Passat 3BG Totalschaden???

VW Passat B5/3BG

Hallo Leute,

hatte am Wochenende einen Unfall (einer hat mir die Vorfahrt genommen) und in der Werkstadt wurde mir gesagt es ist wahrscheinlich knapp am Totalschaden. Der Gutachter kommt erst nächste Woche daher bitte ich euch um eure Meinung, vl. hat wer Erfahrung damit.

Daten vom Auto:
Passat 3BG 4Motion Kombi AVF BJ:2002 ~157000km Highline mit Standheizung, Innenraum ist Gut bis normal fürs Alter, Lack hat teilweise Kratzer und Heckklappe ein wenig Rost. Zulassung in Österreich

Zu Schaden(siehe Foto):
Motorhaube, Stoßstange, linker Kotflügel, linker Scheinwerfer (Halogen), Ladeluftkühler

Wäre für eure Einschätzungen sehr dankbar.

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Mag ja sein, dass das Gutachten finanziell einen Totalschaden ausweisen wird. Aber wen interessiert das? Nach Gutachten abrechnen und in Eigenregie bzw. wenn möglich in Eigenleistung reparieren. Möglichst nicht von der Versicherung mit dem Restwert übern Tisch ziehen lassen,das versuchen die nämlich immer dreister.

Wegen dem Minischaden wird ja wohl keiner das Auto wegwerfen,zumal mit der geringen Laufleistung.
Paar gebrauchte Teile, ein bisschen Lack und ein bisschen schrauben und fertig.

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Ich wuerde erst mal sehen wie hoch der restwert noch ist und dann mal sehen ob die werkstatt damit auskommt.Wenn nicht dann vielleicht durch eigenleistung die rechnung senken zb.den abbau der alten teile (kotfluegel,motorhaube,stossstange) oder durch gebrauchte teile kann die rechnung auch kleiner werden je nach dem was in frage kommt.mfg

Mag ja sein, dass das Gutachten finanziell einen Totalschaden ausweisen wird. Aber wen interessiert das? Nach Gutachten abrechnen und in Eigenregie bzw. wenn möglich in Eigenleistung reparieren. Möglichst nicht von der Versicherung mit dem Restwert übern Tisch ziehen lassen,das versuchen die nämlich immer dreister.

Wegen dem Minischaden wird ja wohl keiner das Auto wegwerfen,zumal mit der geringen Laufleistung.
Paar gebrauchte Teile, ein bisschen Lack und ein bisschen schrauben und fertig.

Zitat:

@GLI schrieb am 12. Mai 2015 um 19:36:59 Uhr:


Mag ja sein, dass das Gutachten finanziell einen Totalschaden ausweisen wird. Aber wen interessiert das? Nach Gutachten abrechnen und in Eigenregie bzw. wenn möglich in Eigenleistung reparieren. Möglichst nicht von der Versicherung mit dem Restwert übern Tisch ziehen lassen,das versuchen die nämlich immer dreister.

Wegen dem Minischaden wird ja wohl keiner das Auto wegwerfen,zumal mit der geringen Laufleistung.
Paar gebrauchte Teile, ein bisschen Lack und ein bisschen schrauben und fertig.

Wenn es sich vom Wert nicht ausgeht werde ich selber reparieren, Teile vom Ausschlachter und das Einbauen ist diesem Fall kein Problem.

Um den Gutachter mach ich mir ein wenig Sorgen, es gibt Welche die sehr großzügig bewerten und andere die jede Kleinigkeit abziehen vom Wert.

Das ist ja gar nichts hin, meiner schaut nichts anders aus und mir is wurscht ;-)

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Zitat:

@passat_AVF schrieb am 12. Mai 2015 um 20:08:50 Uhr:


Wenn es sich vom Wert nicht ausgeht werde ich selber reparieren, Teile vom Ausschlachter und das Einbauen ist diesem Fall kein Problem.

Um den Gutachter mach ich mir ein wenig Sorgen, es gibt Welche die sehr großzügig bewerten und andere die jede Kleinigkeit abziehen vom Wert.

Wenn man selbst schraubt und gebrauchte Teile einigermaßen vernünftig einkauft, dann ist das mit lackieren lassen für 1000€ bequem zu reparieren. Da sollte bei Abrechnung nach Gutachten in jedem Fall rauskommen.

Schade dass es so weit weg ist, Stoßstange und Schweinwerfer hätte ich nämlich grad hier rumliegen...

Bist du zu 0% am Unfall schuld¿

Dir steht als Geschädigter ein Anwalt zu und bei Beschaffung des Wagens steht dir der Kauf von einem Händler zu mit gleichwertiger Ausstattung.

Beim 3bg Diesel und Allrad wird es da mit Highline schon dünn... Das ist wichtig für deine Wiederbeschaffung.

Der Anwalt verhindert dann schlichtweg die Abzocke der Versicherungen mit gegen Gutachten und was nicht alles...

Gleich zum Anwalt samt Gutachten, abgeben, fertig.

Hallo

1000€ reichen da selbst mit Gebrauchteilen nicht,es sei denn sie sind bereits in seiner Farbe.
Der Schaden ist vergleichsweise mit meinen Unfall vor 2 Jahren, da lag der Schaden bei 3000€ Netto.
Die Teile vom 3BG kosten etwas mehr,also rechne grob mit 4000€,sofern die Karosse und der Schlossträger nix abbekommen haben,aber ein Totalschaden wirds nicht,dafür ist er zuviel wert.

MFG

Zitat:

@blue vectra th schrieb am 12. Mai 2015 um 21:31:53 Uhr:


1000€ reichen da selbst mit Gebrauchteilen nicht,es sei denn sie sind bereits in seiner Farbe.

Ein Lackierer, der nicht total abgehoben ist, lackiert das unter der Hand für 500€, wenn die Gebrauchteile nicht großartig beschädigt sind.

Bleiben 500€ für Stoßstange, Motorhaube, Kotflügel und Scheinwerfer samt ein paar Kleinteilen gebraucht. Das sollte machbar sein. Der 3BG ist nun auch eine alte Kiste, das Zeug ist nicht mehr so teuer.

500€? fürs lackieren,nicht hier bei uns,Nichtmal unter der Hand.
Motorhaube 300€,Kotflügel 200€,Stoßstange 250€.
Gebrauchteile sind teurer denn je.
Ein Rostfreier Kotflügel ist kaum unter 100€ zu bekommen.Stosstange ca.100-150€
Gebrauchter Scheinwerfer ca.70€.
Ladeluftkühler ca.150€.
Kommt halt noch drauf an ob der Schlossträger was abgekriegt hat.

MFG

Ich hab grad für meinen Xenon-Umbau die Stoßstange, die beiden Highline-Leisten und die Düsendeckel für 160€ lackiert bekommen. (samoared perleffekt)
Vor einiger Zeit für einen 3B Stoßstange, Kotflügel, Fahrertür, 1 Türscharnier, 2 Spiegelkappen und zusätzlich noch ein Heckklappenschloss vom Golf 4 (weil's grad von der Farbe gepasst hat) für 500€ glatt. (blackmagic perleffekt)

In beiden Fällen professioneller Lackierer bzw. Lackierfirma, also keine Garagenlackierung. Teile natürlich ausgebaut, gereinigt und ohne Anbauteile angeliefert.

Kotflügel gibt es schon ab 25€ neu, ab 140€ neu+lackiert. Gebrauchte Originalscheinwerfer 35-40€. LLK ab 25€ gebraucht, ab 69€ neu. (Was google so nach drei Klicks ausspuckt.)

Moin

Na wenn du so einen günstigen Lacker hast,sei froh.
Kotflügel für 25€neu? Die passen dann auch so.
Scheinwerfer 35-40€ aber nur wenn man es blind mag und gebrauchte Llk machen wohl keinen Sinn😉
Aber warten wir erstmal ab was das Gutachten sagt.

MFG

Am besten die Teile in Wagenfarbe besorgen und einfach austauschen. Mit etwas geduld bekommt man alle Teile in Wagenfarbe und spart sich das lackieren. Ich habe einen Wagen günstig mit einem in etwa gleichen Schaden gekauft. Nur war da noch der Achsschenkel gebrochen. Günstige über ebay Kleinanzeigen Teile beschafft und schon läuft der Wagen wieder. Solange nichts verzogen ist, würde ich den Wagen auf jedenfall richten !!

Ich hatte letztens einen Schaden an meinem Passat (siehe Signatur) vorne rechts. Jemand fuhr mit Schmackes vorne seitlich gegen mein geparktes Auto, das dadurch vorne ca. 30 cm ca. zur Seite geschoben wurde.

Die Reparatur bei VW incl. neuer Stoßstange+Zubehör und eines neuen Xenonscheinwerfers belief sich auf ca. 2.800,-. Der Kotflügel wurde gerichtet, da er "nur" ein wenig über dem Scheinwerfer verbogen war, die Haube war unbeschädigt.

Dein Schaden ist garantiert um einiges höher. Der Totalschaden ist sehr wahrscheinlich. Ob sich dann eine Reparatur lohnt, ist reine Rechensache.

Der Restwert meines kaputten Autos war lt. Restwertbörse knapp über 2.000,-, der Wiederbeschaffungswert lag bei 4.200,-. Zulassung in Deutschland, EZ 07.2002, 175.000 km, 1A Pflegezustand, rost- und unfallfrei.

Ich ließ alles über einen Anwalt laufen, den zahlt (zumindest in D) der Unfallgegner bzw. dessen Versicherung. Doch auch mit Anwalt war alles erst nach 2 Monaten vom Tisch. Also unbedingt einen Anwalt beauftragen.

Wenn deutsches Recht Anwendung findet, würde ich bei einem unverschuldeten Unfall und Schadenhöhe > 1000eu einen Anwalt einschalten, denn die Versicherungen werden versuchen dich aufs Kreuz zu legen. Bei unverschuldetem Unfall zahlt die gegnerische Versicherung deinen Anwalt.

Mein Passat 3BG 2005, 210'km, V6TDI 132kW Autom. Synchro wurde mit ca. 4000eu Wiederbeschaffungswert begutachtet. Mein Schaden lag ca. 1500eu darunter. Die V zahlte mir die gutachterlichen Reparaturkosten (OHNE Mehrwertsteuer) aus, zog davon aber nochmals 10% ab.

Begründung für Abzug: Das Fahrzeug wurde laut Scheckheft (lückenlos!!!) in den letzten Jahren nicht bei VAG sondern "nur" in einem Meisterbetrieb gewartet. Laut Rechtsanwalt sei dieser Abzug durch Gerichte gedeckt.

Alternativ hätte ich den Wagen zur Reparatur in eine Werkstatt geben können. Dort wäre die Reparatur komplett bezahlt worden (vermutlich bis auf einen "kleinen" Abzug von ein paar Hundert EU "neu für alt"😉.

Während der Reparatur steht dir ein Mietwagen zu, oder eine Tagespauschale für entgangene Nutzung. Bei Abrechnung nach Gutachten gibt es diesen Betrag nur, wenn die Reparatur nachgewiesen wird.

Interessant bzw. kompliziert wird es, wenn die Rep-kosten den Wiederbeschaffungswert um mehr als 30% übersteigen, siehe zB hier: http://www.abc-recht.de/ratgeber/auto/faq/totalschaden.php
oder
http://www.unfall-und-was-nun.de/...aftfahrzeug-wiederbeschaffungswert

Sobald du deine gutachterlichen Rest-, Reparatur- und Wiederbeschaffungswerte kennst, kannst du dir sicherlich auch eine auf deinen Fall passende Variante aus diesen Fallbeispielen heraussuchen:

http://www.ra-jannack.de/.../abrechnungsarten.php

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