Originaler E36 M3 3.2 Coupe Imolarot 2
Hallo,
ich bin ja momentan auf der Suche nach einem neuen Spaßgefährt,
jetzt habe ich bei dem großen Auktionshaus das im Titel beschriebene gefunden
leider bin ich zu däml*** um einen Link einzustellen🙁
Vielleicht macht das ja einer für mich 😉
Wäre der was ??
Also mir gefällt er 🙂
Gruß
KawaHeizer
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von grande_cochones
😕Begründung?
Die Frage schockt mich nun ebenfalls!
Den Wagen zu ersteigern mit der Hoffnung bei Nichtgefallen einfach nicht zu nehmen ist doch keine Art. Zumal er im Vorfeld hätte das Ding besichtigen können aber offensichtlich den Weg scheut. Der TE würde sich über so ein Vorgehen sicher auch ärgern wäre er der Verkäufer. Der Weg sollte eigentlich so gehen: anschauen --> bei gefallen mietbieten ggfs. kaufen bzw. bei nichtgefallen einfach weitersuchen!
78 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von sluggygmx
Die Frage schockt mich nun ebenfalls!Zitat:
Original geschrieben von grande_cochones
😕Begründung?Den Wagen zu ersteigern mit der Hoffnung bei Nichtgefallen einfach nicht zu nehmen ist doch keine Art. Zumal er im Vorfeld hätte das Ding besichtigen können aber offensichtlich den Weg scheut. Der TE würde sich über so ein Vorgehen sicher auch ärgern wäre er der Verkäufer. Der Weg sollte eigentlich so gehen: anschauen --> bei gefallen mietbieten ggfs. kaufen bzw. bei nichtgefallen einfach weitersuchen!
Wie gesagt ich Bayern, M3 = NRW,da ist nix mit einfach mal anschauen,
Ausserdem bin ich nur drauf gekommen da der Verkäufer angibt sich beim Mindestpreis vertippt zu haben,also wird der Mindestpreis mit Sicherheit nicht erreicht.
Dann wird vermutlich auch kein gültiger Kaufvertag entstehen.
Naja aber du wills richtig viel Kohle in die hand nehmen also überlege dir GENAU was du kaufen möchstest.
Und ein Auto kaufen ohne zu sehn oder gefahren zu haben ist wohl auch nix.
Gerade bei 13000 euro.
Bei nem 700 euro 325 kann man nix Falsch machen, aber bei so einem Teuren Fahrzeug würde ich es mir 23 mal überlegen was ich tuhe.
Zitat:
Original geschrieben von Black Bmw 318
Naja aber du wills richtig viel Kohle in die hand nehmen also überlege dir GENAU was du kaufen möchstest.
Und ein Auto kaufen ohne zu sehn oder gefahren zu haben ist wohl auch nix.
Gerade bei 13000 euro.
Bei nem 700 euro 325 kann man nix Falsch machen, aber bei so einem Teuren Fahrzeug würde ich es mir 23 mal überlegen was ich tuhe.
Kann man auch anders sehen,für einen sind 700 Euro schon viel Geld,
für einen anderen sind 13000Eur kein besonders großer Betrag.
Erfreulicherweise gehöre ich eher zu dem letzt genannten Personenkreis 😎
Dann beglückwünsche ich dazu 😉
Trotzdem sollte man das Geld nicht leichtwertig rauswerfen 😉
Und wenn du Geld mäßig ganz gut dabei bist, dann kannse auch die 100 sprit in die Hand nehmen und nach NRW hochfahren.
Nimm deine Kawa und geh dir den M3 an nem schönen samstag angucken und dann eventuell kaufen.
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Zitat:
Original geschrieben von Black Bmw 318
Nimm deine Kawa und geh dir den M3 an nem schönen samstag angucken und dann eventuell kaufen.
Die Auktion läuft heute schon aus,da wirds nix bringen wenn ich am Samstag da hoch heize 😉
Gruß
KawaHeizer
hehe dann lass deine Ninja mal fliegen 😉
Na Spaß beiseite blind würde ich den nicht kaufen.
Aber das deine Sache wenn du Spaß daran hast dann wünsch ich dir Glück das es genau das Auto ist, was du haben wolltest 😉
Zitat:
Original geschrieben von CaptainFuture01
darüberhinaus liest sich sowas nach purem Neid....
Neid? Neidisch darauf den Verkäufer ohne Skrupel "über den Tisch zu ziehen" meinst? Nein, sicher nicht!
Er zieht überhaupt niemanden übern Tisch.....
Wenn die Auktion beendet ist und der Mindestpreis nicht erreicht ist,wird auch keine Provision fällig,also verliert der Verkäufer garnix bzw. nur das Geld was er bei einem Nichtverkauf über auch verloren hätte,nämlich die Angebotsgebühr und die ist nicht allzu hoch....
Also laß die Kirche mal im Dorf,du übertreibst maßlos....
Greetz
Cap
Ich Finde es schon recht schade das hier solche Arten des Autokaufs vorgeschlagen werden.
Und bei einem Privatkauf bei Ebay ein 14tägiges Rückgaberecht einzufordern ist schon echt lustig.
Also, der einzig richtige Weg ist, sich den Wagen anzuschauen, mitzubieten, und im Falle das man die Auktion gewinnt, den Wagen zu nehmen. Alles andere ist falsch. Und zu bieten, ggf zu siegen und den Wagen dann nicht zu nehmen geht auch nicht, denn dein Angebot ist (wie Ebay dich auch drauf hinweisst) bindend.
Und das damit abzutun dass bei den harten Zeiten, das der einzige Weg sei, ist ebenfalls traurig.
Du willst das mit dir fair umgegangen wird, und anders herum genau so. Natürlich gibt es Leute die so vorgehen, aber eben solchen kann man ruhig gerne mal einen Motorschaden wünschen, denn das Geld was sie an betrügerischen Handlungen einsparen, können sie doch gerne unseren mittelständischen Betrieben die den Motor wieder fit machen geben.
Gesetzt den Fall der Verkäufer hätte den Mindestpreis nicht falsch eingegeben (wo ich zudem glaube das es KEIN Versehen war....warum,lies dich durchs Netz,dann weißt du warum....Stichwort Gebühren und was daran nicht MEHR Beschiß sein soll,wie die Art den Wagen hier kaufen zu wollen,soll mir erstmal einer nachvollziehbar erklären) und unser TE hätte die Auktion gewonnen....
14 Tage Rückgaberecht ohne Angaben von Gründen,Fernabsatzgesetz.Falls du dich auskennst,weißt du das,aber du schienst bereits nr.2 hier zu sein,dem das NICHT bekannt ist....
Und da kann Ebay tausendmal reinschreiben,das hier ein bindender Vertrag zustande gekommen ist,denn wenn ich davon zurücktrete,gibt es keinen Vertrag mehr,der mich an irgendwas bindet....und dieses FAG wurde aus genau diesem Grund verabschiedet,um Verbraucher bei Problemen mit der gekauften Ware zu schützen....
Und den Artikel an den Bieter mit dem höchsten Gebot zu veräußern,trotz Nichterreichen des Mindestpreises ist ebenfalls NICHT verboten.Auch hier entsteht ein Kauf,der via Fernabsatzgesetz rückgängig gemacht werden kann....
Zitat:
"
§10 Auktion, Auktion mit Sofort-Kaufen-Option, Multiauktion und Angebot an unterlegene Bieter10.
Für den Fall, dass die Vertragsabwicklung zwischen Anbieter und Höchstbietendem scheitert, der Mindestpreis nicht erreicht wurde oder der Anbieter weitere identische Artikel verkaufen möchte, kann er unterlegenen Bietern über das eBay-System ein Angebot im Format Sofort-Kaufen machen (Angebot an unterlegene Bieter). Diese müssen dem Erhalt solcher Angebote zuvor in Mein eBay zugestimmt haben"
Informieren --> diskutieren,ned andersrum...
Greetz
Cap
Zitat:
Original geschrieben von CaptainFuture01
Sollte,hätte,könnte,würde....s Leben is nunmal kein Wunschkonzert,Lutscher,Ponyhof,wo alle Ponys Parfüm furzen....und darauf hat man sich eben eingestellt,daher macht man das ein oder andere eben mal nicht nach Normverhalten....
Schmetterlinge, Cap, Schmetterlinge... 😁 😁 😁
Find's allerdings auch etwas daneben. Erst angucken, dann bieten. Oder bieten, und dann auch kaufen. Meine Meinung.
Zitat:
Original geschrieben von CaptainFuture01
14 Tage Rückgaberecht ohne Angaben von Gründen,Fernabsatzgesetz.Falls du dich auskennst,weißt du das,aber du schienst bereits nr.2 hier zu sein,dem das NICHT bekannt ist....
Ohh, Halbwissen verbreiten und dann auch noch klugscheissen mit falschen Tatsachen ist schon recht peinlich:
LESEN BILDETDenk mehr muss man zu Deinem Erguss nicht sagen 😉
Ein 14-tägiges Rückgabrecht gibt es beim Kauf von Privat nicht.
Das FAG ist schon lange abgeschaft und ins BGB integriert worden.
@ Cap:
Sicher?Zitat:
und unser TE hätte die Auktion gewonnen....
14 Tage Rückgaberecht ohne Angaben von Gründen,Fernabsatzgesetz.Falls du dich auskennst,weißt du das,aber du schienst bereits nr.2 hier zu sein,dem das NICHT bekannt ist....
BGB § 312 d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
nichtbei Fernabsatzverträgen
5. die in der Form von Versteigerungen (§ 156) geschlossen werden.
Wäre mir zudem neu, dass eine private Person ein Unternehmer ist?
...ou da war meine Antwort ja schon zu spät 😁