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Park Assist Pilot – Erfahrungen

Volvo XC60 U
Themenstarteram 9. Juni 2020 um 15:44

Ich habe den Park Assist Pilot nun ein paar Mal probiert und es hat in 90% der Fälle ziemlich gut funktioniert.

Einzig in unserer Garage weigert sich der Park Assist Pilot unseren Stellplatz als geeignet anzusehen und ignoriert diesen in etwa 90% der Fälle. Es hat bis jetzt nur ein einziges Mal funktioniert (siehe Bild).

Ich habe heute unseren Stellplatz nachgemessen, breite von der Wand zur Linie 240cm und von der Gleichen Wand bis zum nächsten Auto sind es 292cm (siehe Bild).

Bei meinen Tests in unserer Garage habe ich unterschiedliche Geschwindigkeiten und Abstände probiert.

Außerhalb der Garage hat es sehr oft problemlos geklappt.

Diese Funktion wollten wir eigentlich für meine Frau die den XC60 zu groß findet und nicht sehr oft damit Fährt.

Woran könnte es euerer Meinung nach liegen dass es genau diesen Platz ignoriert? Mein Nachbar hat nebenan einen Old -Timer geparkt den er Monate lang nicht bewegt und er parkt ziemlich nah an seiner Wand. Kann es sein dass unser Stellplatz mit 240cm Breite zu eng ist? (Übrigens ich bin mir natürlich bewusst, dass es sich beim Park Assist Pilot um einen Assistenten handelt der nicht alle Konstellationen bewältigen kann).

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13 Antworten

Hmm interessant!

Sind die Lücken wo es klappt denn breiter? Denn blöd gesagt würde ich beim programmieren davon ausgehen, dass das Auto nicht ganz 2,12m mit Spiegel breit ist, aussteigen will man eigentlich auch und bissel Luft ums Blech zum rangieren braucht es auch... da werden die 2,40m knapp. Ich denke wenn er die Linie als Begrenzung erkennt ist ihm das zu eng und er ignoriert das.

In D müssen Stellplätze im Freien mind. 2,50 m breit sein. Vielleicht haben die Volvo-Ings das zur Grundlage der Programmierung genommen.

Leider sind Tiefgaragenstellplätze oft zu schmal.

Noch übler sind Parkplätze in alten Parkhäusern (teils knapp 2,30 m).

Zitat:

@Gustaf_Larson schrieb am 9. Juni 2020 um 19:45:50 Uhr:

In D müssen Stellplätze im Freien mind. 2,50 m breit sein.

Die Richtlinie für Anlagen des ruhenden Verkehrs sieht als Mindestbreite 2,30 vor. Beim Parken parallel zur Fahrbahn genügen 2,00 m.

Der Threadersteller hat einen Tiefgarageneinstellplatz.

Leider entspricht in seinem Fall die ausgeführte Breite von 2,40 m genau den gesetzlichen Vorgaben.

Ich hatte mich, da es sich um einen privat genutzten Stellplatz handelt, beispielhaft auf private Stellplätze im Freien bezogen (LBO). Die fallen nicht unter "Anlagen des ruhenden Verkehrs".

Weder die GarVO noch die LBO geben Empfehlungen, sondern gesetzliche Vorgaben an.

Die Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs (EAR 05) geben für einen Standardstellplatz im öffentlichen Bereich eine Breite von 2,50 m an.

Das sog. Bemessungsfahrzeug hatte eine Breite von 1,76 m. Das entspricht schon seit Längerem nicht mehr der Realität (bis zu 2 m ohne ASp).

Bei einem Bemessungsfahrzeug mit einer Breite von 1,84 m (die viele Fahrzeuge erreichen und teils überschreiten) und bei einem Türöffnungsmaß von etwa 0,65 m, in der ersten Arretierungsstufe der Fahrzeugtüre im Türöffnungswinkel von 30°, ergibt sich eine erforderliche Stellplatzbreite von mind. 2,49 m (aufgerundet 2,50 m).

Die Garagenverordnungen hinken da bedauerlicherweise auch hinterher (2,30 bis 2,50 m). Das moniert nicht nur der ADAC schon seit Längerem.

Volvo hat scheinbar eine etwas grössere Breite einprogrammiert. Die vermutlichen Beweggründe hat hier ja schon ein anderer Teilnehmer gepostet.

P.S.: Eine für ohne Einschränkung der Fahrzeugkategorie nutzbare Stellfläche, sollte immer mindestens 2,50 x 5,00 m groß sein.

Womöglich auch die schmale Wand irritiert die Sensoren und dadurch wird der Pöatz nicht richtig erkannt...

Weil geklappt hat es schon mal...

War ja klar, dass das wieder ausartet wie die Bestimmungen für Stellflächen und Parkplätze sind. Aber schöne Zusammenfassung. Wobei ich aber auch sagen muss das 2,50m dann eng werden wenn man den XC90 fährt oder ähnliche Ausmaße bewegt (Multivan, Q7, X5, X7, GLS,...).

 

Mich würde interessieren ob er beim längs- oder querparken auch die Linien oder Sperrflächen erkennt. Parkt er dann genau in der Fläche zwischen den Linien? Die ganz hohe Schule wäre ja für manche Länder dann auch noch Farben zu erkennen. Aber das können die Systeme sicher noch nicht.

@Volvotronic

Ich nehme an, Du kommst beim Einparken von links im Foto? Rückwärts oder vorwärts? Wenn der Parkplatz auf der Fahrerseite liegt, braucht es noch den Blinker links, damit der PAP links nach passenden Parkplätzen sucht. Könnte vielleicht daran liegen?

Der Bereich des Abstands zum Parkplatz wird im Handbuch ja mit 0.5 - 1.5m angegeben und der Raum zum manövrieren wird per Radar wohl auch ausgemessen... Vielleicht ist auch der Raum vor dem Parkplatz zu knapp?

Nur mal so als Idee von meiner Seite...

Den Parkplatz selbst scheint der PAP ja nicht als zu klein zu bewerten, sonst hätte er gar nie eingeparkt.

Der Platz genügt nach meinen Erfahrungen für die Erkennung - wie Dazed schon schrieb, es muss auch der Platz zum "Dahinkommen" für den Pap genügen.

P.S. Der Nachbar soll den Wagen abkühlen lassen, bevor die Plane auf den Wagen bringt, bzw. die Plane vor dem Starten entfernen. :D:D

Themenstarteram 10. Juni 2020 um 7:36

Vielen Dank für euer Feedback.

@Dazed79

Ich komme von rechts, also unser Stellplatz ist auf der Beifahrerseite.

Es kann durchaus sein dass dem PAP der Platz zum Rangieren fehlt, wobei er bei den Stellplätzen anderer Nachbarn schon anschlägt und diese identifiziert.

Anbei noch ein Bild um die Relationen zu zeigen.

Was mich sehr interessieren würde ist eine technische Beschreibung der PAP Funktion. Aber leider habe ich dazu nichts gefunden. Ich würde gerne wissen welche Sensoren, Kameras, Radareinheiten alle ins Spiel kommen und wie.

...was auch eine Möglichkeit ist, dass die Stoffabdeckung mit dem Sensorsignal nicht harmoniert.

Viel Erfolg

Achim

Ich habe die Betonwand als Störung in Verdacht. Das andbuch nennt als möglichen Störeinfluss unte anderem

Zitat:

Quer angeordnete Parklücken können übersehen oder unnötigerweise angeboten werden, wenn ein geparktes Fahrzeug weiter als die übrigen geparkten Fahrzeuge herausragt.

Vielleicht steht die Wand zu weit vor oder sie stört wegen ihrer Form und des Materials die vom PAP typischerweise als "parkendes Auto" erkannten Reflexionen.

 

Grüße vom Ostelch

Ich vermute ether, das die Wand das Problem ist. Wäre dort ein weiterer Stellplatz würde das passen, sofern dort nicht ein Fahrzeug direkt an der Markierungslinie steht.

 

In der Kalkulation wird mit ziemlicher Sicherheit auch immer berücksichtigt, das alle Fahrzeuge einen gewissen Abstand zu den Markierungslinien haben. Man benötigt ja auch noch Platz zum öffnen der Türen und der wäre kaum ausreichend, wenn das Fahrzeug in einer 2,5 m breiten Box mit Wänden auf beiden Seiten steht.

Der benötigte Platz wird also anteilig von den jeweils nebeneinander liegenden Parkplätzen gerechnet.

Noch eine Theorie: Der Feuerlöscher ist im Weg ...

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