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Parken vor Grundstückszugängen

Themenstarteram 20. Januar 2024 um 21:46

Ich brauch mal eure Meinung, vielleicht lieg ich ja auch falsch . Zu dem Grundstückszugang auf dem Bild haben wir noch einen Zugang über Zufahrt zur doppelgarage . Gehsteig nur auf der anderen Straßenseite. Hanglage also vom Haus bergab zur Straße.

Parken vor dem grundstückszugang so erlaubt oder nicht ? Selbst der junge Postbote hat da so seine Schwierigkeiten dabei uns die Post zu bringen.

Platz wäre ja eigentlich genug vorhanden, links rechts . Oder ganz auf der anderen Seite .

Bei Tante Google gehts ja meist um Bordsteine und Gehsteig. Der hier aber nicht vorhanden ist .

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55 Antworten

Kauf dir einen 50er Roller und stell ihn so hin das dort keiner parken kann. Dann hast du das Problem gelöst.

Solange der Bordstein dort nicht abgesenkt ist, darf er da m.E. stehen.

Wenn auf der Gegenseite Stellflächen markiert sind stelle ich mir die Frage ob es diesbezüglich eine Beschilderung gibt die ein abstellen auf diese Parkstände begrenzt.

Zitat:

@olli27721 schrieb am 21. Januar 2024 um 15:57:13 Uhr:

Solange der Bordstein dort nicht abgesenkt ist, darf er da m.E. stehen.

Wie der TE schon sagte, gibt es auf dieser Seite keinen Bordstein.

Themenstarteram 21. Januar 2024 um 15:41

Es gibt auch keine markierten Parkplätze, nur im Bebauungsplan

Sind da denn 2,20 m Restbreite zur anderen Seite wenn da ein Auto parkt? Wenn nicht darf da streng genommen auch keiner parken.

2,20m????? habe ich eine Änderung verschlafen? Normalerweise muss 3,05m Restbreite gegeben sein.

Nachtrag: danke für die Info zur Breite

Themenstarteram 21. Januar 2024 um 18:20

Straße ist breit genug , Schulbus fährt hier täglich durch

Das ist aber auch selten dämlich seitens der Gemeinde gestaltet.

 

Wenn die dir keine Zickzack Fläche malen, stell zwei Schilder auf gelb/roten Pfosten vor und nach dem Zugang hin mit "Rettungsweg - Zugang freihalten!". Da dürften sich die meisten schon dran halten.

 

Ich gehe davon aus, dass den meisten Fahrern gar nicht bewusst ist, dass sie da was zuparken.

Zitat:

@Heizölheizer schrieb am 21. Januar 2024 um 20:14:51 Uhr:

Das ist aber auch selten dämlich seitens der Gemeinde gestaltet.

Wenn die dir keine Zickzack Fläche malen, stell zwei Schilder auf gelb/roten Pfosten vor und nach dem Zugang hin mit "Rettungsweg - Zugang freihalten!". Da dürften sich die meisten schon dran halten.

Ich gehe davon aus, dass den meisten Fahrern gar nicht bewusst ist, dass sie da was zuparken.

Nichts anderes sagte ich oben: erstmal zwei Blumenkübel hinstellen

… private Kübel im öffentlichen Verkehrsraum?

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 21. Januar 2024 um 21:23:33 Uhr:

… private Kübel im öffentlichen Verkehrsraum?

Ja.

Bessere als selbstgebastelte Schilder auf rot-gelben Pfosten.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 21. Jan. 2024 um 21:23:33 Uhr:

private Kübel im öffentlichen Verkehrsraum?

Sehe ich auch kritisch. Das kann Haftpflichtansprüche auslösen, die keine Versicherung deckt.

 

Die Pfosten mit den Schildern müssten natürlich auf privatem Grund stehen.

Wenn ich @Senkrechtparker75 richtig verstanden habe, ist im Bebauungsplan der Bereich vor seinem Zugang als Parkraum ausgewiesen. Nun stelle ich die Frage, ob der Zugang zum Haus auch an der Stelle genehmigt ist? Beides zusammen passt irgendwie nicht.

Themenstarteram 22. Januar 2024 um 4:18

Zitat:

@Senkrechtparker75 schrieb am 21. Januar 2024 um 09:49:03 Uhr:

Im Bebauungsplan sind nur die Stellflächen vor den Garage eingezeichnet. Aber die Fläche beginnend rechts vom Baum ist als „P“ im Bebauungsplan markiert . Also ab ca Mitte Grundstück erst Grünfläche und dann „P“ .u

Rechts vom gemeindebaum ist als P undcgepflastert , der Weg ist links davon

 

Die „P“ im Bebauungsplan interessieren der Gemeinde aber irgendwie auch nicht , ein Haus weiter hat einer eine Stellfläche genau an der Stelle .

Unten mal ein Ausschnitt aus dem Bebauungsplan. Sind da keine Gehsteige eingezeichnet?

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