OPC-Abgasanlage am 2.0T
Wie schon das Thema sagt, kann ich "einfach" die OPC-Anlage bei meinem 2.0T verbauen (in Kombination mit dem OPC-Heckansatz) oder macht mir da der TÜV einen Strich durch die Rechnung, bzw. Rohrdurchmesser, etc.
Könnte gerade eine OPC-Anlage günstig ergattern.
Alternativ eben eine aus dem Zubehör (gibts da was für z.B. den 2.0T in OPC-Optik?)
Wenns geht, hat jemand die Anlage schon an einen 2.0T und kann da etwas zum Sound sagen? Einen "echten" OPC bin ich schon gefahren, weiß also wie es klingt, nur wie kommt der Sound des 2.0T rüber...
96 Antworten
Deutero, da die Blenden nur geschraubt sind, kann man diese natürlich variieren!😉
Gruß Jan
Wenn du dir die OPC Anlage an den 2.0T baust, erlischt deine BE und so lange du keinen bei TÜV und. Co kennst, der die dir per Gefälligkeitsgutachten einträgt, wird das auch so bleiben.
Zitat:
Original geschrieben von Loner
Wenn du dir die OPC Anlage an den 2.0T baust, erlischt deine BE und so lange du keinen bei TÜV und. Co kennst, der die dir per Gefälligkeitsgutachten einträgt, wird das auch so bleiben.
Das ist megamässiger Quatsch das leider in allen Foren so kusiert.....mal hier hier lesen was die Rechtssprechung dazu sagt:
=> WANN ERLISCHT DIE BETRIEBSERLAUBNIS
Besonders das Augenmerk auf den Absatz "EG-Typgenehmigung"......da die OPC-Anlage diese "E-Nr." ja besitzt.
Gruß
Daniel
sowas hatte ich schon erwartet 🙂
halten wir uns mal an die Fakten:
"Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1) die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2) eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3) das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird."
wenn du jetzt die OPC Anlage (welche eine EG-Typgenehmigung für den OPC-Vectra hat und nicht für den 2.0T) an den 2.0T baust und du wirst erwischt, dann werden dir Sachverständiger, Polizei und Richter unterstellen, dass Punkt 3 - Abgas- und Geräuschverhalten erfüllt ist. Es wäre dann an dir, das Gegenteil zu beweisen. Dafür ist eine Einzelabnahme inkl. Emissionsgutachten (ca. 1200€ wenns im ersten Versuch klappt) + Geräuschmessung (ca. 200€) fällig, alles mit ungewissem Ausgang.
Ich habe einen ähnlichen Punkt gerade ausführlich mit dem Tüv diskutiert, es ging nämlich darum, die OPC Software auf einen Z28NET zu spielen. Obwohl baugleicher Motor und auch der OPC die Euro4 erfüllt, würde bei meinem die BE erlöschen und ich müsste beweisen (Einzelabnahme mit Emissionsgutachten, Geräuschmessung, v-max-Messung usw.), das mein Auto noch seine BE hat.
davon abgesehen kann ich in deinem Link keine Informationen zur "Rechtssprechung" finden, sondern lediglich die Meinung einer Einzelperson.
Nochmal zusammen gefasst:
-wenn du die Abgasanlage an deinem Fahrzeug änderst, wird die jede Behörde ein Erlöschen der BE unterstellen und du bist in der Beweispflicht => egal wie billig die OPC Anlage ist, das wird nie wirtschaftlich, es ist günstiger sich ne Edelstahl oder Titananlage mit Gutachten zu kaufen
(davon abgesehen ist der Tüv hier dein kleinstes Problem, schlimmer ist das Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung, weil die dir nämlich auch unterstellen werden, dass du die Abgasnorm nicht mehr erfüllst => Beweispflicht bei dir)
- es ist richtig, dass die Wahrscheinlichkeit bei der hier diskutierten Maßnahme erwischt zu werden sehr sehr gering ist (genauso wie wenn man sich die OPC Software auf den normalen Z28NET flashen lässt), trotzdem ist man ohne BE unterwegs - das muss also jeder mit sich selbst ausmachen
- du hättest nur recht, wenn Opel bei der Homologation oder wie auch immer das heißt die OPC Anlage für alle Benziner hat Typ-genehmigen lassen => kann ich mir absolut nicht vorstellen (weil verdammt teuer und sinnlos weils ab Werk nie so ausgeliefert wird) und glaube ich erst, wenn ich das schwarz auf weiß auf einem offiziellen GM/Opel-Dokument sehe - nur in diesem Fall wäre es korrekt, dass man die OPC Anlage ohne Tüv-Besuch am 2.0T montieren darf.
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Also, Grundsätzlich habe wir hier in Deutschland eine Beweislastumkehr d.h. ICH muß in erster Linie umberhaupt nix Beweisen.....mir muß bewiesen werden das diese verbaute Auspuffanlage nicht auf meiner Fahrzeug gehört.....Grundsätzlich macht es die Sache entspannter, wenn man Dokumente hat die das belegen, ist aber kein Pflicht.....§19 STVZO.
Die Erfüllung der Abgasvorschriften werden im Zuge einer AU bestätigt, ist die Positiv hast Du auch kein Problem bzgl. der Einhaltung der Abgasnorm.
Zum Thema Steuerhinterziehung würde ich bejahen, wenn es darum ginge das ich vorsätzlich einen Katalysator entferne der letztendlich Entscheidet in welche Steuerklasse (Euro 1 / 2 / 3 / 4) ich mich mit dem Fahrzeug bewege, aber wir reden hier von einem geänderten Schalldämpfer.....SCHALLdämpfer 😉.
Ich habe hier auch nicht bestritten das eine Vorstellung beim TÜV nötig ist, sondern nur die Aussage beanstandet das die BE erlischt.....diese erlischt eben nur wenn einer der drei Punkte eintritt:
1) die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird
=> diese ändert sich durch den Anbau nicht...es bleibt ein Pkw und wird kein Lkw.
2) eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
=> warum hier eine höherer Gefährdung als beim OPC erwarten, trifft also auch nicht zu.
3) das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
=> warum soll es sich verschlechtern....aber eine AU könnte Gewissheit geben.
Wie auch immer Du hast deine Erfahrung und ich meine.
Gruß
Daniel
eine AU hat nichts mit einem Emissionsgutachten zu tun!
kannst du das zur Beweislastumkehr mal bitte weiter ausführen. Wenn ein Sachverständiger oder Staatsanwalt bei Opel anfragt, was ab Werk an deinem Fahrzeug verbaut war, dann bekommen die sicherlich in sehr kurzer Zeit eine Antwort. Dir also zu beweisen, dass das Teil da nicht hin gehört ist für die ein Leichtes. Dann ist der Ball wieder bei dir und für dich wird es nicht so leicht zu beweisen, dass die AGA daran darf.
Und genau mit deiner Argumentation bin ich beim Tüv gescheitert.
Der Tüv argumentiert, dass dein Fahrzeug den Normzyklus bei der EG-Typprüfung mit der orginalen AGA erfüllt hat. Wir die AGA geändert, nimmt der Tüv an, dass das Fahrzeug nicht mehr die im Normzyklus ermittelte Norm erfüllt, weil ja nur das orginale Paket Typ-geprüft wurde (heißt, Motor mit Ansaug- und Abgassystem, Getriebe, Achsübersetzung, Rad/Reifen-Kombination), solange bis von dir das Gegenteil bewiesen wurde.
Lass uns doch bitte an deinen Erfahrungen teilhaben und schildere konkrete Fälle. Ich wäre dafür sehr dankbar, Urteile und Rechtsgutachten mit denen man was anfangen kann, wären auch nicht schlecht. Ich habe bisher aber nichts dergleichen gefunden.
Zitat:
"Ich habe hier auch nicht bestritten das eine Vorstellung beim TÜV nötig ist, sondern nur die Aussage beanstandet das die BE erlischt.....diese erlischt eben nur wenn einer der drei Punkte eintritt:"
Das ist doch ein Widerspruch in sich, wenn die BE nicht erlischt, muss ich nicht zum Tüv.
Grundsätzlich bin ich argumentativ und von der Logik her voll auf deiner Seite, aber Recht haben und Recht bekommen sind nun mal zwei ganz verschiedene Schuhe.
Ok, konkretes Beispiel bzw. meine gemachte Erfahrung:
Mein erster Vectra war ein B Modell - 1.8 16V - Caravan, der ab Werk einen ESD mit einem Endrohr hat.
Diesen ESD hatte ich wegen Rost durch einen originalen Opel ESD von einem Vectra B 2.6 V6 getauscht,
der ESD vom 2.6 V6 hat zwei Endrohre.
Bei der nächsten HU & AU habe ich den netten Herren vom TÜV gefragt ob das ein Problem ist, seine Antwort: Nein,
da es ein geprüftes und zugelassenes original Opel Teil ist (E-Nr.) und solange die Abgaswerte bei der AU eingehalten werden
wäre es i.O.
So und nu ?
Und noch mal die BE erlischt nur, wenn einer der drei o.g. Punkte zutrifft.....eine in diesem Fall evtl. nicht eingetragene aber zugelassene AGA ist ein leichter Mangel der höchstens eine OWI darstellt.
das ist aber schon ne ganze Weile her, oder? Der Tüver hat dir einen Gefallen getan, sowas würde heute kein Tüver mehr machen, es sei denn er hängt nicht besonders an seinem Siegel.
Bei der AU wird nur geprüft, ob das Abgasreinigungssystem funktioniert. Da wird nicht geprüft, ob dein Auto die Euro-Norm erfüllt!
Der ESD vom 2.6V6 wurde garantiert nicht am 1.8 16V Typ-geprüft (es sei denn es sind absolut baugleiche Teile, aber dann wären all deine Erfahrungen für diesen Thread sinnlos, weil die OPC AGA nicht baugleich der 2.0T AGA ist). Also muss davon ausgegangen werden, dass sich das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert hat. => BE erloschen
Du bist halt ne Weile ohne gültige BE rum gefahren, nur hat es eben keinen interessiert und es hatte für dich keine Konsequenzen. Aber daraus den Schluss zu ziehen, dass man in Zeiten von Euro4/5/6 einfach so an der AGA rumspielen kann ohne das die BE erlischt und das so zu verbreiten halte ich für grob fahrlässig.
Wenn du wirklich an das glaubst, was du da schreibst, kannst du dem TE ja anbieten im Fall der Fälle alle Kosten zu übernehmen falls doch mal jemand seine OPC-AGA bzgl. BE beanstandet. Hast ja nichts zu befürchten 🙂
Das Problem ist und bleibt: Selbst wenn du was umbaust und nach aller Logik, gesundem Menschenverstand und auch sachlich keiner der 3 Punkte in der StVZO erfüllt ist. Sobald der Tüv sagt: Sie haben da eine bauliche Veränderung an ihrem Fahrzeug vorgenommen für die es keine Unterlagen gibt, ihre BE ist erloschen, ich lege ihr Fahrzeug still. Sie haben jetzt die Möglichkeit die entsprechenden Unterlagen beizubringen und nach §21 per Einzelabnahme die BE wieder zu erlangen. Da kannst du auf und nieder hüpfen, es wird dir nix nützen. Du wirst den Beweis erbringen müssen, dass die bauliche Veränderung zu keiner Verschlechterung des Abgas- oder Geräuschverhaltens geführt hat. Und diese Beweisfürhung ist so teuer, dass sich das bei einem Opel nicht lohnt 🙁 (oder du baust das Teil aus und ersetzt es gegen ein Orginalteil oder eins mit ABE/TG, die Einzelabnahme wird aber trotzdem fällig)
Ich gebe zu das es sehr unwahrscheinlich ist, das sowas passiert, aber das ist nun mal das worst-case Szenario über das man sich im klaren sein sollte wenn man an sein Auto Teile baut für die man keine Gutachten hat. (Im Normalfall wird bei nem Vectra oder Signum wahrscheinlich nur jemand bei Unfällen mit Personenschaden überhaupt auf sowas stoßen, sonst schaut sich die Karre ja niemand so genau an.)
Der ESD vom Vectra B war aber auch ein "Sonderfall". Denn ab dem 1.6-16V hatten alle Vectra B genau den gleichen ESD dran - bis auf das Endrohr. Der V6 hatte zwei Endrohe, der Vierzylinder nur ein Endrohr. Der Topf selbst und auch der Flansch zum MSD war identisch.
Bei der OPC-AGA sieht das anders aus. Die hat schonmal einen anderen Rohrdurchmesser wie die AGA vom 2.0T. Damit verbunden sind Anpassungsarbeiten am Übergang. Weiterhin sind die Töpfe komplett unterschiedlich, was zu einer anderen Geräuschentwicklung und zu einem anderen Emissionsverhalten führen kann. Die AU hilft hier herzlich wenig. Denn die trifft weder eine Aussage über das Emissionsverhalten, noch über das Geräuschverhalten.
"Eng gesehen" ist die OPC-AGA am nicht-OPC (schon gleich gar nicht am nicht-2.8T) nicht ohne Weiteres erlaubt, auch wenn der gesunde Verstand hier dagegen spricht.
Gruss
Jürgen
Daher würde ich an In-Stinkt seiner Stelle mal zum Tüv gehen und danach fragen, ob eine Eintragung möglich wäre.
Wenn dem so ist, dann gibt es auch keine Probleme!
Gruß Jan
Hi,
hier tummeln sich scheinbar wieder mal alle Theoretiker.
In der Realität ist ein (legaler) Umbau kein großer Akt.Entweder man holt sich bei Opel eine Unbedenklichkeitserklärung für das entsprechende Fahrzeug oder trägt die Anlage per Einzelabnahme ein!Fertig.
Der Wagen hält alle gesetzliche Vorgaben mit der Anlage immernoch locker ein.
Bis denne...
Zitat:
Original geschrieben von Asgard71
Hi,hier tummeln sich scheinbar wieder mal alle Theoretiker.
In der Realität ist ein (legaler) Umbau kein großer Akt.Entweder man holt sich bei Opel eine Unbedenklichkeitserklärung für das entsprechende Fahrzeug oder trägt die Anlage per Einzelabnahme ein!Fertig.
Der Wagen hält alle gesetzliche Vorgaben mit der Anlage immernoch locker ein.
Bis denne...
So sehe ich das auch.
Gruß
Daniel
Zitat:
Original geschrieben von Asgard71
Hi,hier tummeln sich scheinbar wieder mal alle Theoretiker.
In der Realität ist ein (legaler) Umbau kein großer Akt.Entweder man holt sich bei Opel eine Unbedenklichkeitserklärung für das entsprechende Fahrzeug oder trägt die Anlage per Einzelabnahme ein!Fertig.
Der Wagen hält alle gesetzliche Vorgaben mit der Anlage immernoch locker ein.
Tja, das sagst DU (und ich bin ebenfalls dieser Meinung). Deine (und auch meine) persönliche Meinung ist vor Gericht aber leider nicht maßgebend 😛
Aber OK, mit Unbedenklichkeitsbescheinigung und Eintragung per Einzelabnahme ist man dann auf der sicheren Seite. Ohne das alles wäre mir das aber zu heiss. Heutzutage geht halt nichts ohne Papier.
Gruss
Jürgen
Dann schon mal Danke bis hier her😛
Werde also nicht um einen Besuch beim TÜV rumkommen. Gleich mal nachschauen wann Zeit ist...
Ursprünglich wollte ich ja meine Lexmaul-Anlage erst mal drunter lassen und sehen wie sie mit dem OPC-Line Heck aussieht, da mir die "schiefen" Endrohre des OPC auch nicht gefallen. Ging ja nur drum, weil ich da gerade ein Angebot erhalten habe...
Edit: Wens interessiert, da ich gerade eine eMail von FMS erhalten habe:
Sie würden quasi eine "normale" 3" für den 2.0T auf OPC-Optik umbauen für insgesamt 850€.
Denke der Preis ist gut und ich werde erst mal sehen, wie das ganze mit der Lexmaul wirkt...
der preis ist schlecht, ich habe für meine 3"FM nur 699€ bezahlt.
bei eds bekommst du sie für den 2.0t für 799€ und bei ebay mit ein bisschen glück für meinen preis.
MFG