Opfer einer Sachbeschädigung am KFZ / Wie vorgehen

Hi,
ich wurde heute Opfer einer Sachbeschädigung an meinem KFZ.
Es hat sich wie folgt abgespielt.

ich hielt an der roten Ampel ca. 1m hinter einem Bus.
Plötzlich kamen mir 3 Menschen aus dem rechten Heck des Buses entgegen gerannt und wurden auf meine Motorhaube gedrückt.

2 Diebe und der Ladendetekiv eines Geschäfts im Einkaufscenter aus welchem ich gerade raus fuhr.
Der Ladendetektiv knallte mit einem Dieb auf meine Motorhaube, während der andere gerade so am Kotflügel sich befreien konnte und floh!

Ich hab sofort den Wagen ausgemacht und bin ausgestiegen, habe die Polizei die einen kurzen Moment später zufällig an uns vorbei fuhr um Hilfe gebeten, weil es Rangelein zwischen Ladendedektiv und Dieb gab.

Folgender Schaden ist entstanden: zwei Knacks in der Scheinwerferverglasung rechts, und ein Riss im inneren Teil der Scheinwerferverglasung. Außerdem drei grobe Kratzer am linken Kotflügel.

Bilder von der beschädigten Verglasung im Anhang.
Die Polizei hat von allen beteiligten die Personalien aufgenommen, bei dem gefassten Dieb handelt es sich um einen EU Bürger ohne Festen Wohnsitz in Deutschland der zum ersten mal gefasst wurde.

Der Wagen (Audi S4 B8 8K 2013) ist Teilkasko versichert.

Der Polizist sagte, dass es schwer werden würde, weil man von diesem Dieb sicherlich nichts bekommen wird.
Jetzt wird der Vorfallbericht geschrieben.

Was soll ich jetzt tun, ich habe meine KFZ-Versicherung informiert, diese sagen wir sollen es über die Haftpflichtversicherung des Ladendetektivs abwickeln da dieser versichert sein muss und die Diebe auf das Auto gedrückt hat.

Als Zeugen habe ich meine Freundin die auf dem Beifahrersitz saß, auch von Ihr wurden die Personalien aufgenommen.

Hat jemand noch eine Idee, weil der Polizist vor Ort sagte das sowas Pech sein kann wenn man keine Vollkasko hat und so einen Fall mit einem nicht wohnhaften Dieb von dem man nichts kriegen kann.

Ich habe überlegt meinen Gutachter anzurufen, und das über Ihn abzuwickeln, sobald der Bericht vorliegt kann er sicherlich der Sache nachgehen.

Ich hoffe auf Hilfe.

Liebe Grüße

20190803-175125
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@xspin schrieb am 6. August 2019 um 08:09:27 Uhr:


Wozu dann einen Anwalt einschalten wenn dieser nicht besteht?
Am ende bleib ich noch auf diesen Kosten sitzen?
Und wieso werden mir haufenweise Paragrafen vorgelegt wo der Detektiv gefährlich in den straßenverkehr eingegriffen hat?
Wie kann da kein Einspruch bestehen

Nichts für ungut. Aber vielleicht solltest du mit Aussagen, der Detektiv habe gefährlich in den Straßenverkehr eingegriffen, etwas vorsichtiger umgehen. Das ist ein Straftatbestand. Dass der hier aller Wahrscheinlichkeit nicht erfüllt ist, hat man dir hier schon erklärt. Man hat dir auch erklärt, von wem du hier überhaupt einen Ersatz deines Schadens erwaren kannst, nämlich vom Betreiber des bestohlenen Geschäfts. Deine Versuche, über Telefonate etwas zu erreichen, sind bisher erfolglos geblieben. Such dir einen Anwalt, der dich zumindest mal berät und dann auch deine Ansprüche durchsetzt oder lass es bleiben. Aber bitte jammere hier jetzt nicht nur rum, dass alle gemein zu dir sind. Das bringt nun überhaupt nichts. Und höre vielleich tmal auf die, die hier echte Wege zur Problemlösung aufzeigen wie berlin-paul und nicht nur in der Gegend herumschwadronieren.

Grüße vom Ostelch

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Wenn man weiß, dass man es nicht weiß, sollte man sich über die die es wissen vielleicht nicht so aufspielen. 😉

Für den TE ist nur relevant, von wem alles er seinen Schaden ersetzt verlangen kann. Dabei interessiert ihn ganz gewiss zuerst der Weg, der ihn am ehesten sicher zum Ziel führt. Der wurde genannt. Der Ladendetektiv haftet aus Rechtsgründen nicht. Der Dieb ist ohne festen Wohnsitz zwar haftbar, aber nicht liquide. Der beklaute Handelsbetrieb haftet und dürfte für die anstehenden Beträge auch ohne weiteres gut sein. Falls das Geschäft sogar für sowas versichert sein sollte, um so besser für den Handelsbetrieb.

Und wer meint, dass das ohne anwaltliche Hilfe und ohne Schadengutachten mal eben vom Nichtfachmann mit links geregelt werden kann ... der hat eben keinen Durchblick in der Materie.

Wenn dann hier auch noch dazu geraten wird, die Lackierung in den Skat zu drücken und den Glasbruch bei 500,- SB über die TK abzuwickeln, damit die Kosten für die "Versicherten" möglichst gering bleiben, der hat mal gleich garkeine Peilung. Die Kraft-Haftpflichtversicherung ist nicht mal betroffen und die TK hält man am besten durch Inanspruchnahme des Handelsbetriebes von allen Kosten frei.

@berlin-paul hey, danke nochmal für die Antwort.

Ich habe heute bei meinem Gutachter angerufen, dieser sagte ich soll zum Ladendekektiv, bzw zum beklauten Geschäft gehen und fragen ob die betriebe Haftpflicht versichert sind, damit wir erst mal wissen von wen und ob wir überhaupt Geld sehen werden.

Wenn dieser Schritt gemacht ist soll ich ihn anrufen und wir besprechen die restlichen Dinge zwecks Anwalt etc.
Ist das so empfehlenswert?

Die HP vom Detektiv wird nur mitteilen, dass sie aus Rechtsgründen nicht zahlen werden. Das beklaute Geschäft wird sich vermutlich erstmal nicht äußern, weil die ja wissen, dass sie beim Dieb effektiv nichts zurückholen können. Ihre Haftung werden die vermutlich auch nicht kennen. Ob die ihre Versicherung einschalten ... naja, ohne offizielles Forderungsschreiben passiert da gewöhnlich nichts. Das beklaute Geschäft haftet selbst. Eine etwaige Versicherung müsste es denen ggf. ersetzen. So ganz freiwillig werden die nicht bezahlen. Da macht es Sinn, direkt einen Anwalt damit zu beauftragen.

Ein Teufelskreis...😁

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Naja ... nicht ganz. Aus der Polizeiakte ermittelt man den beklauten Händler und dann offeriert man diesem sein neues Problem. Spätestens nachdem der sich dann hat beraten lassen, wird er bzw. seine Versicherung den Schaden regulieren.

Neues Update von Heute:

Ich hab um 10:00 Uhr beim beklauten Geschäft in der Mall angerufen, und nach dem Filialleiter gefragt, der nicht da war.
Jedoch hat mir eine andere Dame versucht zu "helfen" ich hab ihr kurz den Fall geschildert, dass ich Opfer einer Sachbeschädigung die durch ein Diebstahl in deren Geschäft entstanden ist.

Sie war bis zum Wochenende im Urlaub und hatte heute wieder ihren ersten tag und konnte den Fall so noch nicht nachvollziehen, ich habe ihr alles erklärt und sie konnte mir die Auskunft geben das die Ladendetektive von einem Externen Unternehmen eingestellt sind.

Sie wollte sich schlau machen wer am Samstag da war und sich bei mir im Laufe des Tages melden = nichts passiert bis jetzt 19:00 Uhr! Auch kann man dort keinen telefonisch erreichen (20x Anrufe alle davon wurden nicht abgenommen)

Gegen 11:00 Uhr hat mich die Kripo angerufen und wollte den Fall nochmal genau geschildert haben, und wollen mich gerne zur Täterbefragung am 15.08. einladen.
Sie sagten sie wollen auch in meinem Interesse handeln, wovon ich nichts sehe weil alles auf mir sitzern bleibt, und ich das Gefühl habe das ich da nur meine Zeit verschwenden werde.

Ich benötige den Namen der Sicherheitsfirma und des Ladendetektivs, erst dann werde ich meinen Anwalt und Gutachter einschalten, und daran haperts gerade weil sich a) keiner bei mir zurück gemeldet hat und b) ich dort keinen erreiche...

ein RA hat Akteneinsicht, der kann die von dir gewünschten Infos einholen.

Ein Teufelskreis, weil den willste ja erst einschalten wenn du die Infos hast

Zitat:

Ich benötige den Namen der Sicherheitsfirma und des Ladendetektivs, erst dann werde ich meinen Anwalt und Gutachter einschalten

warum erst dann?

@Korynaut
Ich habe ja gestern meinen Gutachter angerufen, dieser sagte ich soll erstmal rausfinden ob der Ladendetektiv Haftpflichtversichert ist.
Weil wir das geld vom Dieb nie sehen werden.

Wenn wir das wissen, sollen wir uns nochmal bei Ihm melden sagte er.

Ist die Art Fall für Deinen Gutachter denn so häufige Routine dass Du seinem Ratschlag folgst?

Wenn alle mauern findest Du gar nichts raus. Vor allem telefonieren, warum sollte jemand irgend etwas am Telefon preisgeben, kann ja jeder irgend etwas wollen.

Zitat:

@xspin schrieb am 5. August 2019 um 19:28:17 Uhr:


@Korynaut
Ich habe ja gestern meinen Gutachter angerufen, dieser sagte ich soll erstmal rausfinden ob der Ladendetektiv Haftpflichtversichert ist.
Weil wir das geld vom Dieb nie sehen werden.

Wenn wir das wissen, sollen wir uns nochmal bei Ihm melden sagte er.

Jedes Sicherheitsunternehmen ist verpflichtet, eine "Betriebshaftpflicht für Bewachungsunternehmen" abzuschliessen. Ein Direktanspruch gegen diese Versicherung besteht aber nicht.

O.

Wozu dann einen Anwalt einschalten wenn dieser nicht besteht?
Am ende bleib ich noch auf diesen Kosten sitzen?
Und wieso werden mir haufenweise Paragrafen vorgelegt wo der Detektiv gefährlich in den straßenverkehr eingegriffen hat?
Wie kann da kein Einspruch bestehen

also ich sehe nur 2 Möglichkeiten für dich.
1. Sofort Anwalt einschalten, der weiss wo was zu machen ist.
2. Das ganze abhaken und vergessen
aber du bist ja schon groß und mündig, du wirst schon das richtige machen

Zitat:

@xspin schrieb am 6. August 2019 um 08:09:27 Uhr:


Wozu dann einen Anwalt einschalten wenn dieser nicht besteht?
Am ende bleib ich noch auf diesen Kosten sitzen?
Und wieso werden mir haufenweise Paragrafen vorgelegt wo der Detektiv gefährlich in den straßenverkehr eingegriffen hat?
Wie kann da kein Einspruch bestehen

Nichts für ungut. Aber vielleicht solltest du mit Aussagen, der Detektiv habe gefährlich in den Straßenverkehr eingegriffen, etwas vorsichtiger umgehen. Das ist ein Straftatbestand. Dass der hier aller Wahrscheinlichkeit nicht erfüllt ist, hat man dir hier schon erklärt. Man hat dir auch erklärt, von wem du hier überhaupt einen Ersatz deines Schadens erwaren kannst, nämlich vom Betreiber des bestohlenen Geschäfts. Deine Versuche, über Telefonate etwas zu erreichen, sind bisher erfolglos geblieben. Such dir einen Anwalt, der dich zumindest mal berät und dann auch deine Ansprüche durchsetzt oder lass es bleiben. Aber bitte jammere hier jetzt nicht nur rum, dass alle gemein zu dir sind. Das bringt nun überhaupt nichts. Und höre vielleich tmal auf die, die hier echte Wege zur Problemlösung aufzeigen wie berlin-paul und nicht nur in der Gegend herumschwadronieren.

Grüße vom Ostelch

Die Wahrscheinlichkeitsquote, auf dem Schaden sitzenzubleiben, kann nur der Anwalt nach Kenntnis der Sachlage annähernd beziffern.

Die Wahrscheinlichkeitsquote, auf den Anwaltskosten sitzenzubleiben, kann nur der Anwalt nach Kenntnis der Sachlage annähernd beziffern.

Die Ansprechpartner, die sachdienlich zu kontaktieren sind, kann nur der Anwalt nach Kenntnis der Sachlage ermitteln.

Antworten auf die Haftungsverteilung der Beteiligten kann nur der Anwalt nach Kenntnis der Sachlage geben.

Die Mitwirkung der direkt und indirekt Schadensbeteiligten an der Schadensbearbeitung kann nur der Anwalt erzwingen.

Die Durchsetzung von Forderungen Deinerseits inner- und außergerichtlich kann nur der Anwalt bewirken.

Weder die Polizei noch der Gutachter sind befugt und qualifiziert, rechtliche Bewertungen und Beratungen durchzuführen.

Die Zeit, die der Geschädigte mit Telefonaten, persönlichen Gesprächen, Mails und Forenpostings verbringt/verbrachte, reduziert minütlich die Chancen einer Schadenskompensierung.

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