parkrempler -Verursacher hat nur zettel hinterlassen
Hallo meiner Freundin ist heute beim ausparken jemand ins Auto gefahren und hat einen zettel mit Telefonnummer hinterlassen haben bis jetzt noch keine versicherungsdaten da das auto auf ihren Mann zugelassen ist und sie es nicht weiß bei wem versichert.wie sollte weiter vorgegangen werden. Danke
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Sause4711 schrieb am 24. April 2016 um 11:16:42 Uhr:
Danke für die Aufklärung!...und noch ein lautes "Pfui" an alle, die meinen, man muss direkt eine Anzeige wegen Fahrerflucht erstatten oder damit drohen muss. Der nächste spart sich den Zettel...
Sehe ich anders, Zettel ist ja ersteinmal ok, aber wenn dann bei der Nummer Funkstille herscht und ein Ehemann mit ins Spiel kommt, der plötzlich noch mal alles begutachten möchte (wozu??). Man plötzlich das eigene Kennzeichen nicht weiß und die Haftpflichtversicherung unbekannt bleibt. Ja, dann würde ich auch mal erwähnen, dass die Sache auch auf die harte Tour zu klären geht.😛😉
58 Antworten
Entschuldigt meine Leseschwäche: Wo finde ich denn, dass der Verursacher in irgendeiner Form rumgezickt hat?
@TE: ein aktueller Status quo wäre mal interessant.
Zitat:
@Sause4711 schrieb am 25. April 2016 um 21:09:46 Uhr:
Entschuldigt meine Leseschwäche: Wo finde ich denn, dass der Verursacher in irgendeiner Form rumgezickt hat?@TE: ein aktueller Status quo wäre mal interessant.
http://www.motor-talk.de/.../...-zettel-hinterlassen-t5669455.html?...
Das könnte man so auslegen. Da am eigenen Fahrzeug nichts dran ist, wird pauschal erst mal ein Schaden am anderen Fahrzeug in Zweifel gezogen.
Zitat:
@AS60 schrieb am 27. April 2016 um 13:17:33 Uhr:
Zitat:
@Sause4711 schrieb am 25. April 2016 um 21:09:46 Uhr:
Entschuldigt meine Leseschwäche: Wo finde ich denn, dass der Verursacher in irgendeiner Form rumgezickt hat?@TE: ein aktueller Status quo wäre mal interessant.
http://www.motor-talk.de/.../...-zettel-hinterlassen-t5669455.html?...
Das könnte man so auslegen. Da am eigenen Fahrzeug nichts dran ist, wird pauschal erst mal ein Schaden am anderen Fahrzeug in Zweifel gezogen.
vielleicht will er es auch begutachten um es aus eigener Tasche bezahlen zu wollen. Soll sich der TE doch mal anhören was er will.
Zur Rennleitung laufen wird nichts bringen. Zettel wurde ja hinterlassen und ein Kontakt wurde hergestellt. Der Rest ist eine rein zivilrechtliche Angelegenheit.
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Deinen Paragraphen kannste stecken lassen.
Der Verursacher hat seine Kontaktdaten hinterlassen, der Kontakt wurde bereits erfolgreich hergestellt.
Ausserordentlich unwahrscheinlich (ich würde eine Wahrscheinlichkeit von ca. 0% vermuten), dass irgendein Staatsanwalt nun wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort Ermittlungen aufnimmt (wäre auch vollkommen sinnbefreit).
Die Drohung dürfte daher ins Leere laufen.
Alles was ab jetzt läuft, muss daher auf zivilem Weg laufen.
Selbstverständlich kann er noch Strafanzeige stellen. Der Tatbestand ist ja nach wie vor im Raum. Wenn allerdings kein Schaden entstanden ist , idR auch unter 50€, wird allerdings wegen Geringfügigkeit eingestellt.
Natürlich kann er Strafanzeige stellen, bestreitet keiner.
Jeder Bürger hat jederzeit das Recht jeden anzuzeigen, das sollte bekannt sein.
Wäre hier aber schade ums Papier und um die Zeit, da die Ermittlungen in diesem Fall wohl schneller eingestellt werden, als der TE die Anzeige aufgeben konnte.
Und wieso wenn ich fragen darf ?
Weil in der vorliegenden Konstellation an der Verfolgung des Straftatbestandes "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" keinerlei öffentliches Interesse mehr besteht da
a) sich der Verursacher bereits als solcher zu erkennen gegeben hat
b) die Kommunikation der beiden beteiligten Parteien miteinander bereits am Tag des Geschehens angelaufen ist.
Bliebe lediglich der "Formfehler" Zettel anstatt persönlich übrig.
Ein Verfahren würde umgehend eingestellt, glaubs oder lass es.
Lies mal den vollständigen Gesetzestext, zumindest aber den folgenden Satz, den ich hier zitiere:
"(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er 1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
..."
Formell liegt hier definitiv die Unfallflucht vor. Aber ich bin auch der Meinung dass die Sache durch die StA eingestellt wird. Hauptaugenmerk des 142 liegt auf dem zivilrechtlichen Anspruch des Geschädigten. Und der scheint hier gesichert durch den Kontakt der durch den nicht ausreichenden Zettel zu Stande gekommen ist. Aber vielleicht gibt's ja auch Staatsanwälte die trotz dessen Ermittlungen einleiten. Wer weiß das schon. Glauben tu ich es auch nicht.
Durch eine Anzeigenerstattung hat die Verursacherin zumindest das Gefühl dass sie bestraft werden könnte. Wer darauf wert legt......
Selbstverständlich wird es keine wirklichen Ermittlungen geben und eingestellt werden , da ja die Identität bekannt ist.
Übrigens matsches ist der 142 ein Offizialdelikt. Worauf du abgezielt hast in deiner Begründung mit
Öffentliches Interesse , bezieht sich auf Antragsdelike.
So what, der TE wird uns ja auf dem laufenden halten.
Zitat:
@VaPi schrieb am 27. April 2016 um 17:07:02 Uhr:
Selbstverständlich wird es keine wirklichen Ermittlungen geben und eingestellt werden , da ja die Identität bekannt ist.
Na siehste, dann sind wir doch der gleichen Meinung.
Ob das ggf. ohne weiteres eingestellt würde, hinge sicher auch vom weiteren Verhalten des Schädigers ab.