Parkverbot
Hallo, bei uns ist am Ende der Straße das Parken so üblich, wie auf Foto und Skizze zu sehen (entschuldigt bitte meine miserablen Skizzier-Skills...). Heißt rechts steht ein Parkverbotsschild, davor steht jemand und links wird die Fläche so parkend aufgefüllt. Ist wahrscheinlich nicht erlaubt - fand es, als ich vor 2 Jahren her zog, auch komisch. Aber es wird da immer so gemacht und ich hab mich wohl dran gewöhnt. Nun habe ich mich auch einmal dahin gestellt und prompt einen Strafzettel kassiert (betrifft den roten). Der Strafzettel besagt, ich stünde im absoluten Halteverbot (Zeichen 283).
Das Halteverbotszeichen, habe ich gelernt, gilt nur für die entsprechende Fahrbahnseite. Nichtsdestotrotz darf man da, wo ich stehe, sicherlich dennoch nicht parken, weil's qausi mitten auf der Fahrbahn ist und ggf. Abstände und Richtungen nicht gewahrt sind oder wieso genau? Helft mir drum bitte mal mit der Erklärung, damit ich nicht dumm sterben muss...
Danke euch vorab!
18 Antworten
Wenn sich das auf die schmalen Poller bezieht - es stehen nur die drei sichtbaren dort auf der rechten Seite, für die auch das Verbotsschild gilt. Dort ist außerdem der Bordstein abgesenkt. Schon bei dem Baum ist das nicht mehr der Fall.
Darf man die große Fläche auf der linken Seite also tatsächlich nicht zum Parken benutzen? Bzw. Sind dort tatsächlich nur zwei Autos am linken Fahrbahnrand erlaubt? Wie kommt es, dass das in mehreren Jahren niemanden zu stören schien (Ordnungsbeamte sind dort mit Sicherheit öfter vorbeigekommen) und weder die Fläche klarer gekennzeichnet wird oder sich im Wohngebiet herumspricht, dass die übliche häufig Parksituation abgestraft wird....?
Der rote Wagen schränkt die Zufahrt erheblich ein = abschleppen!
Zitat:
Darf man die große Fläche auf der linken Seite also tatsächlich nicht zum Parken benutzen? Bzw. Sind dort tatsächlich nur zwei Autos am linken Fahrbahnrand erlaubt?
So ist es. Üblicherweise wird parallel zur Fahrtrichtung und in Fahrtrichtung geparkt (§12 Abs. 4 StVO). Will man dort etwas anderes regeln, muss man baulich umgestalten, markieren oder Beschildern, z.B. Zeichen 314 mit dem Zusatzzeichen 1053-38 oder 39 (Quer- bzw. Schrägparken).
Zitat:
Wie kommt es, dass das in mehreren Jahren niemanden zu stören schien (Ordnungsbeamte sind dort mit Sicherheit öfter vorbeigekommen) und weder die Fläche klarer gekennzeichnet wird oder sich im Wohngebiet herumspricht, dass die übliche häufig Parksituation abgestraft wird....?
Das kann verschiedene Ursachen haben. Das etwas jahrelang geduldet wird, bedeutet ja nicht, dass man auf diese Duldung ein Anrecht hat. In den vergangenen Jahren hat man z.B. zunehmend illegales Gehwegparken sanktioniert, was man über Jahrzehnte geduldet hat.
Manchmal ist da ein Personalwechsel in der zuständigen Behörde, manchmal gibt es geänderte Vorgaben "von oben" oder es nervt einfach einen Anwohner, dass du dort parkst.
Es ist ja auch gar nicht gesagt, dass da jahrelang nichts passiert ist - schließlich hatte die ja auch nichts unterm Scheibenwischer.