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Original TFL Umbauen mit LED´s Birnen

Audi A6 C6/4F
Themenstarteram 28. September 2011 um 8:59

Hallo zusammen

ich habe mal eine Frage. Wenn ich mir LED´s (ebay) verbaue ohne den widerstand kommt es zu bekannten Fehler Meldung. Kann man diese ausschalten das sie nicht wieder hoch kommt. Zum Beispiel via VCDS?

 

Hintergrund. Ich möchte die LED´s gern Verbauen, aber ohne die fetten häßlichen Widerstand die man mit gesendet bekommt.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@OpiW schrieb am 26. Juni 2013 um 14:40:27 Uhr:

Zitat:

Original geschrieben von eddie_1

Ist jemand mit diesen SMD LEDs für TFL durch TÜV gekommen?

Hier in BRD sind die nach STVO nicht zugelassen. Wenn es der Prüfer merkt, erlischt die Betriebserlaubnis. Bei ganz großem Pech, wird das Fahrzeug still gelegt.

Gruß Wolfgang

aus der Wiki - ganz unten ist es auch extra aufgeführt -

http://a6-wiki.de/.../Beleuchtungseinrichtungen?...

ich möchte einmal hiermit die Umbaumöglichkeiten von Glühbirne auf LED oder SMD am und im Fahrzeug schreiben.

Es gibt hier bei Ebay eine Menge an LED oder SMD Birnen. Vielfach mit der Sockelgröße w5w T10 oder Bajonettverschluss.

Entweder in billiger LED-Ausführung oder in etwas teurerer SMD-Variante. Nun muß ich aber auch sagen, das billige LED-Technik schnell kaputt geht. Und da kommt wieder der Spruch:"Wer billig kauft, kauft 2x!" ins Gespräch.

Die SMD-Technik ist heller, zwar teurer, aber dafür langlebiger als LED. SMD Technik hat einen größeren Abstrahlwinkel von bis zu 140 Grad. LED`s schaffen nur 90 bis max. 120 Grad.

Von Käufen aus Hongkong, Taiwan oder China, rate ich jedem, der länger diese SMD / LED nutzen möchte, ab, da die Qualität absolut miserabel ist. Vielfach kommen die Sendungen auch überhaupt nicht an oder brauchen viele Wochen. Ob der Zoll die Dinger einkassiert? Ich weiß es nicht. Und habe auch schon einiges an Lehrgeld gezahlt. Im weiteren möchte ich nur noch von LED schreiben, auch wenn ich je nach Geschmack LED oder auch SMD meine.

______________________________________

Was kann man alles im und am Fahrzeug umbauen? In Prinzip alles was leuchtet. Aber es muß auch alles im Rahmen bleiben, sonst wirkt es kitschig oder entspricht nicht mehr der STVO/STVZO. Das heißt, LED´s im Innenraum unterliegen KEINEN Vorschriften und können beliebig verbaut werden, sofern die Dinger nicht einen selbst oder andere blenden.

Im Außenbereich des Fahrzeuges sieht es schon ganz anders aus. Grundsätzlich ist es so, das es im Moment keine LED oder SMD Birnen gibt, die eine Zulassung für den deutschen, österreichischen oder schweizerischen Straßenverkehr haben. Benutzung ist nur für Showzwecke genehmigt.

Innenraum:

Hier kann man die Armaturenbeleuchtung auf LED oder SMD ändern. Farblich gibt es alles.

Die Deckenbeleuchtung ist auch vielfach auf LED oder SMD umzubauen. Teilweise kann man auch die Kofferraumbeleuchtung oder die Türbeleuchtung umrüsten. Fußräume oder Ambientlicht sind ebenfalls möglich.

Da der PKW Innenraum keiner gesetzlichen Vorschrift unterliegt, ist hier der Phantasie freien Lauf gelassen. Die Polizei kann entgegen vieler Meinungen hier nicht eingreifend tätig werden.

Außenbereich:

Hier ist absolute Vorsicht geboten! LED- oder SMD - Birnen haben in der Fahrzeugtechnischen Beleuchtungseinrichtung nichts verloren.

Das wäre ein Eingriff in die Beleuchtungsvorschriften und in die Lichtanlage des jeweiligen KFZ. Dadurch erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges. Sollte es zu einem, hoffentlich nie geschehenen Unfall kommen, und kommt die Versicherung dahinter, das man mit LED-Birnen gefahren ist, kann es zum Verlust des Versicherungsschutzes kommen. Im schlimmsten Fall zahlt man bis an sein Lebensende.

Aber, es gibt auch kleinere "Tuningmaßnahmen" wo die Polizei ein Auge zudrückt.

Fangen wir mal mit der einzelnen Beleuchtungsgruppe an:

Nebelscheinwerfer:

Hier ist es manchmal üblich, die Dinger raus zu schmeißen und rundes LED-Tagfahrlicht einzubauen. Sofern es zugelassenes TFL nach E11 R87 RL ist, darf es genutzt werden und ist legal.

SMD-Birnen die es bei Ebay gibt, sind verboten. Verlust des Versicherungsschutzes droht, Betriebserlaubnis erlischt.

Abblendlicht:

Hier gibt es auch SMD-Birnen. Aber die sind und bleiben definitiv verboten. Zu Showzwecken ist es ok, aber bitte nicht im Straßenverkehr.

Eine Alternative zu Halogenbirnen sind zugelassene blaue H4, H1 oder H7 Birnen. Xenon-Nachrüstsätze sind verboten (190EUR, 1 Pkt, Mängelschein, TÜV neu sind die Folgen), weil teilweise autom. Niveauregulierung und Scheinwerferreinigungsanlage fehlt. Ist die drin, bedeutet das aber nicht das so etwas eingebaut werden darf. Da ist noch der Scheinwerfer. Nur wenn der ausdrücklich für Xenonbrenner zugelassen ist, darf ein Xenonsatz eingebaut werden. Eine entsprechende TÜV-Abnahme hat aber zu erfolgen.

Fernlicht:

Hier gibt es keine Alternativen zu Halogenbirnen.

Standlicht:

Hier streiten sich die Gemühter.

Lt. STVO/STVZO sind nur 5Watt Glühbirnen als Standlicht zugelassen. Entweder in Klarglas oder Xenon-Optik.

Ich persönlich fahre seit 2006 mit einfachen LED-Standlicht umher. Der TÜV sagt nichts dazu. Diverse Polizeikontrollen waren auch ohne Probleme überstanden. Wenn die Dinger nicht blenden oder zu grell sind, die Farbgebung Xenon oder Weiss einhalten, sagt keine Polizei etwas.

Es ist eine Grauzone, aber eine halblegale.

Tagfahrlicht:

HIer gibt es diverse Nachrüstbausätze zu jedem Geschmack. Aber auch hier ist Vorsicht geboten. Bitte nur zugelassenes TFL mit den Nummer E4, E11, R87 RL oder DRL, verbauen.

SMD-Stripes mit einer E4 Zulassung sind nur als Positionslicht (Standlicht) erlaubt. Nicht als TFL allein. Im übrigen achtet die Polizei bei Verkehrskontrollen öfters penibel auf die eingravierten Zulassungsnummern. Gibt es die nicht, erlischt die Betriebserlaubnis des KFZ. Das wird dann teuer und füllt das Punktekonto in Flensburg.

Zugelassenes Tagfahrlicht kostet zwar etwas mehr, aber wenn man zu den billigen unzulässigen TFL die Strafkosten einberechnet, kann man wieder die zugelassenen TFL kaufen.

Seitenblinker:

Hier gibt es diverse LED-Blinker. Die meisten haben eine Zulassung und sind einfach einzubauen.

Bei Fahrzeugen mit gelber Scheibe, kann man auch eine helle gelbe SMD-Birne nehmen. Fällt nicht auf und blinkt trotzdem.

Rücklicht:

Es gibt diverse LED-Rücklichter. Hier bitte unbedingt auf Zulassung achten. Dann besteht kein Problem die Dinger einzubauen. Aber es gibt auch viele Fahrzeuge, die haben nur die Möglichkeit, mt LED-Birnen etwas Strom zu sparen. Auf die berufe ich mich hier:

Bei Fahrzeuge mit Streuglasscheibe ist es kein Problem, eine helle LED einzubauen. Bei Klarglas würde ich drauf verzichten, da man die Birne sehen kann.

Es sollte schon eine rote, der Leuchtkraft der Birne entsprechende LED sein. Bei Fahrzeugen mit 2 Faden-Birne (Bremse und Rücklicht) gibt es keine Alternative. Noch nicht. Es gibt ab und zu billige Chinaware. Finger weg! Hält nicht und passt nicht!!!

Nebelschlussleuchte:

Auch hier gilt: Sofern man die Birne sehen kann, Finger weg von Umbauten. Ansonsten muß die Helligkeit der LED, der Serienmäßigen Birne entsprechen.

Blinker:

Serienmäßiges LED Licht ist vielfach schon eingebaut. Bei Nachrüstungen ist die Blinkfrequenz aufgrund der niedrigen Spannung so hoch, als ob eine Birne defekt ist. Entweder man kauft sich ein LED-kompatibles Blinker-Relais oder baut sich zugelassene Chromblinkerbirnen ein.

Bremslicht:

Vielfach sieht man schon serienmäßiges LED-Bremslicht. Bei älteren Fahrzeugen die noch kein Serienmäßiges LED Bremslicht haben, rate ich dringend davon ab, es umzurüsten. Es ist eine Sicherheitseinrichtung und ein schwerer Eingriff in die Lichtanlage. Das kann sehr teuer werden. Die Betriebserlaubnis erlischt und der Versicherungsschutz auch. FINGER WEG !!!

3. Bremslicht:

Meistens ist es schon LED. Aber bei einigen ist es noch mit w5w 5 Watt Birnen bestückt. Die kann man gegen rote SMD-Birnen austauschen.

Ist auch so eine Grauzone. Die LED/SMD halten länger, sind schneller eingeschaltet als Birnenlicht und bringen den vllt. rettenden Meter.

Und da viele Bremslichter Streuglas haben, sieht man hier die LED/SMD nicht. Ich habe es seit 2006 in allen meinen Fahrzeugen umgerüstet.

Nummernschildbeleuchtung:

Auch hier gilt: Manchmal ist weniger mehr. Bitte keine Flutlichtstrahler zur Nummernschildbeleuchtung nutzen.

Es reicht aus, wenn das Nr.-Schild hell ist. Geblendet werden darf der Rückwärtige Verkehr jedoch nicht.

Hält man dies ein, ist es halblegal. Da kräht kein Hahn nach, ob Birne oder LED. Für die Polizei sogar noch ein Vorteil, denn man kann das Nr.-schild besser erkennen.

Unterbodenbeleuchtung:

FINGER WEG !!! Ist nicht zugelassen ! Nur für Showzwecke oder als Einstiegsbeleuchtung. Bitte vor Einbau unbedingt den TÜV oder eine Fachwerkstatt aufsuchen und um Rat fragen.

 

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Zitat:

@OpiW schrieb am 26. Juni 2013 um 14:40:27 Uhr:

Zitat:

Original geschrieben von eddie_1

Ist jemand mit diesen SMD LEDs für TFL durch TÜV gekommen?

Hier in BRD sind die nach STVO nicht zugelassen. Wenn es der Prüfer merkt, erlischt die Betriebserlaubnis. Bei ganz großem Pech, wird das Fahrzeug still gelegt.

Gruß Wolfgang

aus der Wiki - ganz unten ist es auch extra aufgeführt -

http://a6-wiki.de/.../Beleuchtungseinrichtungen?...

ich möchte einmal hiermit die Umbaumöglichkeiten von Glühbirne auf LED oder SMD am und im Fahrzeug schreiben.

Es gibt hier bei Ebay eine Menge an LED oder SMD Birnen. Vielfach mit der Sockelgröße w5w T10 oder Bajonettverschluss.

Entweder in billiger LED-Ausführung oder in etwas teurerer SMD-Variante. Nun muß ich aber auch sagen, das billige LED-Technik schnell kaputt geht. Und da kommt wieder der Spruch:"Wer billig kauft, kauft 2x!" ins Gespräch.

Die SMD-Technik ist heller, zwar teurer, aber dafür langlebiger als LED. SMD Technik hat einen größeren Abstrahlwinkel von bis zu 140 Grad. LED`s schaffen nur 90 bis max. 120 Grad.

Von Käufen aus Hongkong, Taiwan oder China, rate ich jedem, der länger diese SMD / LED nutzen möchte, ab, da die Qualität absolut miserabel ist. Vielfach kommen die Sendungen auch überhaupt nicht an oder brauchen viele Wochen. Ob der Zoll die Dinger einkassiert? Ich weiß es nicht. Und habe auch schon einiges an Lehrgeld gezahlt. Im weiteren möchte ich nur noch von LED schreiben, auch wenn ich je nach Geschmack LED oder auch SMD meine.

______________________________________

Was kann man alles im und am Fahrzeug umbauen? In Prinzip alles was leuchtet. Aber es muß auch alles im Rahmen bleiben, sonst wirkt es kitschig oder entspricht nicht mehr der STVO/STVZO. Das heißt, LED´s im Innenraum unterliegen KEINEN Vorschriften und können beliebig verbaut werden, sofern die Dinger nicht einen selbst oder andere blenden.

Im Außenbereich des Fahrzeuges sieht es schon ganz anders aus. Grundsätzlich ist es so, das es im Moment keine LED oder SMD Birnen gibt, die eine Zulassung für den deutschen, österreichischen oder schweizerischen Straßenverkehr haben. Benutzung ist nur für Showzwecke genehmigt.

Innenraum:

Hier kann man die Armaturenbeleuchtung auf LED oder SMD ändern. Farblich gibt es alles.

Die Deckenbeleuchtung ist auch vielfach auf LED oder SMD umzubauen. Teilweise kann man auch die Kofferraumbeleuchtung oder die Türbeleuchtung umrüsten. Fußräume oder Ambientlicht sind ebenfalls möglich.

Da der PKW Innenraum keiner gesetzlichen Vorschrift unterliegt, ist hier der Phantasie freien Lauf gelassen. Die Polizei kann entgegen vieler Meinungen hier nicht eingreifend tätig werden.

Außenbereich:

Hier ist absolute Vorsicht geboten! LED- oder SMD - Birnen haben in der Fahrzeugtechnischen Beleuchtungseinrichtung nichts verloren.

Das wäre ein Eingriff in die Beleuchtungsvorschriften und in die Lichtanlage des jeweiligen KFZ. Dadurch erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges. Sollte es zu einem, hoffentlich nie geschehenen Unfall kommen, und kommt die Versicherung dahinter, das man mit LED-Birnen gefahren ist, kann es zum Verlust des Versicherungsschutzes kommen. Im schlimmsten Fall zahlt man bis an sein Lebensende.

Aber, es gibt auch kleinere "Tuningmaßnahmen" wo die Polizei ein Auge zudrückt.

Fangen wir mal mit der einzelnen Beleuchtungsgruppe an:

Nebelscheinwerfer:

Hier ist es manchmal üblich, die Dinger raus zu schmeißen und rundes LED-Tagfahrlicht einzubauen. Sofern es zugelassenes TFL nach E11 R87 RL ist, darf es genutzt werden und ist legal.

SMD-Birnen die es bei Ebay gibt, sind verboten. Verlust des Versicherungsschutzes droht, Betriebserlaubnis erlischt.

Abblendlicht:

Hier gibt es auch SMD-Birnen. Aber die sind und bleiben definitiv verboten. Zu Showzwecken ist es ok, aber bitte nicht im Straßenverkehr.

Eine Alternative zu Halogenbirnen sind zugelassene blaue H4, H1 oder H7 Birnen. Xenon-Nachrüstsätze sind verboten (190EUR, 1 Pkt, Mängelschein, TÜV neu sind die Folgen), weil teilweise autom. Niveauregulierung und Scheinwerferreinigungsanlage fehlt. Ist die drin, bedeutet das aber nicht das so etwas eingebaut werden darf. Da ist noch der Scheinwerfer. Nur wenn der ausdrücklich für Xenonbrenner zugelassen ist, darf ein Xenonsatz eingebaut werden. Eine entsprechende TÜV-Abnahme hat aber zu erfolgen.

Fernlicht:

Hier gibt es keine Alternativen zu Halogenbirnen.

Standlicht:

Hier streiten sich die Gemühter.

Lt. STVO/STVZO sind nur 5Watt Glühbirnen als Standlicht zugelassen. Entweder in Klarglas oder Xenon-Optik.

Ich persönlich fahre seit 2006 mit einfachen LED-Standlicht umher. Der TÜV sagt nichts dazu. Diverse Polizeikontrollen waren auch ohne Probleme überstanden. Wenn die Dinger nicht blenden oder zu grell sind, die Farbgebung Xenon oder Weiss einhalten, sagt keine Polizei etwas.

Es ist eine Grauzone, aber eine halblegale.

Tagfahrlicht:

HIer gibt es diverse Nachrüstbausätze zu jedem Geschmack. Aber auch hier ist Vorsicht geboten. Bitte nur zugelassenes TFL mit den Nummer E4, E11, R87 RL oder DRL, verbauen.

SMD-Stripes mit einer E4 Zulassung sind nur als Positionslicht (Standlicht) erlaubt. Nicht als TFL allein. Im übrigen achtet die Polizei bei Verkehrskontrollen öfters penibel auf die eingravierten Zulassungsnummern. Gibt es die nicht, erlischt die Betriebserlaubnis des KFZ. Das wird dann teuer und füllt das Punktekonto in Flensburg.

Zugelassenes Tagfahrlicht kostet zwar etwas mehr, aber wenn man zu den billigen unzulässigen TFL die Strafkosten einberechnet, kann man wieder die zugelassenen TFL kaufen.

Seitenblinker:

Hier gibt es diverse LED-Blinker. Die meisten haben eine Zulassung und sind einfach einzubauen.

Bei Fahrzeugen mit gelber Scheibe, kann man auch eine helle gelbe SMD-Birne nehmen. Fällt nicht auf und blinkt trotzdem.

Rücklicht:

Es gibt diverse LED-Rücklichter. Hier bitte unbedingt auf Zulassung achten. Dann besteht kein Problem die Dinger einzubauen. Aber es gibt auch viele Fahrzeuge, die haben nur die Möglichkeit, mt LED-Birnen etwas Strom zu sparen. Auf die berufe ich mich hier:

Bei Fahrzeuge mit Streuglasscheibe ist es kein Problem, eine helle LED einzubauen. Bei Klarglas würde ich drauf verzichten, da man die Birne sehen kann.

Es sollte schon eine rote, der Leuchtkraft der Birne entsprechende LED sein. Bei Fahrzeugen mit 2 Faden-Birne (Bremse und Rücklicht) gibt es keine Alternative. Noch nicht. Es gibt ab und zu billige Chinaware. Finger weg! Hält nicht und passt nicht!!!

Nebelschlussleuchte:

Auch hier gilt: Sofern man die Birne sehen kann, Finger weg von Umbauten. Ansonsten muß die Helligkeit der LED, der Serienmäßigen Birne entsprechen.

Blinker:

Serienmäßiges LED Licht ist vielfach schon eingebaut. Bei Nachrüstungen ist die Blinkfrequenz aufgrund der niedrigen Spannung so hoch, als ob eine Birne defekt ist. Entweder man kauft sich ein LED-kompatibles Blinker-Relais oder baut sich zugelassene Chromblinkerbirnen ein.

Bremslicht:

Vielfach sieht man schon serienmäßiges LED-Bremslicht. Bei älteren Fahrzeugen die noch kein Serienmäßiges LED Bremslicht haben, rate ich dringend davon ab, es umzurüsten. Es ist eine Sicherheitseinrichtung und ein schwerer Eingriff in die Lichtanlage. Das kann sehr teuer werden. Die Betriebserlaubnis erlischt und der Versicherungsschutz auch. FINGER WEG !!!

3. Bremslicht:

Meistens ist es schon LED. Aber bei einigen ist es noch mit w5w 5 Watt Birnen bestückt. Die kann man gegen rote SMD-Birnen austauschen.

Ist auch so eine Grauzone. Die LED/SMD halten länger, sind schneller eingeschaltet als Birnenlicht und bringen den vllt. rettenden Meter.

Und da viele Bremslichter Streuglas haben, sieht man hier die LED/SMD nicht. Ich habe es seit 2006 in allen meinen Fahrzeugen umgerüstet.

Nummernschildbeleuchtung:

Auch hier gilt: Manchmal ist weniger mehr. Bitte keine Flutlichtstrahler zur Nummernschildbeleuchtung nutzen.

Es reicht aus, wenn das Nr.-Schild hell ist. Geblendet werden darf der Rückwärtige Verkehr jedoch nicht.

Hält man dies ein, ist es halblegal. Da kräht kein Hahn nach, ob Birne oder LED. Für die Polizei sogar noch ein Vorteil, denn man kann das Nr.-schild besser erkennen.

Unterbodenbeleuchtung:

FINGER WEG !!! Ist nicht zugelassen ! Nur für Showzwecke oder als Einstiegsbeleuchtung. Bitte vor Einbau unbedingt den TÜV oder eine Fachwerkstatt aufsuchen und um Rat fragen.

 

ohne jetz irgendwelches fachwissen zu haben würde ich einfach mal behaupten das geht nicht allerdings habe ich bei ebay auch schon welche gesehen wo die wiederstände bereits so verbaut waren das man sie nicht als solche erkennt.

Themenstarteram 28. September 2011 um 11:54

Ich habe mir mal zwei zu kommen lassen, wo drin stand (integrierter Canbus, aber das war dann doch nicht so) habe noch einen Versuch gestartet. Mal sehen was jetzt ankommt.

Ich habe folgende LED's verbaut: Canbus Xenon LED TLF aber ich musste auch die Standlichtbirnen gegen LED's tauschen bevor der Fehlerspeicher Ruhe gab.

Img-2243
Img-2242
Snap-2011-09-28-16h32m41s-002
Themenstarteram 28. September 2011 um 15:25

Und die wurden auch ohne extra Widerstand verbaut.

Zitat:

Original geschrieben von esprit70

Und die wurden auch ohne extra Widerstand verbaut.

ich gehe davon aus das es eine Frage war :) -----> ja, ich habe keine zusätzlichen Wiederstände verbaut. Ganz einfach die alte Glühbirnen gegen die Canbus LED's tauschen aber wie schon geschrieben die Standlichtbirnen musste ich auch gegen Canbus-LED's tauschen - die hat mir der Verkäufer aufgrund meiner Anfrage (Fehlermeldung im FIS) für 12 Euro nachgeliert und seitdem (April 2011) habe ich keine Fehlermeldung mehr darüber bekommen.

am 24. Januar 2012 um 15:13

Hallo!

Ich hab vom EBay-Händler easylife_go folgende LED's gekauft:

- 2x 18 SMD LED Blinklicht Weiß BA15s / P21W canbus

Besonderes Augenmerk auf "Canbus"!!!! Somit ist der Wiederstand integriert und ich habe keine Fehlermeldung! Das einbauen der Lampen ist der Horror, aber mit etwas Geduld und Liebe mit der Beschreibung von A6-Wiki.de selbst zu schaffen.

Schnelle Handy-Fotos im Anhang!

GLG KultGrazer

sind das diese:

2x SMD LED Xenon Tagfahrlicht für A6

von tuning-fanatics-shop_com auf ebay

 

 

 

am 24. Januar 2012 um 17:45

Zitat:

Original geschrieben von Torsten H aus B

sind das diese:

2x SMD LED Xenon Tagfahrlicht für A6

von tuning-fanatics-shop_com auf ebay

Ja, in der Art.. kannst normal nicht viel falsch machen mit diesen Lampen!

sieht gut aus !

gibt es eine StVo zulassung für diese LEDs ?

Zitat:

Original geschrieben von sputnik_monroe

sieht gut aus !

gibt es eine StVo zulassung für diese LEDs ?

bei denen die ich mir bei ebay bestellt habe nicht,

und du wirst sicherlich auch keine bekommen.

Ist jemand mit diesen SMD LEDs für TFL durch TÜV gekommen?

am 26. Juni 2013 um 12:40

Zitat:

Original geschrieben von eddie_1

Ist jemand mit diesen SMD LEDs für TFL durch TÜV gekommen?

Hier in BRD sind die nach STVO nicht zugelassen. Wenn es der Prüfer merkt, erlischt die Betriebserlaubnis. Bei ganz großem Pech, wird das Fahrzeug still gelegt.

Gruß Wolfgang

aus der Wiki - ganz unten ist es auch extra aufgeführt -

http://a6-wiki.de/.../Beleuchtungseinrichtungen?...

Zitat:

@OpiW schrieb am 26. Juni 2013 um 14:40:27 Uhr:

Zitat:

Original geschrieben von eddie_1

Ist jemand mit diesen SMD LEDs für TFL durch TÜV gekommen?

Hier in BRD sind die nach STVO nicht zugelassen. Wenn es der Prüfer merkt, erlischt die Betriebserlaubnis. Bei ganz großem Pech, wird das Fahrzeug still gelegt.

Gruß Wolfgang

aus der Wiki - ganz unten ist es auch extra aufgeführt -

http://a6-wiki.de/.../Beleuchtungseinrichtungen?...

ich möchte einmal hiermit die Umbaumöglichkeiten von Glühbirne auf LED oder SMD am und im Fahrzeug schreiben.

Es gibt hier bei Ebay eine Menge an LED oder SMD Birnen. Vielfach mit der Sockelgröße w5w T10 oder Bajonettverschluss.

Entweder in billiger LED-Ausführung oder in etwas teurerer SMD-Variante. Nun muß ich aber auch sagen, das billige LED-Technik schnell kaputt geht. Und da kommt wieder der Spruch:"Wer billig kauft, kauft 2x!" ins Gespräch.

Die SMD-Technik ist heller, zwar teurer, aber dafür langlebiger als LED. SMD Technik hat einen größeren Abstrahlwinkel von bis zu 140 Grad. LED`s schaffen nur 90 bis max. 120 Grad.

Von Käufen aus Hongkong, Taiwan oder China, rate ich jedem, der länger diese SMD / LED nutzen möchte, ab, da die Qualität absolut miserabel ist. Vielfach kommen die Sendungen auch überhaupt nicht an oder brauchen viele Wochen. Ob der Zoll die Dinger einkassiert? Ich weiß es nicht. Und habe auch schon einiges an Lehrgeld gezahlt. Im weiteren möchte ich nur noch von LED schreiben, auch wenn ich je nach Geschmack LED oder auch SMD meine.

______________________________________

Was kann man alles im und am Fahrzeug umbauen? In Prinzip alles was leuchtet. Aber es muß auch alles im Rahmen bleiben, sonst wirkt es kitschig oder entspricht nicht mehr der STVO/STVZO. Das heißt, LED´s im Innenraum unterliegen KEINEN Vorschriften und können beliebig verbaut werden, sofern die Dinger nicht einen selbst oder andere blenden.

Im Außenbereich des Fahrzeuges sieht es schon ganz anders aus. Grundsätzlich ist es so, das es im Moment keine LED oder SMD Birnen gibt, die eine Zulassung für den deutschen, österreichischen oder schweizerischen Straßenverkehr haben. Benutzung ist nur für Showzwecke genehmigt.

Innenraum:

Hier kann man die Armaturenbeleuchtung auf LED oder SMD ändern. Farblich gibt es alles.

Die Deckenbeleuchtung ist auch vielfach auf LED oder SMD umzubauen. Teilweise kann man auch die Kofferraumbeleuchtung oder die Türbeleuchtung umrüsten. Fußräume oder Ambientlicht sind ebenfalls möglich.

Da der PKW Innenraum keiner gesetzlichen Vorschrift unterliegt, ist hier der Phantasie freien Lauf gelassen. Die Polizei kann entgegen vieler Meinungen hier nicht eingreifend tätig werden.

Außenbereich:

Hier ist absolute Vorsicht geboten! LED- oder SMD - Birnen haben in der Fahrzeugtechnischen Beleuchtungseinrichtung nichts verloren.

Das wäre ein Eingriff in die Beleuchtungsvorschriften und in die Lichtanlage des jeweiligen KFZ. Dadurch erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges. Sollte es zu einem, hoffentlich nie geschehenen Unfall kommen, und kommt die Versicherung dahinter, das man mit LED-Birnen gefahren ist, kann es zum Verlust des Versicherungsschutzes kommen. Im schlimmsten Fall zahlt man bis an sein Lebensende.

Aber, es gibt auch kleinere "Tuningmaßnahmen" wo die Polizei ein Auge zudrückt.

Fangen wir mal mit der einzelnen Beleuchtungsgruppe an:

Nebelscheinwerfer:

Hier ist es manchmal üblich, die Dinger raus zu schmeißen und rundes LED-Tagfahrlicht einzubauen. Sofern es zugelassenes TFL nach E11 R87 RL ist, darf es genutzt werden und ist legal.

SMD-Birnen die es bei Ebay gibt, sind verboten. Verlust des Versicherungsschutzes droht, Betriebserlaubnis erlischt.

Abblendlicht:

Hier gibt es auch SMD-Birnen. Aber die sind und bleiben definitiv verboten. Zu Showzwecken ist es ok, aber bitte nicht im Straßenverkehr.

Eine Alternative zu Halogenbirnen sind zugelassene blaue H4, H1 oder H7 Birnen. Xenon-Nachrüstsätze sind verboten (190EUR, 1 Pkt, Mängelschein, TÜV neu sind die Folgen), weil teilweise autom. Niveauregulierung und Scheinwerferreinigungsanlage fehlt. Ist die drin, bedeutet das aber nicht das so etwas eingebaut werden darf. Da ist noch der Scheinwerfer. Nur wenn der ausdrücklich für Xenonbrenner zugelassen ist, darf ein Xenonsatz eingebaut werden. Eine entsprechende TÜV-Abnahme hat aber zu erfolgen.

Fernlicht:

Hier gibt es keine Alternativen zu Halogenbirnen.

Standlicht:

Hier streiten sich die Gemühter.

Lt. STVO/STVZO sind nur 5Watt Glühbirnen als Standlicht zugelassen. Entweder in Klarglas oder Xenon-Optik.

Ich persönlich fahre seit 2006 mit einfachen LED-Standlicht umher. Der TÜV sagt nichts dazu. Diverse Polizeikontrollen waren auch ohne Probleme überstanden. Wenn die Dinger nicht blenden oder zu grell sind, die Farbgebung Xenon oder Weiss einhalten, sagt keine Polizei etwas.

Es ist eine Grauzone, aber eine halblegale.

Tagfahrlicht:

HIer gibt es diverse Nachrüstbausätze zu jedem Geschmack. Aber auch hier ist Vorsicht geboten. Bitte nur zugelassenes TFL mit den Nummer E4, E11, R87 RL oder DRL, verbauen.

SMD-Stripes mit einer E4 Zulassung sind nur als Positionslicht (Standlicht) erlaubt. Nicht als TFL allein. Im übrigen achtet die Polizei bei Verkehrskontrollen öfters penibel auf die eingravierten Zulassungsnummern. Gibt es die nicht, erlischt die Betriebserlaubnis des KFZ. Das wird dann teuer und füllt das Punktekonto in Flensburg.

Zugelassenes Tagfahrlicht kostet zwar etwas mehr, aber wenn man zu den billigen unzulässigen TFL die Strafkosten einberechnet, kann man wieder die zugelassenen TFL kaufen.

Seitenblinker:

Hier gibt es diverse LED-Blinker. Die meisten haben eine Zulassung und sind einfach einzubauen.

Bei Fahrzeugen mit gelber Scheibe, kann man auch eine helle gelbe SMD-Birne nehmen. Fällt nicht auf und blinkt trotzdem.

Rücklicht:

Es gibt diverse LED-Rücklichter. Hier bitte unbedingt auf Zulassung achten. Dann besteht kein Problem die Dinger einzubauen. Aber es gibt auch viele Fahrzeuge, die haben nur die Möglichkeit, mt LED-Birnen etwas Strom zu sparen. Auf die berufe ich mich hier:

Bei Fahrzeuge mit Streuglasscheibe ist es kein Problem, eine helle LED einzubauen. Bei Klarglas würde ich drauf verzichten, da man die Birne sehen kann.

Es sollte schon eine rote, der Leuchtkraft der Birne entsprechende LED sein. Bei Fahrzeugen mit 2 Faden-Birne (Bremse und Rücklicht) gibt es keine Alternative. Noch nicht. Es gibt ab und zu billige Chinaware. Finger weg! Hält nicht und passt nicht!!!

Nebelschlussleuchte:

Auch hier gilt: Sofern man die Birne sehen kann, Finger weg von Umbauten. Ansonsten muß die Helligkeit der LED, der Serienmäßigen Birne entsprechen.

Blinker:

Serienmäßiges LED Licht ist vielfach schon eingebaut. Bei Nachrüstungen ist die Blinkfrequenz aufgrund der niedrigen Spannung so hoch, als ob eine Birne defekt ist. Entweder man kauft sich ein LED-kompatibles Blinker-Relais oder baut sich zugelassene Chromblinkerbirnen ein.

Bremslicht:

Vielfach sieht man schon serienmäßiges LED-Bremslicht. Bei älteren Fahrzeugen die noch kein Serienmäßiges LED Bremslicht haben, rate ich dringend davon ab, es umzurüsten. Es ist eine Sicherheitseinrichtung und ein schwerer Eingriff in die Lichtanlage. Das kann sehr teuer werden. Die Betriebserlaubnis erlischt und der Versicherungsschutz auch. FINGER WEG !!!

3. Bremslicht:

Meistens ist es schon LED. Aber bei einigen ist es noch mit w5w 5 Watt Birnen bestückt. Die kann man gegen rote SMD-Birnen austauschen.

Ist auch so eine Grauzone. Die LED/SMD halten länger, sind schneller eingeschaltet als Birnenlicht und bringen den vllt. rettenden Meter.

Und da viele Bremslichter Streuglas haben, sieht man hier die LED/SMD nicht. Ich habe es seit 2006 in allen meinen Fahrzeugen umgerüstet.

Nummernschildbeleuchtung:

Auch hier gilt: Manchmal ist weniger mehr. Bitte keine Flutlichtstrahler zur Nummernschildbeleuchtung nutzen.

Es reicht aus, wenn das Nr.-Schild hell ist. Geblendet werden darf der Rückwärtige Verkehr jedoch nicht.

Hält man dies ein, ist es halblegal. Da kräht kein Hahn nach, ob Birne oder LED. Für die Polizei sogar noch ein Vorteil, denn man kann das Nr.-schild besser erkennen.

Unterbodenbeleuchtung:

FINGER WEG !!! Ist nicht zugelassen ! Nur für Showzwecke oder als Einstiegsbeleuchtung. Bitte vor Einbau unbedingt den TÜV oder eine Fachwerkstatt aufsuchen und um Rat fragen.

 

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