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OT: Rechte als Verbraucher

Themenstarteram 10. März 2008 um 14:13

Wo bekommt ein Elchtreiber der Ärger mit dem DSL-provider hat eine gute Rechtsberatung?

so von wegen Tarifänderung mit Einhergehender Vertragsverlängerung um 24 Monate ist nicht stornierbar und wenn 16000 bezahlt aber nur 3000 geliefert werden ist das persönliches Pech...

DAnke und Grüße,

Tom

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19 Antworten

Vielleicht wirst du bei www*punkt*dsl-forum*punkt*de fündig.

 

Auch in diesem Forum soll es Elchtreiber geben, die mit Rechtsberatung das Futter ihres Elches verdienen.

Weiss ich doch... ;)

 

Grüße,

Dirk

Sind Elche jetzt "pink" ??

 

:) Thomas

Zitat:

Original geschrieben von TobiV70

Auch in diesem Forum soll es Elchtreiber geben, die mit Rechtsberatung das Futter ihres Elches verdienen.

Und genau das ist der Grund, warum es "Rechtsberatung" nur bei Rechtsberatern gibt und nicht in Foren. In dern AGB von Motor-Talk findet sich übrigens der richtige Hinweis, das Rechtsberatung hier nicht erlaubt ist. Das sieht auch das Rechtsberatungsgesetz so vor.

Allerdings kann man ja in dem genannten Forum mal schauen, welche Erfahrungen andere Teilnehmer so mit den von die angesprochenen Problemen gemacht haben ;). Anwälte prügeln sich i.d.R. nicht um solche Mandate, weil wenig Geld für viel Arbeit.......

Gruß, Hagen

(der sich auch grad nicht prügelt ;))

Wozu auch Rechtsberatung in solchen Fällen? 99% aller möglichen Fälle sind durch die AGB und sonstige Klauseln der Anbieter abgedeckt - die betreuen immerhin ein Massenmarkt, da geht man kein Risiko ein.

 

Für das 1%, wo es mal tatsächlich "Schuld" des Providers ist (die anderen 99% gehen zwar auch meistens auf dessen Kappe, aber sind im Vorfeld eben schon ausgeschlossen) hilft ein auf IT-Recht spezialisierter Anwalt. Google hilft ;-)

 

Ausserdem: Gerechtigkeit und Recht sind zwei Paar Schuhe! Nicht verwechseln ;-) Evtl. halt Leserbrief an Heise Verlag, Computer-Bild, etc. - da wird dann aus Marketinggründen auch schon mal geholfen, obwohl eher aussichtslos ... (WENN man durch den Filter der Verlage kommt, denn die ertrinken regelrecht in solchen Schreiben).

 

Gute Fahrt!

Torsten - der XC-Fan (in der Richtung schon zu viel erlebt. Leider auch, dass Kunden mangels Fachwissen auf Leistungen bestehen, die weder machbar sind, noch zugesichert waren ;-)

am 10. März 2008 um 19:54

Zitat:

Original geschrieben von tom1502

Wo bekommt ein Elchtreiber der Ärger mit dem DSL-provider hat eine gute Rechtsberatung?

Hi Tom,

unabhängig vom Rechtsberatungsgesetz , das ohnehin Mitte des Jahres durch das Rechtsdienstleistungsgesetz abgelöst wird, ist es sehr schwierig ob Dir hier gerade wirklich "Unrecht" geschieht und wie Du dann am besten zu Deinem "Recht" kommst.

Von AGBs würde ich mich gar nicht erschrecken lassen, denn auch bei den großen Anbietern sind immer wieder ein paar unwirksame Klauseln mit dabei. Viel Spaß beim Studium von "Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen", §§ 305 ff BGB.

Es gibt einen Service "Frag einen Anwalt", der auf den ersten Blick ganz gute Auskünfte gibt. Aber: Dein Fall lässt sich vermutlich nur sehr schwer umfassend darstellen, und mal eben die ganzen AGBs zu prüfen, wird vermutlich auch nicht für 20-30 EUR zu haben sein.

Du kannst die Rechnungen nur teilweise bezahlen, wenn Du der Meinung bist, dass dem Provider auch nicht mehr zusteht. Das wird dann im Zweifel vor Deinem Amtsgericht verhandelt (oder hast Du schon mehr als 5.000 EUR einbehalten ;) ? )

Wenn es sich wirklich um "Tarifänderung mit Einhergehender Vertragsverlängerung" handelt, dann hast Du gute Karten, denn so etwas geht nur mit Deiner Zustimmung, nicht aber mit Deinem Schweigen. Das alles wird aber nur ein Anwalt prüfen können. Vor dem Schritt würde ich aber erstmal alles in Eigenregie versucht haben.

Und, nicht vergessen, der Anwalt bekommt sein Geld immer, auch wenn Du keins bekommst :D. Daher kann es, falls Du ja vielleicht doch einfach nur ein bisschen unvorsichtig und optimistisch warst, einfacher und preiswerter sein, den Mist auszusitzen - je nachdem um wieviel Geld es geht und ob Du mit dem Zustand von der technischen Seite leben kannst. Good Luck!

Gruß

xc90er

...Ratgeber ;)

Themenstarteram 11. März 2008 um 6:30

Hi zusammen,

 

danke für die Infos... ich denke ich werde mich dazu durchringen das auszusitzen... Es ist einfach nur zum schreien Ärgerlich wenn man ein Paket DSL16000 bestellt, dann einen Breif bekommt von wegen mehr als 3000 is nicht und man trotzdem nich in ein günstigeres Paket wechseln darf. Fristgerechte stornierung nach 5 Tagen(oder so...) wird nicht anerkannt, da es sich um eine von Mir beauftragte Tarifänderung handelt... da sich die Laufzeit aber um 24Monate verlängert bin ich davon ausgegangen, dass ich dann auch stornieren darf... das sieht der Provider anders.

 

Freund Google und genannte Foren habe ich natürlich bedient...

 

Naja, ich werds überleben. Vermutlich bin ich selbst schuld. Oft gehe ich zu blauäugig an sowas ran :(

Aber was solls... der Rennelch ist wieder fit was soll ich mich da Ärgern :D

 

Herzlichen Dank und Grüße,

Tom

Wenn die nicht die geschuldete Leistung liefern, dann sehe ich das schon als Grund, den Vertrag zu kündigen, wegen Nichterfüllung. Nach meinem Rechtsverständnis als Laie. Ob Du ihnen alternativ nur den Preis eines 3000er Anschlusses zahlen kannst, halte ich für zweifelhaft.

Gerade bei solchen großen Anbietern, wie ich es vermute, daß es ist, freuen sich Verbraucherschutzvereine immer. Denn das Problem betrifft wahrscheinlich nicht nur Dich, sondern ein paar Kunden mehr.

Und eine theoretische Frage an die Rechtsfachleute hier im Forum: Jemand (X) verspricht eine Leistung A (>B) für ein für A passendes, für B eindeutig zu hohes Entgeld. X weiß aber aufgrund seiner technischen Fachkenntnis, daß er A nicht anbieten kann, sondern nur das schlechtere B. Trotzdem schließt X mit dem technischen Laien Y einen Vertrag über A, da X dadurch ein wirtschaftlicher Vorteil entsteht. Der reklamierende Y wird mit eigenwilligen Interpretationen der Rechtslage hingehalten und ausgenommen.

Ist das Angebot von A statt B und dann die wüste rechtliche Interpretation nicht das vorspiegeln und unterhalten falscher Tatsachen im Sinne des §263 StGB?

Auch wenn vermutlich jede Staatsanwaltschaft einen solchen Einzelfall wegen Geringfügigkeit nicht bearbeiten würde? Aber vielleicht bei mehreren hellhörig werden müßte?

am 11. März 2008 um 7:06

Zitat:

Original geschrieben von TobiV70

Ist das Angebot von A statt B und dann die wüste rechtliche Interpretation nicht das vorspiegeln und unterhalten falscher Tatsachen im Sinne des §263 StGB?

Und Du hast auch § 15 StGB ("Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln...") beachtet? Da sage ich mal "toi, toi, toi" das vorsätzliche Handeln nachzuweisen :)

Außerdem haben wir jetzt seit einer Weile das Leitbild des verständigen und aufgeklärten Verbrauchers, der sich von schöner Werbung nicht hereinlegen lässt und seine Entscheidungen wohlüberlegt macht. Da muss der Provider also schon richtig kriminell rangehen, um hier den Tatbestand des Betrugs zu erfüllen.

Aber nochmal, es kann durchaus sein, dass der Provider hier wirklich unsauber arbeitet und dass man da etwas machen kann, aber das lässt sich per Ferndiagnose nicht klären.

Gruß

xc90er

...§ 15 StGB-Kenner ;)

Der Vorsatz ist mir nicht unbekannt. :)

Aber den würde ich sogar vermuten, wenn desöfteren Kunden über die tatsächlich verfügbare Leistung getäuscht werden. Das Bild des verständigen Verbrauchers kann dann nicht mehr greifen, wenn mir der Verkäufer eine Leistung zusichert. Denn dann hat der Käufer ja nachgefragt und sich vom besseren technischen Verständnis des (vorgeblichen) Fachmannes leiten lassen.

Aber für sowas sollte man natürlich erstmal einige Mit-Geschädigte in einschlägigen Foren suchen.

Der Vorteil ist ja, daß, zeigt man einen entsprechenden Verdacht der Staatsanwaltschaft an, keine Kosten entstehen. Solange man nicht öffentlich behauptet, daß Provider X ein Betrüger sei, ist es auch keine üble Nachrede o.ä. Der Weg zur Staatsanwaltschaft muß ja frei bleiben, wie sollte man sonst einen mutmaßlichen Rechtsverstoß fachlich prüfen lassen können...

Oder? :-)

am 11. März 2008 um 8:26

Belassen wir es dabei. Den Tatbestand des Betrugs wirst Du hier nicht nachweisen können, selbst wenn er vorliegen würde. Wenn Dein Provider eine vertragsgemäße Leistung nicht erbringt, ist das zunächst mal Zivilrecht, nicht Strafrecht. Und, die Leistung muss wirklich vereinbart werden sein - das Gefühl alleine, dass Du eigentlich etwas anderes erwartet hast, hat dabei wenig Relevanz. Ja, man kann es der Staatsanwaltschaft melden, aber Du kannst es auch sein lassen, und ich schreibe Dir eine PN mit dem Text "Das Verfahren wurde eingestellt." - da hast Du mit weniger Aufwand dasselbe Ergebnis. ;)

Gruß

xc90er

Bei einem einzelnen hast Du recht, entsteht aber der Eindruck, daß das gleiche Vorgehen bei 100 anderen "Kunden" vorliegt, dann könnte der Effekt ein anderer sein. Denn 100 bedauerliche Pannen mit genau dem gleichen Vorgehen sind schon seltener.

Ganz abgesehen von der juristischen Lesart: Wenn ich als Anbieter einer Leistung die nicht voll erfüllen kann, würde ich immer versuchen Kulanz zu zeigen. Der Kunde kommt wieder. Und erzählt es noch ein paar Leuten, daß es zwar Probleme gab, die aber auch behoben wurden. Ver.....e ich den Kunden dagegen, kommt er nicht wieder und erzählt noch mehr potentiellen Kunden von seinen Erfahrungen. Erhöht nicht gerade die Kundenbindung und die Neukundengewinnung. Und Imagekampagnen sind teuer. Davon kann Opel sicher ein Lied singen, um den Bogen zu Automobilen Problemen zu schlagen.

Hallo,

ich wollte mich ja eigentlich an der recht abstrakten Diskussion nicht beteiligen. Aber ist es nicht so, dass der Kunde, der z.B DSL 16.000 bestellt, immer den hinweis darauf erhält, dass der Provider die Leistung nicht garantiert? Das hängt ja bekanntlich mit der sog. Leitungsdämpfung zusammen, für die sog. letzte Meile (also von der letzten Netzverteilung zum Kunde) kann ja der Provider nicht garantieren. D.h., der Vertrag kommt auch immer zustande, bevor der Provider letztlich überhaupt weis, ob DSL 2000, 6000 oder 16.000 machbar ist. Wie soll er da vorsätzlich betrügen?

Versteht mich nicht falsch, ich nehme keine Provider in Schutz. Aber die meisten, die ich kenne (weil ich auch gerade gewechselt habe) haben Klauseln im Vertrag, wonach sie 16.000 nicht garantieren, aber auch nur das techn. machbare abrechnen. Das halte ich für fair. Der Provider kann ja nichts dafür, wenn ich in der tiefsten Provinz wohne.

Gruß, Hagen

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