Parkplatzfrage

Hallo zusammen,

mich beschäftigt eine Frage, zu der ich gerne mal andere Meinungen hören, bzw. lesen möchte.

Situation: Eine Straße innerorts, keine durchgezogene Mittellinie, man darf nach belieben rechts oder links abbiegen.
Auf der einen Seite sind Parkbuchten mit schrägen Markierungen, in die man bequem hinein fahren kann, ohne weit ausholen zu müssen (siehe link).
https://goo.gl/maps/MQAI0

Nun möchte jemand von der Gegenrichtung aus dort ebenfalls parken, also setzt der seinen Blinker links und wartet, bis er die Straße queren und in die Parkbucht fahren kann.

Nun kommt aber mit dem Gegenverkehr ein anderer, der dort auch parken möchte und fährt einfach in die freie Lücke.

Wer ist hier im Recht?
Derjenige, der links abbiegen will und mit gesetztem Blinker wartet oder derjenige, der aus der "richtigen" Richtung kommt und dem abbiegenden gegenüber ohnehin vorfahrtberechtigt ist?

Nochmal die Eckpunkte:
Die Parkbuchten sind nur von der einen Seite ohne Rangieren befahrbar. Von der Gegenseite kommt man nicht in eine einzelne, freie Lücke, ohne mindestens einmal zu rangieren.
Die Straße hat eine normale, unterbrochene Mittellinie und es herrscht eigentlich immer reger Verkehr.

Beste Antwort im Thema

Recht hin Recht her.
Bei mir würde da die Höflichkeit mit ins Spiel kommen.
Wenn da schon jemand auf der Gegenfahrbahn steht und links blinkt und signalisiert das er die Lücke beansprucht würde ich ihm die Lücke auch gewähren, auch wenn, so wie hier besprochen wurde, ich die Lücke unmittelbar als erster erreicht habe und somit das Recht auf meiner Seite wäre.

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Zitat:

Original geschrieben von Fieldo



Dieses Recht behält er auch wenn er daran vorbeifährt um rückwärts einzuparken.

Aber nur, wenn er sich auf der selben Strassenseite befindet wo die Parkmöglichkeit ist.

Und NICHT auf der anderen Strassenseite.

😕😕

Bitte nicht einzelne Sätze aus dem Zusammenhang herausgelöst zitieren, das könnte den Sinn verfälschen .....😉

Das Recht der Primera Notte 😁 hat der, der zuerst dran ist. Dieses Recht hat Bestand auch wenn er weiterfährt um z.B. rückwärts einzuparken.

Ich habe die übrigens wirklich nicht bewusst als Parkplatzsuchende wahrgenommen, da ich auf die rechte Fahrbahnseite konzentriert war, weil ich ja selbst einen Parkplatz gesucht habe.

Dass es auch ein paar andere Meinungen gibt, war mir klar aber da ich mit der Mehrheit hier konform gehe, kann ich nun ruhig schlafen. 🙂

Merci!

Zitat:

Original geschrieben von Fieldo


Das Recht der Primera Notte 😁 hat der, der zuerst dran ist. Dieses Recht hat Bestand auch wenn er weiterfährt um z.B. rückwärts einzuparken.

Aber bitte nur auf meiner Fahrbahnseite.

Ich schaue doch nicht auf einer vielbefahrenen Strasse, ob auf der anderen Strassenseite jemand weiter fährt, anhält, rückwärts fährt um dann auf meiner Seite in eine Parklücke zu stossen.

Es gibt auch Leute, die ziehen sich die Hosen mit einer Kneifzange an. 😁

Hm,

wie soll ich es noch erklären 😕

Der, der zuerst örtlich dran, also direkt mit Kontakt zum Parkplatz ist, ist der Gewinner.
Kontakt heißt nicht Sichtkontakt, sondern Kontakt des Fahrzeuges mit dem Parkplatz.
Er ist auch dann immer noch der Gewinner, wenn er vorbeifährt um rückwärts einzuschwengeln.
Dieses setzt aber das oben geschriebene (Erstkontakt) voraus.

Das hat mit mit Fahrbahnseiten und Fahrtrichtungen erstmal nichts zu tun.
Wenn der Entgegenkommende halt schneller an dem Parkplatz auf deiner Seite ist als du, weil du dich gerade nach Handy oder Kneifzange bücken musstest 😉 hat der gewonnen.

Muss der Entgegenkommende verkehrsbedingt warten, würgt die Kiste ab, was auch immer und kann keinen unmittelbaren Erstkontakt zum Parkplatz herstellen, gehört er dir, auch wenn der andere da schon 3 Minuten wartet und ihn nur noch eine Fahrstreifenüberquerung vom Parkparadies trennt.

Recht hin Recht her.
Bei mir würde da die Höflichkeit mit ins Spiel kommen.
Wenn da schon jemand auf der Gegenfahrbahn steht und links blinkt und signalisiert das er die Lücke beansprucht würde ich ihm die Lücke auch gewähren, auch wenn, so wie hier besprochen wurde, ich die Lücke unmittelbar als erster erreicht habe und somit das Recht auf meiner Seite wäre.

Hallo TE,

derjenige, der zurerst den Parkplatz erreicht hat zunächst das Vorrecht, so schreibt es ja auch der Gesetzgeber. Es kann schon sein, dass man sogar erst wenden muss. Nur passiert es sehr oft, dass entgegen plötzlich doch ein anderer sich auf den Parkplatz stellt. Entweder hat er es nicht erkannt, dass sich schon jemand um den Parplatz bemüht oder es juckt ihn einfach nicht.

Schwer dürfte immer die Beweislast liegen. Vieles lässt sich aber im Rahmen des Anstandes regeln. Wenn ich erkenne, dass jemand vor mir da war, dann versuche ich nicht schneller zu sein, sondern bemühme mich um einen anderen Platz. Sollte ich mich auf einen Platzgestellt haben, wo sich erst wenige Augenblicke danach herausstellt, dass bereits ein andere zuvor um den Platz bemüht hat, mache ich ihn sogar wieder frei.

Oftmals stimmt es sogar, denn mal ganz ehrlich, wer springt schon aus dem Fahrzeug rennt zum "Parkplatzdieb" und stellt diesen zur Rede, dann ist da doch schon etwas dran.

Leider hat sich die sogenannte Hemmschwelle in allen Bereichen des Lebens soweit nicht unten orientiert, dass viele Menschen den Kontakt zur Realität vollkommen verloren haben.

Gegenseitige Rücksicht und Vorsicht, stets auch im Gesetzt 😉

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


... wer springt schon aus dem Fahrzeug rennt zum "Parkplatzdieb" und stellt diesen zur Rede, dann ist da doch schon etwas dran.

Gibt genug Bekloppte auf der Welt, die meinen die Straßen gehöre ihnen allein (zwei davon bin ich in meinem Autofahrerleben schon begegnet 😉).

Wenn jemand nachdem ich eingeparkt habe kommt und sagt er hätte erst wenden müssen und hätte Vorrang würde ich auch nicht wieder ausparken (umgekehrt würde ich das auch nicht erwarten und ist auch schon öfter passiert daß der Platz dann weg war).

Gruß Metalhead

Zitat:

Original geschrieben von metalhead79



Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


... wer springt schon aus dem Fahrzeug rennt zum "Parkplatzdieb" und stellt diesen zur Rede, dann ist da doch schon etwas dran.
Gibt genug Bekloppte auf der Welt, die meinen die Straßen gehöre ihnen allein (zwei davon bin ich in meinem Autofahrerleben schon begegnet 😉).
Wenn jemand nachdem ich eingeparkt habe kommt und sagt er hätte erst wenden müssen und hätte Vorrang würde ich auch nicht wieder ausparken (umgekehrt würde ich das auch nicht erwarten und ist auch schon öfter passiert daß der Platz dann weg war).

Gruß Metalhead

Deinem 1. Teil stimme ich vollkommen zu, beim 2. Teil könnte man streiten. Ist sicherlich von der Situation abhänig und wie kurz der Rock ist 😁

Moin!

Naja, den "direkten Kontakt" zu dem Parkplatz kann man verschiedenartig interpretieren.
Die Dame aus der obigen Fall-Beschreibung hatte den Parkplatz (wohl) zuerst gesehen und hätte sie auch nur kurz aufgeblendet, als Du (hoffentlich) geblinkt hattest, um hineinzufahren, wärst Du nach einer der möglichen Interpretationen im Unrecht gewesen.

Wenn Sie dann stoppt und losplärrt, wäre ich, hätte ich ihren Parkwunsch übersehen und dort eingeparkt wie Du es beschrieben hast, nach dem Abschliessen meines Autos mit einem Lächeln und einer höflichen Entschuldigung zu meinem Ziel gelaufen und hätte den Wagen stehen lassen.
Hätte sie sich höflich verhalten und kurz erklärt, was ihr nicht passt, wäre ich wieder aus der Parklücke herausgefahren, um sie für sie freizugeben.

Das ist einfach eine Frage des Stils. Wenn irgendwie erkennbar gewesen wäre, dass sie vorher da war und ich es nicht entsprechend erkannt hätte, ist eigentlich klar, dass sie Vorrang hätte.
Nun kann man als Held der selbstdefinierten StVO natürlich unverschämt grinsen und "Pech gehabt" entgegnen.
Oder man verhält sich einfach wie ein Gentleman und gibt der Dame den Parkplatz frei.
Bei mir kommt das dann ganz klar darauf an, wie in meinen Wald hineingerufen wird.

Übrigens hatte ich einen solch putzigen Fall mal "andersrum".
München, Ludwigstraße, 4 Spuren plus Mittelstreifen. Ich sehe einen Parkplatz auf der gegenüberliegenden Spur und drehe zackig um. Dabei achte ich natürlich auf den Gegenverkehr. Es gab keinen. Sonst hätte ich ja nicht umdrehen können. Also gab es auch keinen erkennbaren, bevorrechtigten Parkplatzsucher auf der Gegenspur.

Ich parke also ein und plötzlich hämmert es an die Seitenscheibe.
Ein junger Mann steht daneben und beschimpft mich gar fürchterlich.
Ich frage ihn, was ihm denn nich passe. Er entgegnet, ich hätte ihm seinen Parkplatz weggenommen.
Ich sagte, ich konnte weit und breit niemanden sehen, wo er denn herkäme.
Er sei aus einer "illegalen" Parklücke weiter hinten gekommen, meinte er (also ca. 50m weiter hinten in der Reihe geparkter Autos, aber vor einer Einfahrt). Er war in seiner Parkabsicht somit für mich nicht zu erkennen, da er wohl wie "bereits geparkt" aussah und auch nicht links blinkte. Selbst dann hätte ich ihn jedoch eher für jemanden gehalten, der aus der Parklücke auf die Fahrspur einscheren wollte.
Das war dann in der Tat ein Fall von "Pech gehabt". 50m weg gilt nicht...

Er drohte mir dann Prügel an. Ich stieg aus, notierte sein Kennzeichen und entgegenete, dass ich mich an ihn wenden würde, wenn ich auch nur einen Kratzer an meinem Auto finden würde. Die Prügel waren dann vom Tisch, als ich ausgestiegen war und dem abgebrochenen Zwerg gegenüber stand.

Immer wieder schön dabei: mich an seine extremst peinlich berührte und ausgesprochen niedliche Freundin zu erinnern, die ich dann später in der Kneipe nahe dem Parkplatz näher kennenlernte.

Lange Rede, langer Sinn: alles ist relativ und im Zweifel kann man auch mal nachgeben oder die Maus abgreifen.... ;-)

M. D.

Hsste denn dann wenigstens auch noch bei seiner Freundin eingeparkt??😁

Ich sagte ja: Stilfrage.
Auch das Preisgeben von Details ist in diesem Zusammenhang eine solche...

M. D.

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Driveyanuts


Ich sagte ja: Stilfrage.
Auch das Preisgeben von Details ist in diesem Zusammenhang eine solche...

M. D.

Ich übersetze: nein.

Das wärn dann 26,50€.

Zitat:

Original geschrieben von Kai70



Zitat:

Original geschrieben von diezge


Du hast also definitiv nicht richtig gehandelt und die Dame hatte guten Grund wütend zu sein.
Doch hat er, da die Frau auf der anderen Fahrbahnseite die Parklücke eben nicht unmittelbar erreicht hat.

Hallo,

ich habe nachgeforscht. Du hast recht; auf der gegenüberliegenden Straßenseite hat man den Parkplatz nicht unmittelbar erreicht. Mea Culpa.

Weitere Frage:
Wie verhält es sich dann eigentlich auf dem Supermarktparkplatz? Da sind ja auch links und rechts Stellplätze und dazwischen eine "Straße" die so breit ist, dass zwei Autos nebeneinander fahren können. Jedoch ist es da normal, dass man nach links auf den Stellplatz fährt und auch links blinkt.

Grüße,

diezge

Auf dem Supermarktparkplatz geht es eher selten um den einen freien Platz - außer vielleicht am Samstag vor Heiligabend - da sind meistens genügend andere Plätze zur Auswahl.

Außerdem gilt auf einem privaten Grundstück nicht die StVO - auch wenn ein selbst angebrachtes Schild darauf hinweist.

Es ging mir hier ohnehin um die rechtliche Frage, das mit der Höflichkeit ist ein anderes Thema. Ich bin immer rücksichts- und verständnisvoll sowie hilfsbereit älteren Mitmenschen gegenüber - egal ob im Straßenverkehr oder anderswo.

Warum ich allerdings wegen der zeternden Dame den Parkplatz frei machen sollte, auf den sie überhaupt kein Anrecht hat, erschließt sich mir nicht. Die hatte ebenfalls zwei gesunde Beine.

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