parkschaden, abrechnen oder offiziel machen lassen

Mercedes C-Klasse W204

hallo zusammen
am freitag hat eine dame beim ausparken mein auto beschädigt, stoßstange steht etwas seitlich ab und ist verkratzt

was meint ihr soll ich über kostenvoranschlag abrechnen und es so machen lassen oder zur mb werkstatt ?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von TAXI IXAT


1. Gutachten machen lassen
2. Rechtschutz übergeben
3. Fiktiv über Gutachten abrechnen, d. h. zuerst mal Geld aufs Konto
4. Günstig und fachgerecht reparieren lassen, ggf. Gebrauchtteile
5. Vom Gutachter Reparatur bestätigen lassen und auch der eigenen Versicherung melden
6. Nutzungsausfall geltend machen
7. Differenz, ca. 600 - 700 €, in Urlaubskasse

Schönen Urlaub!

Nutzungsausfall gibt es bei fiktiver Abrechnung nicht.

Er bekommt auch nur den Netto Betrag ausgezahlt, die MWSt. gibt es erst, wenn der Nachweis der Reparatur erbracht wird.

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Zitat:

Original geschrieben von TAXI IXAT


7. Differenz, ca. 600 - 700 €, in Urlaubskasse

Schönen Urlaub!

Das Geld zahlen wir (Versicherungsnehmer) alle gern, damit dein Schaden beseitigt wird und du obendrein noch einen schönen Urlaub hast. Das bist du uns wert !!😎😎

Zitat:

Original geschrieben von bikendrifter



Zitat:

Original geschrieben von TAXI IXAT


1. Gutachten machen lassen
2. Rechtschutz übergeben
3. Fiktiv über Gutachten abrechnen, d. h. zuerst mal Geld aufs Konto
4. Günstig und fachgerecht reparieren lassen, ggf. Gebrauchtteile
5. Vom Gutachter Reparatur bestätigen lassen und auch der eigenen Versicherung melden
6. Nutzungsausfall geltend machen
7. Differenz, ca. 600 - 700 €, in Urlaubskasse

Schönen Urlaub!

Nutzungsausfall gibt es bei fiktiver Abrechnung nicht.
Er bekommt auch nur den Netto Betrag ausgezahlt, die MWSt. gibt es erst, wenn der Nachweis der Reparatur erbracht wird.

Lies doch nochmal genau ab Punkt 4, und überdenke nochmal Deine Antwort.

MfG

Zitat:

Original geschrieben von achtklässler



Zitat:

Original geschrieben von TAXI IXAT


7. Differenz, ca. 600 - 700 €, in Urlaubskasse

Schönen Urlaub!

Das Geld zahlen wir (Versicherungsnehmer) alle gern, damit dein Schaden beseitigt wird und du obendrein noch einen schönen Urlaub hast. Das bist du uns wert !!😎😎

Das ist Schmerzensgeld, weil der schöne neue Wagen kaputt ist.

MfG

Zitat:

Original geschrieben von torty666


Das ist Schmerzensgeld, weil der schöne neue Wagen kaputt ist.

Der Wagen ist nach dem Sommer 5 Jahre alt 😉

Wenn du Geld für den Urlaub brauchst...Kostenvoranschlag machen lassen...an die Versicherung von der Dame schicken. Wenn die Versicherung diesen annimmt...auszahlen lassen. ( ohne Nutzungsausfall und ohne Mehrwertsteuer) und in den Urlaub fahren.

Wenn dich die Bagatelle stört...ab in die Werkstatt...Abtretungserklärung machen...Leihwagen nehmen...dein Auto wieder abholen...alles ist wie vorher, und hast keine Stress für Briefmarken kaufen um irgendwas wohin zu schicken.

Gruss

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Zitat:

Original geschrieben von HavannaClub



Zitat:

Original geschrieben von torty666


Das ist Schmerzensgeld, weil der schöne neue Wagen kaputt ist.
Der Wagen ist nach dem Sommer 5 Jahre alt 😉

Der TE hat den Wagen erst vor ein paar Wochen gekauft. Aber für Dich präzisiere ich:

..weil der schöne, vor kurzem neu gekaufte Wagen.....

Zitat:

Wenn du Geld für den Urlaub brauchst...Kostenvoranschlag machen lassen...an die Versicherung von der Dame schicken. Wenn die Versicherung diesen annimmt...auszahlen lassen. ( ohne Nutzungsausfall und ohne Mehrwertsteuer) und in den Urlaub fahren.

Mein Urlaub ist bereits bezahlt, dafür gehe ich arbeiten (u.a.).

Ausserdem ist mein Auto nicht angefahren worden.

Zitat:

Wenn dich die Bagatelle stört...ab in die Werkstatt...Abtretungserklärung machen...Leihwagen nehmen...dein Auto wieder abholen...alles ist wie vorher, und hast keine Stress für Briefmarken kaufen um irgendwas wohin zu schicken.

Wenns mein Wagen wäre, wäre ich schon längst beim Anwalt gewesen.

Und für eine Bagtelle halte ich das nicht.

Und zum Schluß, wer andere Autos anfährt soll auch bezahlen.

MfG

Die Einschätzung oblingt doch dem TE was er tut....rege dich nicht so auf...das geht auf´s Herz 😉 torty666

Gruss

Zitat:

Original geschrieben von HavannaClub


Die Einschätzung oblingt doch dem TE was er tut....rege dich nicht so auf...das geht auf´s Herz 😉 torty666

Wie kommst Du drauf dass ich mich aufrege?

Ich sitze hier schön auf dem Balkon in der Sonne, in 2 Tagen ist langes Wochenende, in 4 Wochen gehts in den Urlaub 😁
Ich bin sowas von entspannt. 😎

MfG

Zitat:

Original geschrieben von bikendrifter



Zitat:

Original geschrieben von TAXI IXAT


1. Gutachten machen lassen
2. Rechtschutz übergeben
3. Fiktiv über Gutachten abrechnen, d. h. zuerst mal Geld aufs Konto
4. Günstig und fachgerecht reparieren lassen, ggf. Gebrauchtteile
5. Vom Gutachter Reparatur bestätigen lassen und auch der eigenen Versicherung melden
6. Nutzungsausfall geltend machen
7. Differenz, ca. 600 - 700 €, in Urlaubskasse

Schönen Urlaub!

Nutzungsausfall gibt es bei fiktiver Abrechnung nicht.
Er bekommt auch nur den Netto Betrag ausgezahlt, die MWSt. gibt es erst, wenn der Nachweis der Reparatur erbracht wird.

Man achte auf die Reihenfolge.

Nutzungsausfall gibt es auch bei Abrechnung auf Gutachtenbasis - mit Reparaturnachweis.

Um bei einem Kasko-Schaden nicht die Einrede eines Vorschadens zu haben, empfiehlt sich die erfolgte Reparatur auch der eigenen Kasko-Versicherung zu melden.

Die Mehrwertsteuer gibt es ohnehin nicht, da Umsatzsteuer ./. Vorsteuer = Mehrwertsteuer - also gibt es die Umsatzsteuer! - außer bei gewerblichen Fahrzeugen, da zahlt die Versicherung nur den Netto-Betrag, da im Falle einer Reparatur u. U. die anfallende Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend gemacht werden kann.

Hallo,

soweit es anhand der Bilder zu beurteilen ist, ist in der waagerechten Fläche des Stoßfängers ein Knick, somit ist mindestens der Stoßfänger und der Pralldämpfer zu erneuern. Es ist hier sinnvoll unter den Stoßfänger zu schauen ob noch mehr beschädigt ist.
Der Schaden liegt somit deutlich über der Bagatellgrenze(die in der Praxis bei ca. 750,- Euro liegt), also ab zu Dekra Gutachten machen lassen! Das hat auch den Vorteil daß eine ggf. anfallende Wertminderung festgestellt wird, die dann auch durch die Versicherung reguliert wird.
Die Versicherung reguliert i.d.R. dann erstmal die netto Reparaturkosten. Dann mußt man selbst wissen ob man so weiterfährt, eine günstige Reparatur wählt oder zu MB geht.
Bei Nachweis der Reparatur ohne Rechnung bekommt man noch den Nutzungsausfall bezahlt.
Wenn man selbst repariert und Teile kauft, ist die Steuer für die Teile die man mit Rechnung nachweisen kann, noch einzufordern.
Bei Reparatur in der Fachwerkstatt wird die Versicherung die Rechnung zahlen.

Gruß

hallo zusammen
erstmal danke für die zahlreichen antworten, also so dringend benötige ich das geld nun nicht da können einige ganz beruhigt sein und eine versicherung nutze ich auch nicht aus, mir wäre es auch lieber gewesen es wäre nicht passiert, soviel dazu

nun gestern hat mich schon die versicherung des verursachers " direkt line " angerufen und der herr meinte ich solle einen kostenvoranschlag mit fotos wo das nummernschild zu sehen ist machen lassen, daraufhin habe ich gefragt ob die versicherung die kosten übernimmt und er meinte " ja "
heute habe ich einen termin bei mb und dann weiß ich ja wie hoch der schaden ist und dann werde ich überlegen ob ich es dort reparieren lasse, das wäre natürlich für die versicherung teuerer als wenn ich es auszahlen lasse und in die urlaubskasse lege, nur um den herrn zu beruhigen der meinte das er als versicherungsnehmer geschädigt würde " zwinker "
ich halte euch auf dem laufenden

also heute war ich bei der mercedes niederlassung und habe einen kva bekommen, die stoßstange ist gestaucht und der schaden ist inclusiv mws. 1420 euro plus den kva 110 euro die ja hoffentlich von der direct line versicherung erstattet bekomme

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