Parkrempler - 8 Monate altes Auto - Möglichkeiten?

Hallo liebe Mitleser,

mein Auto zieht der ,,Schaden'' magisch an!
In der Vergangenheit hatte ich bereits 2 Marderbisse, und nun kann ich einen Parkrempler mit ins Protokoll aufnehmen.

Der Unfallhergang (siehe Anhang):

Mein Fahrzeug stand auf einer Parkfläche längs zur Fahrtrichtung, beim Ausparkmanöver eines anderen PKW ist es dann zum Zusammenstoß gekommen. Das Fahrzeug ist (nach Schilderung des Verursachers) mit Schritttempo in mein Fahrzeug gerollt. Die Person hat angenommen, dass es nach verlassen der Parklücke im ersten Gang normal in Fahrtrichtung weiterfahren kann, hat jedoch erneut in den Rückwärtsgang geschaltet und mein Fahrzeug getroffen. Dabei ist an meinem Scheinwerfer ein Schaden entstanden, der Stoßfänger ist dabei zerkratzt und durchgebogen worden, sowie der Schweller irreperabel verbogen. Was unterhalb schaden genommen hat muss am Freitag der Gutachter (unabhängig und nicht von der gegnerischen Versicherung) feststellen und bewerten.

Mein Fahrzeug ist ein Polo 6R mit einem Erstzulassungsdatum 11.08.2011.
Laufleistung derzeit liegt bei 9100 km. Zur Ausstattung des betreffenden Bereichs:
-Xenonscheinwerfer
-Scheinwerferreinigungsanlage
-Lackierung in schwarz met.

Geschätzter Schaden liegt zwischen 2000 und 3000€ je nachdem ob das Frntend gebrochen ist.

Neupreis lag bei 21600€.
Der derzeitige Wiederverkaufswert liegt laut mobile.de und anderen Datenbanken bei rund 17k€.

Nun zu meiner eigentlichen Frage:

Welche Möglichkeiten habe ich nun genau?

Meine Beweggründe für die Fragestellung sind hauptsächlich der Wiederverkaufswert sowie die gesamte Prozedur des Wiederverkaufs. Man bekommt zwar soweit ich das bis jetzt erlesen konnte einen gewissen Betrag ,X' der die Wertminderung ausgleichen soll, jedoch wird man auf diese Weise meiner Meinung nach nur schnell abgespeist. Denn das Fahrzeug findet so ja immernoch nicht schneller einen Käufer. Der Punkt ,,reparierter Unfallschaden'' schreckt doch einige potenzielle Käufer ab. Zudem wird das Fahrzeug (da noch in der Garantie) in einer VRG Werkstatt repariert.

Möglichkeit wäre eventuell (habe ich flüchtig von gehört) - das Fahrzeug direkt an einen Autohändler zu verkaufen, dieser repariert das Fahrzeug ich kann mir einen angemessenen Preis aussuchen (je nach Absprache) und habe keine Wiederverkaufssorgen (der Autohändler würde alles übrige mit der gegnerischen Versicherung abcaspern) - ist das eine plausible Möglichkeit? Auch speziell in meinem Fall?

Meine Sorge ist am Ende, dass ich mit einem Unfallwagen dastehe, vielleicht schlappe 1000€ auf die Kralle bekommen habe und das Fahrzeug wie geplant in einem Jahr nicht loswerde mit einer vernünftigen Preisvorstellung. Welche Wege gibt es noch?

Ich bin für jede Hilfe dankbar!
Liebe Grüße

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von thorbi11



Meine Sorge ist am Ende, dass ich mit einem Unfallwagen dastehe, vielleicht schlappe 1000€ auf die Kralle bekommen habe ....

Wenn Du dir das als Wertminderung bei einem Schaden von 3 TSD Euro vorstellst, wird Dich die Realität sehr schnell von dieser Wolke herunterholen.

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Zitat:

Original geschrieben von bigLBA
Um mal ein bischen Licht in die Sache zu bringen wegen der 'schlappen' 1000 €
 
Ein Verwanter hatte seinen Wagen (NP: 27t €) gerade mal drei Wochen, da ist ihm ein Fahranfänger in die Seite (Beifahrer C-Säule) rein. Der Wagen wurde für 18t € repariert, geschweisst, gerichtet, halbe Seite neu lackiert.
Wertminderung weil jetzt Unfallwagen: 600€
So sieht's aus!

Diese Wertminderung ist aber ein echter Witz. Wer schreibt denn so eine völlig abwegige Zahl in sein Gutachten?  

bei so einem Schaden kann aber ganz sicher von einer WM von mindestens 2.000 Euro ausgehen. Da würde ich aber an Stele deines Verwandten noch einmal ganz energisch nachhaken.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Diese Wertminderung ist aber ein echter Witz. Wer schreibt denn so eine völlig abwegige Zahl in sein Gutachten?  

Diese Sorte von Erdenbürgern nennen sich oftmals Kfz-Sachverständige 😎 aber mit ganz klein bisschen Sachverstand und 20 Euronen für einen Gewerbeschein bin ich morgen vielleicht auch einen 😁

Ach ja, und der Anwald, der hier tätig war, war sein Geld auch nicht wert (wenn die Geschichte denn stimmt)

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx
Diese Sorte von Erdenbürgern nennen sich oftmals Kfz-Sachverständige 😎 aber mit ganz klein bisschen Sachverstand und 20 Euronen für einen Gewerbeschein bin ich morgen vielleicht auch einen 😁
 
Ach ja, und der Anwald, der hier tätig war, war sein Geld auch nicht wert (wenn die Geschichte denn stimmt)

Na, hoffentlich war der Sachverständige Erdenbüger nicht von der Versicherung.........😁

k.a. ist der einzige Fall von Wertminderung der mir bekannt ist. Das traurige an diesem Unfall war auch mehr der Zeitpunkt. 18 Jahre alten Scorpio abgegeben, erster Neuwagen und drei Wochen später gleich ein großer *bam*
Der Unfall ist aber auch schon fast 10 Jährchen her.

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...na, dann können ohnehin keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden (Verjährung) !

600€ is aber schon elendig wenig - da habe ich selber ja schon von höheren Summen gehört.

Der Sachverständige der gegnerischen Versicherung, wollte sich mir auch als freier Sachverständiger verkaufen, dabei habe ich zumindestens schonmal keinen Fehler gemacht und den noch ins Haus gebeten.

Wir werden sehen was das Gutachten ergibt, um 16 Uhr nimmt er sich das Fzg unter die Lupe!
Danke für das Beispiel!

Ich weis ja nicht, in welcher Welt ihr so lebt, habe ein anderes Beispiel: Neuwagen, Transportschaden, Schweller unter der B-Säule eingedrückt (wird ausgebeult und verspachtelt), beide Türen ersetzt und beilackiert. Der Wagen ist noch nicht zugelassen, Listenpreis 40t €. Wertminderung: 1000€ glatt (laut Gutachter).

Zitat:

Original geschrieben von thorbi11


Wir werden sehen was das Gutachten ergibt, um 16 Uhr nimmt er sich das Fzg unter die Lupe!

Und, was hat sich ergeben.

16 Uhr ist rum. 😕

Zitat:

Original geschrieben von thorbi11


Das Fahrzeug soll nächsten Januar verkauft werden, sprich das Auto wäre dann 1 1/2 Jahr alt. Somit würden bekannte Vorschäden des Fahrzeuges den Wert schon beträchlich mindern.

ja sicher 😉

der wert wird nahezu NICHT vermindert. beim wiederverkauft machst den haken eben bei "folgende beschädigungen: so´n depp is mir reingerollt, siehe anhang", tackerst die 2 wichtigsten seiten des schriftverkehrs den du jetzt hast ran (rechnung des autohauses und gutachten) und der drop is gelutscht.

leute die tausende euros nachlass wollen wegen ner defekten funzel und ner krummen stosstange DIE GERICHTET wurden sind dann eben irgendwelche fähnchenhändler die nur den preis drücken wollen.

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