Parkverbotschild-und ich verstehe es nicht
Eigentlich parke ich nicht an der Strasse, sondern in meiner Einfahrt. Die Einfahrt ist aber sehr schmal und man muss aufpassen, das man nicht aufsetzt und heute hatte ich einen Leihwagen, weil man Auto zur Inspektion unf TÜV war. Mit dem Leihwagen wollte ich nicht in die Einfahrt fahren. Also habe ich geparkt, direkt vor diesem Schild im Anhang, weil ich der Meinung war, das Parkverbot gilt erst nach dem Schild. Also Knöllchen bekommen. Doof gelaufen, habs auch schon bezahlt. Aber im Nach hinein, macht das Schild irgendwie keinen Sinn für mich. Bitte also um Erklärungen. Der Pfeil zeigt nach rechts zum Gehweg, d.h. dass das Parkverbot ab Schild endet? (Dann hätte ich widerrechtlich geparkt) Allerdings gibt es kein Schild, wo es beginnt. Deswegen bin ich ja davon ausgegangen, ab dem Schild Parkverbot, es sei denn Parkscheibe 1 Std oder Anwohnerausweis, aber müsste der Pfeil dann nicht nach links zeigen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Alien2012 schrieb am 2. August 2018 um 18:58:16 Uhr:
Also habe ich geparkt, direkt vor diesem Schild im Anhang, weil ich der Meinung war, das Parkverbot gilt erst nach dem Schild.
Hier wird überhaupt kein Parkverbot ausgeschildert.
Die Bedeutung der Kombination:
Absolutes Halteverbot vor dem Schild und Parkbereich mit Parkscheibenregelung hinter dem Schild (am rechen Fahrbahnrand in Fahrtrichtung).
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Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 3. August 2018 um 17:55:17 Uhr:
Ja. Ist schon z.T. grenzwertig mit der Korinthenkackerei...
Ich hab mir die Pfeilgeschichte seit Fahrschultagen so generkt:Pfeil zeigt zur Strasse hin (=Beginn) : "Schleich di auf dei Strassn ! Zieh Leine!"
Pfeil zeigt zum Seitenstreifen (=Ende) "Fahr rechts ran , steig aus. Mach mal Pause!"
Würde mich freuen wenn Du diese Eselsbrücke für Dich übernehmen kannst.
Das ist eine super Idee.
Schön. 🙂
Jetzt muss Du Dir nur noch bewusst machen daß diese "Anweisungen" alle erst NACH dem Passieren des Schildes gelten! Gute Fahrt.
Zitat:
@wpp07 schrieb am 3. August 2018 um 12:50:22 Uhr:
Hallo U.Korsch. Warum läßt du dein Bild unkommentiert?
Ich dachte das Bild ist Kommentar genug. Das soll nämlich ein absolutes Haltverbot "Ende" sein. 😁 Mehr dazu hier:
http://www.rsa-95.de/14/Haltverbot/Bildergalerie%20Haltverbote_2.htmGibt es tatsächlich so viele Leute hier, die die Schilder nicht deuten können? Erschreckend.
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Ja, anscheinend.
Das Schild hat überhaupt keine Bedeutung.
Es ist das falsche Schild. Der Pfeil hat grundsätzlich oben zu sein.
Nur wiederholungsbeschilderung hat den Doppelpfeil unten.
Das heist dieses Schild ist auf dem Kopf stehend montiert und somit nur eine nichts aussagende Blechtafel.
Moorteufelchen
Edit: U.Korsch hat recht. Ist unsinn was ich geschrieben hab.
- Pfeil oben, zur Fahrbahn = Anfang
- Pfeil unten, von der Fahrbahn weg = Ende
- ein Pfeil oben zur Fahrbahn, ein Pfeil unten von der Fahrbahn weg = Mitte
...nix Doppelpfeil (wobei es die in der Praxis natürlich auch gibt)
Wenn der Pfeil an der falschen Position ist, weil man bei Linksaufstellung die Schilder für Rechtsaufstellung benutzt hat oder umgekehrt, dann bleibt das Zeichen aber trotzdem gültig. Die StVO unterscheidet ja nur, in welche Richtung der Pfeil zeigt, aber nicht, ob er sich auf dem Schild oben oder unten befindet.
Das Foto zeigt die Pfeile für eine Montage am linken Fahrbahnrand.
Diese Änderung erfolgte auch erst 2017 mit dem neuen VzKat. Bis dahin wurde -zumindest lt. amtlicher Bezeichnung- auf der linken Seite in Einbahnstraßen immer der Anfang mit dem VZ "Ende" und das Ende mit dem VZ "Anfang" beschildert. Die Richtung der Pfeile war jedoch nach StVO korrekt.
Bisher war das auch bei Zeichen 314 der Fall. Deshalb hat man sogar in einigen Städten die Schilder nach amtlicher Bezeichnung montiert und nicht nach StVO. Auf der linken Seite einer Einbahnstraße zeigte folglich der Pfeil am Beginn von der Fahrbahn weg und am Ende zur Fahrbahn hin. Irgendwo habe ich dazu auch ein Foto, muss ich mal suchen.
In Hamburg werden aktuell viele Ladesäulen allein mit dem Schild "Parken - Mitte" ausgestattet um jeweils rechts und links neben, bzw. vor und hinter der Ladesäule, jeweils einen Stellplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge zu reservieren. Auch hier werden die relevanten Pfeile von der Polizei völlig fehlgedeutet.
Beispiel: https://www.polizei.hamburg/service/6808000/e-kfz/
...und dann soll noch einer sagen, die Verkehrsteilnehmer haben ein Problem mit der Interpretation der Pfeile.
Warum hat man das eigentlich geändert? Früher konnte der Bauhof einfach ein paar Schilder im Lager haben, einige mit Pfeil nach links, andere mit Pfeil nach rechts. Durch die Änderung ist die Variantenvielfalt unnötig groß geworden.
Bei Zeichen 314 hat man einfach den Text angepasst:
Zeichen 314
- 10: Anfang (Aufstellung rechts) oder Ende (Aufstellung links)
- 20: Ende (Aufstellung rechts) oder Anfang (Aufstellung links)
- 30: Mitte (Aufstellung rechts oder links)
Bei den Haltverboten nach Zeichen 283 und 286 ging das offenbar nicht. Darum gibt es jetzt von jedem Schild sieben Varianten, ebenso bei Zeichen 229.
Warum das so ist, musst du unser liebes Verkehrsmysterium fragen. 😁
Zitat:
@trollfahrer schrieb am 3. August 2018 um 09:37:32 Uhr:
Perken tut derjenige, der länger als 3 minuten hält
und dann gibt es noch das eingeschränkte Halteverbot, hier kann man zum ein- oder aussteigen oder zum be- bzw. entladen halten, ohne zeitliche Begrenzung. Und dann gibt es als drittes das absolute Halteverbot
Hallo,
da irrst Du aber:
Wer im Auto sitzen bleibt, der hält. Ab drei Minuten wird daraus ein Parken.
Wer das Fahrzeug innerhalb dieser drei Minuten verlässt, der parkt sofort, auch wenn man be- und entlädt!
Zusammengefasst:
Eingeschränktes Haltverbot (blaues, rundes Schild mit rotem Rand und einem schrägem, roten Strich):
Halten bis zu drei Minuten erlaubt. Kein Aussteigen des Fahrers und auch kein Be- und Entladen. Außer, es wird durch ein Zusatzschild erlaubt.
Absolutes Haltverbotes (blaues, rundes Schild mit rotem Rand und zwei schräge, rote Striche, die sich kreuzen):
Kein Anhalten erlaubt, außer verkehrsbedingt, zum Beispiel bei Stau.
Grüße,
diezge
" Zusammengefasst:
Eingeschränktes Haltverbot (blaues, rundes Schild mit rotem Rand und einem schrägem, roten Strich):
Halten bis zu drei Minuten erlaubt. Kein Aussteigen des Fahrers und auch kein Be- und Entladen. Außer, es wird durch ein Zusatzschild erlaubt.
Absolutes Haltverbotes (blaues, rundes Schild mit rotem Rand und zwei schräge, rote Striche, die sich kreuzen):
Kein Anhalten erlaubt, außer verkehrsbedingt, zum Beispiel bei Stau."
Ich hab es anders gelernt:
Eingeschränktes Haltverbot (blaues, rundes Schild mit rotem Rand und einem schrägem, roten Strich):
Halten bis zu drei Minuten erlaubt. Sowie zum Ein u.Aussteigen oder zum Zwecke des Be- oder Entladens.
Absolutes Haltverbotes (blaues, rundes Schild mit rotem Rand und zwei schräge, rote Striche, die sich kreuzen):
Kein Anhalten erlaubt, auch nicht zum Zwecke des Be.- Entladens oder Ein u.Aussteigen.
Warten ist erlaubt.
(Verkehrsbedingtes Halten heisst in der StVO immer Warten.)
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 5. August 2018 um 10:05:20 Uhr:
Ich hab es anders gelernt:
Du hast es richtig gelernt. diezge hat es vermutlich auch mal richtig gelernt, konnte es sich aber nicht richtig merken. 😉
Zitat:
@Florian333 schrieb am 5. August 2018 um 14:32:15 Uhr:
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 5. August 2018 um 10:05:20 Uhr:
Ich hab es anders gelernt:Du hast es richtig gelernt. diezge hat es vermutlich auch mal richtig gelernt, konnte es sich aber nicht richtig merken. 😉
Nene, ich habe mir das schon richtig gemerkt. Siehe Paragraph 12 Absatz 2 StVO:
(2) Wer sein Fahrzeug verlässt ODER länger als drei Minuten hält, der parkt.
Beim eingeschränkten Haltverbot ist parken verboten. Somit ist anhalten, aussteigen und kurz nen Brief einwerfen unzulässig, weil das Halten mit dem Verlassen des Fahrzeug sofort zum Parken wird.
Grüße,
diezge
Zitat:
@diezge schrieb am 5. August 2018 um 19:20:35 Uhr:
Nene, ich habe mir das schon richtig gemerkt. Siehe Paragraph 12 Absatz 2 StVO:
(2) Wer sein Fahrzeug verlässt ODER länger als drei Minuten hält, der parkt.Beim eingeschränkten Haltverbot ist parken verboten. Somit ist anhalten, aussteigen und kurz nen Brief einwerfen unzulässig, weil das Halten mit dem Verlassen des Fahrzeug sofort zum Parken wird.
Deshalb sollte man in solchen Fällen zum Einwerfen von Briefen immer einen Beifahrer dabei haben.