OT: Gestern Polizei... abgefahrene Reifen
Hallo
Gestern isses passiert... wurd angehalten und polizei hat 3 abgefahrene reifen entdeckt... montag hatte ich den termin für neue zum aufziehen...
was erwartet mich... bin noch in der probezeit...
nachschulung?
bitte um schnelle antwort... sterbe grade an dieser ungewissheit
danke
alex
87 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von bmw_tun3r
jetzt macht ihm doch nicht so ne angst... 🙂
es gibt immer noch ne andere möglichkeit:
Post bekommt der fahrzeughalter, wenn das, wie in den meisten fällen, dein vater ist. kann er zahlen und die punkte kassieren (falls er das macht) und dir passiert garnix.
Auch falsch. Die Polizei hat ihn angehalten und seine Personalien aufgenommen. Es werden sowohl Fahrer als aucxh Halter bestraft.
Das was du anspachst geht in manachen Fällen bei Blitzern und sonstigen Fotos.
Zitat:
Original geschrieben von ThePilot
Auch falsch. Die Polizei hat ihn angehalten und seine Personalien aufgenommen. Es werden sowohl Fahrer als aucxh Halter bestraft.
Das was du anspachst geht in manachen Fällen bei Blitzern und sonstigen Fotos.
haben sie das?
sicher ist es nicht. das läuft doch normaler so ab:
ja tag, führerschein usw., ahja ihre reifen blabla, sie bekommen post. auf wiedersehen.
Vielleicht hat er Glück...
Zitat:
Original geschrieben von ThePilot
Nein, es gibt A und B Verstöße.....den Rest lies dir selbst durch
Ab 40 Euro gibt es mindestens einen Flensburger Punkt. Und wenn es Punkte gibt, muss man fast immer zum Aufbauseminar. Darunter fallen zum Beispiel:
Geschwindigkeitsmissachtungen ab 21 km/h über dem Limit,
Überfahren roter Ampeln,
falsches Überholen,
Vorfahrtverletzungen, aber auch
einige erhebliche technische Mängel am Fahrzeug.
Achtung: Das Fahren mit einem Fahrzeug, das offensichtlich keine Betriebserlaubnis besitzt (z.B. wegen abgefahrener Reifen oder unzulässiger Bastelarbeiten am Fahrwerk), führt im Regelfall auch zur Anordnung eines Aufbauseminars - man ist ja verpflichtet, sich vor jeder Fahrt vom verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs zu überzeugen. Das gilt auch, wenn einem den Wagen gar nicht selbst gehört.
Soviel dazu...
also das das 3 b-verstöße sind glaub ich eher weniger...
die polizei meinte zu mir ich bekomme 1-3 punkte
bei bussgeldkatalog.de steht der b-verstoß "mit abgefahrenen reifen fahren 3punkte 75€Strafe"
glaub kaum das sich das auf jeden reifen einzeln bezieht und mit einem b-verstoß + punkten muss ich ja definitv keine ns machen
Ähnliche Themen
Naja wenn du die Nachschulung machen musst, Mitleid hätte ich nicht, wer einen BMW fährt dann aber kein Geld für Reifen hat und wissentlich andere Menschen gefährdet gehört auch nicht in den Straßenverkehr!
MfG Fatman
Das bezieht sich pro Reifen. Sorry. Ich drück dir die Daumen das die Polizisten es nicht wissen und du mit nem blauen Auge davon kommst.
Wenn Halter und Fahrer identisch sind, läuft es so ab wie oben beschrieben ansonsten wird der Name des Fahrers etc. notiert. Über seinen Vater kommt er da nicht mehr raus. Aber besser so als das er auf nasser Fahrbahn ins schleudern kommt und nen junge Familienvater oder ne Mutter umnietet....
ich war auch so dran, dass sobald ein punkt auf dem konto des in probe befindeten fahrers erscheint, eine nachschulung oder die abgabe des führerscheins ansteht...
so wars bei mir zumindest vor 5 jahren als ich mit meiner 125 er geblitzt wurde...
Ist im regefall auch so. Es gibt nur ganz wenige Ausnahmen, z.B. EIN abgefahrener Reifen.
Zitat:
Original geschrieben von ThePilot
Ist im regefall auch so. Es gibt nur ganz wenige Ausnahmen, z.B. EIN abgefahrener Reifen.
Ein abgefahrener Reifen zählt nicht als B verstoß. Ein abgefahrener Reifen zählt als A verstoß. Das Fahrzeug hat erhebliche Mängel. Wie kommt ihr darauf das ein abgefahrener Reifen B verstoß sein sollte?
Meine Quelle:
Nachschulung bei Führerschein auf Probe (Aufbauseminar für Fahranfänger)
Weitere Fahrtipps
Hier finden Sie Fahrschulen, die Aufbauseminare für Fahranfänger anbieten.
1. Wer einen Führerschein auf Probe hat und bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen in der Probezeit erwischt wird, dessen Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre. Die Verwaltungsbehörde wird bei diesen Auffälligkeiten ein Aufbauseminar anordnen, welches in einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden muß. Die Kosten belaufen sich auf ca. 150,00 € bis 400,00 €, der Durchnittspreis liegt bei ungefähr 200,00 €. Waren bei dem Verstoß Alkohol oder Drogen im Spiel, so wird ein besonderes Aufbauseminar angeordnet. Dieses Aufbauseminar wird von Diplom-Psychologen durchgeführt, die eine amtliche Anerkennung als Seminarleiter besitzen müssen .
Im Rahmen des Aufbauseminares werden die Auffälligkeiten der Teilnehmer besprochen und es werden Wege zur zukünftigen Vermeidung dieser Auffälligkeiten gesucht. Eine Nachschulung dauert 9 h, die normalerweise in 4 Blöcken zu je 135 min abgehalten werden. Zwischen der ersten und der zweiten Sitzung wird eine Fahrprobe mit dem Fahrlehrer aber ohne Prüfer absolviert. Diese Fahrprobe ist Thema der zweiten Sitzung. Die Teilnahmebescheinigung muss bei der Verwaltungsbehörde vorgelegt werden.
2. Wer als Fahranfänger Punkt 1 bereits hinter sich hat und bei einem weiteren A-Verstoß oder zwei weiteren B-Verstößen in der Probezeit erwischt wird, der erhält eine schriftliche Verwarnung mit den Hinweis, dass er innerhalb von zwei Monaten freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen kann. Damit erhält der Fahranfänger eine weitere Chance, an sich zu arbeiten und weitere Vorfälle zukünftig zu vermeiden. Durch die Teilnahme an der verkehrspsychologischen Beratung werden ihm 2 Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister erlassen.
3. Wer als Fahranfänger bereits eine schriftliche Verwarnung nach Punkt 2 erhalten hat und nach Ablauf der gesetzten Frist von 2 Monaten aus Punkt 2 bei einem weiteren A-Verstoß oder zwei weitere B-Verstößen in der Probezeit erwischt wird, dem wird die Fahrerlaubnis entzogen. Eine neue Fahrerlaubnis darf frühestens 3 Monate nach Abgabe des alten Führerscheins erteilt werden.
Als A-Verstöße gelten:
Unfallflucht
Nötigung
Vorfahrtverletzung mit Gefährung eines Anderen
Verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften
Zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h überschreiten (PKW,Motorrad)
Zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen
Zu dichtes Auffahren
"Geisterfahren" auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße
Rotlichtmißachtung
Fahren unter Alkoholeinfluß
Überholen im Überholverbot
B-Verstöße sind :
Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
Gefährung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrer beim Abbiegen
Gefährung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
Kennzeichenmißbrauch
Ungenügends Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeugs mit Gefährung anderer
Verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen
Mit abgefahrenen Reifen fahren
Gefährung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus
Denken Sie auch an diese Auflistung, wenn Sie beispielsweise einen kleinen Unfall mit Blechschaden haben, an dem Sie eindeutig schuld sind. Versuchen Sie dann in jedem Fall den Unfallgegner zu überreden, nicht die Polizei zu benachrichtigen. Machen Sie statt dessen mit einem billigen Fotoapparat, den Sie immer im Handschuhfach haben, ein paar Fotos von der Unfallstelle und vom Schaden. Wenn Ihre Fahrzeuge noch fahrbereit sind, dann entfernen Sie diese so schnell wie möglich aus Gefahrenbereichen, sorgen Sie dafür, daß der Verkehr nicht behindert wird und schreiben Sie den Unfallbericht selbst. Polizeibeamte sind meistens nicht sonderlich darüber erbaut, solche Bagatellen aufnehmen zu müssen und Sie haben ruckzuck einen A- oder B-Verstoß am Hals und gehen zum Aufbauseminar. Im Zeitalter des Handys auch noch ein Hinweis an Unfallzeugen und später Hinzukommende: Es ist immer besser sich zuerst zu erkundigen, was denn genau passiert ist und dann die Polizei anzurufen als umgekehrt.
Quelle: http://www.fahrschule.de/fahren_lernen/Tipp3index.html
Anmerkung: Nicht gant korrekt, da müsste stehe statt fahren mit abgefahrenen Reifen, mit EINEM abgefahrenen Reifen.
Punktsystem - Maßnahmen während der Probezeit
Gefahrenabwehrende Maßnahmen verstärken zusätzlich die spezialpräventive Wirkung, die von der zweijährigen Probezeit ausgeht.
Unter dem Aspekt der Unfallverhütung wird bei Fahranfängern auf Probe neben dem Punktsystem eine weitere Gewichtung der Verkehrsauffälligkeit vorgenommen:
bei schwerwiegenden A-Delikten (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung) und
bei weniger schwerwiegenden B-Delikten (z. B. technische Fahrzeugmängel)
Das KBA benachrichtigt unabhängig vom Punktestand die Fahrerlaubnisbehörde beim ersten A- oder nach dem zweiten B-Delikt. Nur sie leitet die entsprechenden Maßnahmen zur Fahrerlaubnis ein.
Seit dem 1. Januar 1999 geltenden drei Sanktionsstufen:
Sanktionsstufe Verkehrszuwiderhandlung Maßnahmen der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde
Erste Stufe Eine schwerwiegende (A) oder zwei weniger schwerwiegende (B) Zuwiderhandlungen Die Teilnahme an einem Aufbauseminar wird angeordnet.
Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre
Zweite Stufe Eine weitere schwerwiegende (A) oder zwei weitere weniger schwerwiegende (B) Zuwiderhandlungen Verwarnung.
Die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung wird empfohlen.
Dritte Stufe Eine weitere schwerwiegende (A) oder zwei weitere weniger schwerwiegende (B) Zuwiderhandlungen Die Fahrerlaubnis wird entzogen.
Bei Fahranfängern erfolgt die Tilgung einer Ordnungswidrigkeit aus dem Verkehrszentralregister nicht vor Ablauf der Probezeit.
Quelle: http://www.kba.de/
Und die sollte es wirklich wissen....
Zitat:
Original geschrieben von forgi
Wie kommt ihr darauf das ein abgefahrener Reifen B verstoß sein sollte?
weil es überall steht 🙄🙂!
Zitat:
Original geschrieben von st328
gibt es nicht 3 punkte pro reifen...??
Wäre auf jeden Fall angemessen wenn man mit
0,5 mm. Profiltieferumfährt.
wenn die polizisten schon sagen das ich mit 1-3punkten rechnen muss...
wer sagt denn jetzt, dass das pro reifen gilt... ich glaube das eher weniger
das gibts doch nicht, dass heir keiner mal GENAUE angaben machen kann, was auf ihn zukommt
abert ich selbst ja auch nicht, ich steig da nicht ganz durch.
meine meinung: b-verstoß, keine nachschululng, 3 punkte und paar euro strafe.
und es sind immer 3 punkte, egal ob nun 1 oder 4 reifen abgefahren. dass das pro eifen geht, kann ich mir beim besten willen nicht vorstellen!