ForumWohnmobile & Wohnwagen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Wohnmobile & Wohnwagen
  5. Parken mit dem umgebauten Kastenwagen im öffentlichen Raum

Parken mit dem umgebauten Kastenwagen im öffentlichen Raum

Themenstarteram 21. September 2011 um 15:45

Hallo,

momentan beschäftige ich mich mit der Planung eines Kastenwagenumbaus zum Wohnmobil. Da es mein einziger Wagen sein soll, frage ich mich, wie das mit dem Parken im öffentlichen Raum aussieht. Der Wagen wird ca. 6m lang sein, etwa 2,80 hoch.

Gibt es da Beschränkungen, wo oder auch wie lange ich mit so einem Wagen parken darf? Hintergrund ist der, dass ich mir vorstellen kann, dass z.B. Anwohner in einer Wohnstraße nicht begeistert sind davon, so einen Kastenwagen dauerhaft vor der Haustür stehen zu haben. Eine gütliche Einigung würde ich immer anstreben, aber wie verhält es sich rein rechtlich?

Weiss jemand etwas zur Rechtslage oder hat einen Link? Danke für alle Beiträge.

Christoph

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@polosmarc schrieb am 8. Juli 2020 um 19:34:54 Uhr:

..Stehe ich mit meinem Auto auf einem Pkw Park platz und hole die Stühle raus, sagt niemand was..

Das ist aber trotzdem verboten.

Und zu dem Rest deines irrationalem Geschwätz sage ich lieber nix.

16 weitere Antworten
Ähnliche Themen
16 Antworten

Da gibt es die StVO § 12:

 

Zitat:

(3a) Mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiges Gesamtgewicht ist innerhalb geschlossener Ortschaften

1. in reinen und allgemeinen Wohngebieten,

2. in Sondergebieten, die der Erholung dienen,

3. in Kurgebieten und

4. in Klinikgebieten

das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.

Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen sowie für das Parken von Linienomnibussen an Endhaltestellen.

Hi Christoph,

ein angemeldetes KFZ darf geparkt werden, wo parken erlaubt ist; und beliebig lange. Kniffelig wird es ab 2,8 to zGM. Da sind dann einige Parkplätze (PKW-Zeichen) tabu. :(

Nicht ganz richtig. ;)

 

Auch ein LKW unter 2,8 Tonnen (Combo, Caddy etc.) darf nicht auf aus einem PKW-Parkplatz parken.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Nicht ganz richtig. ;)

Auch ein LKW unter 2,8 Tonnen (Combo, Caddy etc.) darf nicht auf aus einem PKW-Parkplatz parken.

Hallo ichtyos,

den Satz musste du mir bitte genauer erklären.

Was soll der aussagen?

Ich glaube er möchte damit sagen das man mit PKW´s die ne LKW-Zulassung haben nicht auf Parkplätzen mit besagtem PKW-Zeichen parken darf. Hat meinen Dad aber noch nie interresiert und auch noch nie nen Strafzettel bekommen.

Gruß Chris

Richtig. Auch mit LKW-Caddy & Co, die eine LKW-Zulassung haben, darf man in der Regel auf BAB-Raststätten nirgendwo parken. Die prinzipiell baugleichen PKWs dürfen auf den PKW-Plätzen stehen.

 

Wenn die Rennleitung da überfordert war, sag ich mal nichts weiter dazu.

Und woher soll die Rennleitung wissen ob der nun als PKW oder LKW zugelassen ist?

Nicht jeder Kastenwagen ist ein LKW und nicht jeder mit Scheiben ist ein PKW.

 

Zudem bedeutet das Zusatzzeichen: Personenkraftwagen, also Fahrzeuge bis 2.8t ZGG welche zur Beförderung von nicht mehr als 9 Personen zugelassen sind.

Derzeit ist die Bedeutung noch etwas "verwischt" da die EU da am "herumpfuschen" ist.

Transporter: 2-3 Personen und unter 2,8t ZGG ->PKW :)

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Richtig. Auch mit LKW-Caddy & Co, die eine LKW-Zulassung haben, darf man in der Regel auf BAB-Raststätten nirgendwo parken. Die prinzipiell baugleichen PKWs dürfen auf den PKW-Plätzen stehen.

das halte ich für ein Gerücht!

Die PKW/LKW-Zulassung ist ein rein steuerliches Thema.

Zitat:

Original geschrieben von AnGu

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Richtig. Auch mit LKW-Caddy & Co, die eine LKW-Zulassung haben, darf man in der Regel auf BAB-Raststätten nirgendwo parken. Die prinzipiell baugleichen PKWs dürfen auf den PKW-Plätzen stehen.

das halte ich für ein Gerücht!

Die PKW/LKW-Zulassung ist ein rein steuerliches Thema.

Das halte ich wiederrum für ein Gerücht! Man darf z.B. auch an Sonn- und Feiertagen keine Anhänger durch die Kante ziehen. Außnahme: Reine Sport- und Freizeitanhänger. Also Wowa, Motorradanhänger, Bootstrailer, Pferdeanhänger etc. bilden da unter gewissen Auflagen ne Außnahme.

Gruß Chris

Zitat:

Original geschrieben von stier1980

Zitat:

Original geschrieben von AnGu

 

das halte ich für ein Gerücht!

Die PKW/LKW-Zulassung ist ein rein steuerliches Thema.

Das halte ich wiederrum für ein Gerücht! Man darf z.B. auch an Sonn- und Feiertagen keine Anhänger durch die Kante ziehen. Außnahme: Reine Sport- und Freizeitanhänger. Also Wowa, Motorradanhänger, Bootstrailer, Pferdeanhänger etc. bilden da unter gewissen Auflagen ne Außnahme.

Gruß Chris

das hingegen halte ich für ein Gerücht, hier wird unterschieden ob das FZ (in diesem Fall Anhänger) zum Zwecke des gewerblichen Güterverkehrs eingesetzt wird oder nicht. Das trifft dann auch auf die Zulassung zu, sprich ist ein Fahrzeug als LKW angemeldet, geht man von der Verwendung für den gewerblichen Güterverkehr aus. Daher kann man ja auch LKW mit entsprechendem Aufbau und Ausbau als Sonder-KFZ anmelden, z.B. Wohnmobil und somit dem Sonntagsfahrverbot entgehen. Das wäre auch für den TE die Lösung mit der kein Problem mehr hat.

Greetz

Bobber Willy

Das stimmt so nicht. Mein Dad darf z.B. NICHT mit seinem privaten VW Caddy 1 (LKW-Zulassung) und seinem privaten Anhänger privat nen Wohnimmerschrank von ihm zu mir fahren an Sonn- und Feiertagen!

Ich könnt jetz die rechtlichen Grundlagen raussuchen, aber mitm Handy is mir das zu mühselig... :D

Hat also nicht nur steuerrechtliche Gründe, sondern man ist auch sonst eingeschränkt.

Gruß Chris

Natürlich darf er das privat, er muss halt nur belegen können dass es privat ist.

Wenn er z.b. eine Umzugsfirma oder Hausmeisterservice angemeldet hat und es eine nicht zur Familie gehörnde Person ist wo das Dingen hin kommt dann könnte dies etwas schwierig werden.

 

Ich bin schon mehrmals am WE umgezogen oder habe Kollegen beim Umzug in die Schweiz geholfen, dies ist immer alles am Sonntag oder am verlängerten Wochenende (Do-So) passiert und es hat nie jemand was gesagt, auch nicht an der Grenze. Lediglich einmal wurden wir im Ramen einer Kontrolle gewogen.

Ouh man ey! Guckst du 2ter Absatz! Das darf man auch nicht Privat!! Und wennst des immernochnicht glaubst, guckst du goole oder rufst bei der Rennleitung an. Da arbeitet übrigens meine Schwägerin und die meint, dass es Kollegen gibt, die an Sonn- und Feiertagen gezielt auf sowas achten, weil LKW-Mäßig sonst nich viel los is.

StVO:

§30 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Deutschland vom 16.11.1970 in der jeweils gültigen Fassung sieht Fahrverbote für schwere Nutzfahrzeuge (LKW) an Sonn- und Feiertagen sowie in der Haupt-Ferienzeit im Sommer vor. Anliegen der Verordnung ist der Lärm- und Umweltschutz, sie schützt aber auch vor verstopften Straßen zu den Hauptreisezeiten.

Betroffen sind Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen. Auch PKW, die aus steuerlichen Gründen als LKW zugelassen sind, unterliegen bei Mitführen eines Anhängers den Fahrverboten.

Ausgenommen sind eine Reihe von Fahrzeugen, die z.B. verderbliche Lebensmittel wie Fleisch, Fisch, Milcherzeugnisse und Gemüse transportieren, für die Infrastruktur notwenig sind (Fahrzeuge der öffentlichen Hand, Zivil- und Katastrophenschutz, Feuerwehr, Polizei, BGS etc.), unter bestimmte andere Kreterien fallen oder für die eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde. Ausnahmegenehmigungen erteilt gemäß §§46 und 47 StVO die jeweils zuständige Straßenverkehrsbehörde.

Das Sonn- & Feiertagsfahrverbot gilt an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0:00 bis 22:00 Uhr für das gesamte Streckennetz der Bundesrepublik Deutschland. Feiertage im Sinne des §30 der StVO Absatz 3 sind:

Neujahrstag

Karfreitag

Ostermontag

1.Mai

Christi Himmelfahrt

Pfingstmontag

Fronleichnam (nur in BW, BY, HE, NRW, RP und SL)

Tag der deutschen Einheit

Reformationstag (nur in BB, MV, SN, ST und TH)

Allerheiligen (nur in BW, BY, NRW, RP und SL)

1. und 2. Weihnachtstag

Das Ferienfahrverbot für LKW gilt an allen Samstagen in der Zeit vom 01. Juli bis 31. August von 7:00 bis 20:00 bestimmte Autobahnstrecken und Bundesstraßen ausserhalb geschlossener Ortschaften in beide Fahrtrichtungen.

Hoffe jetz is ruh! Des hilft dem TE nämlich nicht!

Gruß Chris

Also ich finde das es Willkür ist . Stehe ich mit meinem Auto auf einem Pkw Park platz und hole die Stühle raus , sagt niemand was . Und schlafe ich noch darin mit dem Schlafsak , auch nicht . Sobald aber ein Kasten wagen da steht , kommt am morgen der Polizei Meister und fragt , was machen sie da?

Echt , ich finde das sind alles Neider die einem das nicht gönnen oder sonst irgendwie gehässig sind und einen gleich verpetzen . Dann wird überall und jede Gelegenheit genutzt , Pkw Park Schilder zu montieren damit man sagen kann , sie haben ein wohnmobil und dürfen hier nicht stehen . Wer macht sich eigentlich darüber Gedanken?

Menschen mit Fahrrad Mütter mit Kinder Fußgänger oder andere , die den Park platz nutzen?

Warum fühlt man sich ständig so , als würde man jemand belästigen oder muss Rechenschaft ablegen ,?

Ich empfinde es einfach als gehässigkeit .

Wie fremd wie krank , wie nicht dazu gehörig .

Der eine gönnt dem anderen , dass freie stehen und schlafen , in seinem Auto oder Kasten wagen , nicht .

Wir sind doch kein Anhänger oder Alkofen oder Großraum wohnmobil . Wir sind ein Kasten . Leer Gewicht nicht mal drei Tonnen .

Sie dürfen das nicht und jenes nicht . Die Gesetze machen immer mehr , Sie dürfen nicht.

Klar . Wenn aus dem Parkplatz ein Campingplatz wird , könnte ich das schon verstehen . Aber wenn einmal eine Übernachtung statt findet , wo nicht mal mehrere Kasten Autos stehen , sollte man nicht gleich , Sie dürfen das nicht hören müssen .

Allgemein wird das eh immer Irrer , mit dem das nicht und jenes nicht .

Angst ist das . Überall angst und paranoide vögel, die einem das Leben , in der sogenannten freihei , einschränken .

Dürfte ein Montage Kasten wagen auch nicht parken auf Pkw Zeichen?

Bis wie viel Tonnen gilt das Pkw Zeichen?

Oder liegt das daran ..das man erkennt , dass da jemand schlafen könnte , sich einfach wohl fühlt?

Ich weiß nicht aber hier in diesem Land , ist alles einfach nervig .

Sie dürfen hier nicht stehen . Und sie dürfen mich nicht darauf hinweisen . Das ist Belästigung .

Gehen Sie sterben oder in das horizontale Gewerbe , wenn Sie nur noch Glück empfinden , menschen darauf hin zu weisen , dass sie das nicht dürfen . Es gibt wirklich Dinge , die man nicht dürfen sollte . Aber parken auf einem Auto Park platz mit einem Kasten wagen , sollte nicht dazu gehören .

MfG

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Wohnmobile & Wohnwagen
  5. Parken mit dem umgebauten Kastenwagen im öffentlichen Raum