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Papiere für Wohnwagen aus Holland

Themenstarteram 27. April 2020 um 0:08

Hallo! Wir haben uns einen WW gekauft, TEC ca. 1100 kg GG bei einem deutschen Händler. der Wagen ist aus Holland und hier noch nie zugelassen worden, also haben wir:

- Neue HU

- Vollabnahme

- 100 km/h Prüfung machen lassen und sind damit (und natürlich der EVB von der Versicherung)

zur Zulassungsstelle. Dort hieß es: keine Zulassung ohne Betriebserlaunis. (???)

dafür brauchen die auch noch Fotos vom Fahrzeug von jeder Seite und ein Foto wo die Fahrzeug-Ident-Nr. eingeschlagen ist. dann Betriebserlaubnis beantragen, dauert 1 Woche und kostet 40 Euro (ca.)

Kurzzeitkennzeichen bekommen wir ohne Betriebserlaubnis nicht, wir müssen den WW also beim Händler

stehenlassen, bis alle Pepiere zusammen sind. Ist das NORMAL ????

Der DEKRA-Prüfer meinte telef., "reine Beutelschneiderei, was glauben die wofür ich eine Vollabnahme gemacht habe" und was soll in dieser Betriebserlaubnis drinstehen, was im Gutachten nicht steht.

Der Händler wohnt in NRW, wir in Hessen, vielleicht ist das eine Hessische Sonderregelung?

Vielleicht hat jemand schonmal sowas gehört und kann mir 'n Tip geben.

Danke erstmal fürs Lesen und liebe Grüße

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18 Antworten

Bei uns, an der Grenze zu NL, fordert die Zulassungsstelle:

Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges aus einem Land der EU

Zur Zulassung bringen Sie bitte mit:

- eine Versicherungsbestätigung (früher: Versicherungs-Doppelkarte)

- den Originalkaufvertrag oder die Originalrechnung

- die ausländischen Originalfahrzeugpapiere

- eine EWG-Übereinstimmungserklärung bei Personenkraftwagen (PKW) bis zu einem Alter von drei Jahren, bei älteren PKWs außerdem einen HU- (Hauptuntersuchungs-) Bericht, bei allen sonstigen Fahrzeuge ein TÜV- Gutachten nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

Moin!

Unsere Elsa ist auch aus Holland über einen Händler in NRW gekommen.

Ich habe das Dokument aus dem Bild (das kleine ist der Fahrzeugschein aus Holland) + die TÜV Vollabnahme inkl. Gasabnahme, 100km/h Zulassung und Eintragung der Alufelgen zur Zulassungsstelle mit genommen und den Wohnwagen normal angemeldet bekommen.

Da waren keinerlei weitere Daten oder Infos notwendig. Neuer Fahrzeugbrief (Anzahl Vorhalter = 0 da nie in D zugelassen), Fahrzeugschein, 100m/h Plakette, Kennzeichen mit TÜV Siegel -> fertig!

Da würde ich ansonsten ggf. dem Leiter der Zulassungsstelle ne Mail schreiben (falls das bei euch möglich ist) und fragen, wo denn nun genau das Problem liegt oder wie er denn gedenkt das zu lösen... Woanders geht es ja scheinbar auch!?

Gruß, René

WW Holland

Wozu den Aufwand des Anrufes, der TE benötigt die ausländischen Originalfahrzeugpapiere (Kentekenbewijs), die er aber scheinbar nicht hat und daher beschaffen muß. Ich würde den Verkäufer auffordern, die beizustellen.

https://nl.wikipedia.org/wiki/Kentekenbewijs

Wo soll das denn herkommen, wenn der Wohnwagen nie in Holland zugelassen war?

Der Händler soll den in NRW mit Kurzzeitkennzeichen auf sich zulassen, wenn das dort einfacher geht dann hast du alles was du brauchst für deine Zulassungstelle.

Nachtrag, du hast doch ne Vollabnahme.

Zitat:

@PIPD black schrieb am 27. April 2020 um 11:08:33 Uhr:

Wo soll das denn herkommen, wenn der Wohnwagen nie in Holland zugelassen war?

Das steht so nirgends.

... bei einem deutschen Händler. der Wagen ist aus Holland und hier noch nie zugelassen worden ...

Der war hier, also in D noch nie zugelassen, in NL sehr wahrscheinlich schon.

Moin Moin !

Zitat:

vielleicht ist das eine Hessische Sonderregelung?

Richtig! In Hessen gibt es eine sogenannte "Bündelungsbehörde" , über deren Schreibtisch laufen Vollabnahmen und wohl auch Oldtimergutachten oder Sondereintragungen.

Zitat:

Der Händler soll den in NRW mit Kurzzeitkennzeichen auf sich zulassen

Das ist Quatsch , das geht nicht. Was du meinst , ist eine Tageszulassung . Das wäre eine Möglichkeit.

MfG Volker

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 27. April 2020 um 18:19:45 Uhr:

Moin Moin !

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 27. April 2020 um 18:19:45 Uhr:

Zitat:

vielleicht ist das eine Hessische Sonderregelung?

Richtig! In Hessen gibt es eine sogenannte "Bündelungsbehörde" , über deren Schreibtisch laufen Vollabnahmen und wohl auch Oldtimergutachten oder Sondereintragungen.

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 27. April 2020 um 18:19:45 Uhr:

Zitat:

Der Händler soll den in NRW mit Kurzzeitkennzeichen auf sich zulassen

Das ist Quatsch , das geht nicht. Was du meinst , ist eine Tageszulassung . Das wäre eine Möglichkeit.

MfG Volker

Dann wäre de WW aber schon mit einer Tageszulassung in Deutschland zugelassen, das verneint der TE ja. Und mit einer Tageszulassung hätte der WW auch schon deusche Papiere.

Ja genau eine Tageszulassung,

Themenstarteram 28. April 2020 um 20:22

Also diesen "Kentekenbewijs" mit der Plastikkarte hab ich schon, das hat aber niemanden ineressiert. Weitere Papiere aus NL hab ich keine. Also kontakten wir mal den Händler wg. Tageszulassung. Wenn der die Kosten dafür ersetzt haben will, wird natürlich auch nicht billiger.

Mal sehen was dabei rauskommt.

Jedenfalls Danke für die Antworten !

Hallo esco3,

warum kontaktierst Du nicht mal TEC und fragst nach einem COC :confused::confused:

TEC gehört doch zur Hymer-Group

TEC ist doch ein deutsches Fabrikat und Du hast die Fahrzeugdaten.

T.E.C. Caravan GmbH & Co KG

Rudolf-Diesel-Str. 4

48336 Sassenberg

Tel. 02583 .- 93 06 0

Fax 02583 - 9306 299

E-Mailinfo@tec-caravan.de

Zitat:

@esco3 schrieb am 28. April 2020 um 22:22:51 Uhr:

Also diesen "Kentekenbewijs" mit der Plastikkarte hab ich schon, das hat aber niemanden ineressiert. Weitere Papiere aus NL hab ich keine. Also kontakten wir mal den Händler wg. Tageszulassung. Wenn der die Kosten dafür ersetzt haben will, wird natürlich auch nicht billiger.

Mal sehen was dabei rauskommt.

Jedenfalls Danke für die Antworten !

Ich hatte bereits geschrieben, welche Unterlagen bei uns erforderlich sind.

Auf der Homepage deiner Zulassungsstelle sollte sich ähnliches auch finden lassen.

Wenn du diese Unterlagen besitzt, die Zulassungsstelle aber trotzdem Schwierigkeiten bereitet, dann lass dir das erklären und ggf. schriftlich geben. Notiere dir auch den Gesprächszeitpunkt und den Namen des Mitarbeiters.

Moin Moin !

Zitat:

Dann wäre de WW aber schon mit einer Tageszulassung in Deutschland zugelassen, das verneint der TE ja. Und mit einer Tageszulassung hätte der WW auch schon deusche Papiere.

Das ist ja genau der Sinn dieser Massnahme!

MfG Volker

Ich verstehe das mit der Tageszulassung nicht.

Wo ist der Unterschied zwischen normaler Zulassung und Tageszulassung, bezüglich der erforderlichen Unterlagen?

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