Parkrempler,auto geht in Zhalung
Hallo Community,
irgendwie scheint es alles verflucht zu sein :-/
Ich bekomme morgen mein neues Auto und mein altes geht in Zahlung .
Nun ist mir beim ausparken einer an die Stoßstangen gefahren, derjenige ist natürlich abgehauen und hat kein Zettel oder sonst was da gelassen.
Ich natürlich Polizei angerufen und alles geklärt.
Zum Glück sind meine Parkplätze Videoüberwacht und es ist alles auf Band :-D sehr schlau natürlich dann abzuhauen ;-)
also Polizei weiß nun schon mal bescheid wer es war.
Heute war ich in der Werkstatt und hab mir ein Kostenvoranschlag geholt der sich auf fast 1000 Euro bezieht.
nun meine Frage:
wen steht das Geld von der Versicherung zu ?
mir oder mein Autohaus ?
Kaufvertrag für den neuen ist bereits unterschrieben und die in Zahlung ist ebenfalls Vertraglich Festgehalten.
Beste Antwort im Thema
wenn ich sowas lese, krieg ich ein hals. gibt die kiste ab und gut ist.
immer dieses auf biegen und brechen.
wieder ein beweis dafür, dass es mit unserer gesellschaft bergab geht
48 Antworten
Zitat:
@germania47 schrieb am 7. September 2015 um 21:25:11 Uhr:
Meinst Du das wirklich im Ernst?Zitat:
@Frage234 schrieb am 7. September 2015 um 20:17:43 Uhr:
Stimmt, v.a. weil irgendwelche Idioten das Fahrzeug anrempeln und dann abhauen.
Solche haben es durchaus verdient, dass man ihnen zu Leibe rückt und schaut, dass es sie noch möglichst teuer zu stehen kommt, dann lernen sie's vielleicht, beim nächsten Mal einfach dazu zu stehen.
Wenn ja, kein Kommentar.
Würde gegen die Forenregeln verstossen.
Was ist daran so unverständlich? Was kaputt machen und dann abhauen ist ja wohl das Allerletzte. Wenn man es zugibt und dazu steht, kann man natürlich drüber reden.
Ich meinte dass man sich in einem Fall mit Fahrerflucht grundsätzlich alles holen sollte, was einem rechtmäßig zusteht und das ist meiner Ansicht nach die Beseitigung des Schadens, bzw. die Ausbezahlung der Summe oder des Restwerts des Fahrzeugs. Was danach mit dem Fahrzeug geschieht, ist ja wieder eine andere Sache.
Oder hast du in "zu Leibe rücken" mehr reininterpretiert, als sich den Schaden ausbezahlen zu lassen? 😉
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 7. September 2015 um 20:13:42 Uhr:
gibt die kiste ab und gut ist.
immer dieses auf biegen und brechen.
So etwas ist definitiv NICHT die richtige Herangehensweise. Dem Autohaus einen Schaden zu verheimlichen, der erst nach Vertragsabschluss zustande kam, ist ziemlich link. Und gibt man den Schaden an, kann man davon ausgehen, dass das Autohaus mit seinem Preis runtergehen wird, somit bliebe man dann selbst auf dem Schaden sitzen.
Und selbst wenn dem Autohaus der Schaden egal ist, der Verursacher sollte zumindest für seine Fahrerflucht zur Rechenschaft gezogen werden, oder nicht?
Frage234:
Diesen sinnfreien Beitrag habe ich erwartet.
Danke.
Zitat:
@germania47 schrieb am 7. September 2015 um 21:50:34 Uhr:
Frage234:
Diesen sinnfreien Beitrag habe ich erwartet.
Danke.
Ich kann also davon ausgehen, dass du Fahrerflucht grundsätzlich für in Ordnung hältst?
Zitat:
@Frage234 schrieb am 7. September 2015 um 21:53:22 Uhr:
Ich kann also davon ausgehen, dass du Fahrerflucht grundsätzlich für in Ordnung hältst?Zitat:
@germania47 schrieb am 7. September 2015 um 21:50:34 Uhr:
Frage234:
Diesen sinnfreien Beitrag habe ich erwartet.
Danke.
Nein, aber auch keine sinnfreien Kommentare.
Ähnliche Themen
Zitat:
@germania47 schrieb am 7. September 2015 um 21:58:12 Uhr:
Nein, aber auch keine sinnfreien Kommentare.Zitat:
@Frage234 schrieb am 7. September 2015 um 21:53:22 Uhr:
Ich kann also davon ausgehen, dass du Fahrerflucht grundsätzlich für in Ordnung hältst?
Dann zeige mir doch bitte auf, welchen Teil meiner Beiträge du für sinnfrei hältst?
Du selbst hast schließlich schon festgestellt, dass ein Anspruch besteht.
Zitat:
@germania47 schrieb am 7. September 2015 um 19:36:30 Uhr:
Dann hast Du logischerweise nur Anspruch auf Euro 790,--.
Alles andere ist eine ungerechtfertigte Bereicherung.
Wo habe ich etwas anderes behauptet, als diese 790€ (oder was auch immer der Gutachter festlegt) von der gegnerischen Versicherung einzufordern? Wieviel das Autohaus danach noch für das beschädigte Auto bezahlt, steht doch auf einem anderen Blatt.
Ja, in Höhe von 790,--, aber ich wiederhole mich.
Zitat:
@germania47 schrieb am 7. September 2015 um 22:12:53 Uhr:
Ja, in Höhe von 790,--, aber ich wiederhole mich.
Und ich mich auch.
Wenn wir vom exakt gleichen reden, ist doch alles in Ordnung. Hab mich allerhöchstens etwas ungeschickt ausgedrückt, konnte dem Kommentar von phaetoninteresse nur überhaupt nicht zustimmen.
Und auch wenn du jetzt vielleicht einen anderen Eindruck hast, bin ich eher einer, der Fünfe grade sein lässt, wenn mir jemand anders nen Kratzer ins Auto macht und es zugibt. Nur was ich eben gar nicht leiden kann ist Fahrerflucht und die zunehmende Verharmlosung als Kavaliersdelikt...
ich meinte damit nicht, dass der schaden nicht beseitigt werden soll.
ich meinte damit, dass er jetzt nicht noch zig möglichkeiten durchnen soll, wo er eventuell noch 100€ mehr rausbekommt.
gemeint war also ausdrücklich.
wagen abgeben,
790€ angerechnet bekommen,
schadensersatzanspruch an die werkstatt abtreten.
und gut ist. damit ist er so gestellt, als wäre der unfall nicht gestehen. warum will man da mehr.
Naja ich glaube ja immer an das Gute im Menschen und sagen einfach mal das er es nicht mit bekommen hat. Dies hab ich auch der Polizei gesagt. Die waren anschließend nur am lachen und haben gesagt ,, und ob der das mit bekommen hat, wir sehen sowas täglich "
Ich kann ja nur vom Glück reden das der Parkplatz videoüberwacht ist und somit eindeutig ein Täter festgestellt werden konnte.
Naja ich hol morgen den neuen ab und werde es mein Verkäufer berichten was geschehen ist. Sollte sich der Preis nun mindern durch den Unfall werde ich den Bescheid über die Preis Minderung zusammen mit den Kostenvoranschlag bei der Versicherung einreichen und abwarten was passiert. ...
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 7. September 2015 um 23:43:38 Uhr:
ich meinte damit nicht, dass der schaden nicht beseitigt werden soll.ich meinte damit, dass er jetzt nicht noch zig möglichkeiten durchnen soll, wo er eventuell noch 100€ mehr rausbekommt.
gemeint war also ausdrücklich.
wagen abgeben,
790€ angerechnet bekommen,
schadensersatzanspruch an die werkstatt abtreten.und gut ist. damit ist er so gestellt, als wäre der unfall nicht gestehen. warum will man da mehr.
Ok, das klingt schon eher nach einer sinnvollen Vorgehensweise 😉
Aber schenkt man damit nicht einfach dem Autohaus fast 800€ obwohl man selbst den Stress mit der Polizei, der Überwachung etc. hatte? Holen werden die sich das Geld ja wohl so oder so...
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 7. September 2015 um 23:43:38 Uhr:
und gut ist. damit ist er so gestellt, als wäre der unfall nicht gestehen. warum will man da mehr.
Weil wir alle Kapitalisten sind!
Wenn hier im Forum jemand eine Frage stellt, sollte er damit rechnen können, vernünftige Ratschläge zu erhalten.
Hier hat er bisher nur Tipps bekommen, wie er am besten sein Geld verbrennt. Sämtliche "Experten" tönen sofort los, mehr als 790,- € gibt es nicht! Was, bitte, hat der Händlereinkaufspreis mit der Höhe des Schadens zu tun??? Dann der Ratschlag, am besten den Schaden an den Händler abtreten.
Der lacht sich schlapp. er hat dann wahrscheinlich nicht nur das Auto umsonst, sondern noch ein paar Taler obendrauf.
Also, TE, den Schaden selbst ersetzen lassen und mit dem Händler evtl. einen neuen Inzahlungnahmepreis aushandeln.
Noch besser:
rrwraith ein Mandat geben.
Der macht aus der Schadenhöhe dann 2000,- €
Die lässt du dir dann auszahlen und vom Händler kriegst du 1790,- € bezahlt.
Better call rrwraith!
Zitat:
@xbx24 schrieb am 7. September 2015 um 23:53:11 Uhr:
Sollte sich der Preis nun mindern durch den Unfall werde ich den Bescheid über die Preis Minderung zusammen mit den Kostenvoranschlag bei der Versicherung einreichen und abwarten was passiert. ...
Warum die Versicherung über den Verkauf informieren? Man muss nicht unbedingt Argumente liefern, wenn das nicht erforderlich ist.
Zitat:
@rrwraith schrieb am 8. September 2015 um 15:09:10 Uhr:
Wenn hier im Forum jemand eine Frage stellt, sollte er damit rechnen können, vernünftige Ratschläge zu erhalten.
Hier hat er bisher nur Tipps bekommen, wie er am besten sein Geld verbrennt. Sämtliche "Experten" tönen sofort los, mehr als 790,- € gibt es nicht! Was, bitte, hat der Händlereinkaufspreis mit der Höhe des Schadens zu tun??? Dann der Ratschlag, am besten den Schaden an den Händler abtreten.
Der lacht sich schlapp. er hat dann wahrscheinlich nicht nur das Auto umsonst, sondern noch ein paar Taler obendrauf.
Also, TE, den Schaden selbst ersetzen lassen und mit dem Händler evtl. einen neuen Inzahlungnahmepreis aushandeln.
So ganz versteh ich die Reaktionen auch nicht...
Das Auto gehört schließlich noch nicht dem Händler. Wenn mir jemand gegen mein Auto fährt und dann meint, mit Fahrerflucht davonzukommen, hat er die Konsequenzen aber sowas von verdient. Und das Geld steht mir zu, nicht dem Händler, der einen mit seinem Inzahlungsnahmepreis wahrscheinlich ohnehin über den Tisch zieht. Schließlich ist man selbst auch derjenige, der auf dem Schaden sitzen bleibt, wenn der Flüchtige nicht aufgefunden wird (Normalfall), der Händler wird wohl kaum Rücksicht nehmen und dann noch die vollen 790€ zahlen...
Wäre der Schädiger von vorneherein geständig und einsichtig, würde ich auch einfach den Deal mit dem Händler machen und mir eine eventuelle Differenz zu den 790€ unter der Hand vom Verursacher auszahlen lassen (was dieser wahrscheinlich dankbar annehmen würde). Aber warum soll man bei Fahrerflucht noch den Selbstlosen spielen?