ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Personenschaden, Strafverfahren, Versicherungswechsel .. ?!

Personenschaden, Strafverfahren, Versicherungswechsel .. ?!

Themenstarteram 18. Oktober 2004 um 6:25

Moin Moin!

Ein Verwandter, bei dem wir am Wochenende zu Besuch waren erzählte er hätte vergangenen Montag einen Mopped(50er)-Fahrer beim Abbiegen übersehen und der ist dann bei ihm über die Motorhaube. Ergebnis: Krankenwagen, Krankenhausaufenthalt 3 Tage (der Junge hatte dann im Endeffekt nur Prellungen an den Beinen) und insgesamt nun 2 Wochen krank geschrieben.

Nun läuft aber das Strafverfahren und man muß abwarten ob die Familie des Jungen private Klage einreicht.

Jetzt die Fragen: Was kommt da auf einen zu? Mit was für einer Geldstrafe ist zu rechen? Kann der Führerschein weg sein? Was ist wenn man im "laufenden Verfahren" die Autoversicherung wechselt? Er wird ja nun höher gestuft und will Ende des Jahres wechseln. Die Versicherung, die jetzt noch aktuell ist, muß die bis Ende des Verfahrens gerade stehen? Wie funktioniert das?

Ähnliche Themen
16 Antworten
am 18. Oktober 2004 um 9:46

Erst einmal wird gegen ihn wegen fahlässiger Körperverletzung ermittelt. Wenn der Mopedfahrer zudem noch einen Strafantrag gestellt hat, wird es wohl zur Verhandlung kommen.

Wie sich das auf den Führerschein auswirkt, kann ich nur ahnen. Wenn er ansonsten immer anstädig fährt und keine Punkte hat, wird er meiner Meinung nach kein Fahrverbort fürchten müssen.

Sicherlich werden sich dann jetzt ein paar Punkte auf seinem Konto gutschreiben (nach erfolgter Verhandlung).

Die Versicherung bei der er zur Unfallzeit versichert war, muß den Schaden( am Moped, Rettungs- und Bergungskostem, Fahrzeugausfallentschädigung, Krankenhauskosten, alle nachfolgenden Arztkosten, Verdienstausfall und und und) regulieren, ganz gleich, ob das Versicherungsverhältnis im nächsten Jahr noch besteht oder nicht. Es bestand ja zur Zeit des Unfalls (hoffentlich war die Prämie bezahlt...)

Wird ihm grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen, kann die Versicherung Deinen Bekannten bis IMHO 5000 Euro in Regreß nehmen. Also Schaden z.B. insgesamt 100.000 Euro, zahlt die Vers. 95.000 und Dein Bekannter 5.000 Euro

Alles in allem sollte er sich aber einen Anwalt nehmen, denn eine Körperverletzung, ganz gleich ob fahlässig oder vorsätzlich ist eine Straftat. Wird er entsprechend verurteit, gilt er als vorbestraft. Das Strafmaß wird anhand von Tagessätzen festgemacht. Hier kommt es auf das Einkommen Deines Bekannten an.Und eine zivilrechtliche Klage des "Umgefahrenen" könnte auch noch kommen. Und dann wird es richtig teuer.

Gruß aus Berlin

Dirk

Es ist nicht unwahrscheinlich, daß das Ermittlungsverfahren sang- und klanglos eingestellt wird. So lange nicht Anklage erhoben oder ein Strafbefehl ins Haus geflattert ist, würde ich nicht zum Anwalt rennen. (teuer)

Wegen der zivilrechtlichen Klage würde ich mir keine Sorge machen - zahlt die Versicherung. Den Anwalt zur Rechtsverteidigung auch.

Gruß

Themenstarteram 19. Oktober 2004 um 6:16

Der Kerl von der Versicherung sagte wohl auch, dass erstmal der Anwalt aussen vor bleibt. Wenn die Polizei/ Staatsanwaltschaft was sendet, erst Rücksprache mit ihnen und evtl. dann Anwalt. Er hat eine Rechtsschutzvers. mit Verkehrsrecht usw.

Wie teuer kann sowas von der Polizei aus werden?

Die Versicherung darf nah einem Schaden gewechselt werden (Sonderkündigungsrecht), den Schadensfreiheitsrabatt ist man aber trotzdem los.

Zitat:

Wird er entsprechend verurteit, gilt er als vorbestraft.

Wenn er bisher keinen Eintrag im Zentralregister in Berlin hat und die Strafe nicht höher ist als 90 Tagessätze, dann ist er NICHT vorbestraft.

Sone Moped u. Radfahrer sind meistens nicht ganz ohne. Ich hab in letzter Zeit sehr oft gesehen das ein Auto nach rechts blinkte auf die Einfahrt zu fahren u. plötzlich will da son Radfahrer weiter grade aus fahren so das im prinzip das Auto dem Radfahrer schneidet. Obwohl die Radfahrer sehen das der Wagen halb auf der Einfahrt ist fahren sie weiter....

Oder neulich wieder will so ein Auto an einer 30er Zone Kreuzung rechts abbiegen, fährt an u. son Radfahrer fährt ihn an die Tür... Sind die Radfahrer nicht ganz dicht ?

Vor einigen monaten fuhr ich an einer 30er zone auf die Ampel zu die grade grün schaltete, blinkte nach links, auf einmal kommt von links ein Kurierfahrer angeschossen den ich fast mit nahm.....

Ich finde Fahrräder sollten auch nummern schilder bekommen so das man sie wegen solchen gefährden des Verkehrs anzeigen kann....

Oftmals gibt es aber auch idiotische Autofahrer, die meinen, dass ihnen die Straße alleine gehöre und bei denen vermutlich in der Birne kein Platz für andere Verkehrsteilnehmer vorhanden zu sein scheint.

Ich hab gerade so einen ähnlichen Fall abgeschlossen.

Hatte vor knapp einem halben Jahr beim einfahren in eine Einfahrt ein Motorrad übersehen. Es stellte sich jedoch raus das ich nicht komplett alleine Schuld war weil er auch zu schnell war (konte jedoch nicht wirklich geklärt werden). Ich wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung und Vorfahrtverletzung angeklagt.

Da ich Rechtschutz versichert war habe ich die Sache einem Anwalt übergeben. Durch diesen wurde das komplette verfahren für 250 € eingestellt. Jedoch musste ich den Schaden an meinem auto selbst bezahlen (Teilkasko Versicherung). Insgesammt hat mich der Unfall gut 2200 € gekostet (mit reparatur meines autos)

Themenstarteram 25. Oktober 2004 um 8:35

@miwi123:

Was hatte der Unfallgegner genau? Also waren die 250,- Euro Dein Bußgeld? Mein Bekannter hat jetzt auch über die Rechtschutzvers. einen Anwalt hinzugezogen. Sollen "die" das klären.

Warst Du vor Gericht, um den Unfall zu schildern etc.?

Zitat:

Original geschrieben von serdo

Sone Moped u. Radfahrer sind meistens nicht ganz ohne. Ich hab in letzter Zeit sehr oft gesehen das ein Auto nach rechts blinkte auf die Einfahrt zu fahren u. plötzlich will da son Radfahrer weiter grade aus fahren so das im prinzip das Auto dem Radfahrer schneidet. Obwohl die Radfahrer sehen das der Wagen halb auf der Einfahrt ist fahren sie weiter....

Zum einen: Wenn ein Autofahrer über einen Radweg rechts abbiegen will, haben Radfahrer, die darauf geradeaus fahren, Vorfahrt.

Zum anderen: Auch mit Fahrrädern kommt man schnell auf 30-35km/h. Dann kann man nicht mal so eben abbremsen, wenn einer spontan abbiegen will. Auf langen Radwegen sind diese Geschwindigkeiten auch gar kein Problem, denn der Radfahrer hat ja Vorfahrt, er muss auf nichts und niemanden achten.

Ich sehe natürlich viele, viele rücksichtslose und riskante Radfahrer. Ich sehe aber genauso viele Autofahrer, die Radfahrer konsequent als feststehende Hindernisse ansehen - bei entgegenkommenden Radfahrern überholen, so kurz vor Kurven überholen, dass sie in der Kurve dann nebendran sind, nach wenigen Metern wieder einscheren - weil sie einfach nicht verstehen, dass Radfahrer durchaus mal schneller als Fußgänger sein können und in 30-Zonen oft einfach nicht überholt werden können, weil sie selbst fast so schnell fahren wie erlaubt.

MfG, HeRo

Zitat:

Original geschrieben von HeRo11k3

Wenn ein Autofahrer über einen Radweg rechts abbiegen will, haben Radfahrer, die darauf geradeaus fahren, Vorfahrt.

Genau.

Und daß man deswegen vor dem Abbiegen über die Schulter schaut, ob der Radweg frei ist, lernt man bereits in der Fahrschule.

Zum Thema "Radweg beim Einbiegen kreuzen": *klick*

Also leudde ich glaub ihr könnt nicht richtig lesen ?! Wenn da steht das der Wagen schon mit der Nase auf der Auffahrt steht, hat sicherilch der Fahrer schon längst seinen Schulterblick gemacht. Der Radfahrer kommt angeschossen mit dem gedanken das der Autofahrer nochmal den rückwärtsgang einlegt um ihn durch zu lassen...

Und neulich wo ich liegengeblieben bin auch eine lustige sache passiert wozu ich am besten mal eine zeichnung anhäng weil das erklären mich grad kraft kostet :D Da will der Radfahrer durch die 30cm lücke zwischen mein Auto u. das abbiegen wollende durch fahren und meckert rum weil der ihn wohl nicht sieht....

Also es sich nicht immer die Radfahrer rücksichtslos sonder auch Autofahrer... Aber öfter sind das die Radfahrer bzw. sowie ich das tagtäglich erlebe...

Zitat:

Original geschrieben von serdo

Also leudde ich glaub ihr könnt nicht richtig lesen ?! Wenn da steht das der Wagen schon mit der Nase auf der Auffahrt steht, hat sicherilch der Fahrer schon längst seinen Schulterblick gemacht. Der Radfahrer kommt angeschossen mit dem gedanken das der Autofahrer nochmal den rückwärtsgang einlegt um ihn durch zu lassen...

Darf er prinzipiell auch. Ist natürlich wirklich rücksichtslos. Etwa so, wie ein Autofahrer, der aus der Ausfahrt fährt und auf dem Radweg stehen bleibt, weil er andere Autos auf der Straße vorbeilassen muss. Und dabei den gesamten Fahrradverkehr blockiert. Dieser Autofahrer sollte dann auch mal den Rückwärtsgang einlegen, wenn er sieht, dass er da nicht wegkommt (tun auch die meisten) genauso wie der von dir beschriebene Radfahrer mal die Bremse ziehen sollte.

Was ich nur nicht verstehe: Was macht der Wagen da mit der Nase auf der Auffahrt? Warten?

Ich meine, wenn er da normal einbiegt, dann hat er nicht weit genug zurück geschaut oder die Geschwindigkeit des Radfahrers unterschätzt. Wenn nämlich absehbar gewesen wäre, dass er noch auf dem Radweg ist, wenn der Radfahrer kommt, hätte er vor dem Abbiegen warten müssen. So, wie man nicht zum Überholen ansetzen kann und schon fast vorbei ist, wenn Gegenverkehr kommt - man muss eben ganz vorbei sein.

Zitat:

Original geschrieben von serdo

Also es sich nicht immer die Radfahrer rücksichtslos sonder auch Autofahrer... Aber öfter sind das die Radfahrer bzw. sowie ich das tagtäglich erlebe...

Ja, ich habe eher das Gegenteil erlebt - besonders parkende Autos sind eine echte Gefahr für Radfahrer und Fußgänger, die dann über den Radweg müssen, um an den Autos vorbeizukommen.

Mir ist auch klar, dass das nicht immer so ideal geht, wie oben beschrieben - im dichten Verkehr, wenn eine Straße nicht einsehbar ist, etc. Aber warum hält zum Beispiel kaum jemand den querverlaufenden Radweg frei, wenn er sieht, dass er sowieso nicht weiterfahren kann, weil der Querverkehr zu stark ist? Oder wenn der erste drüber fährt und davor hält, warum schließt der zweite dann auf und lässt eben nicht die zwei Meter Abstand, dass ein Radfahrer da auch einigermaßen ungebremst geradeaus quer durchfahren kann? Als Autofahrer bremst man ja auch nicht an jeder kleinen Einmündung, wenn man auf der Vorfahrtsstraße ist - Radfahrer bekommen an vielen Stellen dann die Vorfahrt aberkannt, richtig mit Verkehrszeichen und so.

Naja egal, ich hab sowohl mit dem Auto als auch Fahrrad schon so einige Kilometer zurückgelegt (5 Jahre Fahrrad = 1 Jahr Auto ungefähr) und von beiden Seiten Rücksichtslosigkeiten erlebt - sowohl untereinander als auch gegen die anderen.

Das Härteste sind meiner Meinung nach immer noch die Ohne-Licht-Fahrer. So einen habe ich bei Dunkelheit und leichtem Regen auch schon mit dem Fahrrad mitgenommen, weil ich ihn einfach zu spät gesehen habe, wie er mir da entgegengekommen und spontan links abgebogen ist. Und sowas war meine Hauptangst wegen meiner Probezeit - aber die ist jetzt vorbei.

MfG, HeRo

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Personenschaden, Strafverfahren, Versicherungswechsel .. ?!