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Parkschaden auf Firmengelände

Themenstarteram 1. Oktober 2018 um 18:35

Hallo,

Es soll folgender Fall angenommen werden:

Der Arbeitnehmer parkt auf dem Firmengelände und als er nach der Arbeit in sein Auto einsteigen möchte bemerkt er einen Lackschaden (Bagatell-Parkschaden) an der Fahrerseite seines Wagens. Es sei erwähnt dass der Arbeitnehmer welcher hin und wieder auch im Aussendienst unterwegs ist und Kunden in der Geschäftsstelle empfängt, an jenem Tag des Vorfalls den Privat-PKW auf dem Firmengelände geparkt um Kunden zu empfangen, welche aber letztendlich nicht kamen. Der Arbeitgeber wusste nichts davon dass das Arbeitnehmer seinen Privat-PKW auf dem Firmengelände geparkt hat, noch hat er dies angewiesen. Der Arbeitnehmer stand daher gewissermaßen unberechtigt mit seinem Privat-PKW auf dem Firmengelände.

Gibt es für den Arbeitsnehmer dennoch irgendeine Möglichkeit etwaige Ansprüche gegenüber des Arbeitgebers bzw. des KFZ Versicherers geltend zu machen oder sollte der Arbeitnehmer den Schaden im eigenen Interesse weder dem Versicherer noch dem Arbeitgeber anzeigen? Der Verursacher des Schadens ist unbekannt, das geschädigte Fahrzeug ist ein Privat-Leasing-Auto und der Parkplatz ist videoüberwacht falls dies zur Situationsklärung beiträgt.

Danke.

Beste Antwort im Thema

Lease das nächste mal ein Auto in Spermaweiss - das kannst Du von Hand nachspritzen...

Dann gibt es das ganze Theater nicht!

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Wenn es nur angenommen werden soll, dann erspar ich mir ne qualifizierte Antwort

Na dann guck doch erst mal wer es war...........

Themenstarteram 1. Oktober 2018 um 18:45

Zitat:

@Ich kann alles schrieb am 1. Oktober 2018 um 20:39:45 Uhr:

Na dann guck doch erst mal wer es war...........

Wird sich vermutlich als schwierig herausstellen, wenn der Arbeitnehmer sich entscheiden sollte es dem Arbeitgeber nicht zu melden (was nahe liegt) oder er es ihm meldet, dieser sich jedoch querstellt und Einsicht in die Videoüberwachungen verweigert (was ebenfalls nahe liegt).

Lieber TE, mal vom angenommen Fall ausgehend, so wirfst Du immer mehr Spekulationen auf. Bring bitte Tatsachen oder lasse es.

Ich erkenne keinen Unterschied wenn dieser Unfall mit Fahrerflucht an dem beschriebenen Parkplatz oder an einem öffentlichen Parkplatz passiert.

Zitat:

@tgm11 schrieb am 1. Oktober 2018 um 20:45:42 Uhr:

Zitat:

@Ich kann alles schrieb am 1. Oktober 2018 um 20:39:45 Uhr:

Na dann guck doch erst mal wer es war...........

Wird sich vermutlich als schwierig herausstellen, wenn der Arbeitnehmer sich entscheiden sollte es dem Arbeitgeber nicht zu melden (was nahe liegt) oder er es ihm meldet, dieser sich jedoch querstellt und Einsicht in die Videoüberwachungen verweigert (was ebenfalls nahe liegt).

Wieder so ein Ding mit hätte wenn und aber.

Mir als Otto normal wäre es egal wo mein Auto stand wenn es Beschädigt wurde.

Firmengelände hin oder her, bevor ich den Schaden aus eigener Tasche zahlen müsste, würde ich meinem Chef die Sache erklären und darauf drängen die Videos einsehen zu dürfen.

Ist denn das verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Chef so schlecht?

Am ende bleibt dann nur eins, wo kein Kläger da kein Richter.

Was für Ansprüche sollte der Geschädigte denn gegen den Arbeitgeber haben?

Angenommen es könnte passiert gewesen sein, dann würde ich eine Antwort gewusst haben können. :eek:

Da es aber nur ein hypothetisches Denkspiel sei, müsstest Du erst meine Nachfrage erraten haben, die sich auf den einen ganz entscheidenen Punkt bezöge, der in deinem Eingangsbeitrag sträflicherweise leider fehlt. :)

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 1. Oktober 2018 um 21:23:36 Uhr:

Was für Ansprüche sollte der Geschädigte denn gegen den Arbeitgeber haben?

Nachdem der TE auf dem Firmengelände rumgurkte, werden da wohl noch mehr Angestellte mit PKW der privaten Art auch herumgurken. Ist auch egal. Der Schaden war ein Parkschaden welcher VIELLEICHT auf dem Firmengelände passiert ist. Auch diesen Fragen muss sich der TE stellen.

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Dann gibt es das ganze Theater nicht!

Zitat:

@tgm11 schrieb am 1. Oktober 2018 um 20:45:42 Uhr:

Zitat:

@Ich kann alles schrieb am 1. Oktober 2018 um 20:39:45 Uhr:

Na dann guck doch erst mal wer es war...........

Wird sich vermutlich als schwierig herausstellen, wenn der Arbeitnehmer sich entscheiden sollte es dem Arbeitgeber nicht zu melden (was nahe liegt) oder er es ihm meldet, dieser sich jedoch querstellt und Einsicht in die Videoüberwachungen verweigert (was ebenfalls nahe liegt).

Naja, da wird sich doch ein Grund finden lassen, warum ich da mal drauf gucken will. Wir wissen ja nicht wie gross der Laden ist und ob nur der Chef die Finger auf den Videos hat..............

Na dann will ich mal versuchen eine Antwort zu finden, wenn angenommen der Chef den Arbeitnehmer sonst einen Firmenwagen zur Verfügung stellt, dann geht der AN das Risiko auf eigene Gefahr ein und es wäre ein privater Vollkaskoschaden der eigenen Versicherung. Wenn der AN immer während der Arbeit mit seinem Privatwagen fahren muss und der Chef es auch nicht einsieht eine km Pauschale für die Arbeitsfahrten zu zahlen (hierbei unabhängig ob es sich auf dem Gelände oder außerhalb befindet) dann trägt der Chef die Kosten eines Kaskoschadens (nur in der Arbeitszeit, nicht bei der Anreise, dort macht der AN die Kosten beim Finanzamt steuerlich geltend). Sobald er die Möglichkeit zur Erstattung der Fahrtkosten der Fahren mit dem Privatwagen während der Arbeitszeit gibt, sind in der Pauschale auch die Versicherung und die Kosten enthalten. Ich hoffe ich habe es rüber bringen können.

Kleiner Tipp. Der Datenschutzbeauftragte NRW hat in meinem früheren Unternehmen untersagt derartige Daten länger als 48 Std zu speichern.

 

Also. Butter bei die Chef oder auf die Aufnahmen verzichten.

Zitat:

@pokalgolf schrieb am 2. Oktober 2018 um 15:27:51 Uhr:

Kleiner Tipp. Der Datenschutzbeauftragte NRW hat in meinem früheren Unternehmen untersagt derartige Daten länger als 48 Std zu speichern.

 

Also. Butter bei die Chef oder auf die Aufnahmen verzichten.

Na dann, zu spät ;)

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