Persönliche Ansicht zu Tuning von Rollern
Hallo liebe Leute, Admin im dem Forum machen es sich echt einfach...............🙂😕
die reden von Roller Tuning ist illegal usw. na klar ist es illegal auf öffentlichen Strassen ...............
aber auf eurem Privat Grundstück könnt ihr doch machen was ihr wollt...............
ich verstehe das dumme Geschwätz der Admin sowieso schon lange nicht mehr hier..............
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Carbon30 schrieb am 2. September 2016 um 02:06:44 Uhr:
Hallo liebe Leute, Admin im dem Forum machen es sich echt einfach...............🙂😕
die reden von Roller Tuning ist illegal usw. na klar ist es illegal auf öffentlichen Strassen ...............
aber auf eurem Privat Grundstück könnt ihr doch machen was ihr wollt...............
ich verstehe das dumme Geschwätz der Admin sowieso schon lange nicht mehr hier..............
Es geht hier garnicht darum das Tuning verboten ist ,es geht darum das es ein öffentliches Forum ist.
Jeder ,absolut jeder kann sich hier Anleitungen fürs Tuning herholen,wenn hier darüber geschrieben wird.
Z.B. ein 15jähriger holt sich hier Tuningtips für sein Mofa ,fährt damit auf öffentlichen Strassen und verursacht einen Unfall und verunglückt tödlich.Die Eltern kriegen raus das die Tips zum Tuning hier her sind .
Was meinst du wohl was passieren wird?
Richtig !! Das Forum kriegt richtig ärger.
Vielleicht solltest du doch mal ein bischen über den Tellerand hinausschauen und nicht nur die eigenen Interessen in den Vordergrund stellen.
287 Antworten
Zitat:
@Papstpower schrieb am 29. Dezember 2017 um 18:00:50 Uhr:
Führerscheinklassen sind gleich, schneller heisst andere Fz.klasse. Bestandschutz aussen vor.
Die Führerscheinklassen sind schon gleich, aber, nicht jedes EU-Land ist verpflichtet, alle EU-Regeln auch umzusetzen; da gilt gerade im Bereich von M und A1, bzw. 50ccm und 125ccm. Und da ist Bestandschutz noch gar nicht berührt. Den Ländern wurde es schlicht freigestellt, ob für 125ccm A1 nötig ist, oder der bspw. in B integriert ist. In Austria kannst Du, soweit meine Kenntnis, mit B 125ccm legal fahren; in vielen anderen EU-Ländern auch. (Dort ist dann anderes krasser, bspw. im Bereich der Geschwindikeitsüberschreitungen).
Übrigens:
Das verlinkte Dokument zeigt das aktuelle Führerschein-Bestandschutz-Chaos in Europa;
BESCHLUSS (EU) 2016/1945 DER KOMMISSION
vom 14. Oktober 2016
über Äquivalenzen zwischen Führerscheinklassen
(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2016) 6517)
(Text von Bedeutung für den EWR)
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:32016D1945A1 war in B schon immer in Italien; Frankreich, Deutschland, (auf 3-rädrige Fahrzeuge beschränkt),
Zitat:
3. Die Mitgliedstaaten können für das Führen von Fahrzeugen in ihrem Hoheitsgebiet folgende Äquivalenzen festlegen:
a)
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW fallen unter den Führerschein der Klasse B, sofern der Inhaber dieses Führerscheins mindestens das 21. Lebensjahr vollendet hat;b)
Krafträder der Klasse A1 fallen unter den Führerschein der Klasse B.
Obiges aus dem aktuellen Führerscheinrecht:
RICHTLINIE 2006/126/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 20. Dezember 2006
über den Führerschein (Neufassung)
(Text von Bedeutung für den EWR)
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX%3A32006L0126Zitat:
@Wauhoo schrieb am 29. Dezember 2017 um 19:01:37 Uhr:
Lediglich die Deutschen sind hier mal wieder auf der maximalen Abzockeschiene.
Wenn das in Deutschland
maximalsein soll, was ist dann das im Anhang (Bilder aus dem mfrn Forum)?
1. Bild: innerorts 51 km/h gefahren.
2. Bild: ausserorts 134 km/h gefahren. (Das Bike kam auch weg. Nochmal 6km/h mehr und es hätte
zusätzlichKnast gegeben.)
Ich bitte Dich darum, einen deutschen Strafzettel in noch größerer Höhe hier zu veröffentlichen!
(Imho gibt das der deutsche Bußgeldkatalog gar nicht her.
Manche skandinavischen Länder und eben die Eidgenossen sind aber nicht so zimperlich.)
Zitat:
@tomS schrieb am 29. Dezember 2017 um 19:09:07 Uhr:
Ich bitte Dich darum, einen deutschen Strafzettel in noch größerer Höhe hier zu veröffentlichen!
Wird wohl nicht klappen da du vorher deinen Lappen verlierst 😉 Wenn du mit dem Auto was anstellst das du 17.000 Kröten abdocken darfst stehst du hier eh schon mit einem Bein im Knast, da du in dem Falle schon wirklich was richtig heftiges angestellt haben musst.
Deutschland ist, was Strafen betrifft sehr sehr lasch. Da müsste deutlich mal was angehoben werden.
Anderweitig sind die EU Länder schon verpflichtet, das EU Gesetz auch durchzuführen. Nur brauchen die einen länger, die anderen nicht. Siehe Deutschland und A2 und die Begrenzung der doppelten Leistung, die so nicht mehr gedrosselt werden darf, wie früher. Ist in vielen EU Ländern schon lange so gewesen. Deutschland MUSSTE dem nun nach ziehen.
Ob das nun in Bezug auf Führerschein nun auch so ist, weiß ich nicht. Mich würde eine Quelle genauso interessieren.
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Danke für die arbeit. Aber sicherlich hast du dem text entnommen, dass es um klasse M 50cm³ Fahrzeuge geht...
Zitat:
@Forster007 schrieb am 29. Dezember 2017 um 19:43:56 Uhr:
Mich würde eine Quelle genauso interessieren.
Ist die oben verlinkte Führerscheinrichtlinie nicht Quelle genug? Eine andere EU-Quelle wird es nicht haben.
Warst zu schnell, den zitierten Satz hatte ich wieder herausgenommen.
Niemand zweifelt am Führerschein, eher um die Behauptung einen 50er in der klasse M legal offen fahren zu dürften. Diese setzt zudem auch eine BE vorraus, die eine höhere Vmax offiziell bescheinigt.
Zitat:
@Papstpower schrieb am 29. Dezember 2017 um 20:43:33 Uhr:
Aber sicherlich hast du dem text entnommen, dass es um klasse M 50cm³ Fahrzeuge geht...
Ja; wenn in B aber A1 drin ist, ist auch M drin.
Darüberhinaus bleibt es bei meiner Aussage, daß etwas kein Tuning sein kann, wenn lediglich qualitative Verbesserungen vorgenommen werden.
Schnellantwort
ich schiebe später etwas nach.
Mensch da tut sich was,
das Interesse wird international 😁!
Zitat:
@Papstpower schrieb am 29. Dezember 2017 um 20:48:03 Uhr:
Niemand zweifelt am Führerschein, eher um die Behauptung einen 50er in der klasse M legal offen fahren zu dürften. Diese setzt zudem auch eine BE vorraus, die eine höhere Vmax offiziell bescheinigt.
Sag mal
wie viel Quittungen willst du noch 😕?
Eine Herz Sau hat man dir bereits Serviert,
weil einer nach EU-Recht ohne Schildle mit ~70ge
von Ungarn querbeet in Europa nach Weißderdeibelwohin fährt.
Und mit Verlaub, ich möchte mir eines verbitten (nicht verbieten), als Märchen zu bezeichnen
was der Schweizer der nun in Ungarn lebt, [und glaub sogar nen ugrischen Namen angenommenen hat] und er mit Bild und Wort zeigt 😮 , sind das Märchen 😕.
Und jetzt soll dir noch die EU bestätigen
dass son Fuffi KK-Mokick keine Betriebserlaubnis für mehr als 45,
(wie schreibst du das) Vmax erhalten dürfe - ich glaub schon bald bei dir brennt es.
Ich würde mir wünschen dass sich einer aus den genannten Ländern melden würde.
Ein Spez von meim Sohn,
Italiener (Südtirol) lacht über son Blödsinn,
denn bei denen ises genau so wie ichs von anderen Ländern sagte,
der Roller kann ein 25km/h sein, er kann aber auch viel mehr sein,
und dazu sagt er noch: Keiner der Roller fährt so, selbst wenn er das so müsste 😁.
Wir wissen doch alle
was erlaubt ist und was verboten ist,
und die meisten hier wissen um den Umstand
der Verkehrsrecht-Fassung der EU vom besagten Zeitraum*
welche unsinnig ist und wiederholt geändert wurde - ich möchte mich nicht laufend wie ein Wahlredner wiederholen.
Ciao
Edit.:
Zitat:
@Wauhoo schrieb am 29. Dezember 2017 um 23:29:56 Uhr:
Ja; wenn in B aber A1 drin ist, ist auch M drin.Zitat:
@Papstpower schrieb am 29. Dezember 2017 um 20:43:33 Uhr:
Aber sicherlich hast du dem text entnommen, dass es um klasse M 50cm³ Fahrzeuge geht...
*Dieses EU Gesetz war 2016 schon mehrmals geändert.
Zitat:
@Wauhoo schrieb am 29. Dezember 2017 um 23:29:56 Uhr:
Ja; wenn in B aber A1 drin ist, ist auch M drin.Zitat:
@Papstpower schrieb am 29. Dezember 2017 um 20:43:33 Uhr:
Aber sicherlich hast du dem text entnommen, dass es um klasse M 50cm³ Fahrzeuge geht...Darüberhinaus bleibt es bei meiner Aussage, daß etwas kein Tuning sein kann, wenn lediglich qualitative Verbesserungen vorgenommen werden.
Die Frage ist aber, ob das qualitative verbessern zum erlöschen der be führt. Und schon kann man die Tips als tunen ab tun. Tunen ist nicht gleich schneller, sondern umfasst alles, was den Gegenstand verbessert.
Zitat:
@Wauhoo schrieb am 29. Dezember 2017 um 23:29:56 Uhr:
Ja; wenn in B aber A1 drin ist, ist auch M drin.Zitat:
@Papstpower schrieb am 29. Dezember 2017 um 20:43:33 Uhr:
Aber sicherlich hast du dem text entnommen, dass es um klasse M 50cm³ Fahrzeuge geht...Darüberhinaus bleibt es bei meiner Aussage, daß etwas kein Tuning sein kann, wenn lediglich qualitative Verbesserungen vorgenommen werden.
Wenn die Eigenschaften nicht verändert werden... Wobei überlegt werden sollte, wenn sich durch aftermarket zubehör verbessert werden kann, ob die basis als ausreichend anzusehen ist!
Ja, der Michael. Es gibt ihn, selbstverständlich.
Tacho 70 zeigt seine "Rakete". Aber sooo schnell ist sie nicht.
Mein Baotian zeigte lächerliche Tacho 80 (am Anschlag, sonst wäre es vielleicht sogar 120 gewesen) - in der BE stand 41 (! nicht 45). Nein, der Baotian fuhr keine 80, nicht einmal ausgekuppelt bergab (Platte->Wiesbaden).
Und was jeweils bei einer gründlichen Kontrolle rauskommen würde, bleibt abzuwarten.
(Noch) nicht sanktioniert worden sein bedeutet nicht unbedingt offizielle Genehmigung.
Zitat:
@4-Ventiler schrieb am 29. Dezember 2017 um 23:34:50 Uhr:
*Dieses EU Gesetz war 2016 schon mehrmals geändert.
Es wird ständig was geändert oder auch "nur" berichtigt; da muß/sollte man dranbleiben, insbesondere als Verantwortlicher. Es könnte sonst irgendwann mal die Frage des Amtsmißbrauches auftauchen; zumindest im Bereich der unmittelbar gültigen EU-Verordnungen, für es keine nationale Umsetzungpspflicht seitens des Bundesgesetzgebers hat. (Bei Richtlinien ist das anders, aber deren Bestimmungen sind dort gemäß EuGH unmittelbar bindend, wo sie hinreichend genau definiert worden sind, um unmittelbar eingehalten werden zu können). Ach, übrigens, lt. BVerfG sind die EuGH-Entscheidungen bindend. (AZ. können nachgereicht werden).
Zitat:
@Forster007 schrieb am 29. Dezember 2017 um 23:39:49 Uhr:
Tunen ist nicht gleich schneller, sondern umfasst alles, was den Gegenstand verbessert.
Da wäre doch glatt die Frage nach der gesetzlichen Quelle für diese Aussage.
Es darf hier freundlich daran erinnert werden, daß selbst der Hersteller eines Fahrzeuges im Laufe der Zeit verbesserte Bauteile für seine Fahrzeuge entwickelt, wenn er erkannt hat, daß das, was beim Bau verbaut worden ist, Murks ist.
Wäre es also Deiner Meinung nach auch schon Tuning, wenn die Vertragswerkstatt diese verbesserten Teile einbaut, statt der ursprünglich originalen, aber vermurksten?
Dann sollte man das wohl in einer EU-Verordnung präzisieren, daß es sich dabei nicht um Tuning handelt, wenn in Sachen Bauteilehaltbarkeit und Ökobilanz, incl. Geräuschemmissionen, Verbesserungen am Fahrzeug vorgenommen werden, sofern diese Verbesserungen von einer Vertragswerkstatt vorgenommen werden und es ob dieser Verbesserungen auch keiner Neuzulassung des Fahrzeuges bedarf.
Mein lieber @Toms
du kannst mir viel erzählen
von deinen verschobenen Tachometer-Werten,
der Michael Nagy hat sehr gute Reisewerte erzielt, seine besten Werte waren in ~10h ~ 400km, in ~12h ~470km, darin enthalten all seine Pausen mit Tankstopp und Einkauf, du kannst dir ja die Arbeit machen und die relative Reisegeschwindigkeit errechnen, ich sag dir, mit deine 41km/h ist das unmöglich, und auch nicht mit den hier geschönten ~55 😰!
Hast du den selben Roller wie der Michael Nagy 😕, ist ein Großrad-Roller 😁.
Tuning:
Wörtlich Abstimmen - Feineinstellung.
Das kann om KFZ und Motoren-Bereich vieles sein.
Sogenannte [namhafte] Tuner sind bestrebt eine eigen Kreation zu haben.
Ich kenne eine ganze Reihe professioneller Tuner, nahezu alle haben irgend etwas selbst kreiert.
Das ist uA ein Grund warum ich nicht Tuner genannt werden möchte, Edelmurkser ist zwar nicht löblich für mich, aber treffender wie Tuner 😁!
Ciao