Parkverbotschild-und ich verstehe es nicht

Eigentlich parke ich nicht an der Strasse, sondern in meiner Einfahrt. Die Einfahrt ist aber sehr schmal und man muss aufpassen, das man nicht aufsetzt und heute hatte ich einen Leihwagen, weil man Auto zur Inspektion unf TÜV war. Mit dem Leihwagen wollte ich nicht in die Einfahrt fahren. Also habe ich geparkt, direkt vor diesem Schild im Anhang, weil ich der Meinung war, das Parkverbot gilt erst nach dem Schild. Also Knöllchen bekommen. Doof gelaufen, habs auch schon bezahlt. Aber im Nach hinein, macht das Schild irgendwie keinen Sinn für mich. Bitte also um Erklärungen. Der Pfeil zeigt nach rechts zum Gehweg, d.h. dass das Parkverbot ab Schild endet? (Dann hätte ich widerrechtlich geparkt) Allerdings gibt es kein Schild, wo es beginnt. Deswegen bin ich ja davon ausgegangen, ab dem Schild Parkverbot, es sei denn Parkscheibe 1 Std oder Anwohnerausweis, aber müsste der Pfeil dann nicht nach links zeigen?

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Zitat:

@Alien2012 schrieb am 2. August 2018 um 18:58:16 Uhr:


Also habe ich geparkt, direkt vor diesem Schild im Anhang, weil ich der Meinung war, das Parkverbot gilt erst nach dem Schild.

Hier wird überhaupt kein Parkverbot ausgeschildert.

Die Bedeutung der Kombination:

Absolutes Halteverbot vor dem Schild und Parkbereich mit Parkscheibenregelung hinter dem Schild (am rechen Fahrbahnrand in Fahrtrichtung).

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Ja. Aber mit Ein - u.Aussteigen im eingeschränkten HV ist nicht gemeint gewesen das Fzg. Zu verlassrn.
Sondern einen oder mehrere Mitfahrer ein u.aussteigen zu lassen.
So wie ein Taxifahrer der manchmal aussteigen muss um gebrechlichen Fahrgàsten behilflich zu sein.
Oder sich beim Fahren abzulösen mit dem Beifahrer.
Weggehen zun Brief einwerfen, das geht gar nicht. 🙂

Fazit : Du weisst es schon relativ korrekt, aber so gaanz genau hast es Dir doch nicht gemerkt. ( Besserwissermodus aus!)

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 5. August 2018 um 19:33:48 Uhr:


Ja. Aber mit Ein - u.Aussteigen im eingeschränkten HV ist nicht gemeint gewesen das Fzg. Zu verlassrn.
Sondern einen oder mehrere Mitfahrer ein u.aussteigen zu lassen.

Genau.

Der Mitfahrer steigt aus, wirft den Brief in den Kasten und steigt wieder ein. Der Fahrer bleibt dabei die ganze Zeit im Fahrzeug.

Das ist doch Unsinn, und zwar aus mehreren Gründen. "Verlassen" ist nicht gleichbedeutend mit aussteigen. Wenn ich nur ein paar Schritte zum Briefkasten laufen muss, dann habe ich das Fahrzeug nicht im Sinne der StVO verlassen.

Außerdem darf man im eingeschränkten Haltverbot das Fahrzeug innerhalb der 3-Minuten-Frist auch verlassen, es kommt auf dieses Merkmal also gar nicht an (das tut es nur im Parkverbot).

Zitat:

@Florian333 schrieb am 5. August 2018 um 20:32:53 Uhr:


Das ist doch Unsinn, und zwar aus mehreren Gründen. "Verlassen" ist nicht gleichbedeutend mit aussteigen. Wenn ich nur ein paar Schritte zum Briefkasten laufen muss, dann habe ich das Fahrzeug nicht im Sinne der StVO verlassen.

Außerdem darf man im eingeschränkten Haltverbot das Fahrzeug innerhalb der 3-Minuten-Frist auch verlassen, es kommt auf dieses Merkmal also gar nicht an (das tut es nur im Parkverbot).

Nein. Wer das Auto verläßt, der parkt. Auch innerhalb der 3-Minuten-Frist.

Man könnte maximal das Brief-Einwerfen als einen Akt des Entladens des Autos interpretieren - dann wäre es natürlich erlaubt.

Dass man eine Strafe bekommt, weil man im Parkverbot/eingeschränkten Haltverbot einen Brief einwirft, ist aber so oder so nicht vorstellbar, jedenfalls nicht, wenn die ganze Aktion nur wenige Sekunden dauert.

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Zitat:

Beim eingeschränkten Haltverbot ist parken verboten. Somit ist anhalten, aussteigen und kurz nen Brief einwerfen unzulässig, weil das Halten mit dem Verlassen des Fahrzeug sofort zum Parken wird.

Das darf man nicht so streng auslegen - siehe zulässiges Halten (nicht Parken) zum Be- oder Entladen. Dieses ist im Falle von Zeichen 286 auch kein Parken im eigentlichen Sinn, sondern bleibt "Halten", selbst wenn z.B. das Entladen eines Umzugs-LKW Stunden dauert. Der Fahrer muss in diesem Fall auch nicht im Fahrzeug bleiben.

Genauso verhält es sich, wenn man hilfsbedürftige Personen Ein- oder Aussteigen lässt. Holt jemand z.B. seine -hilfsbedürftige- Oma aus dem Altenheim ab und verlässt hierzu das Fahrzeug, ist dies bei Zeichen 286 trotzdem erlaubt - selbst wenn der Vorgang eine halbe Stunde dauert. Dann hat man zwar ganz sicher ein Knöllchen am Fahrzeug - eine Ordnungswidrigkeit liegt aber trotzdem nicht vor.

Zitat:

@CV626 schrieb am 5. August 2018 um 20:51:09 Uhr:


Nein.

Doch. Im eingeschränkten Haltverbot darf das Fahrzeug während der drei Minuten verlassen werden. Muss ich jetzt Kommentare raussuchen, um das zu belegen?

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