Passat Täuschung!!! HILFEEE
hi..
ich habe am Dienstagabend einen 1998er passat 1.8t (erste hand, 125000KM, scheckheftgepflegt, vollausstattung ohne navi und xenon) von einem 72jährigen rentner aus berlin erworben.
ALS UNFALL- UND MÄNGELFREI!!
Nun der hammer:
schon auf der rückfahrt bemerkte ich (200km autobahn), dass der wagen nicht wirklich stark auf der brust ist.
am mittwoch liess ich mal fehler auslesen und es war ein "sporadisches Ladedruckproblem" gespeichert..
gelöscht und keine besserung!
Auch sagte mir der opa, nachdem ich ihn fragte, wieso denn die funkfernbedienung nicht funktionierte: "die batterien sind alle".
Es stellte sich heraus, dass dass zentralsteuergerät defekt sei.. :-(
Da der Wagen auf der hinteren stoßstange einen hässlichen weissen deutschlandaufkleber hatte, machte ich diesen ab.. dort der nächste schlag für mich..
darunter befand sich ein großes loch, das dürftig gestopft wurde und schon der lack vorgeschliffen wurde..
Fazit:
KEINE LEISTUNG, ZENTRALSTEUERGERÄT DEFEKT UND UNFALLSCHADEN IN DER HINTEREN STOSSSTANGE!! :-(
Was kann ich tun?
Bitte um schnelle Hilfe!
25 Antworten
Zitat:
ALS UNFALL- UND MÄNGELFREI!!
hat er die gewährleistung ausgeschlossen?
Moin,
also habt ihr nen richtigen Kaufvertrag wo das alles festgehalten ist ? Dann hat er dich eindeutig betrogen das ist strafbar und er muss für alles aufkommen. Das wichtigste ist das du es beweisen können musst ansonten haste doch wohl nen problem. Aber wenn dus beweisen kannst das du ihn als I.O. gekauft hast dann muss für alles blechen.
Ich bin mir nicht ganz sicher aber ih glaub auch das der Kaufvertrag ungültig wird wegen täuschung oder so aber das kann ich nicht mit sicherheit sagen.
Ich hoffe ich konnte helfen auf jeden Fall viel glück und lass den Kopf nicht hängen :-).
Schönen Abend noch
Lebe lang und in Frieden (der Opa vielleicht nicht grade)
MFG Marcell
der wagen ist von privat!
hatte 3 zeugen mit dabei und einen anständigen kaufvertrag gemacht (den ich ausgefüllt habe)..
hoffe das geht gut..
über weitere tipps wäre ich dankbar!
Moin,
also wenn im Vertrag drin steht das der Wagen Mängelfrei ist und du ja auch Zeugen hast dann hat der Verkäufer 100% sein Teil des Vertrages nicht erfüllt und du kannst den Wagen Wandeln (Opa nimmt Auto und gibt dir Geld).
Wenn du das auto brauchst ist er verpflichtet den Zustand herzustellen wie du ihn geklauft hast das heißt er muss die Rechnung bezahlen.
Wenn es Hart auf Hart komm verklag ihn da wird dir jedes Gericht recht geben denn du hast Zeugen und nen ordentlichen Vertrag.
MFG Marcell
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wandeln gibt es schon seit dem 01.01.2002 nicht mehr. also vorsicht mit solchen ratschlägen.
wenn der verkäufer die gewährleistung für etwaige mängel nicht ausgeschlossen hat, hast du gute karten. ansonsten müsstest du den vorsatz (arglistige täuschung) des verkäufers nachweisen.
gruß
christian
Nabend,
also er setzt den Opa eine frist zur beseitigung der Mängel wenn er diese nicht erfüllt kann er vom Vertrag zurücktreten.
Auserdem ist es egal ob gewährleistung oder nicht der Verkäufer muss den den Zustand des Auto herstellen der Vertraglich festgehalten ist und der Zustand der Festgehalten wurde war einwandfrei das ist sogar durch Zeugen belegbar. Natürlich kann Opa darauf pochen das alles nach dem Verkauf passiert ist, also er sein Teil erfüllt hat, aber das ist bei den massieven Schäden eher unwarscheinlich zumal er ja mehrere Zeugen hat.
Schönen Abend noch
MFG Marcell
wenn du zeugen hast kann dir gar nix passieren...
wenn der opa gesagt hat das die kiste in ordnung ist, und auf dem kaufvertrag nix von den mängeln steht die der wagen hat, ist der kaufvertrag ungültig. arglistige täuschung nennt man das, und verjährt erst nach 30 jahren 😉
allerdings musst du sofort auf dein recht bestehen wenn du die mängel entdeckst, also sofort mit dem opa kontakt aufnehmen.
was der opa machen kann steht ja schon weiter oben, instand setzen lassen, oder geld zurück, auto zurück, das musst du entscheiden.
privat von privat ist egal, da shat nix mit gewährlleistungsauschluß oder so zu tun, der opa ist verpflichtet den vertrag zu erfüllen, und das hat er nicht getan.
also wenn du rechtsschutz hats würd ich sofort zum anwalt gehen, ich mach immer alles übern anwalt, geht am schnellsten und man hat keine arbeit oder muss sich am telefon mit dem opa rumärgern...
bis denn...
rücktritt (ist an andere voraussetzungen geknüpft als die alte wandlung) geht nur, wenn gewährleistungsrecht anwendung findet.
dieses setzt voraus, dass sich der "opa" nicht wirksam von der pflicht, dem käufer eine sache frei von sach- oder rechtsmängeln zu verschaffen, freigezeichnet hat. so schaut das aus. ;-) deswegen war meine erste frage, ob ein gewährleistungsausschluss vorliegt. ansonsten bliebe nur eine anfechtung wegen arglistiger täuschung.
jemanden arglist nachzuweisen ist sehr schwierig.
Nabend,
was hat das mit Gewährleisungsrecht zu tun?
Selbst wenn Opa die Gewährleistung ausgeschlossen hat, Opa hat seinen Vertrag nicht erfüllt das muss er aber tun also muss er das Auto wieder herrichten.
Ich seh das genau so wie damnBastard, er hat im Vertrag versichert die Wahre sei Mangefrei, das wiederum war sie nicht und ist durch seine 3 Kumpels auch zu beweisen also kann er vom Opa verlangen das das er die Mängel beseitig um den Vertrag zu erfüllen wenn der Opa sich weigert kann er vom Vertrag zurücktreten.
Wie Oben schon steht der Opa muss den Vertrag erfüllen, es ist durch seine Kumpels nicht beweisbar, also muss Opa das Auto raparieren oder wenn Opa sich weigert kann der Käufer von Vertrag zurücktreten.
Fals ich doch völligen quatsch erzähle (was ich nicht glaube) haste nen link wo das drin steht mit dem Gewährleistungsrecht ?
Schönen Abend noch
Lebe lang un in Frieden
MFG Marcell
Bring die Karre wieder hin. Und lass Dir das GEld zurückgeben.
Du kannst von jedem Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist (ich glaub 14 Tage)zurücktreten.
Hab jetzt keine Lust im BGB nachzuschlagen, hab vor kurzem das Gleiche mit teuren Mobilar gemacht. WEnn ich nächste Woche Zeit hab kann ich den entsprechenden § mal raussuchen.
Gruß M
hier ist ein link ! Da steht es drin. proble ist immer die auslegung! ist es zugesichert? hinzutreten noch beweisprobleme.
Zitat:
Du kannst von jedem Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist (ich glaub 14 Tage)zurücktreten.
sei mir nicht böse, aber wenn ich so etwas lese, kann ich nur lachen! sorry!
Zitat:
Original geschrieben von windelexpress
Du kannst von jedem Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist (ich glaub 14 Tage)zurücktreten.
sorry, aber das ist totaler schwachsinn.
sobald beide unterschrieben haben ist der vertrag rechtsgültig, damit hast du keine chance davon zurückzutretetn (sofern kein rücktritsrecht oder eine vertragsstrafe im vertrag vereinbart wurde)
dieses 14 tägige rücktrittsrecht ohne angabe von gründen hast du nur bei "hausttürgeschäften" (staubsaugervertreter 😉) oder bei verträgen per telefon, versänden etc....
also wenn du ne rechtsschutzhast ----> anwalt sofort
haste keine drohste ihm mit anwalt, biste nett wirst nur verarscht, wenn der opa shcon so abgebrüht ist 😉
Moin,
Erst ma besten dank für den Link, war sehr
interessant, allerdings stehen da sachen drinne wie:
"Eindeutig ist der Fall bei nachprüfbaren Fakten. Für alles, was der Verkäufer zusichert, muss er gerade stehen - Gewährleistungsausschluss hin oder her."
ODER
"Fast alle späteren Ansprüche des Käufers laufen ins Leere und der Verkäufer haftet nur noch für arglistige Täuschung und für etwaige Zusicherungen."
Der Verkäufer hat vor Zeugen zugesichgert das der Wagen I.O. ist. Der Wagen ist es nicht also..... (bitte weiter oben lesen:-)).
Schönen Tag noch
Lebe lang und in Frieden
MFG Marcell
ja, kein problem für den link.
so wie es der theadersteller geschrieben hat, handelt es sich ja um kein unfallfahrzeug. unfallfreiheit würde ich auch als garantiert annehmen, da das kfz aus erster hand stammt und der verkäufer erkennbar dafür einstehen wollte. zu prüfen ist,ob der verkäufer eine garantie für die ganze mangelfreiheit des kfz übernehmen wollte. das ist anhand einer auslegung vom objektiven empfängerhorizont, also eines neutralen dritten, zu machen. bei einem passus, die verkauf erfolgt unter ausschluss jeglicher gewährleistung, habe ich meine zweifel. das lässt erkennen, dass der verkäufer gerade nicht für versteckte mängel haften will. da bliebe in meinen augen nur, ihm eine arglistige, d.h. vorsätzliche täuschung nachzuweisen.
wie es auch sei, zwei juristen, drei meinungen.
gruß
christian