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opel astra j gtc 140 ps schrilles piepen aus motorraum.
Hallo ,
Habe da eine Frage vielleicht hat einer ja das gleiche problem wie ich.
Vor ein paar Tagen habe ich einen schrillen piepton während der fahrt sowie auch im stand bei meinem 4 Monate altem (neuen) Astra GTC wahrgenommen.
Mein Foh meinte es wäre normal es sei die Luftpumpe die für die emissionswerte zuständig sei.
Die würde halt bei warmen Temperaturen im Sommer schon mal piepen.
Auf meine Aussage das ich das nicht sehr schön fände meinte er das hätten auch Autos im wert von 130000 €.
Er könnte nur eine testfahrt mit einem Messgerät machen ,sollte sich ein Fehler zeigen würde eine neue Pumpe eingebaut ,es würde aber auch mit der neuen Pumpe wohl piepen.
Na toll ich empfinde das Geräusch als sehr störend ,heute sind nur 16 Grad und auch da piept's.
Toll also auf zum Nordpol,oder damit Leben das mein neues Autos einen tinitus hat.
wenn jemand der das gleiche Problem hat wäre es schön wenn er es hier berichten könnte.
Beste Antwort im Thema
Es könnte von der Vakuumpumpe herrühren die in manchen Modellen eingebaut ist (je nach Motor und Getriebe, EcoFlex). Die Pumpe läuft nur um den Bremskraftverstärker zu unterstützen und ist überwiegend aus, solange man nicht die Bremse stark betätigt oder anderweitig viel Unterdruck entnimmt. Diese sitzt vorn rechts am Fahrzeug. Wenn diese zu häufig läuft könnte das ein Hinweis auf Undichtigkeit sein. Sollte sich erhärten das dieses Bauteil gemeint sind sollte man die Fehlersuche unbedingt vorantreiben. Wenn durch kurzzeitiges Ziehen der Sicherung 38 im vorderen Sicherungskasten das Geräusch aufhört handelt es sich sicher um diese Pumpe bzw. den Druckschalter der sie steuert. Der Motor erzeugt dennoch Unterdruck, wird aber durch diese Pumpe unterstützt.
Es gibt allerdings noch eine Reihe weiterer Motoren, Stellglieder und elektropneumatischer Ventile (Drosselklappe, Ansaugluftumschaltung, Klimakompressor, Kraftstoffpumpe, AGR), deren Ansteuerung Pfeifgeräusche erzeugen könnte, weswegen die Bedingungen unter denen man das Geräusch feststellt wichtig ist.
MfG BlackTM
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287 Antworten
Zitat:
@eraser 1975 schrieb am 25. August 2015 um 22:19:42 Uhr:
So neue Wasserpumpe die 4 te ist drin mal sehen wie lange das gut geht. Hat mich jetzt 65 euro gekostet war aber ein super Preis weil es etwas Stress gab. 69000 KM 04/12
Du weißt aber, dass du auf die neuen Teile 2 Jahre Sachmängelhaftung hast.?
MfG sano
Ja Garantie meinst
Zitat:
@eraser 1975 schrieb am 25. August 2015 um 23:02:08 Uhr:
Ja Garantie meinst
Nein, Gewährleistung. :)
Gilt aber nicht für Teile, die auf Garantie (z.B. Anschlussgarantie) gewechselt wurden.
Zitat:
@siggi s. schrieb am 26. August 2015 um 07:44:54 Uhr:
Gilt aber nicht für Teile, die auf Garantie (z.B. Anschlussgarantie) gewechselt wurden.
Wie kommst Du auf so was, siggi?
Geltendes Recht. Auf Garantie ausgetauschte Teile verlängern nicht die Ansprüche des Besitzers.
Was heißt das jetzt auf deutsch, wenn die wieder Geräusche macht? Mein FOH hat gesagt ich habe da jetzt Garantie drauf weil ich was bezahlt habe dafür.
Das mit den kilometerabhängigen Anteilen ist natürlich so eine Sache. Müsste man mal irgendwo nachhaken, ADAC oder so...
Zitat:
@siggi s. schrieb am 26. August 2015 um 08:48:33 Uhr:
Geltendes Recht. Auf Garantie ausgetauschte Teile verlängern nicht die Ansprüche des Besitzers.
Wenn der Verkäufer im Rahmen seiner gesetzlichen Gewährleistungsverpflichtung tätig geworden war, ist diese Auskunft unrichtig. Wenn der Verkäufer bei einem Neufahrzeug ein aufgrund Anfangsfehlerhaftigkeit ausgefallenes Bauteil austauscht, dann bestehen (nur) für dieses Austauschteil wieder 2 Jahre gesetzliche Gewährleistungsfrist.
MfG sano
Hast du wohl 1:1 aus dem Jura Forum kopiert ;)?
Na, dann füge ich auch mal ein Zitat aus diesem Teil bei:
Zitat:
"Wenn "nur" Leistungen aus einer ( grundsätzlich freiwilligen, die gesetzlichen Gewährleistungsrechte völlig unberührt lassenden ) Garantiezusage eines ( in der Garantieerklärung zu benennenden ) Garantiegebers ( oft der Hersteller oder Importeur ) eingefordert werden, dann besteht eben nur ein Anspruch nach Maßgabe der Garantie-Erklärung. Wenn darin etwa bestimmt ist, daß der Garantiegeber innerhalb von einem, zwei, vier, zehn Jahren unter bestimmten Voraussetzungen bei Defekten a) einmalig eine Reparatur / b) beliebig oft eine Reparatur vornehmen wird - dann muß man sich damit begnügen:
Entweder hat man dann gemäß Garantieerklärung a) nur einen einzigen Reparaturversuch, oder b) innerhalb der Garantiefrist kann man, falls nötig, mehrmals einen Reparaturversuch desselben Defekts beim Garantiegeber einfordern - nach Ablauf der Garantiefrist wäre dann Schluß."
Da sollte man schon die Zusammenhänge im Ganzen sehen, ohne das Kleingedruckte der Anschlussgarantie zu vernachlässigen!
Habe ich, denn unabhängig hat man auf das Teil 2 Jahre Gewährleistung, da spielt es keine Rolle, ob es ein Garantie-Teil war o. ä.
Wenn Du das anders siehst, dann ist das deine Meinung.
Ich bleibe bei meiner. ;)
MfG sano
BGB vor AGB.
Nehmen wir mal folgendes Konstrukt:
Ein Hersteller/Händler gibt 2 Jahre Garantie. Nach 23 Monaten geht etwas kaputt und der "Hersteller" repariert nun kostenfrei. Wie lange ist nun die GWL auf diese Reparatur?
Immer wieder schön die Fragestellung :D
Wir reden v. dem Teil...
... damit war die beste Antwort von siggi s..