Passt Scheinwerfer von Fl in Vfl
Moin. Habe jetzt einen Insignia A aus 2012 und die Halogen Scheinwerfer sind blind und undicht.
Habe im Netz schöne schwarze Halogenscheinwerfer mit Linse gefunden mit LED in den oberen ecken, aber immer für den Facelift.
Passt dieser in den Vfl und wenn nicht, warum. Was ist anders?
17 Antworten
Und täglich grüßt das Murmeltier.
Das was du von der KÜS hier zitierst bezieht sich grundsätzlich auf Umbauten (Felgen, Fahrwerk, Bierdosenhalter). Wir reden hier vom Faceliftumbau, und nochmal - der ist vom Typgenehmigungsverfahren abgedeckt und daher nicht rechtswidrig. Und wenn etwas durch ein Gesetz nicht rechtswidrig, ist es nicht ahndbar und somit einfach legal.
Und nochmal: Die DEKRA bestätigt meine Angaben, wirkliche Experten der Polizei - was willst du noch? Ich kann auch gern nochmal die Kassiererin beim Aldi fragen.
Beim Umbau hier ändert sich nichts. Lichttechnik bleibt gleich, alles bleibt gleich, sieht nur optisch anders aus. Bei anderen, wo statt Xenon dann LED verbaut wird, mag es anders sein, aber wir reden von dem konkreten Fall. Die Typenbezeichnung des Insignia (G09) ändert sich beim Facelift nicht, also nochmal, gleicher Typ, fertig. Genau früher beim 5er BMW, wo viel auf Facelift umgebaut wurde: Typenbezeichnung E39. Baust du ne Insignia B Front dran ist es was anderes
Und jetzt hör bitte auf Zitate von irgendwelchen Prüforgansationen zu posten, die sich nur zum Teil auf das Thema beziehen. Und das hat nix mit gelebter Praxis zu tun, sondern ist rechtlich sicher.
Und das ist nunmal nicht richtig. Im behördlichen Typgenehmigungsverfahren für den Insignia A (G09) sind für das Vor-Facelift (VFL, 2008 - 06/2013) und für das Facelift (06/2013 - 01/2017) jeweils separat gelistete Bauteilnummern eingetragen.
VFL Scheinwerfer Teilenummern stehen nur im Typblatt "VFL".
Facelift Scheinwerfer Teilenummern stehen nur im Typblatt "Facelift".
Obwohl beides Opel Originalteile sind, sind sie nicht austauschbar im Sinne der Typgenehmigung, weil sie unterschiedlichen, separat geprüften Varianten zugeordnet sind.
Jede Typgenehmigung (EG-Typgenehmigung / ABE) enthält einen Verwendungsbereich. Dort ist exakt aufgeführt, für welche Fahrzeug-Variante (Ausstattung, Baujahr, Motortyp, Lenkung, Bremsanlage etc.) ein Bauteil freigegeben ist.
Der Einbau von Facelift Original Scheinwerfern in ein VFL Modell überschreitet diesen Verwendungsbereich, weil die Scheinwerfer Teilenummer nicht für das VFL Modell genehmigt ist.
Damit liegt eine Abweichung von der Typgenehmigung vor.
§ 19 Abs. 2 StVZO stellt klar, dass in diesem Fall die Betriebserlaubnis erlischt, bis eine Änderungsabnahme (§ 19 Abs. 3) oder Einzelabnahme (§ 21) erfolgt ist. (Ja, jetzt zum X-ten Mal zitiert.)
Ich lasse es an der Stelle auch gut sein. Du hast deine Sicht sehr klar gemacht, ich meine auch. Wir müssen nicht einer Meinung sein, aber ein pauschales "alles legal" würde ich so in einem öffentlich einsehbaren Forum nicht stehen lassen, einfach weil es andere zu einem Umbau verleiten könnte, ohne den Hintergrund zu kennen.
Liest du was ich geschrieben habe: Direkt in meinem ersten Beitrag habe ich die 3 Varianten aufgezählt, wie die BE erlöschen kann. Keine der 3 Varianten trifft zu. Das ist geltendes Recht