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pfusch an meinem Dreier

Themenstarteram 11. August 2006 um 9:42

Hey,

also, ich könnt mich ja sowas von aufregen:

Vor ein paar Tagen habe ich meinen Golf zum ATU gebracht, um dort mal Reifen + entsprechende Felgen draufzumachen . Da ich nicht Kanten umlegen bzw. börteln wollte, und mein Auto vorne recht tief für 60/40 kommt, dachte ich mir das ist ne super Möglichkeit kostenfrei zu testen, welche Einpresstiefe am besten ist.

Ergebnis: Rad-Reifen-Kombi passte nicht. Das Auto wurde wieder von der Bühne genommen u. auf den parkplatz gestellt. Als ich dann zuhause war und aus dem Fenster schaute, entdeckte ich mit Entsetzen, dass meine Schweller links und rechts richtig derbe unten eingedrückt wurden. das muss beim Ablassen des Golf entstanden sein.

Boah, bin ich sauer, kein Schwein sagt mir was von der Beschädigung und die Mechaniker vertrauen auch noch drauf, dass ich es net gemerkt hätte. Sowas unverschämtes.

Ich habe das beim ATU reklamiert und die gaben mir schriftlich, dass ich die Reparatur bezahlt bekomme "nach "Rechnungsvorlage", da das ein Spengler machen müsse.

Da ich nen Bekannten habe, der das ohne Probleme für praktisch zum Nulltarif reparieren könnte, wollte ich das ganze auf Kostenvoranschlag machen und mir mit dem Geld für die "Reparatur" vom ATU n bissl mein Golfi verschönern.

Auf Nachfrage beim ATU meinte der Geschäftsführer in einem derb unfreundlichen Ton, dass sie solche Sache generell nur mit Rechnung machen!! Begründung gab es keine!

Ist es jetzt so, dass ich unbedingt eine Rechnung vorlegen muss, oder haben die tatsächlich einen Kostenvoranschlag zu akzeptieren?

 

Bitte helft mir weiter,

gruß

Peter

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14 Antworten

auch wenns natürlich unglücklich ist, hat atu ein recht auf eigene instandsetzung, oder eben vor allem anständige instandsetzung (sprich facharbeit), und ist zunächst nicht verpflichtet, den entstandenen schaden ausschließlich zu bezahlen... schließlich müssen auch die sich vor nachträglicher beschwerde schützen. so ist die rechtslage!

insofern ist das verlangen einer gültigen rechnung i.O.!

(zumal deren kasse ja auch mit "märchen-steuer" etc. stimmen muss)

ansonsten müsstest du in jedem fall auf die MwSt. verzichten!

tut mir leid.

p.s.: wobei diese rechtslage nicht grund für unfreundlichen service ist!

am 11. August 2006 um 9:50

Also rechtlich kann ich dazu nichts sagen. aber als kleines beispiel die versicherung: wenn es zu einem schaden kommt und dieser von der versicherung bezahlt wird, verlangen die einen kostenvoranschlag und überweisen dir daraufhin das geld.

So kenn ich das...

aber eben bei reinem kostenvoranschlag ohne instandsetzung auch ohne steuer

 

ich ärgere mich so n bißchen selbst, in diesem fall für auto muffti unger zu sprechen... mag den laden auch nicht.

am 11. August 2006 um 9:56

*meinemVorrednerzustimm*

ATU braucht dazu eine Rechnung für die eigene Buchhaltung! (Buchhaltergrundsatz: Keine Buchung ohne Beleg)Außerdem wäre das was Du da vorhast grober Beschiss... sorry aber sowas ist nicht in Ordnung. Lass es Dir gescheit richten und gib ATU die zu erstattende Rechnung und gut ist! ... und lass es Dir eine Lehre sein: Halte Dein Auto von ATU-Werkstätten fern ;-)

Themenstarteram 11. August 2006 um 10:17

Vielen dank für eure Hilfe :)

Greetz

peter

...sofern s denn eine war ^^ ...!?

Themenstarteram 11. August 2006 um 10:25

Achso, da hab ich doch glatt noch was vergessen:

Hat jemand von euch ne Ahnung wer die übergeordnete Geschäftsstelle (also der "Big Boss") von ATU ist. Hat da jemand ne Anschrift oder Telefonnummer.

Ich würd mich da mal gerne mit denen in verbindung setzen.

leider hat mir der Geschäftsführer, den ich wegen dem Kostenvoranschlag angesprochen habe, keine Auskunft geben wollen *lach*

Grüße

Peter ;)

es gibt zumindest über auskunft eine nummer der zentrale... vielleicht können die dann was sagen.

Themenstarteram 11. August 2006 um 10:29

achso, du meinst diese Service-nummer?

vielen lieben Dank! Die bekomm ich raus.

Ciao

peter

auch, wenn dies kein rechtsberatungsforum ist (dieser thread also eh nicht ganz hierhier passt), dennoch noch ein kleiner hinweis:

du hast zwar keinen grundsätzlichen anspruch auf rein geldliche vergütung dieses schadens, aber bei reparatur hast du natürlich nutzungsausfälle, die wiederum, auch bei nichtnutzung eines mietwagens, bezahlt werden müssen seitens des schadensverursachers, bzw. dessen versicherers (ich gehe davon aus, dass dieser wohl in anspruch genommen wird).

in diesem fall könntest du also doch ein bißchen gutes geld fordern, auf das du auch wirklich recht besitzt.

wie hoch und wie oft, ist allerdings im rechtsberatungsforum bzw. bei deinem anwalt zu erkunden! oder, um die brücke wieder in dieses auto-bezogene forum zu schlagen, beim ADAC ;-)

beste grüße (aufregung verständlich, aber geht doch alles noch...)

christian

p.s.: liebe moderatoren, ich hoffe, dieser kleine exkurs hat keine weiteren auswirkungen *lieb guck*

am 11. August 2006 um 17:37

ich wäre froh, dass die überhaupt was bez!!! Ist halt ATU also sei echt froh..

Re: pfusch an meinem Dreier

 

Zitat:

Original geschrieben von peter696

Ist es jetzt so, dass ich unbedingt eine Rechnung vorlegen muss, oder haben die tatsächlich einen Kostenvoranschlag zu akzeptieren?

Hallo !

Wie schon gesagt, sind wir hier kein Rechtsberatungsforum.

Wir können hier nur Erfahrungen posten oder "laienhaft" unsere Meinung äussern.

Also: Mir wurde vor kurzem in einer Werkstatt eine Felge beschädigt. Nach Rücksprache mit einem Anwalt habe ich einen Anspruch auf eine neue Felge oder auf Erstattung der Kosten für die Felge, allerdings ohne MWST. Das dürfte auf deinen Fall zu übertragen sein. Ist allerdings nur meine Meinung ;)

Themenstarteram 14. August 2006 um 6:11

Guten Morgen @ all,

natürlich ist mir klar, dass dies keine verbindliche Rechtsauskunft darstellen kann in diesem Forum. Aber dennoch war es interessant, eure meinung zu diesem Vorfall zu hören.

Wie gesagt, ich habe jetzt einen Anwalt eingeschaltet und das ganze geht vor Gericht.

Wenn ich was neues weiß, lass ich es euch wissen.

Vielen Dank für Eure Antworten,

noch nen schönen Tag,

Peter :)

Warum denn vor Gericht ? ATU hat doch gesagt daß sie bereit sind den Schaden zu beheben, nur da sie keine eigene Blechnerei haben können die es nicht selber, bezahlen aber die Reparatur in einer von Dir ausgesuchten.

Wenn Dein Anwalt Dir geraten hat das vor Gericht zu tragen ist er vermutlich mehr an seinem Honorar als an einer vernünftigen Regelung interessiert - kein Gericht der Welt wird ATU dazu verdonnern Dir mal eben das Geld ohne eine Rechnung so auszuzahlen damit Dein Kumpel es Dir schwarz (sowas ist kein Freundschaftsdienst mehr, sondern Schwarzarbeit, auch wenn er keinen Pfennig von Dir bekommt müßtest Du es am Jahresende als geldwerten Vorteil in der Steuererklärung angeben) repariert.

Laß es also offiziell reparieren und von ATU bezahlen, dann hast Du Ruhe.

Aber für ein Technikforum schweifen wir hier ganz schön ab...

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