Opfer einer Sachbeschädigung am KFZ / Wie vorgehen
Hi,
ich wurde heute Opfer einer Sachbeschädigung an meinem KFZ.
Es hat sich wie folgt abgespielt.
ich hielt an der roten Ampel ca. 1m hinter einem Bus.
Plötzlich kamen mir 3 Menschen aus dem rechten Heck des Buses entgegen gerannt und wurden auf meine Motorhaube gedrückt.
2 Diebe und der Ladendetekiv eines Geschäfts im Einkaufscenter aus welchem ich gerade raus fuhr.
Der Ladendetektiv knallte mit einem Dieb auf meine Motorhaube, während der andere gerade so am Kotflügel sich befreien konnte und floh!
Ich hab sofort den Wagen ausgemacht und bin ausgestiegen, habe die Polizei die einen kurzen Moment später zufällig an uns vorbei fuhr um Hilfe gebeten, weil es Rangelein zwischen Ladendedektiv und Dieb gab.
Folgender Schaden ist entstanden: zwei Knacks in der Scheinwerferverglasung rechts, und ein Riss im inneren Teil der Scheinwerferverglasung. Außerdem drei grobe Kratzer am linken Kotflügel.
Bilder von der beschädigten Verglasung im Anhang.
Die Polizei hat von allen beteiligten die Personalien aufgenommen, bei dem gefassten Dieb handelt es sich um einen EU Bürger ohne Festen Wohnsitz in Deutschland der zum ersten mal gefasst wurde.
Der Wagen (Audi S4 B8 8K 2013) ist Teilkasko versichert.
Der Polizist sagte, dass es schwer werden würde, weil man von diesem Dieb sicherlich nichts bekommen wird.
Jetzt wird der Vorfallbericht geschrieben.
Was soll ich jetzt tun, ich habe meine KFZ-Versicherung informiert, diese sagen wir sollen es über die Haftpflichtversicherung des Ladendetektivs abwickeln da dieser versichert sein muss und die Diebe auf das Auto gedrückt hat.
Als Zeugen habe ich meine Freundin die auf dem Beifahrersitz saß, auch von Ihr wurden die Personalien aufgenommen.
Hat jemand noch eine Idee, weil der Polizist vor Ort sagte das sowas Pech sein kann wenn man keine Vollkasko hat und so einen Fall mit einem nicht wohnhaften Dieb von dem man nichts kriegen kann.
Ich habe überlegt meinen Gutachter anzurufen, und das über Ihn abzuwickeln, sobald der Bericht vorliegt kann er sicherlich der Sache nachgehen.
Ich hoffe auf Hilfe.
Liebe Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@xspin schrieb am 6. August 2019 um 08:09:27 Uhr:
Wozu dann einen Anwalt einschalten wenn dieser nicht besteht?
Am ende bleib ich noch auf diesen Kosten sitzen?
Und wieso werden mir haufenweise Paragrafen vorgelegt wo der Detektiv gefährlich in den straßenverkehr eingegriffen hat?
Wie kann da kein Einspruch bestehen
Nichts für ungut. Aber vielleicht solltest du mit Aussagen, der Detektiv habe gefährlich in den Straßenverkehr eingegriffen, etwas vorsichtiger umgehen. Das ist ein Straftatbestand. Dass der hier aller Wahrscheinlichkeit nicht erfüllt ist, hat man dir hier schon erklärt. Man hat dir auch erklärt, von wem du hier überhaupt einen Ersatz deines Schadens erwaren kannst, nämlich vom Betreiber des bestohlenen Geschäfts. Deine Versuche, über Telefonate etwas zu erreichen, sind bisher erfolglos geblieben. Such dir einen Anwalt, der dich zumindest mal berät und dann auch deine Ansprüche durchsetzt oder lass es bleiben. Aber bitte jammere hier jetzt nicht nur rum, dass alle gemein zu dir sind. Das bringt nun überhaupt nichts. Und höre vielleich tmal auf die, die hier echte Wege zur Problemlösung aufzeigen wie berlin-paul und nicht nur in der Gegend herumschwadronieren.
Grüße vom Ostelch
84 Antworten
Da Du als Geschädigter und Anspruchsteller zum Tatzeitpunkt am öffentlichen Verkehr teilgenommen hast, würde ich "Ja" sagen. Das gilt natürlich nicht für die direkten und indirekten Schädiger.
Aber bitte die anderen auch antworten, falls ich falsch liege. Wir wollen ja helfen.
Zitat:
Aber vielleicht solltest du mit Aussagen, der Detektiv habe gefährlich in den Straßenverkehr eingegriffen, etwas vorsichtiger umgehen. Das ist ein Straftatbestand. Dass der hier aller Wahrscheinlichkeit nicht erfüllt ist, hat man dir hier schon erklärt.
Dann wäre das Jagen anderer nach Wild-West-Manier, aus welchen Gründen auch immer, in den Straßenverkehr mit unmittelbarer Gefährdung anderer erlaubt?
Für mich entspricht das Verhalten des Detektivs nicht der erforderlichen Sorgfaltspflicht, Abwägen der Verhältnismäßigkeit des Handels. Und genau dass muss man von einem Detektiv zwingend erwarten dürfen.
Damit sehe ich nach wie vor hier einen guten Ansatz zur Geltendmachung von Ansprüchen.
Aufgrund der bisherigen erfolglosen Aktivitäten bleibt nur noch Hilfe durch einen Anwalt.
Zitat:
@xspin schrieb am 6. August 2019 um 10:54:18 Uhr:
Such ich mir dann einen Anwalt für Verkehrsrecht?
Das ist der Bereich des allgemeinen Zivilrechts und des Verkehrsrechts. Auf diesen Gebieten sollte der Anwalt tätig sein. Das kannst Du zuvor auch telefonisch erfragen, wenn Du einen Termin vereinbarst.
Ähnliche Themen
Zitat:
@UliBN schrieb am 6. August 2019 um 11:22:02 Uhr:
Zitat:
Aber vielleicht solltest du mit Aussagen, der Detektiv habe gefährlich in den Straßenverkehr eingegriffen, etwas vorsichtiger umgehen. Das ist ein Straftatbestand. Dass der hier aller Wahrscheinlichkeit nicht erfüllt ist, hat man dir hier schon erklärt.
Dann wäre das Jagen anderer nach Wild-West-Manier, aus welchen Gründen auch immer, in den Straßenverkehr mit unmittelbarer Gefährdung anderer erlaubt?
Für mich entspricht das Verhalten des Detektivs nicht der erforderlichen Sorgfaltspflicht, Abwägen der Verhältnismäßigkeit des Handels. Und genau dass muss man von einem Detektiv zwingend erwarten dürfen.
Damit sehe ich nach wie vor hier einen guten Ansatz zur Geltendmachung von Ansprüchen.
Aufgrund der bisherigen erfolglosen Aktivitäten bleibt nur noch Hilfe durch einen Anwalt.
Das mag deine Auffassung sein. Woher weißt du eigentlich so genau wie es war? Der TE hat seine Sicht der Dinge geschildert. Mehr kann er auch nicht. Daraus aber nun gleich zu schließen, das sei die einzig richtige und vollständige, halte ich für voreilig. Wir kennen die Vorgeschichte, was sich zum Beispiel im Laden abgespielt hat, überhaupt nicht.
Grüße vom Ostelch
Du scheinst sie besser zu kennen und hältst das Vorgehen des Detektivs für gerechtfertigt?
Ich habe zudem nur von einem möglichen Ansatz gesprochen.
Wir können hier noch lange Ferndiagnose machen. Der Empfehlung zum Anwalt mit den beiden Tätigkeitsfeldern ist nichts mehr hinzuzufügen.
Zitat:
@UliBN schrieb am 6. August 2019 um 13:08:18 Uhr:
Du scheinst sie besser zu kennen und hältst das Vorgehen des Detektivs für gerechtfertigt?
Ich habe zudem nur von einem möglichen Ansatz gesprochen.
Wir können hier noch lange Ferndiagnose machen. Der Empfehlung zum Anwalt mit den beiden Tätigkeitsfeldern ist nichts mehr hinzuzufügen.
Ich habe nicht geschrieben, dass ich das Verhalten des Detektivs für gerechtfertigt halte. Ich kann allerdings auch nicht erkennen, wie man mit solcher Sicherheit, wie sie manche hier an den Tag legen, das Gegenteil behaupten kann. Keiner von uns war dabei.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
Aber vielleicht solltest du mit Aussagen, der Detektiv habe gefährlich in den Straßenverkehr eingegriffen, etwas vorsichtiger umgehen. Das ist ein Straftatbestand. Dass der hier aller Wahrscheinlichkeit nicht erfüllt ist, hat man dir hier schon erklärt.
Kein Strafbestand = gerechtfertigt.
Zitat:
@UliBN schrieb am 6. August 2019 um 14:06:27 Uhr:
Zitat:
Aber vielleicht solltest du mit Aussagen, der Detektiv habe gefährlich in den Straßenverkehr eingegriffen, etwas vorsichtiger umgehen. Das ist ein Straftatbestand. Dass der hier aller Wahrscheinlichkeit nicht erfüllt ist, hat man dir hier schon erklärt.
Kein Strafbestand = gerechtfertigt.
Diese Gleichsetzung ist so auch nicht richtig. Aber es ist müßig, hier zu spekulieren, da wir den Sachverhalt einfach nicht genau genug kennen.
Grüße vom Ostelch
Kann man als Opfer nicht auch Anzeige wegen Sachbeschädigung erstatten?
Dann ermittelt die Staatsanwaltschaft doch. So zumindest meine Erfahrung die allerdings schon etliche Jahre zurück liegt. Mein Motorrad lag morgens umgekippt im öffentlichen Raum.
Nach meiner Ansicht sieht es strafrechtlich so aus: Der Dieb stiehlt. Der Detektiv handelt im Rahmen der Notwehr/Nothilfe, was erlaubt ist (gegenwärtiger rechtswidriger Angriff auf Eigentum). Sein Handeln ist tatbestandsmäßig Sachbeschädigung und zudem rechtswidrig. Aber nicht schuldhaft trotz Vorsatz.
Das befreit ihn nicht von zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen, die sein Handeln ausgelöst hat.
Er handelte, er schädigte.
Ich würde als erstes ihn ansprechen/-schreiben. Die Daten rückt die Polizei raus, da berechtigtes Interesse anzunehmen ist.
Zitat:
@JumpingJack schrieb am 6. August 2019 um 22:28:42 Uhr:
Nach meiner Ansicht sieht es strafrechtlich so aus: Der Dieb stiehlt. Der Detektiv handelt im Rahmen der Notwehr/Nothilfe, was erlaubt ist (gegenwärtiger rechtswidriger Angriff auf Eigentum). Sein Handeln ist tatbestandsmäßig Sachbeschädigung und zudem rechtswidrig. Aber nicht schuldhaft trotz Vorsatz.
Das befreit ihn nicht von zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen, die sein Handeln ausgelöst hat.
Er handelte, er schädigte.
Ich würde als erstes ihn ansprechen/-schreiben. Die Daten rückt die Polizei raus, da berechtigtes Interesse anzunehmen ist.
Wenn die Sachbeschädigung fahrlässig erfolgte, war auch sie in keinem Fall strafbar. Um Vorsatz zu unterstellen, fehlen uns wohl auch dazu die nötigen Informationen. Der Detektiv wollte den Dieb festnehmen. Dass er das Auto des TE beschädigen wollte, steht demgegenüber nicht fest.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@JumpingJack schrieb am 6. August 2019 um 22:28:42 Uhr:
Nach meiner Ansicht sieht es strafrechtlich so aus: Der Dieb stiehlt. Der Detektiv handelt im Rahmen der Notwehr/Nothilfe, was erlaubt ist (gegenwärtiger rechtswidriger Angriff auf Eigentum). Sein Handeln ist tatbestandsmäßig Sachbeschädigung und zudem rechtswidrig. Aber nicht schuldhaft trotz Vorsatz.
Das befreit ihn nicht von zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen, die sein Handeln ausgelöst hat.
Er handelte, er schädigte.
Ich würde als erstes ihn ansprechen/-schreiben. Die Daten rückt die Polizei raus, da berechtigtes Interesse anzunehmen ist.
Durch mehrfache Wiederholung wird aus falsch aber nicht richtig. Der Detektiv handelte hier per gesetzlicher Definition nicht rechtswidrig. Deshalb haftet er zivilrechltich nicht. Auch strafrechtlich hat er keine Strafe verwirkt.
Ich habe mit meiner Rechtschutzversicherung telefoniert wo das Gebiet Verkehrsrecht mit dabei ist.
Diese versicherten mir das sie die Anwaltskosten tragen werden.
Morgen wird ein Fachanwalt kontaktiert, ich werde da gar nichts zahlen!
Ich kann die Rechtslage in Deutschland nicht nachvollziehen und da bin ich nicht der einzige, nächstes mal schubs ich auch jemanden auf ein anderes Auto und laufe einfach weiter... unfassbar!
Zitat:
@xspin schrieb am 6. August 2019 um 22:51:19 Uhr:
...
Ich kann die Rechtslage in Deutschland nicht nachvollziehen und da bin ich nicht der einzige, nächstes mal schubs ich auch jemanden auf ein anderes Auto und laufe einfach weiter... unfassbar!
Der Lebenssachverhalt war im Fall der Verfolgung eines Diebes wohl ein wenig verschieden von dem, was du nun beschreibst. Wenn man die Rechtslage nicht versteht, liegt das nicht zwangsläufig am Recht, sondern oft an der mangelnden Rechtskenntnis des Betroffenen. Erst verstehen, dann empören! Vielleicht erklärt es dir ja dein Anwalt.
Grüße vom Ostelch