch nur mit viel Wohlwollen deines Amtes. Die Voraussetzung ist jedoch immer, daß die Ladefläche im Wesentlichen größer ist als die Fahrgastzelle. Das misst sich von den Pedalen bis zur Heckscheibe. Des weiteren muß klar sein, daß der Transport von Gütern bei diesem Fahrzeug, bauartbedingt, im Vordergrund steht. Unabhängig was du damit machst.

Wie du siehst sind die Aussagen des Gesetzestextes sehr schwammig, damit die Ämter selber entscheiden können was sie daraus machen.

Eins ist jedoch sicher, alle Pick Ups, die 4 Türen haben werden wohl spätestens nächstes Jahr als LKW eingestuft, auch wenn die Ladefläche größer ist und auch die 1 1/2 Kabiner werden es schwer haben noch eine LKW Versteuerung zu bekommen.....

Das sind die Aussagen meines Amtes in Moers....

Was den Kauf eines Fahrzeuges in den USA angeht, so solltest du da auch aufpassen. Man kann eigentlich immer davon ausgehen, daß der Preis sich, bis er hier auf der Straße zugelassen ist, das doppelte von dem Kostet was du da hinten bezahlst...

Zitat:

Original geschrieben von Mac7

 

 

Eins ist jedoch sicher, alle Pick Ups, die 4 Türen haben werden wohl spätestens nächstes Jahr als PKW eingestuft, auch wenn die Ladefläche größer ist und auch die 1 1/2 Kabiner werden es schwer haben noch eine LKW Versteuerung zu bekommen.....

ansonsten sagt mein FA in Borken dasselbe Leider!!

 

am 16. März 2009 um 17:36

Lösung ab nächstes Jahr:

Ich werd mir jetzt nen schönen alten Chevy Apache aufbauen. Der ist über 30 Jahre alt und somit ein Oldtimer. :-)

Dan können die mich mal, da zahle ich nur 300 Euro für beides im Jahr. :-)

Zitat:

Original geschrieben von Mac7

Lösung ab nächstes Jahr:

Ich werd mir jetzt nen schönen alten Chevy Apache aufbauen. Der ist über 30 Jahre alt und somit ein Oldtimer. :-)

Dan können die mich mal, da zahle ich nur 300 Euro für beides im Jahr. :-)

Die Kriterien für ein H -Kennzeichen sind aber viel umfangreicher als die für die LKW Anerkennung.;)

Gruß Helmut

am 16. März 2009 um 19:29

Stimmt aber damit kenne ich mich aus und ich hab da nen guten Prüfer. :-)

Na ja und das Amt hat da nix zu melden...... :-)

Zitat:

Meine Frage:

Welche Gesetzlichen Bestimmungen sind nun am wirken damit der Truck als LKW besteuert wird?

Nach welchen Kriterien müsste ich schauen, um die Modellvielfalt etwas einzugrenzen? Doka (KingCab?) oder 1,5 (Crew Cab? also Klappsitze) wäre wünschenswert, eher Doka wegen 3 Kids. Die Ladeflächenlänge wäre jeweils ja verschieden. Ich kenne nur Long und Shortbed, gibt es denn ein Mid bed?

Mahlzeit,

dieses hier beschriebene Theater hatte ich schon im August 2005 bei der Zulassung meines Suburbans. Mein FA in Oschatz sah ihn als Pkw - das FA in Riesa (ca. 20km entfernt) sah ihn als LKW. Damals jedenfalls noch. Leider konnte ich ihn nicht in Riesa zulassen.

Fakt ist seit 2005 jedenfalls:

- geschlossene Geländewagen sind generell Pkw´s

- VW T4, VW LT, Sprinter usw. ohne Trennwand und/oder mehr als 3 Sitzplätzen sind Pkw´s

- VW T4, VW LT, Sprinter usw. mit DOKA und mehr als 3 Sitzplätzen sind in Privatbesitz Pkw´s, in Firmenbesitz unter Umständen LKW´s (Einschätzung bzw. Willkür des zuständigen FA´es)

- Pick Up´s mit kleiner Kabine und 3 Sitzen sind LKW´s (i.d.R ist da auch Ladefläche größer als Fahrgastraum)

- Pick Up´s mit 1,5er Kabine (CrewCab) sind (im Ermessen des zuständigen FA´es) LKW´s, notfalls durch Ausbau der hinteren Sitze, um LKW zu sein muß 49% zu 51% Kabinenlänge zu Ladeflächenlänge bestehen, wenn Ladefläche kleiner als Kabine dann = Pkw, um eine Vorführung dieses Pick Up Typ´s beim FA kommt bei uns keiner mehr drumrum

- Pick Up´s mit DOKA und 4 Türen und 4-6 Sitzplätzen sind definitiv keine LKW´s mehr, da Personenbeförderung im Vordergrund steht, egal wie lang die Ladefläche ist

Jeder Pick Up Besitzer, dessen Fahrzeug als LKW zugelassen ist, sollte sich aber auch im Klaren darüber sein, daß Ausfahrten mit Anhänger (egal wie groß der ist und was für einer das ist) an Sonn- und Feiertagen tabu sind, weil man damit einen Lastzug darstellt. Lastzüge haben an Sonn- und Feiertagen Fahrverbot. Bei Mißachtung hat ein Bekannter von mir 250,- Euro gezahlt, 3 Punkte kassiert und den Hänger samt Pferden durfte erauf einem von der Polizei festgelegten Parkplatz stehen lassen bis Sonntag abend 22.00 Uhr.

am 17. März 2009 um 14:01

Ja, die Nummer mit dem Anhänger kenne ich auch zu gut, bei mir sind auch 3 Pünktchen gut geschrieben worden und einen hohen Betrag mußte ich auch zahlen aber ich durfte noch bis nachhause fahren! Hätte ich eh gemacht, denn ein Boot auf einem Rastplatz abstellen, das hätte ich ohne Bewachung nie gemacht! Mich wundert, daß dein Freund das mit den Pferden einfach so gemacht hat...

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