Ortsschild zu spät gesehen - Blitzer?
Hallo,
ich hatte heute morgen eine ziemlich doofe Situation... Und zwar war ich auf einer Bundesstraße unterwegs und fuhr mit vielleicht 107 (Tacho) bei erlaubten 100 auf eine Ortsschaft zu.
Diese hat allerdings keinen klar erkennbaren Ortseingang sondern ist eigentlich ein Gewerbegebiet wo nur an der Tankstelle in der Mitte und der danach folgenden Kurve eine 50er Zone mit Ortsschildern ist. Ich bewegte mich also auf diese gelbe (Italienische) Tankstelle zu und habe das das Ortsschild (steht ca. 80m davor) erst ca. 25m davor gesehen und stärker abgebremst so dass ich bei der Tankstelle fast bei 50 war.
Nun meine Frage - könnte hier zwischen Ortsschild und Tankstelle ein Blitzer gestanden haben oder gilt immer noch in Bayern die 200m Regelung? (Also dass 200m nach einem Schild kein Blitzer stehen darf?) Und wenn, habe ich mich korrekt verhalten oder hätte ich voll in die Eisen steigen müssen?
Im worst case kann es doch sein dass ich am Schild noch 83kmh drauf hatte, geblitzt wurde und irgendwann in den nächsten Wochen ein Fahrverbot erhalte? (Habe den FS jetzt 18 Jahre, bin noch nie geblitzt worden und habe auch noch nie einen Punkt kassiert)
Ach ja, Blitzer habe ich keinen gesehen und auch nichts wahrgenommen, aber es gibt ja inzwischen unsichtbare, daher meine Befürchtungen.
Beste Antwort im Thema
meine glaskugel ist kaputt sorry
warum wartest du nicht einfach ab, ob post kommt,
was sollen wir hier rumraten?
keiner von uns war dabei
113 Antworten
Zitat:
Zitat:
@Gunny-Highway schrieb am 27. Januar 2020 um 12:53:03 Uhr:
meine glaskugel ist kaputt sorry
warum wartest du nicht einfach ab, ob post kommt,
was sollen wir hier rumraten?
keiner von uns war dabeiIch erwarte auch von keinem eine Glaskugel, mir ging es nur darum ob an der Stelle überhaupt ein Blitzer stehen dürfte, also die 200m Regelung immer noch gilt und wie stark man in so einem Fall bremsen muss - das sind allgemeine Fragen wo hier sicher der eine oder andere eine Antwort oder einen Erfahrungsbericht hat.
Kannst Du hier mal einstellen, wo diese 200 m Regelung stehen sollte.
Folge meinem Link und du wirst finden.
Zitat:
@derbeste44 schrieb am 27. Januar 2020 um 14:44:31 Uhr:
Kannst Du hier mal einstellen, wo diese 200 m Regelung stehen sollte.
Das hier: https://www.bussgeldkatalog.org/blitzer-aufstellen/ scheint mir noch die am aktuellsten gehaltene Übersicht zu sein.
Bei Gefahrenstellen (Kindergärten etc.) darf davon abgewichen werden. (War hier aber nicht der Fall, eher das Gegenteil)
Habe jetzt auch mal die Karte auf Blitzer.de angeschaut, an dieser Stelle wurde noch nie geblitzt, nur weiter hinten in der Kurve wo es in der Tat gefährlich ist wenn man da zu schnell ist. Vorne bei der Tankstelle wäre es wirklich nur um zu kassieren. 🙁
es gibt in einzelnen Bundesländern die Verwaltungsanweisung, dass nach einem Verkehrsschild ein Abstand von 200m eingehalten werden soll. Das ist aber weder verpflichtend noch gilt es zwingend am Ortseingang, wenn da eine Gefahrenstelle ist.
Aber tröste Dich: wenn es geblitzt hätte, hättest Du das auch gesehen. Mobile Blitzer sind sichtbar.
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Nö, die gibt's auch schon länger ohne sichtbaren Blitz.
Sie dürfen aber, in Bayern, nicht bewusst versteckt werden.
Na, wenn der unauffällige VW Caddy mit normalem Nummernschild in der Parkbucht rechts neben der Fahrbahn zwischen anderen PKW steht und dann munter aus dem Fahrzeug heraus geblitzt wird, ist der trotzdem dann offensichtlich "nicht bewusst versteckt" worden ?????..... , ist wohl auch Teil der liberalitas bavariae 😉,
.... weil diese Art des Blitzens durch die kommunale Verkehrsüberwachung ( Zweckverband) ist, zumindest in den Lkrsn. M und MB, zunehmend die Regel.
Na wenns nur darum geht OK.
Das Gerät übersieht man aber deutlich leichter als den Blitz.
Zitat:
@ktown schrieb am 27. Januar 2020 um 15:42:35 Uhr:
Sie dürfen aber, in Bayern, nicht bewusst versteckt werden.
Sagt wer? Das hab ich noch nie gehört.
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 27. Januar 2020 um 16:00:41 Uhr:
Zitat:
@ktown schrieb am 27. Januar 2020 um 15:42:35 Uhr:
Sie dürfen aber, in Bayern, nicht bewusst versteckt werden.
Sagt wer? Das hab ich noch nie gehört.Gruß Metalhead
Das Bayerischen Staatsministerium.😉
Es heißt dort:
2.9 Tarnung von technischem Gerät
Die Verwendung tarnender Mittel beim Einsatz von technischem Gerät (z. B. in Mülltonnen) und Messfahrzeugen ist nicht zulässig.
Die Ausnutzung baulicher und örtlicher Gegebenheiten ist jedoch zulässig.
Weiterhin heißt es:
Sichtbare Präsenz trägt wesentlich dazu bei, das subjektive Entdeckungsrisiko zu erhöhen und regelkonformes Verhalten zu fördern. Sie ist somit wesentlicher Bestandteil sowohl der polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit als auch der allgemeinen Kriminalprävention.
Steht da tatsächlicht (kannt ich noch nicht, dafür ein Danke).
Da steht aber auch daß das Blitzen der Verkehrssicherheit dienen soll und nicht als Einnamequelle (das zumindest kann ich nicht bestätigen).
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 27. Januar 2020 um 16:00:41 Uhr:
Zitat:
@ktown schrieb am 27. Januar 2020 um 15:42:35 Uhr:
Sie dürfen aber, in Bayern, nicht bewusst versteckt werden.
Sagt wer? Das hab ich noch nie gehört.Gruß Metalhead
Sie dürfen versteckt, aber nicht getarnt werden. Sagt Ziffer 2.9 der Richtlinie für die polizeiliche Verkehrsüberwachung (VÜ-Richtlinie – VÜR) in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 12. Mai 2006, Az. I C 4-3618.2-31.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@ktown schrieb am 27. Januar 2020 um 13:52:31 Uhr:
Das kam aber so plötzlich aus der Hecke gesprungen, dass man nicht mehr bremsen konnte.😉
Das sind aber auch fiese kleine Biester. 😁
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 27. Januar 2020 um 16:19:07 Uhr:
Steht da tatsächlicht (kannt ich noch nicht, dafür ein Danke).
Da steht aber auch daß das Blitzen der Verkehrssicherheit dienen soll und nicht als Einnamequelle (das zumindest kann ich nicht bestätigen).Gruß Metalhead
Das Beispiel vom TE spricht dagegen. Der Blitzer steht dort nicht am lukrativen Ortseingang, sondern erst später vor einer Kurve. 😉
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Ostelch schrieb am 27. Januar 2020 um 17:59:38 Uhr:
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 27. Januar 2020 um 16:19:07 Uhr:
Steht da tatsächlicht (kannt ich noch nicht, dafür ein Danke).
Da steht aber auch daß das Blitzen der Verkehrssicherheit dienen soll und nicht als Einnamequelle (das zumindest kann ich nicht bestätigen).Gruß Metalhead
Das Beispiel vom TE spricht dagegen. Der Blitzer steht dort nicht am lukrativen Ortseingang, sondern erst später vor einer Kurve. 😉
Grüße vom Ostelch
Ich sag ja nicht daß es immer Einnahmenoptimiert ist, aber meistens. 😉
Ich glaub aber die Diskussion brauchen wir nicht nochmal.
Gruß Metalhead