Opfer einer Sachbeschädigung am KFZ / Wie vorgehen

Hi,
ich wurde heute Opfer einer Sachbeschädigung an meinem KFZ.
Es hat sich wie folgt abgespielt.

ich hielt an der roten Ampel ca. 1m hinter einem Bus.
Plötzlich kamen mir 3 Menschen aus dem rechten Heck des Buses entgegen gerannt und wurden auf meine Motorhaube gedrückt.

2 Diebe und der Ladendetekiv eines Geschäfts im Einkaufscenter aus welchem ich gerade raus fuhr.
Der Ladendetektiv knallte mit einem Dieb auf meine Motorhaube, während der andere gerade so am Kotflügel sich befreien konnte und floh!

Ich hab sofort den Wagen ausgemacht und bin ausgestiegen, habe die Polizei die einen kurzen Moment später zufällig an uns vorbei fuhr um Hilfe gebeten, weil es Rangelein zwischen Ladendedektiv und Dieb gab.

Folgender Schaden ist entstanden: zwei Knacks in der Scheinwerferverglasung rechts, und ein Riss im inneren Teil der Scheinwerferverglasung. Außerdem drei grobe Kratzer am linken Kotflügel.

Bilder von der beschädigten Verglasung im Anhang.
Die Polizei hat von allen beteiligten die Personalien aufgenommen, bei dem gefassten Dieb handelt es sich um einen EU Bürger ohne Festen Wohnsitz in Deutschland der zum ersten mal gefasst wurde.

Der Wagen (Audi S4 B8 8K 2013) ist Teilkasko versichert.

Der Polizist sagte, dass es schwer werden würde, weil man von diesem Dieb sicherlich nichts bekommen wird.
Jetzt wird der Vorfallbericht geschrieben.

Was soll ich jetzt tun, ich habe meine KFZ-Versicherung informiert, diese sagen wir sollen es über die Haftpflichtversicherung des Ladendetektivs abwickeln da dieser versichert sein muss und die Diebe auf das Auto gedrückt hat.

Als Zeugen habe ich meine Freundin die auf dem Beifahrersitz saß, auch von Ihr wurden die Personalien aufgenommen.

Hat jemand noch eine Idee, weil der Polizist vor Ort sagte das sowas Pech sein kann wenn man keine Vollkasko hat und so einen Fall mit einem nicht wohnhaften Dieb von dem man nichts kriegen kann.

Ich habe überlegt meinen Gutachter anzurufen, und das über Ihn abzuwickeln, sobald der Bericht vorliegt kann er sicherlich der Sache nachgehen.

Ich hoffe auf Hilfe.

Liebe Grüße

20190803-175125
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@xspin schrieb am 6. August 2019 um 08:09:27 Uhr:


Wozu dann einen Anwalt einschalten wenn dieser nicht besteht?
Am ende bleib ich noch auf diesen Kosten sitzen?
Und wieso werden mir haufenweise Paragrafen vorgelegt wo der Detektiv gefährlich in den straßenverkehr eingegriffen hat?
Wie kann da kein Einspruch bestehen

Nichts für ungut. Aber vielleicht solltest du mit Aussagen, der Detektiv habe gefährlich in den Straßenverkehr eingegriffen, etwas vorsichtiger umgehen. Das ist ein Straftatbestand. Dass der hier aller Wahrscheinlichkeit nicht erfüllt ist, hat man dir hier schon erklärt. Man hat dir auch erklärt, von wem du hier überhaupt einen Ersatz deines Schadens erwaren kannst, nämlich vom Betreiber des bestohlenen Geschäfts. Deine Versuche, über Telefonate etwas zu erreichen, sind bisher erfolglos geblieben. Such dir einen Anwalt, der dich zumindest mal berät und dann auch deine Ansprüche durchsetzt oder lass es bleiben. Aber bitte jammere hier jetzt nicht nur rum, dass alle gemein zu dir sind. Das bringt nun überhaupt nichts. Und höre vielleich tmal auf die, die hier echte Wege zur Problemlösung aufzeigen wie berlin-paul und nicht nur in der Gegend herumschwadronieren.

Grüße vom Ostelch

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Sachgerecht ist der Weg zum Anwalt und zum Gutachter. Der Rest ist Murks.

Der Direktanspruch richtet sich gegen den Dieb und ggf. den Ladendetektiv. Wie diese das dann regeln, ist deren Sache. Ob überhaupt eine Betriebshaftpflicht besteht, da keine Pflichtversicherung, bzw. ob diese eingeschaltet wird, kann dem TE erstmal egal sein. Für die Haftung des Einkaufszentrums müsste man das Vertragsverhältnis zwischen Ladendetektiv und Einkaufszentrum kennen bzw. ob Angestellter oder beauftragtes Subunternehmen.

Gegen die Handeslunternehmen (aus GoA) ist das ebenfalls ein direkter Anspruch.

...im Prinzip kann Dir egal sein, ob er das über irgendeine Haftpflichtversicherung abwickelt, dafür sein Sparschwein schlachtet oder einen Kredit dafür aufnimmt... oder was auch immer.

Du sagst bzw. schreibst dem einfach, dass er bei der Aktion als er irgendwelche Leute auf Dein Auto geworfen, geschubbst hat Dein Fahrzeug beschädigt hat. Der Schaden beträgt ... € und forderst ihn hiermit auf den Schaden umgehend, aber spätestens bis zum ...-Frist einsetzen-... zu ersetzen.
Ansonsten wirst Du den Schaden einklagen.

Als Grundlage dafür kannst Du noch den allgemeinen §823 "Schadensersatz" aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch nennen.

Und ich würde als kleines Zuckerl zusätzlich reinschreiben, dass ich mir je nach Verlauf der Abwicklung noch eine Strafanzeige gem. §315b Strafgesetzbuch vorbehalte.

§ 823 Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

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Der Ladendetektiv haftet hier aber nicht, weil er nicht widerrechtlich gehandelt hat!

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 4. August 2019 um 14:40:49 Uhr:


Gegen die Handeslunternehmen (aus GoA) ist das ebenfalls ein direkter Anspruch.

Wenn der Ladendetektiv als Angestellter dort direkt beschäftigt wäre. Wie ist das bei Beauftragung einer Detektei als Subunternehmen?

In die Rechthaberei mische ich mich ungern ein, aber für die Erfolgsaussichten des TE ...

Warum schließt rechtskonformes Verhalten des Detektivs, so dieses denn hier mal angenommen wird, dessen Haftung aus ?

und:

Warum soll das EKZ haften, wenn der Sicherheitsdienst ein externen Dienstleister, unter Umständen der in der Branche übliche Sub/Sub/Sub - Unternehmer ist und wie möchte man da in der Praxis eine Haftung beweisen und durchsetzen ?

Zitat:

@hydrou schrieb am 4. August 2019 um 14:51:15 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 4. August 2019 um 14:40:49 Uhr:


Gegen die Handeslunternehmen (aus GoA) ist das ebenfalls ein direkter Anspruch.

Wenn der Ladendetektiv als Angestellter dort direkt beschäftigt wäre. Wie ist das bei Beauftragung einer Detektei als Subunternehmen?

Das ist beides egal. Der TE hat einen Vermögensschaden dadurch erlitten, dass sein Auto beim Stellen der Diebe beschädigt wurde. Das hätten auch Passanten so machen dürfen. Da haftet der Geschäftsherr (der beklaute Handelsunternehmer) aus GoA, weil das Stellen des Diebes in seinem opbjektiven Interesse liegt.

...wird ja immer besser, Leute im öffentlichen Straßenverkehr vor Fahrzeuge zu schubbsen / auf Autos zu werfen soll nicht wiederrechtlich sein?

Das ist ein Rechtsverständnis... das muß ich mir merken, wenn auf einer unserer Baustellen bei Sturm mal wieder ein Bauzaun auf parkende Autos fliegt, irgendeine Baumaschine an irgendwelchen Sachen hängen bleibt, etc. ...

Da kann der LKW-/ Kran- / Baggerfahrer / Baumaschinist / etc. noch so rechtskonform handeln, wenn er fremdes Eigentum oder was auch immer beschädigt, dann haftet er erst einmal dafür... und letztendlich fällt das auf unsere Betriebshaftpflicht zurück.

Und genau so wird -je nach Angestellten-Konstellation- entweder die Betriebehaftpflicht des EKZ oder die Betriebshaftpflicht des Sicherheits-Unternehmens dafür aufkommen müssen.

Meine rechtlich unbedarfte Meinung (sorry falls nicht erwünscht):

Also ich weiß ja nicht, der Herr Detektiv hat wohl zu viele Actionfilme gesehen dass der "denkt" dass der geklaute Gegenstand es rechtfertigt das Eigentum eines unbeteiligten Dritten zu beschädigen. Der hat doch einen an der Klatsche der Typ.

Die Rechte eines Detektives bei der Ausübung seines Jobs wären mein Aufhänger.

Alles Gute für einen unkomplizierten Schadenersatz u. Aufwandsentschädigung.

Sehe ich auch so. Gerade der Detektiv hat eine besondere Sorgfaltspflicht, muss sein Tun und Lassen aufgrund seiner Ausbildung und Sachkunde abwägen.

Ziemlich lebensfremd. Ein Ladendetektiv rennt zwei flüchtenden Dieben hinterher, fängt sie tatsächlich und kann in der Rangelei nur den einen Dieb weiter festhalten und dabei bekommt das Auto des TE leider etwas ab .... klar, da fragt der pflichtgemäße Dektektiv erstmal bei der UNO an ... 😰😰😰 🙄🙄🙄

Falsche Genehmigungsbehörde!
Auch für einen Detektiv ist Wild-West unter Missachtung der Rechte anderer nicht erlaubt!

Zitat:

@gast356 schrieb am 4. August 2019 um 15:02:52 Uhr:


...wird ja immer besser, Leute im öffentlichen Straßenverkehr vor Fahrzeuge zu schubbsen / auf Autos zu werfen soll nicht wiederrechtlich sein?

Das ist ein Rechtsverständnis... das muß ich mir merken, wenn auf einer unserer Baustellen bei Sturm mal wieder ein Bauzaun auf parkende Autos fliegt, irgendeine Baumaschine an irgendwelchen Sachen hängen bleibt, etc. ...

Da kann der LKW-/ Kran- / Baggerfahrer / Baumaschinist / etc. noch so rechtskonform handeln, wenn er fremdes Eigentum oder was auch immer beschädigt, dann haftet er erst einmal dafür... und letztendlich fällt das auf unsere Betriebshaftpflicht zurück.

Und genau so wird -je nach Angestellten-Konstellation- entweder die Betriebehaftpflicht des EKZ oder die Betriebshaftpflicht des Sicherheits-Unternehmens dafür aufkommen müssen.

Du sollte dich beim Rechtsberater deines Unternehmens noch einmal informieren lassen. Dann lässt deine Empörung vielleicht nach. 😉

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 4. August 2019 um 19:07:20 Uhr:


Ziemlich lebensfremd. Ein Ladendetektiv rennt zwei flüchtenden Dieben hinterher, fängt sie tatsächlich und kann in der Rangelei nur den einen Dieb weiter festhalten und dabei bekommt das Auto des TE leider etwas ab .... klar, da fragt der pflichtgemäße Dektektiv erstmal bei der UNO an ... 😰😰😰 🙄🙄🙄

Wie geschrieben, ich weiß nicht wie der rechtliche Rahmen eines Detektiv's ist.
🙄 Meine Ansicht ist lebensfremd, dass die UNO erst angefragt werden solle ist natürlich eine seriöse Begründung, und verhältnismäßig allemal. Aber gut, jeder Tag ist nicht gleich, nicht bei einem Berliner und nicht bei mir. 🙂

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