Parkrempler! Was tue ich jetzt?

Volvo V70 1 (L)

Hallo an Euch,

mein Vater und Ich waren vorhin mit dem Volvo unterwegs und haben einen Parkplatz angesteuert. Auf dem Parkplatz angekommen will mein Vater grade in die freie Parkbucht einscheren. Vorne rechts in der Parklücke steht ein VW Golf neben uns, welcher zurücksetzt und nicht zurückschaut. Wir sind der festen Überzeugung, dass mein Vater den Wagen vorher zum stehen brachte. Der Golffahrer krachte dann dementsprechend mit dem Kotflügel und dem Reifen in unsere Stoßstange. Der Schaden ist jetzt kein großer, bis auf abgeplatzter Lack bei uns und bei dem Beteiligten eine leichte Delle im Kotflügel. Da der Golffahrer es nicht einsah, dass er unaufmerksam zurücksetzte und auch nicht bereit war uns seine Adresse und die Versicherung mitzuteilen rief ich die Polizei. Nachdem diese angekommen war, machte jeder seine Aussage. Ich war Beifahrer bei meinem Vater und hab dann ebenfalls eine Aussage gemacht. Der Andere behauptete aber jedoch vor den Beamten, dass mein Vater Ihm voll rein gefahren wär. Und wie es so ist, konnte die Polizei nicht feststellen, wer nun der Verursacher ist. Personalien wurden aufgenommen und der Unfallhergang notiert.
Die Polizei teilte mit, dass alle Beteiligten Post vom Landkreis bekommen und ein Bußgeld verhängt wird. Falls der Golffahrer schuld ist, muss er mit ca. 100 Euro und 1 Punkt rechnen. Ist mein Vater schuld, muss er mit 20 - 30 Euro Bußgeld rechnen.

Sind nach der Protokollierung sofort zum Volvo Händler gefahren. Der wird jetzt den Kostenvoranschlag machen und teilte mit, dass die Stoßstange komplett demontiert werden, lackiert und wieder montiert werden muss.

Wie gehen wir jetzt mit dem Sachverhalt weiter vor?
Bilder vom Schaden sind gemacht und gedruckt. Das Anzeigenprotokoll haben wir als Durchschrift von der Polizei erhalten.
Würde mich freuen, wenn jemand Rat weiß.

Grüße Marius

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Beste Antwort im Thema

Die TK nicht- die VK schon. Aber so wie es sich schildert, behauptet der Unfallgegner ja etwas ganz anderes, damit wäre die eigene Haftpflichtversicherung in der Leistungspflicht. Und die haben schon ein Interesse daran, eine Zahlung abzuwenden. Also werden sie alle Beteiligten anhören und dann ggf. auch die Zahlung ablehnen. Je nach Sachlage bestellt die eigene oder die gegnerische Versicherung auch auf eigene Kosten einen KFZ-Sachverständigen, der möglicherweise an Hand der Unfallspuren auch noch feststellen kann, welches Fahrzeug sich in welche Richtung bewegt hat und welche Aussage damit glaubwürdig ist. In jedem Fall sofort beide Versicherungen über den Unfall benachrichtigen. Das Tätigwerden der Gesellschaften kostet Dich keinen Cent so oder so und die Gesellschaften über den Unfall unverzüglich zu informiereren ist sowieso eine Obliegenheit des VS-Nehmers.

Wichtig ist, hier nicht gleich den Unfallgegner ungefragt zu verklagen, in diesem Fall ist nämlich die eigene Versicherung komplett aus der Haftung für die Prozesskosten raus. Deshalb würde ich immer empfehlen, die Sachlage erst den Gesellschaften zu schildern mit dem Hinweis, dass man sich die Ablehnung der Auszahlung an den Unfallgegner vorbehält und dann kann man immernoch zum Anwalt rennen, wenn die Versicherung nicht so entscheidet, wie man es für richtig hält. Der Anwalt will prinzipiell erstmal auch nur eins- eigenes Honorar generieren und da macht der auch mit Vorliebe irgendwelche Beratungen und Schriftsätze, auch wenn die Beweislage eigentlich ungünstig ist und Du am Ende alles selber zahlen musst.

Weitere Zeugen zu finden, wäre natürlich ratsam, aber prinzipiell hast Du ja erst einmal einen Zeugen, ob der Dein Vater ist oder nicht, spielt nur sekundär eine Rolle, da der Unfallgegner gar keinen Zeugen für seine völlig abweichende Schilderung des Hergangs hat.

Prinzipiell gilt auf einem Supermarktparkplatz aber uneingeschränkt und insbesondere der Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme und damit werden Unfallschäden nach der derzeitigen Rechtsprechung in den allermeisten Fällen geteilt- vielleicht nicht unbedingt 50:50 aber selbst 90:10 bedeutet natürlich ein Ärgernis, weil damit ein rabattrelevanter Haftpflichtschaden vorliegt. Darauf solltest Du Dich in jedem Fall einstellen.

Achso und selbst wenn die eigene Versicherung am Ende doch bezahlt, ist damit der Rabatt noch nicht verloren. Du kannst immernoch den Schaden von der Versicherung zurückkaufen für eine Zeit von sechs Monaten- ohne dass Dir dadurch irgend ein Nachteil entsteht. Du siehst, es hat keinerlei Nachteile die Versicherung erst einmal machen zu lassen und derweil ganz in Ruhe nach einem Zeugen zu suchen, denn das ist das einzige, was Dir vielleicht später noch zusätzlich helfen kann.

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Zitat:

Original geschrieben von VolvoV701998


Hallo an Euch,

mein Vater und Ich waren vorhin mit dem Volvo unterwegs und haben einen Parkplatz angesteuert. Auf dem Parkplatz angekommen will mein Vater grade in die freie Parkbucht einscheren. Vorne rechts in der Parklücke steht ein VW Golf neben uns, welcher zurücksetzt und nicht zurückschaut. Wir sind der festen Überzeugung, dass mein Vater den Wagen vorher zum stehen brachte. Der Golffahrer krachte dann dementsprechend mit dem Kotflügel und dem Reifen in unsere Stoßstange. Der Schaden ist jetzt kein großer, bis auf abgeplatzter Lack bei uns und bei dem Beteiligten eine leichte Delle im Kotflügel. Da der Golffahrer es nicht einsah, dass er unaufmerksam zurücksetzte und auch nicht bereit war uns seine Adresse und die Versicherung mitzuteilen rief ich die Polizei. Nachdem diese angekommen war, machte jeder seine Aussage. Ich war Beifahrer bei meinem Vater und hab dann ebenfalls eine Aussage gemacht. Der Andere behauptete aber jedoch vor den Beamten, dass mein Vater Ihm voll rein gefahren wär. Und wie es so ist, konnte die Polizei nicht feststellen, wer nun der Verursacher ist. Personalien wurden aufgenommen und der Unfallhergang notiert.
Die Polizei teilte mit, dass alle Beteiligten Post vom Landkreis bekommen und ein Bußgeld verhängt wird. Falls der Golffahrer schuld ist, muss er mit ca. 100 Euro und 1 Punkt rechnen. Ist mein Vater schuld, muss er mit 20 - 30 Euro Bußgeld rechnen.

Sind nach der Protokollierung sofort zum Volvo Händler gefahren. Der wird jetzt den Kostenvoranschlag machen und teilte mit, dass die Stoßstange komplett demontiert werden, lackiert und wieder montiert werden muss.

Wie gehen wir jetzt mit dem Sachverhalt weiter vor?
Bilder vom Schaden sind gemacht und gedruckt. Das Anzeigenprotokoll haben wir als Durchschrift von der Polizei erhalten.
Würde mich freuen, wenn jemand Rat weiß.

Grüße Marius

Moin

Ich würde einen Fachanwalt einschalten

Zitat:

Original geschrieben von peterturbo745


Moin

Ich würde einen Fachanwalt einschalten

Jaaaaaa,direkt den Gegner verklagen!

Der soll NIE wieder im Straßenverkehr unterwegs sein und im Knast verrotten.

(Achtung,Sarkasmus!)
Das direkte Einschalten eines Anwaltes wegen so einer Lappalie finde ich PEINLICH.

Versicherung des Unfallgegners und eigene Versicherung benachrichtigen. Die kümmern sich um alles. Die Versicherungen schicken den Beteiligten und den Zeugen entsprechende Formulare zu, worin der Unfallhergang geschildert werden soll. Danach werden diese nach Sachlage entscheiden. Du kannst die Versicherung anweisen, nicht ohne vorherige Rückfrage zu leisten. Gibt es Unstimmigkeiten zwischen den Gesellschaften, übernimmt im Zweifel auch Deine Versicherung die Kosten für den Rechtsstreit. Wenn die Versicherung nicht in Deinem Interesse entscheidet, kannst Du immernoch den Rechtsweg bestreiten.

Wenn Du nicht weißt, wo der Unfallgegner versichert ist, melde Dich beim GDV unter Angabe des Kennzeichens, die können Dir die Gesellschaft mitteilen.

Lappalie ja- das mag schon sein, aber ein Unfallgegner der gleich vor Ort vor der Polizei anfängt zu lügen, mit dem wird man sich wohl kaum gütlich einigen können- daher sollte man schon schaun, dass man nicht ins Hintertreffen gerät.

Vielen Dank schon mal an euch. Anwälte sollten unserer Meinung nach der letzte Weg zur Feststellung der Schuld sein. ( Wenn überhaupt) Die reiben sich doch nur die Hände nach solch minimalen Schäden. Andererseits ist es echt unfassbar, wie dreist der Unfallgegner sich verhalten hat.

Zitat:

Original geschrieben von VolvoV701998


Anwälte sollten unserer Meinung nach der letzte Weg zur Feststellung der Schuld sein.

anwälte stellen keine schuld fest!

das machen richter und staatsanwälte - in eurem fall werden sich die anwälte höchstens nurnoch um die prozentuale verteilung der schuld streiten!

Zitat:

...nach solch minimalen Schäden.

also 500-700€ die das lackieren der stoßstange kosten wird - würde ich nicht als "minimal" bezeichnen! 😰

aber ihr solltet euch schonmal darauf einstellen, dass ihr eine teilschuld erhaltet - damit nur einen teil eures schadens ersetzt und zusätzlich noch einen teil der schäden am gegnerischen fahrzeug bezahlen müsst und sofern ihr den schaden nicht von eurer versicherung zurück kauft auch noch hochgestuft werdet.

Wenn Aussage gegen Aussage steht, hilft dir ein Anwalt auch nicht viel. Dann bleibt jeder auf seinen Kosten sitzen. Falls ihr keine Rechtsschutzversicherung habt, kommen noch die Kosten für den Anwalt dazu. Gibts denn keine neutrale Zeugen für den Vorfall? Dann sieht das Ganze schon anders aus.
Auch bei kleineren Schäden würde ich mit guten Erfolgsaussichten immer einen Anwalt einschalten. Da bin ich komplett schmerzfrei.🙂 Inzwischen ist bei meinem 8er jeder Lackschaden für die gegnerische Versicherung ein wirtschaftlicher Totalschaden mit entsprechend komplizierter und teilweise unverschämter Schadensabwicklung.
Falls bei euch die Stoßstange teilweise erneutert wird, dazu die Neulackierung, bist Du schnell bei einer Schadenhöhe von über 1000,- Euro. Das könnte für die Versicherung schon ein wirtschaftlicher Totalschaden sein.

Mir wäre das alles viel zu aufwendig.....aber wenn man die Zeit hat....🙂

Ich finde die Bilder nicht so aussagekräftig, aber das kann doch sicherlich gut in einer Lackiererei gemacht werden....

500-600€, finde ich übertrieben.....

Wenn das nicht im Glaspalast gemacht wird, biste sicher mit 200€ dabei....

Man kann nicht sein ganzes Leben versichern.....🙂

Ich denke mal, ihr habt einen Versicherungsberater.

Dort hin gehen, den "Fall" schildern, die Papiere von der Polizei kopieren und Kopie beim Berater lassen.

Den Rest regelt für gewöhnlich die Versicherung.

Zitat:

Original geschrieben von Lucky cd


Den Rest regelt für gewöhnlich die Versicherung.

'für gewöhnlich' hat die eigene Versicherung nichts damit zu tun wie man seinen schaden ersetzt bekommt...

Zitat:

'für gewöhnlich' hat die eigene Versicherung nichts damit zu tun wie man seinen schaden ersetzt bekommt..

Hä? Na sicher hat die eigene Versicherung damit zu tun... 😕

1. Wenn Teilkasko, dann ist da die Frage der Selbstbeteiligung, und...

2. Sind Versicherer auch daran interessiert nicht leisten zu müssen, wenn bei dem gegnerischen Schaden einige Fragen auftauchen. Ich hatte selbst solch einen Fall, und da hat meine Versicherung SEHR dabei geholfen, den fragwürdigen Sachverhalt aufzuklären.

Ist ja nicht so, das da nur "Abzocker" arbeiten.

Ich schließe mich der Meinung an, erstmal mit dem persönlichen Versicherungsbetreuer zu sprechen und alle Karten auf den Tisch zu legen. 😉

Gruß
Benny

Zitat:

Original geschrieben von Volvorus



1. Wenn Teilkasko, dann ist da die Frage der Selbstbeteiligung, und...

dann erklär uns allen doch mal bitte, WO hier die teilkasko eintrittspflichtig wäre!

Zitat:

2. Sind Versicherer auch daran interessiert nicht leisten zu müssen, wenn bei dem gegnerischen Schaden einige Fragen auftauchen.

und WAS hat die abwehr unberechtigter Forderungen damit zu tun, wie der geschädigte sein Geld erhält? Richtig - nämlich nichts!

Die TK nicht- die VK schon. Aber so wie es sich schildert, behauptet der Unfallgegner ja etwas ganz anderes, damit wäre die eigene Haftpflichtversicherung in der Leistungspflicht. Und die haben schon ein Interesse daran, eine Zahlung abzuwenden. Also werden sie alle Beteiligten anhören und dann ggf. auch die Zahlung ablehnen. Je nach Sachlage bestellt die eigene oder die gegnerische Versicherung auch auf eigene Kosten einen KFZ-Sachverständigen, der möglicherweise an Hand der Unfallspuren auch noch feststellen kann, welches Fahrzeug sich in welche Richtung bewegt hat und welche Aussage damit glaubwürdig ist. In jedem Fall sofort beide Versicherungen über den Unfall benachrichtigen. Das Tätigwerden der Gesellschaften kostet Dich keinen Cent so oder so und die Gesellschaften über den Unfall unverzüglich zu informiereren ist sowieso eine Obliegenheit des VS-Nehmers.

Wichtig ist, hier nicht gleich den Unfallgegner ungefragt zu verklagen, in diesem Fall ist nämlich die eigene Versicherung komplett aus der Haftung für die Prozesskosten raus. Deshalb würde ich immer empfehlen, die Sachlage erst den Gesellschaften zu schildern mit dem Hinweis, dass man sich die Ablehnung der Auszahlung an den Unfallgegner vorbehält und dann kann man immernoch zum Anwalt rennen, wenn die Versicherung nicht so entscheidet, wie man es für richtig hält. Der Anwalt will prinzipiell erstmal auch nur eins- eigenes Honorar generieren und da macht der auch mit Vorliebe irgendwelche Beratungen und Schriftsätze, auch wenn die Beweislage eigentlich ungünstig ist und Du am Ende alles selber zahlen musst.

Weitere Zeugen zu finden, wäre natürlich ratsam, aber prinzipiell hast Du ja erst einmal einen Zeugen, ob der Dein Vater ist oder nicht, spielt nur sekundär eine Rolle, da der Unfallgegner gar keinen Zeugen für seine völlig abweichende Schilderung des Hergangs hat.

Prinzipiell gilt auf einem Supermarktparkplatz aber uneingeschränkt und insbesondere der Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme und damit werden Unfallschäden nach der derzeitigen Rechtsprechung in den allermeisten Fällen geteilt- vielleicht nicht unbedingt 50:50 aber selbst 90:10 bedeutet natürlich ein Ärgernis, weil damit ein rabattrelevanter Haftpflichtschaden vorliegt. Darauf solltest Du Dich in jedem Fall einstellen.

Achso und selbst wenn die eigene Versicherung am Ende doch bezahlt, ist damit der Rabatt noch nicht verloren. Du kannst immernoch den Schaden von der Versicherung zurückkaufen für eine Zeit von sechs Monaten- ohne dass Dir dadurch irgend ein Nachteil entsteht. Du siehst, es hat keinerlei Nachteile die Versicherung erst einmal machen zu lassen und derweil ganz in Ruhe nach einem Zeugen zu suchen, denn das ist das einzige, was Dir vielleicht später noch zusätzlich helfen kann.

Völlig korrekt und erschöpfend beantwortet!

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