Parkschaden Teilschuld

Hallo zusammen,

ich habe eine kurze Frage zu folgendem Unfallgeschehen:
Ein Anwohner hat seinen PKW in der Einfahrt vor der Garage parken. Der Wagen parkt so, dass dieser ca. 10cm mit dem Heck in den Gehweg hineinragt.
Nun fährt jemand beim Rangieren in das Heck.

Die gegnerische Versicherung versucht nun eine Teilschuld auf den Geschädigten abzuwälzen. Nach meinem Verständnis ist die Sache ziemlich eindeutig, dass dem Halter des parkenden Fahrzeugs keine Schuld treffen kann. Sehe ich das richtig?

Viele Grüße
Sebastian

16 Antworten

Zitat:

@rommulaner schrieb am 5. Dezember 2017 um 22:10:04 Uhr:


Sogar 30% sind da möglich...

https://...eutsche-anwaltshotline.de/.../...er--teilschuld-nach-unfall

Die 30% beziehen auf Parken im Halteverbot.
Zitat:
Entscheidend ist nach diesem Urteil die Tatsache, daß das verletzte Halteverbot gerade dazu diente, in Kreuzungs- und Einmündungsbereichen den Verkehr auf den - meist engeren - Fahrstreifen, die durch nebeneinander angebrachte und in verschiedene Richtungen weisende Pfeile gekennzeichnet sind, flüssig zu halten, das Abbiegen zu erleichtern und damit solche Unfälle wie den vorliegenden zu verhindern.

Das weiß ich auch.
Ist ja nur ein Beispiel gegen "Wer steht kriegt keine Teilschuld"

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