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Parken am Altglascontainer entgegen der STVO Vorschrift ?

Themenstarteram 20. Oktober 2016 um 10:14

Hallo zusammen,

 

ich wurde heute morgen mit einem roten Zettel am Auto empfangen der mich auf einen Verstoß gegen die STVO hinwies.

Es sind auf der Fläche nur zwei Altglascontainer abgestellt und ansonsten parken dort auch immer 2-3 Autos.

Es gibt dort weit und breit kein Schild was auf ein Parkverbot hinweisen würde.

Vielleicht kann mich einer aufklären gegen was ich hier verstoßen haben sollte (steht ja leider nicht auf dem Zettel sondern erst auf dem Bescheid in ein paar Wochen) ?

Meine Vermutung ist das schräg parken, der Glascontainer war von drei Seiten frei zugänglich. Zwischen Haube und Container war ca. 1 Meter platz..

Hab mal zwei Bilder angehangen.

 

Vielen Dank

 

20161020-103548
20161020-103533
Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 8. November 2016 um 16:36

Moin,

 

Schreiben ist gekommen:

"Sie parken verbotswidrig auf dem Gehweg. §bla bla bla"

 

Somit weiß ich nun auch das das ein Gehweg ist ;)

 

Danke an alle die mit gerätselt haben.

Gruß

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Evtl. parkst Du da im "Wendehammer"?

ist die ganze Straße mit dem selben Pflaster gepflastert, oder gibt es irgendwo eine Teer-Fahrbahn, dann kommt ein Bordstein und dann diese gepflasterte Fläche? Dann könnte man den gesamten Bereich als Gehweg auslegen.

In etwa so wie hier

http://static.panoramio.com/photos/original/72344200.jpg

Also ich würde zu gerne wissen, gegen welche Vorschriften der STVO @lordraudy (der TE) mit dem Parken seines Fahrzeugs hier verstößt ?!

Laut seiner Aussage ist es jedenfalls durch kein Schild verboten.

Um einen "Wendehammer" oder Wendebereich handelt es sich hier auch nicht, vielmehr um eine Sackgasse.

Ich vermute mal stark, daß dieser rote Zettel gar nicht von der Stadt Erkrath stammt, sondern von einem Anwohner angefertigt und angehängt wurde.

Es ist ja heutzutage überhaupt kein Problem das Stadtlogo (oder Wappen), eine Amtsbezeichnung und ein gut formuliertes Schreiben anzuhängen mit irgendwelchen Paragraphenverstößen... und schon hat man einen Zettel, der ganz schön "offiziell" Eindruck schindet.

Wer hat da eigentlich unterschrieben bei "Mit freundlichen Grüßen" ?

Datum und Uhrzeit fehlen auch.

Was mich auf dem Zettel jedenfalls sehr stutzig macht, ist der Hinweis, daß aus technischen Gründen zur Zeit keine persönlichen Vorsprachen oder telefonische Anfragen nicht beantwortet werden können.

Und genau aus diesem Grund würde ich, wenn ich der TE wäre, dennoch mal auf dem zuständigen Amt der Stadt Erkrath anrufen und nachfragen.

Sollte das Schreiben nicht von der Stadt kommen, so würde ich dafür sorgen, daß dem Verfasser eine Anzeige wegen Dienstsiegelmißbrauchs, Amtsanmaßung und Urkundenfälschung ins Haus flattert.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 21. Oktober 2016 um 09:50:52 Uhr:

 

Sollte das Schreiben nicht von der Stadt kommen, so würde ich dafür sorgen, daß dem Verfasser eine Anzeige wegen Dienstsiegelmißbrauchs, Amtsanmaßung und Urkundenfälschung ins Haus flattert.

Was eine Anzeige gegen Unbekannt sein würde. Und die verläuft mit Sicherheit im Sande. Da sich das öffentliche Interesse nahezu bei Null bewegen dürfte.

Zitat:

@Gleiterfahrer [url=http://www.motor-talk.de/.../...-der-stvo-vorschrift-t5841387.html?...]

Was eine Anzeige gegen Unbekannt sein würde. Und die verläuft mit Sicherheit im Sande. Da sich das öffentliche Interesse nahezu bei Null bewegen dürfte.

Sei dir eines Sicher, da wird sich die Stadt schon dahinterklemmen um der Sache auf den Grund zu gehen, wer hier mit Ihren amtlichen Logos (Wappen) usw.Schindluder treibt.

Irgendwann, sollte es ein Anwohner sein, der die Zettel verteilt, wird derjenige gesehen.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 21. Oktober 2016 um 09:50:52 Uhr:

Also ich würde zu gerne wissen, gegen welche Vorschriften der STVO @lordraudy (der TE) mit dem Parken seines Fahrzeugs hier verstößt ?!

Da geht es dir also wie dem TE ;)

Zitat:

Laut seiner Aussage ist es jedenfalls durch kein Schild verboten.

Dann wäre §12 (4) Satz 1 StVO ein möglicher Kandidat.

Vielleicht wird ihm auch ein Verstoß gegen §12(6) vorgeworfen, auch der braucht keine Schilder.

Oder der TE irrt sich, und es gelten vielleicht die Vorschriften der Zeichen 314.1, 325.1 oder 290.1

Natürlich ist es auch möglich, dass sich die Überwachungskraft bezüglich des Verstoßes irrt, oder gar der Dienstvorgesetzte irrtümlich angewiesen hat, ein bestimmtes Parkverhalten zu ahnden obwohl dieses nicht verboten ist.

Ein GM-Link (oder notfalls eine Ortsangabe im Klartext) könnten hilfreich sein.

Zitat:

Was mich auf dem Zettel jedenfalls sehr stutzig macht, ist der Hinweis, daß aus technischen Gründen zur Zeit keine persönlichen Vorsprachen oder telefonische Anfragen nicht beantwortet werden können.

Das ist bei dieser Zettel-Methode doch absolut üblich.

Die Überwachungskraft gibt den Fall in ihr mobiles Datenerfassungsgerät ein und hängt den Zettel an das Auto. Die Zettel sind alle gleich und dienen nur als Hinweis auf die Erfassung. Deswegen ist der Zettel auch nicht persönlich unterschrieben und trägt kein Datum. (und deswegen fällt es auch nicht auf, wenn ein Betroffener "seinen" Zettel an ein anderes Auto hängt. Oder ein Dritter.).

So lange der Datensatz noch nicht von mobilen Datenerfassungsgerät auf das stationäre EDV-System überspielt wurde, ist tatsächlich niemand (außer der Außendienst-Kraft) in der Lage, Auskünfte zum Vorgang zu geben. Ganz davon abgesehen, dass es auch dem Grundgedanken des Verwarngeldverfahrens als schnelle und einfache (und damit auch für den Betroffenen kostengünstige) Ahndung kleinerer Verstöße widerspricht, wenn jetzt doch wieder groß telefonische oder persönliche Anfragen beantwortet werden.

@Geisslein Das sieht bei uns genau so aus.... Auch der Wortlaut ist fast der Selbe. ;)

@lordraudy , hatten die beiden Glascontainer auch solche roten Zettel dran?:) Wenn solche auf der Fahrbahn (vorübergehend!) abgestellt werden, müssen sie an den Außenkanten mit rot-weißer Reflex-Folie gekennzeichnet sein. Das Entsorgungsunternehmen wird sicherlich die Container nur außerhalb von Fahrbahnen aufstellen, so ist das z.B. in Berlin auch üblich. Also ich gehe davon aus, daß Du rechtlich gesehen auf einem Gehweg (im Hintergrund ist eine Durchwegung erkennbar) oder auf einer Grundstückszufahrt geparkt hast. Na ja, wirst Du ja vielleicht bald erfahren...

Mischkolino

Ja... ich bin auch sehr gespannt was es hier zu berichten gibt !

Ich schließe mich auch der Fraktion "Du parkst auf dem Gehweg" an.

(Ist mir auch schon passiert)

Zitat:

@lordraudy schrieb am 20. Oktober 2016 um 13:50:07 Uhr:

[.....]

EDIT: Hatte zwar Google Maps als Quelle angeben laut derer Fair Use Policy aber sicher ist sicher und ich lösch das mal lieber :D [.....[

Mit PLZ und Straßennamen könnte man sich selber ein Bild machen. ;)

Themenstarteram 8. November 2016 um 16:36

Moin,

 

Schreiben ist gekommen:

"Sie parken verbotswidrig auf dem Gehweg. §bla bla bla"

 

Somit weiß ich nun auch das das ein Gehweg ist ;)

 

Danke an alle die mit gerätselt haben.

Gruß

Das klingt aber für mich ehr nach Einnahmengenerierung.

Wo ist denn da bitte ein Gehweg??? Ein Gehweg ist ja sicherlich irgendwo definiert und nicht der Willkür einer Politesse überlassen.

Gruß Metalhead

Frag doch mal bei der Stadt nach wo die Sondernutzung Gehweg für Glascontainer beschlossen und genehmigt ist.

Das ist nämlich nicht der normale Standort für die Dinger.

Moorteufelchen

Autsch... Sondernutzung...

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