Parkverbotschild-und ich verstehe es nicht
Eigentlich parke ich nicht an der Strasse, sondern in meiner Einfahrt. Die Einfahrt ist aber sehr schmal und man muss aufpassen, das man nicht aufsetzt und heute hatte ich einen Leihwagen, weil man Auto zur Inspektion unf TÜV war. Mit dem Leihwagen wollte ich nicht in die Einfahrt fahren. Also habe ich geparkt, direkt vor diesem Schild im Anhang, weil ich der Meinung war, das Parkverbot gilt erst nach dem Schild. Also Knöllchen bekommen. Doof gelaufen, habs auch schon bezahlt. Aber im Nach hinein, macht das Schild irgendwie keinen Sinn für mich. Bitte also um Erklärungen. Der Pfeil zeigt nach rechts zum Gehweg, d.h. dass das Parkverbot ab Schild endet? (Dann hätte ich widerrechtlich geparkt) Allerdings gibt es kein Schild, wo es beginnt. Deswegen bin ich ja davon ausgegangen, ab dem Schild Parkverbot, es sei denn Parkscheibe 1 Std oder Anwohnerausweis, aber müsste der Pfeil dann nicht nach links zeigen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Alien2012 schrieb am 2. August 2018 um 18:58:16 Uhr:
Also habe ich geparkt, direkt vor diesem Schild im Anhang, weil ich der Meinung war, das Parkverbot gilt erst nach dem Schild.
Hier wird überhaupt kein Parkverbot ausgeschildert.
Die Bedeutung der Kombination:
Absolutes Halteverbot vor dem Schild und Parkbereich mit Parkscheibenregelung hinter dem Schild (am rechen Fahrbahnrand in Fahrtrichtung).
50 Antworten
Zitat:
Ich kann mir das mit der Bedeutung der Pfeile halt nicht merken.
Das ist nicht schlimm - die meisten Verkehrsteilnehmer kennen die Bedeutung der Pfeile nicht. Das liegt aber auch daran, dass die Verkehrszeichen oftmals falsch eingesetzt werden. Immerhin gibt es inzwischen 14 (!) verschiedene Haltverbotsschilder. Zudem existieren mindestens drei verschiedene Montagearten der Schilder:
1. Schild 90° zur Fahrbahn = beste Aufstellung nach dem Wortlaut der StVO
Pfeil zur Fahrbahn = Anfang
Pfeil von der Fahrbahn weg = Ende
2. Schild 45° zur Fahrbahn = vorgeschriebene Aufstellung nach VwV-StVO
Pfeil zur Fahrbahn = Anfang
Pfeil von der Fahrbahn weg = Ende
(bei dieser Variante zeigen die Pfeile etwa in die Richtung, in die das Haltverbot gilt)
3. Schild parallel zur Fahrbahn = beste Variante für den "Richtungsbezug"
Pfeil in Fahrtrichtung = Anfang
Pfeil entgegen der Fahrtrichtung = Ende
Die letzte Variante entspricht im Grunde nicht der StVO, weil die Pfeile nicht zur Fahrbahn zeigen. Zudem sind die Schilder in Fahrtrichtung nicht bzw. nur sehr schlecht sichtbar.
Manchmal zeigt der Pfeil (unzulässigerweise) auch nach unten - dann ist "hier an dieser Stelle" gemeint. 😁
Zitat:
@trollfahrer schrieb am 3. August 2018 um 09:37:32 Uhr:
Übrigens: Ein Schild "Parkverbot" gibt es schon seit einer kleinen Ewigkeit nicht mehr. ... dann gibt es noch das eingeschränkte Halteverbot ... Und dann gibt es als drittes das absolute Halteverbot
Wenn wir schon mal beim Dozieren sind: Es gibt lt. StVO auch kein Halteverbot, weder eingeschränkt noch absolut. 😁
Die Regeln der Straßenverkehrsordnung werden durch Verkehrsschilder zum Halteverbot ergänzt. Denn der Gesetzgeber kann nicht alle Fahrbahngegebenheiten durch genaue Vorgaben abdecken, hier helfen die Schilder aus. Vor allem zwei bestimmte Varianten der Beschilderung sind diesbezüglich wichtig: Zeichen 283 (absolutes Halteverbot) und Zeichen 286 (eingeschränktes Halteverbot).
Zitat:
@Alien2012 schrieb am 2. August 2018 um 19:15:29 Uhr:
Zitat:
@8848 schrieb am 2. August 2018 um 19:10:46 Uhr:
Irgendwann lernst du es. Dafür gibt es Fahrschulen.
Ja im Prinzip habe ich es ja mal gelernt. Ich kann mir das mit der Bedeutung der Pfeile halt nicht merken. Im Normalfall parke ich einfach nicht bei solchen Schildern. Ist das 2. Knöllchen in 20 Jahren.
Ich habe mir das vor 40 Jahren so gemerkt.
Nimm in Gedanken das Schild und drehe es so das die Vorderseite Richtung Straße zeigt. Nun zeigt der Pfeil in die Richtung in der das Schild seine Gültigkeit hat.
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Zitat:
@trollfahrer schrieb am 3. August 2018 um 09:37:32 Uhr:
Parkverbote ergeben sich aus der Situation: z.B. auf Zebrastreifen, vor Kuppen oder auch vor Kurven oder vor Grundstücksein- und ausfahrten
Drei der vier genannten Verbote sind Haltverbote. Nur vor Grundstücksein- und -ausfahrten ist es ein Parkverbot.
Zitat:
@trollfahrer schrieb am 3. August 2018 um 09:37:32 Uhr:
Früher gab es mal ein rundes Schild mit rotem Rand, weißen Grund und einem P darin für Beginn
Parkverbot bzw. einem durchgestrichenem P für Ende Parkverbot
Das Schild gab es nur in der Version mit Querstrich.
Na das ein absolutes Halteverbot letztlich auch ein Parkverbot mit einschliesst sollte ja wohl klar sein.
Ansonsten update:
Es gibt tatsächlich ein Schild, wo das Halteverbot beginnt, heute dann gefunden. Man fährt halt nicht frontal drauf zu, da man dort nur von rechts oder links einbiegen kann und nicht von oben kommt. Von rechts ist es aber von einer Anwohnerhecke verdeckt, wenn man von links kommt ist es ebenso prädestiniert zu übersehen. So bleibt nur übrig, das gut sichtbare Schild im angehängten Foto richtig zu interpretieren, was ich halt nicht getan habe.
Strafe gezahlt und nun auch verstanden.
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 3. August 2018 um 09:52:54 Uhr:
Das ist nicht schlimm - die meisten Verkehrsteilnehmer kennen die Bedeutung der Pfeile nicht. Das liegt aber auch daran, dass die Verkehrszeichen oftmals falsch eingesetzt werden. Immerhin gibt es inzwischen 14 (!) verschiedene Haltverbotsschilder. Zudem existieren mindestens drei verschiedene Montagearten der Schilder:Zitat:
Ich kann mir das mit der Bedeutung der Pfeile halt nicht merken.
1. Schild 90° zur Fahrbahn = beste Aufstellung nach dem Wortlaut der StVO
Pfeil zur Fahrbahn = Anfang
Pfeil von der Fahrbahn weg = Ende2. Schild 45° zur Fahrbahn = vorgeschriebene Aufstellung nach VwV-StVO
Pfeil zur Fahrbahn = Anfang
Pfeil von der Fahrbahn weg = Ende
(bei dieser Variante zeigen die Pfeile etwa in die Richtung, in die das Haltverbot gilt)3. Schild parallel zur Fahrbahn = beste Variante für den "Richtungsbezug"
Pfeil in Fahrtrichtung = Anfang
Pfeil entgegen der Fahrtrichtung = EndeDie letzte Variante entspricht im Grunde nicht der StVO, weil die Pfeile nicht zur Fahrbahn zeigen. Zudem sind die Schilder in Fahrtrichtung nicht bzw. nur sehr schlecht sichtbar.
Manchmal zeigt der Pfeil (unzulässigerweise) auch nach unten - dann ist "hier an dieser Stelle" gemeint. 😁
Hallo U.Korsch.
Warum läßt du dein Bild unkommentiert?
Heißt das nicht, dass man auf den letzten fünf Meter vor der Kreuzung nicht halten darf. Ok, parken verbietet sich eh. Aber was mach ich bei rechts vor links wenn einer kommt? 🙂
Gruß
Zitat:
@wpp07 schrieb am 3. August 2018 um 12:50:22 Uhr:
Aber was mach ich bei rechts vor links wenn einer kommt?
Dann bleibst du stehen und hältst somit verkehrsbedingt. Das nennt man Warten und das ist auch im Haltverbot erlaubt.
Zitat:
@trollfahrer schrieb am 3. August 2018 um 10:53:53 Uhr:
Die Regeln der Straßenverkehrsordnung werden durch Verkehrsschilder zum Halteverbot ergänzt.
Noch mal: Die StVO kennt kein Halteverbot, nur Haltverbot. 😁
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 3. August 2018 um 09:19:28 Uhr:
Zitat:
@Florian333 schrieb am 2. August 2018 um 19:57:27 Uhr:
Stimmt nicht. Selbst bei kurzen Verbotsstrecken reicht ein "Ende"-Schild allein nicht aus.
Korrekt. Ohne Anfang auch kein Ende, mal volkstümlich gesagt.
Da gibt es verschiedene Ansichten ... klick 🙂
Zitat:
@spreetourer schrieb am 3. August 2018 um 10:08:23 Uhr:
Zitat:
@trollfahrer schrieb am 3. August 2018 um 09:37:32 Uhr:
Übrigens: Ein Schild "Parkverbot" gibt es schon seit einer kleinen Ewigkeit nicht mehr. ... dann gibt es noch das eingeschränkte Halteverbot ... Und dann gibt es als drittes das absolute Halteverbot
Wenn wir schon mal beim Dozieren sind: Es gibt lt. StVO auch kein Halteverbot, weder eingeschränkt noch absolut. 😁
Doch, gibt es. Jedenfalls in der Anlage 2.
Außer natürlich, dein Punkt ist, dass es korrekterweise "Haltverbot" ohne e heißt.
Derartige Spitzfindigkeiten sind bei den aktuellen Temperaturen aber verboten bzw solten es sein.
edit: never mind, hätte vllt erst den ganzen Thread lesen sollen.
Ja. Ist schon z.T. grenzwertig mit der Korinthenkackerei...
Ich hab mir die Pfeilgeschichte seit Fahrschultagen so generkt:
Pfeil zeigt zur Strasse hin (=Beginn) : "Schleich di auf dei Strassn ! Zieh Leine!"
Pfeil zeigt zum Seitenstreifen (=Ende) "Fahr rechts ran , steig aus. Mach mal Pause!"
Würde mich freuen wenn Du diese Eselsbrücke für Dich übernehmen kannst.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 3. August 2018 um 14:59:29 Uhr:
Da gibt es verschiedene Ansichten ... klick 🙂
Das konnte auch wieder nur von dir kommen.....😁😎
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 3. August 2018 um 17:55:17 Uhr:
Würde mich freuen wenn Du diese Eselsbrücke für Dich übernehmen kannst.
Da fehlt noch eine Variante für Norddeutsche und eine für den linken Fahrbahnrand in Einbahnstraßen.